Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Die nachfolgenden Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kreuzau werden gegenüber
der Bezirksregierung geltend gemacht:
„1.
Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit
der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der
militärischen Nutzung.
Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz
ganzjährig für zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich
ist, und zwar unabhängig von einer militärischen Nutzung.
2.
Die Bezirksregierung wird gebeten, auf eine Sperrung auch während der Brutzeit in
der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni jeden Jahres zu verzichten. Gleichzeitig ist in
diesem Zeitraum das Mitführen von Hunden zu verbieten.
3.
Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes,
wenn die Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche
auch kreuzen dürfen.
4.
In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der
biologische Station, die im Übrigen keine rechtliche Funktion hat, sondern der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren aufgetragen werden.“
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