Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 118/2010
29.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Kreistag
15.12.2010
Bezuschussung der Kindergärten der kommunalen Träger im Kreis Euskirchen ab dem
Kindergartenjahr 2011/12
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, Mittel sind im Haushalt 2011/2012
bereitzustellen.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft über das Kindergartenjahr
2010/2011 hinaus in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der
Kindpauschalen gewährt.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 beschlossen, die Kindergärten in kommunaler
Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz statt mit einem
Zuschuss von 79 % der Kindpauschalen mit 85 % der Kindpauschalen zu bezuschussen
(zusätzlich 6 %).
Hierdurch sollen Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem vermieden werden und die Trägervielfalt
auf Dauer gewährleistet sein. Die befristete Regelung zur Mitfinanzierung der Betriebskosten bezieht
sich bisher lediglich auf das laufende Kindergartenjahr 2010/2011.
Um eine für die Zukunft tragfähige Lösung zu schaffen, wurde die Verwaltung gebeten, im Rahmen
der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf
Dauer auszuschließen.
Am 02.07.2010 hat ein Abstimmungsgespräch bezüglich einer Neuordnung der Kindergartenfinanzierung mit allen Kommunen stattgefunden, die Träger von Tageseinrichtungen sind.
Nach deren Einschätzung verhindert die o.g. zusätzliche Mitfinanzierung, dass weitere Trägerwechsel
stattfinden werden. Lediglich eine Kommune erklärte, dass aus ihrer Sicht nicht gänzlich
auszuschließen ist, dass eine erneute Beratung bezüglich eines Trägerwechsels in den politischen
Gremien erfolgen wird.
Mit Schreiben vom 23.07.2010 wurde das Protokoll des Gesprächs vom 02.07.2010 allen Kommunen
im Kreis Euskirchen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Es wurde angekündigt, dass
beabsichtigt sei, dem Jugendhilfeausschuss eine entsprechende Vorlage (Verlängerung der am
15.04.2010 beschlossenen Bezuschussung in Höhe von 6 %) zur Beratung vorzulegen.
Sofern eine Stellungnahme beabsichtigt ist, sollte diese bis zum 20.08.2010 eingereicht werden.
Insgesamt haben 6 von 7 Kommunen, die Träger von Einrichtungen sind, eine Verlängerung des o.g.
Beschlusses nochmals unterstützt.
Von den 4 Kommunen, die nicht Träger von Einrichtungen sind, sind 2 Kommunen gegen eine
freiwillige Förderung des Kreises an kommunale Träger. 2 Kommunen haben sich nicht geäußert.
Die erforderlichen Mittel sind einzuplanen (2011: 784.000 €, 2012: 795.000 €).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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