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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Brandschutzbedarfsplan 2012/2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,6 MB
Datum
01.10.2013
Erstellt
18.09.13, 08:42
Aktualisiert
18.09.13, 08:42

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Fortschreibung 2012/2013 Stand: 06.09.2013 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Inhalt 2 Inhaltsverzeichnis (1) Abkürzungen und Definitionen............................................................................................................................................... 4 1 Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen...................................................................................... ..................................... 7 1.1 Ausgangssituation und Auftrag................................................................................................................................... 8 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen................................................................................ ........................... 9 1.3 Ausnahmegenehmigung............................................................................................................................................10 1.4 Aufgaben der Feuerwehr.................................................................................................... ...................................... 11 2 Gefahrenpotenzial............................................................................................................ .................................................... 12 2.1 Eckdaten der Stadt....................................................................................................................................................13 2.2 Löschwasserversorgung............................................................................................................................. .............. 15 2.3 Besondere Objekte................................................................................................................................................... 16 2.4 Drehleiterpflichtige Objekte.............................................................................................. ......................................... 22 3 Schutzziel................................................................................................................... ..........................................................23 3.1 Grundsätzliches........................................................................................................................................................ 24 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten........................................................................................................................................ 25 3.3 Funktionsstärken.......................................................................................................... .............................................28 3.4 Zielerreichungsgrad....................................................................................................... ........................................... 29 3.5 Schutzzieldefinition…………………………............................................................................................................... 30 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Inhalt 3 Inhaltsverzeichnis (2) 4 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes.................................................................................................................... 32 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser............................................................................................... .................................... 33 4.2 Personal....................................................................................................................................................................40 4.3 Fahrzeuge.................................................................................................................................................................43 4.4 Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen-Analyse)........................................................................... ....................... 44 5 Analyse des Einsatzgeschehens................................................................................................ .......................................... 45 5.1 Langfristige Einsatzentwicklung................................................................................................................................ 46 5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres........................................................................... .......................... 47 5.3 Zeitanalyse.................................................................................................................. ............................................. 64 5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken)........................................................................................................... 