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Beschlusstext (Geplante Unterschutzstellung der "Drover Heide" als Naturschutzgebiet)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Geplante Unterschutzstellung  der "Drover Heide" als Naturschutzgebiet)

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Inhalt der Datei

Die nachfolgenden Bedenken und Anregungen der Gemeinde Kreuzau werden gegenüber der Bezirksregierung geltend gemacht: „1. Die Bedenken der Gemeinde richten sich in erster Linie gegen eine Kopplung der mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen für zivile Besucher und der militärischen Nutzung. Die Gemeinde Kreuzau möchte erreichen, dass die Drover Heide im Grundsatz ganzjährig für zivile Besucher, zumindest aber für die ansässigen Bürger zugänglich ist, und zwar unabhängig von einer militärischen Nutzung. 2. Die Bezirksregierung wird gebeten, auf eine Sperrung auch während der Brutzeit in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni jeden Jahres zu verzichten. Gleichzeitig ist in diesem Zeitraum das Mitführen von Hunden zu verbieten. 3. Es bestehen keine Einwände gegen die Untersagung des Betretens des Geländes, wenn die Besucher auf 3 mit der Gemeinde abgestimmten Wegen die Heidefläche auch kreuzen dürfen. 4. In § 4 Abs. 2 sollte die Maßnahmenbetreuung im Bereich der Heide nicht der biologische Station, die im Übrigen keine rechtliche Funktion hat, sondern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren aufgetragen werden.“ D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\B1930.doc