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Antrag DIE LINKE (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 04:18
Aktualisiert
18.06.10, 04:18
Antrag DIE LINKE (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke) Antrag DIE LINKE (Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue
hier: Antrag der Fraktion Die Linke)

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Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 27/2010 14.06.2010 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 23.06.2010 Ergänzung der Besonderen Dienstanweisung des Kreises Euskirchen für die Vergabe von Aufträgen hinsichtlich der Tariftreue hier: Antrag der Fraktion Die Linke Antrag: Der Kreistag Euskirchen möge beschließen, dass das Kriterium der Tariftreue für alle öffentlich ausgeschriebenen Aufträge, die der Kreis Euskirchen vergibt, aufgenommen wird und damit alle Aufträge der öffentlichen Hand für den Kreis Euskirchen nur noch an solche Auftragsbewerber vergeben werden, die an geltende und mit DGB- Einzelgewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge gebunden sind. . Begründung: Die schwarz- gelbe Landesregierung hat in der ablaufenden Legislaturperiode das Tariftreuegesetz für öffentliche Aufträge in NRW abgeschafft. Dadurch wurde es Bewerbern für öffentliche Aufträge, die nicht an geltendes Tarifrecht gebunden waren bzw. sind und sich damit zum Beispiel durch zum Teil deutlich tarifunterschreitende Löhne für ihre Mitarbeiter Wettbewerbsvorteile gegenüber den tariftreuen Mitbewerbern verschafften ermöglicht, massiv in den Markt für öffentliche Aufträge einzudringen. Inzwischen sind bundesweit nur noch etwa 50 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Tarifverträge mehr oder weniger abgesichert. Die Folge dieses, auf dem Rücken der bei nichttarifgebundenen Unternehmen Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgetragenen Unterbietungswettbewerbes drückt sich auch anteilig bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden betreffenden drastischen Rückgang bei der Einkommenssteuer aus. Da es nach wie vor in fast allen Branchen in NRW keine Mindesteinkommensregelungen gibt, nimmt die Zahl der Beschäftigten, die zusätzlich zu ihrem aus Arbeit erzielten Einkommen kommunale Unterstützung in Form von ALG II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen müssen, stetig zu. Nach der derzeitigen Praxis können zwar bei Auftragsvergabe an nichttarifgebundene Bewerber Kosten gesenkt werden - in der Konsequenz führen diese Einsparungen aber nicht selten zu einer -2Erhöhung bei den kommunalen Sozialausgaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien, die in diesen nichttarifgebundenen Unternehmen für nicht selten deutlich untertarifliche Einkommen ihre Arbeit verrichten. So hat zum Beispiel die Absenkung bei Portokosten in der Vergangenheit auch im Kreis Düren dazu geführt, dass einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Briefzustellungsunternehmen trotz Beschäftigung ihren kargen Lohn durch zusätzliche Sozialleistungen auch auf Kosten der Kommunen wieder „aufstocken“ mussten. gez. i. A. Susanne Schütze-Lülsdorf (Fraktionsgeschäftsführerin