Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 04:18
Aktualisiert
18.06.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 27/2010
14.06.2010
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
23.06.2010
Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von
Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke
Antrag:
Der Kreistag Euskirchen möge beschließen, dass das Kriterium der Tariftreue für alle öffentlich
ausgeschriebenen Aufträge, die der Kreis Euskirchen vergibt, aufgenommen wird und damit alle
Aufträge der öffentlichen Hand für den Kreis Euskirchen nur noch an solche Auftragsbewerber
vergeben werden, die an geltende und mit DGB- Einzelgewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge
gebunden sind.
.
Begründung:
Die schwarz- gelbe Landesregierung hat in der ablaufenden Legislaturperiode das Tariftreuegesetz
für öffentliche Aufträge in NRW abgeschafft. Dadurch wurde es Bewerbern für öffentliche Aufträge,
die nicht an geltendes Tarifrecht gebunden waren bzw. sind und sich damit zum Beispiel durch zum
Teil deutlich tarifunterschreitende Löhne für ihre Mitarbeiter Wettbewerbsvorteile gegenüber den
tariftreuen Mitbewerbern verschafften ermöglicht, massiv in den Markt für öffentliche Aufträge
einzudringen.
Inzwischen sind bundesweit nur noch etwa 50 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durch Tarifverträge mehr oder weniger abgesichert.
Die Folge dieses, auf dem Rücken der bei nichttarifgebundenen Unternehmen Beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgetragenen Unterbietungswettbewerbes drückt sich auch
anteilig bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden betreffenden drastischen Rückgang bei
der Einkommenssteuer aus.
Da es nach wie vor in fast allen Branchen in NRW keine Mindesteinkommensregelungen gibt, nimmt
die Zahl der Beschäftigten, die zusätzlich zu ihrem aus Arbeit erzielten Einkommen kommunale
Unterstützung in Form von ALG II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen müssen, stetig zu.
Nach der derzeitigen Praxis können zwar bei Auftragsvergabe an nichttarifgebundene Bewerber
Kosten gesenkt werden - in der Konsequenz führen diese Einsparungen aber nicht selten zu einer
-2Erhöhung bei den kommunalen Sozialausgaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und
deren Familien, die in diesen nichttarifgebundenen Unternehmen für nicht selten deutlich
untertarifliche Einkommen ihre Arbeit verrichten. So hat zum Beispiel die Absenkung bei Portokosten
in der Vergangenheit auch im Kreis Düren dazu geführt, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Briefzustellungsunternehmen trotz Beschäftigung ihren kargen Lohn durch zusätzliche
Sozialleistungen auch auf Kosten der Kommunen wieder „aufstocken“ mussten.
gez. i. A. Susanne Schütze-Lülsdorf (Fraktionsgeschäftsführerin