74 6 Soll-Konzept.........................................................................................................................................................................78 6.1 Standorte.................................................................................................................................................................. 79 6.2 Personal....................................................................................................................................................................83 6.3 Fahrzeuge.................................................................................................................................................................85 7 Zusammenfassung.............................................................................................................................................................. 92 8 Anlagenverzeichnis........................................................................................................... ................................................... 94 Kontaktdaten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Abkürzungen und Definitionen (1) [Def] vgl. Definition auf dieser Seite AAO AGBF AGT BAB BMA BSBP Dispositionszeit DIN Eintreffzeit(en) ETZ Feuer 1 Alarm- und Ausrückeordnung Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Bundesautobahn Brandmeldeanlage Brandschutzbedarfsplan Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr Deutsches Institut für Normung vgl. Definition in Abschnitt 3 Eintreffzeit Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr) Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren) Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren) Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade) Freiwillige Kräfte Führerschein der Klasse C bzw. ll Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird Feuerwehrdienstvorschrift(en) Feuerwehr Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Gruppenführer Gefährliche Stoffe und Güter vgl. Definition in Abschnitt 3 Feuer 2 Feuer 3 FF FM (Sb) FrK FS C / ll Funktion(en) / Fu FwDV FW FSHG GF GSG Hilfsfrist(en) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4 Abkürzungen und Definitionen (2) 5 [Def] vgl. Definition auf dieser Seite Isochrone(n) Punkte oder Bereiche, die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der selben Zeit zu erreichen sind Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998] Landesbauordnung Landesfeuerwehrverband Löschgruppe Löschzug Maschinist Nordrhein-Westfalen Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%- Perzentil der Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10% der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht, als den angegebenen Minutenwert. Qualitätsmanagement Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) Technische Hilfe (-Leistung) Unfallverhütungsvorschrift Betrachtung des „schlimmsten Falles“ Zeitbereich Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) tagsüber Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) nachts + Sa. + So. + Feiertage Kritischer Wohnungsbrand LBO LFV LG LZ MA NRW Perzentil QM StörfallVO THL UVV worst-case (englisch) ZB ZB 1 ZB 2 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Abkürzungen und Definitionen (3) [Def] vgl. Definition auf dieser Seite Zeitkritischer Einsatz Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum. Zivilschutzgesetz Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes ZSG ZSNeuOG 6 Fahrzeuge Dekon DLK ELW GW HLF KdoW LF MLF MTF MZF RW TLF TS Dekontamination Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Gerätewagen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug Kommandowagen Löschgruppenfahrzeug mittleres Löschfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Mehrzweckfahrzeug Rüstwagen Tanklöschfahrzeug Tragkraftspritze Diese gelben Kästchen, welche sich auf vielen Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in die Probleme und Ergebnisse verschaffen können. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1 1 Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen 1.1 Ausgangssituation und Auftrag 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen 1.3 Ausnahmegenehmigung 1.4 Aufgaben der Feuerwehr Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 7 1.1 Ausgangssituation und Auftrag 8 Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse. Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel, das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte „Kalte Lage“ (das Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens. Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser. Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte. Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von sogenannten Funktionen beschrieben. LUELF & RINKE wurde beauftragt, den derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2004 fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan sollte spätestens nach 5 Jahren erneut fortgeschrieben werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen 9 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen  Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998, geändert am 08.12.2009  Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 29.07.2009  Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2000  Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vom 29.08.2000 (Drehleitererlass); Az.: II A 5 - 100/17.3  Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) von 12/2000 für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten („Schutzzieldefinition“)  Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)  Unfallverhütungsvorschriften (UVV)  Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2007 mit Hinweisen bzgl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 13 FSHG  Rundverfügung Nr. 22.4.21-10.10 der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997: Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln  Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ als überarbeitete Fassung der o.a. Grundlagenpapiers von 1997 Die o.a. wesentlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1.3 Ausnahmegenehmigung 10 Die Stadt Bedburg ist als mittlere kreisangehörige Stadt (Status seit 2011) gemäß §13 FSHG zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache verpflichtet. Dies bedeutet nach Auffassung der Bezirksregierung Köln eine durchgehende Besetzung der Wache mit mindestens 6 hauptamtlichen Funktionen [vgl. Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2007 mit Hinweisen bzgl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 13 FSHG]. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung muss beantragt werden. Der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan kann als fachliche Grundlage für das Verfahren zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung herangezogen werden. Anmerkung: Ist die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte ausreichend hoch, so dass weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte notwendig sind, bedarf diese Organisationsform der Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung. Auch bei nur zeitweise verringerter Funktionsstärke der hauptamtlichen Kräfte aufgrund einer ausreichend hohen Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Mittlere kreisangehörige Städte unterliegen der Verpflichtung zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache für den abwehrenden Brandschutz. Gemäß den Anforderungen der Bezirksregierung Köln müsste die Stadt Bedburg 6 Funktionen rund-um-dieUhr vorhalten, um dies zu erfüllen. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann die Stadt Bedburg jedoch eine geringere hauptamtliche Vorhaltung beantragen („Ausnahmegenehmigung“). Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1.4 Aufgaben der Feuerwehr 11 Kernaufgaben der Feuerwehr Bedburg  Abwehrender Brandschutz  Technische Hilfe  Abwehrender Umweltschutz  Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz)  Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr  Brandsicherheitswachdienste  Brandschutzerziehung  Brandschutzaufklärung  Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung  Mitwirkung beim Vorbeugender Brandschutz (Brandschauen)  Mitwirkung bei der Organisation von Großveranstaltungen Von den vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr haben primär die Bereiche abwehrender Brandschutz und technische Hilfe unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Brandschutzbedarfsplanung. Bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurden jedoch selbstverständlich auch weitere Aufgaben wie z.B. die Jugendfeuerwehr berücksichtigt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2 Gefahrenpotenzial 2 Gefahrenpotenzial 2.1 Eckdaten der Stadt 2.2 Löschwasserversorgung 2.3 Besondere Objekte 2.4 Drehleiterpflichtige Objekte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 12 2 Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (1) 13 Eckdaten der Stadt Bedburg Ortsteil  Einwohner: 24.051 (Stand: 31.08.2012) Bedburg Blerichen Broich Grottenherten Kaster Kirchherten Kirchtroisdorf Kirdorf Kleintroisdorf Königshoven Lipp Oppendorf Pütz Rath  Fläche: 80,3 km2  Höchster Punkt: 150 m ü. NN  Tiefster Punkt: 55 m ü. NN  Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze: 3.030  davon Einpendler: 1.735; Auspendler: 6.802  Pendlersaldo: - 5.067  Arbeitsort = Wohnort: 1.295  Auspendlerquote = 84% (Stand: 30.06.2011; Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Summe Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 14.09.2012 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt! Einwohner 4.658 2.362 1.060 366 5.851 2.003 1.040 1.142 170 1.893 2.207 103 314 882 24.051 2 Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (2) 14 Verkehrswege  Autobahn (BAB 61) Strecke, die durchs Stadtgebiet führt: ca. 9,7 km Von der Bezirksregierung Köln zugewiesene und von der Feuerwehr zu versorgende Abschnitte:    Anschlussstelle Bedburg bis Anschlussstelle Jackerath (Strecke ca. 8,6 km) Anschlussstelle Jackerath bis Anschlussstelle Bedburg (Strecke ca. 8,6 km) Anschlussstelle Bedburg bis Anschlussstelle Bergheim / Elsdorf (Strecke ca. 6,8 km)  Bundesstraßen: keine  4 Landstraßen und 5 Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von 43,5 km  Bahnverkehr:  Wasserwege- und Flächen: insgesamt 4,75 km Bahnstrecke im Stadtgebiet; Bahnhof Bedburg; 2 beschrankte Bahnübergänge in Bedburg: - Lindenstr. Ecke Bahnstr. - Erkelenzer Str. Ecke Neusser Str. Erft (ca. 8,5 km); Kasterer See, Peringsee Die Eckdaten und Verkehrswege dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 14.09.2012 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt! 2.2 Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung 15 Löschwasserversorgung Allgemeines: Die Gemeinden haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die daraus resultierende Fahrzeugausstattung wird in Abschnitt 6.3 beschrieben. Ausführliche Informationen zur Löschwasserversorgung (Hydrantenpläne usw.) werden seitens der Feuerwehr separat vorgehalten. Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung beruht auf fachlichen Aussagen der Feuerwehr, die für den Brandschutzbedarfsplan erforderlich sind und stellt keine detaillierte Ermittlung durch LUELF & RINKE dar: Einschätzung der Löschwasserversorgung in Bedburg: In den zusammenhängenden und dicht besiedelten Bereichen und Stadtteilen der Stadt Bedburg (inkl. Weiler Hohenholz) ist als Grundschutz eine stationäre Löschwasserversorgung (für Feuerwehr nutzbares Hydrantennetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung) vorhanden. In den Außenbereichen muss die Löschwasserversorgung bei Einsätzen typischerweise teilweise über offene oder sonstige Wasserentnahmestellen (z.B. Erft, Löschteiche) und lange Wegstrecken oder durch Pendelverkehr mit (Tank-)löschfahrzeugen sichergestellt werden. Insgesamt erscheint die Löschwasserversorgung in Bedburg den örtlichen Verhältnissen entsprechend. Die vorhandene Situation wurde mit der Fahrzeug-Konzeption abgeglichen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1) 16 Übersicht der Objekte von besonderer brandschutztechnischer Bedeutung 1a = 1b = 2= 3= 4= 5= 6= 7= 8= 9= 10 = 11 = 12 = 13 = 14 = 15 = 16 = 17 = 18 = 19 = 20 = 21 = 22 = Krankenhaus St. Hubertusstift Tagesklinik Augustinerallee Altenpflegeheim „Erftflora GmbH“ Altenpflegeeinrichtung „Pro 8“ Seniorenzentrum „Stiftung Hambloch“ Altenheim „Klosterresidenz Maia Hilf“ Elenore Weber Seniorenheim Industriepark Mühlenerft Gewerbegebiet „Adolf-Silverberg-Str.“ Gewerbegebiet „Otto-Hahn-Str.“ Gewerbegebiet „Nachtigallenweg“ Gewerbegebiet „St. Florian-Str.“ Bahnhof Gewerbegebiet „Glescher Str.“ Gewerbegebiet „Heidklift“ Hotel im Weiler Hohenholz (46 Betten) Schulzentrum mit Silverberg Gymnasium, Realschule, Arnold-von-HarffGemeinschaftshauptschule + Dreifachsporthalle (Versammlungsst.) Wilhelm-Busch-Gemeinschaftsgrundschule Anton-Heinen-Gemeinschaftsgrundschule St.-Martinus-Grundschule Geschwister-Stern-Gemeinschaftsgrundschule Schloß Bedburg Altstadtbebauung Kaster Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Legende = Kranken-/Pflegeeinrichtungen = Industrie-/Verkehrsanlagen = Gefahrstoffbetriebe = Sonstige Objekte = Feuerwehrstandorte IST 7 15 22 5 20 4 19 14 10 9 1 17 2 21 6 16 8 11 12 3 18 13 0 1 2 km 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2) 17 Allgemeine Erläuterungen Auf der vorangegangenen Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen Bereichen dargestellt. Ergänzend zum Grundgefahrenpotenzial der Stadt Bedburg, welches sich aus den Bebauungsstrukturen sowie der allgemeinen Infrastruktur ergibt, wurden bei der kartografischen Darstellung bei der Objektauswahl berücksichtigt:  alle Kranken- und Pflegeeinrichtungen  alle Industrie- bzw. Gewerbegebiete  alle Schulen  für die Brandschutzbedarfsplanung relevante Einzelobjekte Im Anschluss werden folgende Objektgruppen mittels Auflistungen konkretisiert:  Liste der Kranken- und Pflegeeinrichtungen (u.a. mit Anzahl Pflegeplätze / Betten)  Liste der Schulen (u.a. mit Angabe der Anzahl Schüler)  Objekte mit Brandmeldeanlage in den Industrie- und Gewerbegebieten Ergänzend ist eine Liste aller Kindertagesstätten (u.a. mit Angabe der Anzahl Kinder) aufgeführt. Insgesamt ist ein für die Größe der Stadt typisches Gefahrenpotenzial vorhanden. Im gewerblichen Bereich ist der Industriepark Mühlenerft mit nennenswerten Einzelobjekten herausragend – u.a. Fa. Sany Germany und Fa. Beiselen (Betrieb nach Störfallverordnung). Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3) 18 Auflistung der Kranken- und Pflegeeinrichtungen Objekt Name der Einrichtung Nr. Typ Anzahl Plätze bzw. Betten Anschrift Ortsteil 1a Krankenhaus St. Hubertusstift Krankenhaus 70 Betten Klosterstraße 10 Bedburg 1b Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tagesklinik 20 Plätze Augustinerallee 1 Bedburg 2 Erftflora GmbH Altenheim 116 Betten Matthias-Lammet-Str. 1 Bedburg 3 Pro 8 (Lebensqualität für Menschen Altenheim mit Demenzerkrankung) 70 Betten Am Leitweg 77 Bedburg-West 4 Stiftung Hambloch Seniorenzentrum Altenheim 98 Betten St.-Rochus-Str.11 Kaster 5 Klosterresidenz Maria Hilf Altenheim 6 Elenore Weber Seniorenheim Altenheim 74 Betten (DemenzwohnMarienstraße 1 gruppe mit 14 Einzelzimmer) 13 Betten Eifelstraße 9 Kirchherten Lipp Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Kranken- und Pflegeeinrichtungen der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen Objekte der kartografischen Darstellung. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4) 19 Auflistung der Schulen Objekt Name der Schule Nr. Anzahl Schüler 1.146 Anschrift Ortsteil Eichendorffstraße 1 Bedburg 16 a Silverberg Gymnasium Bedburg 16 b Realschule Bedburg 568 Goethestraße 1 Bedburg 16 c 16 d Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg 349 Goethestraße 3 Bedburg 17 Wilhelm-Busch-Gemeinschaftsgrundschule 252 Kölner Straße 35 Bedburg 18 Anton-Heinen-Gemeinschaftsgrundschule 196 Theodor-Heuss-Straße 15a Kirdorf 19 St.-Martinus-Grundschule 399 Harffer Schlossallee 1 Kaster 20 Geschwister-Stern-Gemeinschaftsgrundschule 113 Zaunstraße 5 Kirchherten Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Schulen der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen Objekte der kartografischen Darstellung. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (5) 20 Objekte mit Brandmeldeanlage (BMA) in den Industrie- und Gewerbegebieten Objekt Industrie- / Gewerbegebiet Nr. Name Anschrift 7 Industriepark Mühlenerft Isovolta Gatex GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 1 7 Industriepark Mühlenerft Nippon Express Gottlieb-Daimler-Straße 6 7 Industriepark Mühlenerft Gewerbehalle Mühlen Gottlieb-Daimler-Straße 4 7 Industriepark Mühlenerft Beiselen GmbH Heinrich-Hertz-Straße 4 7 Industriepark Mühlenerft FE IPF GmbH & CO Werner-von-Siemens-Str. 7 7 Industriepark Mühlenerft TECUM-Industrieprodukte GmbH Robert-Bosch-Str. 5 7 Industriepark Mühlenerft Nachfolger Kuhmann Robert-Bosch-Straße 19 7 Industriepark Mühlenerft AS Arbeitsschutz Heinrich-Hertz-Straße 11 7 Industriepark Mühlenerft Sany Germany Gewerbegebiet Mühlenerft 8 Gewerbegebiet „Adolf-Silverberg-Str.“ Mobau Erft Adolf-Silverberg-Straße 22 11 Gewerbegebiet „St. Florian-Str.“ Fachmarktzentrum REAL Bahnstraße 15 Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Industrie- und Gewerbegebiete der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen Objekte der kartografischen Darstellung. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 2.3 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (6) Auflistung der Kindertagesstätten Lfd. Nr. Name Träger 21 Anmerkung: Die Kindertagesstätten sind nur in Form der Tabelle aufgeführt und nicht als besondere Objekte in der kartografischen Darstellung. Anzahl Kinder Anschrift Ortsteil 1 "Feldmäuse" Ev. Gemeindeamt Köln, Lindenthalgürtel 30, 50935 Köln 45 Feldstraße 43 Blerichen 2 "Kleeblatt" AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim 45 August-Macke-Straße 1 Kaster 3 "Sterntaler" AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim 50 Burgundische Straße 9 Kaster 4 "St. Martinus" 65 Maximilianstraße 2 Kaster 5 "Waldwichtel" 45 Verl. Gustav-Heinemann-Straße Kaster 6 "Johanniter" 35 Breitestraße 19 Kirchherten 7 "St. Martin" 45 Dominikanergasse Kirchherten 8 "Springmäuse" 24 An der Wildhecke 9 Kirchtroisdorf 9 "St. Willibrordus" 60 Theodor-Heuss-Straße 2 Kirdorf 10 "St. Peter" 45 Brunnenstraße 71 Königshoven 11 "Pusteblume" AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim Am Pützbach 2a Lipp 12 "Mosaik" AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim 48 Erkelenzer Straße 78 Lipp 13 "St. Lambertus" 71 Marktplatz 5 Bedburg 14 "St. Antonius" 59 Muchhauser Straße 1 Bedburg-West Kath. Kirchengemeindev St. Georg, Rendantur, Domackerstr. 54, 50127 Bergheim Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331, 50174 Bedburg Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Postfach 100738, 41407 Neuss Kath. Kirchengemeindev St. Martinus, Rendantur, Domackerstr. 54, 50127 Bergheim Springmäuse e.V., Heinsberger Straße 14, 50181 Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus, Theodor-Heuss-Straße 8, 50181 Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Peter, PastorWertz- Platz 1, 50181 Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Marktplatz 5, 50181 Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Marktplatz 5, 50181 Bedburg Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 78 113 ab 08/2013 2.4 Gefahrenpotenzial / Drehleiterpflichtige Objekte Abdeckung der drehleiterpflichtigen Objekte Standort = Kaster 22 Fahrgeschwindigkeiten: Variable Geschwindigkeiten von „enger Wohnbebauung“ (20 km/h) über „normaler Ortsteil“ (45 km/h) bis zu „Ausfallstraßen“ (70 km/h). Grundlage der farblichen Kennzeichnung der Abdeckung: Vom derzeitigen Standort der Drehleiter (Kaster) aus mit a) 3 Min. Fahrzeit Basis: 1. Eintreffzeit = 8 Minuten abzüglich „normale“ Ausrückzeit 5 Min. b) 4 und 5 Min. Fahrzeit Erweiterte Fahrzeit für Objekte im OT Bedburg durch schnelleres Ausrücken der Drehleiter als gesondertes Truppfahrzeug (Änderung der AAO bereits in Umsetzung).  Entferntestes drehleiterpflichtiges Objekt (Offenbachstr., vgl. gelber Punkt) kann so fristgerecht erreicht werden. x 0 1 2 km Der Großteil der drehleiterpflichtigen Objekte (Objekte oberhalb „geringer Höhe“ nach LBO NW und ohne vorhandenen 2. baulichen Rettungsweg) befindet sich im Ortsteil Kaster. Weitere Objekte befinden sich im Ortsteil Bedburg. Alle Objekte können von der am Standort Kaster stationierten Drehleiter planerisch fristgerecht erreicht werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3 Schutzziel 3 Schutzziel 3.1 Grundsätzliches 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten 3.3 Funktionsstärken 3.4 Zielerreichungsgrad 3.5 Schutzzieldefinition Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 23 3.1 Schutzziel / Grundsätzliches 24 Grundsätzliche Überlegungen  Das FSHG fordert in §1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren.  Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, weil Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist und dementsprechend das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten festzulegen ist.  Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat für Großstädte die AGBFSchutzzielempfehlung [vgl. Anlage] konzipiert.  Das Schutzziel der AGBF fordert beim „kritischen Wohnungsbrand“ [Def] eine Zeitkette von insgesamt 17 Minuten, innerhalb derer die geplanten Maßnahmen greifen müssen [vgl. Abschnitt 3.1].  Die Eintreffzeiten der AGBF-Empfehlung entsprechen auch den Anforderungen der Bezirksregierung Köln [vgl. Rundverfügung von 1997 und Schreiben von 2012 (siehe Anlage 1)].  In diesen Anforderungen formuliert die Bezirksregierung Köln zudem Vorgaben für die weiteren Parameter des Schutzziels (Funktionsstärken und Zielerreichungsgrad), welche bei der Schutzzieldefinition in der vorliegenden Fortschreibung berücksichtigt werden.  Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des „kritischen Wohnungsbrandes“ hinausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-Betrachtung) ist gemäß § 22 FSHG Aufgabe des Kreises. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1) CO-Summenkurve [min*%] 15 CO [%] Zeitkette AGBF 1,5 CO-Gehalt im Brandraum 10 25 KohlenmonoxidSummenkurv e 17 Min 16 Min Reanimations1,0 grenze 15 Min Erträglichkeitsgrenze 14 Min 13 Min 5 Maßnahmen werden wirksam Entwicklungszeit (4 Min) Eintreffen 0,5 12 Min Eingriff sbereich der Feuerweh r 0 0 0,1 0,5 1 5 10 13 17 50 100 Zeit [min] (Brandbegi nn T=0) CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Vorbrenndauer Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978 11 Min 10 Min Eintreffzeit (8 Min) 9 Min (Ausrückzeit + Fahrzeit) 8 Min 7 Min 6 Min 5 Min Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die COKonzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 AlarmierungsAbschluß 4 Min Dispositionszeit Gesprächszeit (1,5 Min) Meldezeit Entdeckungszeit (3,5 Min) 3 Min 2 Min 1 Min 0 Min Brandausbruch 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2) 26 Erläuterung der Eintreffzeit (1) Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr) ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch die Kreisleitstelle erfolgt. Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur Definition des Schutzziels herangezogen. In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten „Eintreffzeiten“ verwendet. Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden. Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3) 27 Erläuterung der Eintreffzeit (2) Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. „Eintreffzeit“ entsprechend der Zeitkette der AGBF. Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. „Hilfsfrist“ dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle beinhalten. 0 min Brandausbruch Notruf "1. Eintreffzeit" "2. Eintreffzeit" 1,5 min 8 min + 5 = 13 min 3,5 min Beginn Notrufabfrage 5 min 13 min Alarmierung 18 min Eintreffen 1. Einheit Zeit Eintreffen Ergänzungskräfte "1. Hilfsfrist" "2. Hilfsfrist" 9,5 min + 5 min = 14,5 min 8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte ergänzt und unterstützt werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.3 Funktionsstärken 28 Erläuterung der Funktionsstärken Gemäß der Rundverfügung der Regierungsbezirk Köln vom 07.04.1997 sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Min.) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese soll bei einem kritischen Wohnungsbrand primär die Menschenrettung durchgeführt werden. Die 9 Funktionen (erste Gruppe) verteilen sich auf: 1 Funktion Gruppenführer, 2 Funktionen Angriffstrupp, 2 Funktionen Wassertrupp, 2 Funktionen Schlauchtrupp, 1 Funktion Maschinist, 1 Funktion Maschinist Hubrettungsfahrzeug bzw. Melder . Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen gemäß Anforderungen der Bezirksregierung Köln [vgl. Schreiben vom 03.02.2012 – siehe Anlage 1] weitere 9 Ergänzungskräfte (zweite Gruppe) sowie ein Zugtrupp (4 Funktionen) den Einsatzort erreicht haben. Diese Werte werden auch für das Szenario „Kritischer Hilfeleistungseinsatz“ als Ziel gefordert. 8 Minuten nach der Alarmierung sollen 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 9 + 4 = 13 Kräfte ergänzt und unterstützt werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.4 Zielerreichungsgrad 29 Erläuterung zum Zielerreichungsgrad Nach unserer fachlichen Auffassung sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer vollständigen (100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h. der Erreichungsgrad darf aus Sicht von LUELF & RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante Eintreffzeit bzw. Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung zu berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden können. Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.B. Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von LUELF & RINKE bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche Schutzzielerfüllung definiert wird. In Bedburg fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario „kritischer Wohnungsbrand“ entsprechen. LUELF & RINKE empfiehlt in der Regel auch aus mathematischen Gründen (geringe Datenbasis), dass der Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl relevanter Ereignisse eine Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist. Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr jedoch erst dann in Frage gestellt, wenn sich der tatsächliche Zielerreichungsgrad (nach Auswertung) unter 80% befindet. Daher folgt die Stadt Bedburg dieser Empfehlung und definiert einen Zielerreichungsgrad von > 80%. Die Stadt Bedburg folgt der Empfehlung der Bezirksregierung Köln und definiert einen Zielerreichungsgrad von > 80%. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.5 Schutzzieldefinition (1) 30 Schutzziel 1: Kritischer Wohnungsbrand Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:  innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)  und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist. Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt  80 % bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 1. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3.5 Schutzzieldefinition (2) 31 Schutzziel 2: Kritischer Hilfeleistungseinsatz Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung und auslaufenden Kraft- und Betriebsstoffen* etc.:  innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)  und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist. Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt  80 % bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 2. *) Detaillierte Szenariobeschreibung vgl. Anlage 1 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4 4 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes 32 IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes In diesem Abschnitt wird die Struktur der Feuerwehr bzw. des abwehrenden Brandschutzes dargestellt, soweit dies für den Brandschutzbedarfsplan relevant ist. 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser 4.2 Personal* 4.3 Fahrzeuge 4.4 Abdeckung des Stadtgebietes (Isochronen-Analyse) * Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der ehrenamtlichen K räfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand Mitte 2012. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzug, etc.) sind die Daten der ehrenamtlichen Kräfte dynamisch und die Analysen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann insbesondere Konsequenzen für die AAO. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (1) 33 Übersicht über die 6 Standorte der Feuerwehr der Stadt Bedburg Farbcode „Bauliche Funktion“: = gut bis sehr gut = befriedigend bis ausreichend = unbefriedigend / nicht ausreichend Allgemeine Erläuterung: Die hier dargestellte Übersicht zur baulichen Funktion der Standorte wird auf den nächsten Seiten näher spezifiziert. Bewertungskriterien / Einflussgrößen: Insgesamt werden bei der Bewertung die wesentlichen Merkmale behandelt, die zur Bewertung der grundsätzlichen baulichen Funktion der Standorte notwendig sind und damit besondere Relevanz für den Brandschutzbedarfsplan haben. D.h. kleinere übliche Maßnahmen zur Bauunterhaltung werden nicht aufgeführt. Kaster-Königshoven Kirch-Grottenherten Rath Lipp-Millendorf Kirch-Kleintroisdorf / Pütz Bedburg 0 1 2 km Die Bewertung umfasst neben der grundsätzlichen Eignung als Feuerwehrhaus (im Sinne allgemeiner und rechtlicher Anforderungen wie z.B. Unfallverhütungs-vorschriften) auch die Funktionalität sowie den baulichen Gesamtzustand. Dies führt im vorliegenden Abschnitt 4.1 zur Gesamtbewertung der „baulichen Funktion“. Konkrete Maßnahmen werden bei Bedarf im Abschnitt 6.1 beschrieben. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen notwendig sind, lässt sich nicht unmittelbar aus der Bewertung der IST-Situation ableiten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (2) 34  Feuerwehrhaus Bedburg  Standort des LZ Bedburg (derzeit 39 Aktive)  3 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge sowie 1 Waschhalle  Derzeit insgesamt 5 Fahrzeuge untergebracht  Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend (Unterbringung von MTF und ELW 1 auf 1 Großstellplatz nicht optimal, aber tolerabel)  Abgasabsauganlage vorhanden  Umkleidemöglichkeiten in separatem Raum  Schulungs- und Aufenthaltsraum für rund 30 Personen  Kapazität in Relation der Anzahl Aktiver grenzwertig  Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch nur 1 Duschmöglichkeit  2 Büroräume vorhanden  Viele Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück, sowie weitere Möglichkeiten in der näheren Umgebung  Bauliche Funktion sehr gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (3)  Feuerwehrhaus Kaster-Königshoven  Standort des LZ Kaster-Königshoven (derzeit 49 Aktive)  5 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge sowie 1 Waschhalle (verteilt auf 2 Gebäudeteile)  Derzeit insgesamt 5 Fahrzeuge untergebracht  Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle  Abstände in der 1. Fahrzeughalle ausreichend; in der 2. Halle durch Anhänger und Material beengter jedoch tolerabel  Abgasabsauganlage vorhanden  Schulungs- und Aufenthaltsraum für rund 40 Personen  Kapazität in Relation der Anzahl Aktiver grenzwertig  Sanitäre Einrichtungen: keine Geschlechtertrennung bei WCs, zudem keine Duschmöglichkeiten  Büroraum vorhanden  Besonderer Funktionsraum: Einsatzzentrale, die im Bedarfsfall besetzt wird  Nur wenige Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück, jedoch weitere Parkplätze in der näheren Umgebung (Rathaus) nutzbar  Bauliche Funktion gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 35 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (4)  Feuerwehrhaus Kirch-Grottenherten  Standort der LG Kirch-Grottenherten (derzeit 27 Aktive)  3 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge  Derzeit 2 Großfahrzeuge sowie 2 weitere Fahrzeuge und ein Anhänger untergebracht  Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle  Abstände in der Fahrzeughalle tolerabel bis ausreichend  Abgasabsauganlage vorhanden  Schulungsraum ausreichend groß sowie zusätzlicher Aufenthaltsraum  Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch nur 1 Duschmöglichkeit  Büroraum vorhanden  Genügend Alarmparkplätze vorhanden  Bauliche Funktion gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 36 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (5) 37  Feuerwehrhaus Kirch-Kleintroisdorf / Pütz  Standort der LG Kirch-Kleintroisdorf / Pütz (derzeit 22 Aktive)  3 Fahrzeugstellplätze, davon 2 für ein Großfahrzeuge  Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger untergebracht  Als Umkleidebereich wird derzeit einer der beiden Großstellplätze der Fahrzeughalle genutzt  Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend  Abgasabsauganlage vorhanden  Schulungsraum ausreichend groß  Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten  2 Büroräume vorhanden  Genügend Alarmparkplätze vorhanden  Bauliche Funktion gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (6) 38  Feuerwehrhaus Lipp-Millendorf  Standort der LG Lipp-Millendorf (derzeit 32 Aktive)  2 Fahrzeugstellplätze, davon 1 für ein Großfahrzeug  Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger untergebracht  Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle  Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend  Abgasabsauganlage vorhanden  Schulungs- und Aufenthaltsraum ausreichend groß  Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten  Kein Büroraum vorhanden  Nur 1-2 Parkmöglichkeiten auf eigenem Grundstück; weitere Möglichkeiten in der näheren Umgebung  Bauliche Funktion gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser (7) 39  Feuerwehrhaus Rath  Standort der LG Rath (derzeit 21 Aktive)  2 Fahrzeugstellplätze, davon 1 für ein Großfahrzeug  Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger untergebracht  Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle  Abstände in der Fahrzeughalle tolerabel bis ausreichend  Abgasabsauganlage vorhanden  Schulungsraum ausreichend groß  Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten  Büroraum vorhanden  Genügend Alarmparkplätze vorhanden  Bauliche Funktion gut Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.2.1 Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte 40 Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte Erläuterung: Jeder Punkt auf der Karte stellt den Wohnort eines Aktiven in der Farbe der jeweiligen Einheit dar. Standorte Bedburg Kaster-Königshoven Kirch-Grottenherten Kirch-Kleintroisdorf / Pütz Lipp-Millendorf Rath 0 Die Karte zeigt die Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte und die Zuordnung zu den Standorten. In Teilbereichen auffällig ist die Verteilung der Wohnorte der Einheiten Bedburg und Lipp-Millendorf. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1 2 km 4.2.2 Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte 41 * nicht abkömmlich oder außerorts Arbeitsorte Arbeitsort im Arbeitsort im Ortsteil der Ortsteil einer in % in % eigenen anderen Einheit Einheit wechselnder Arbeitsort innerhalb der Stadt Bedburg Arbeitsort in der Stadt in % Bedburg aber in % nicht abkömmlich Arbeitsort außerhalb der Stadt Bedburg in % P r o b e 2 nicht verfügbar* aber im Schichtdienst Einheit Anzahl Aktive Bedburg 39 3 8% 0 0% 1 3% 7 18% 28 72% 14 Kaster-Königshoven 49 3 6% 0 0% 0 0% 8 16% 38 78% 22 Kirch-Grottenherten 27 3 11% 0 0% 2 7% 4 15% 18 67% 9 Kirch-Kleintroisdorf / Pütz 22 0 0% 0 0% 0 0% 9 41% 13 59% 8 Lipp-Millendorf 32 2 6% 3 9% 1 3% 2 6% 24 75% 10 Rath 21 0 0% 0 0% 0 0% 1 5% 20 95% 8 Summe 190 11 6% 3 2% 4 2% 31 16% 141 74% 71 Von diesen 172 nicht verfügbaren Kräften arbeiten 71 Kräfte im Schichtdienst. Von diesen sind aufgrund des Wechselschichtdienstes tagsüber geschätzt 33% (rd. 24) im Stadtgebiet verfügbar. Vorwiegend aus der hohen Auspendlerquote (74%) resultiert eine eingeschränkte und problematische Tagesverfügbarkeit. Insgesamt sind werktags tagsüber durchschnittlich (nur) rund 38 (11 + 3 + 4 + 24) der 190 Aktiven verfügbar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.2.3 Qualifikationen der ehrenamtlichen Kräfte 42 Qualifikationen Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), LKW-Führerscheininhabern, Gruppenführern (GF) und Zugführern (ZF) der Aktiven der Feuerwehr Bedburg. Einheit Anzahl Aktive Atemschutzgeräteträger (AGT) Maschinisten (MA) LKW-Führerschein (für > 7,5 t; C/CE/2) Gruppenführer (GF) Zugführer (ZF) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Durchschnittsalter [Jahre] Bedburg 39 18 46% 37 95% 23 59% 12 31% 7 18% 37 Kaster-Königshoven 49 34 69% 27 55% 25 51% 11 22% 5 10% 37 Kirch-Grottenherten Kirch-Kleintroisdorf / Pütz Lipp-Millendorf 27 18 67% 17 63% 9 33% 8 30% 1 4% 39 22 9 41% 13 59% 10 45% 4 18% 0 0% 32 32 20 63% 21 66% 10 31% 8 25% 4 13% 35 Rath 21 14 67% 16 76% 7 33% 4 19% 2 10% 34 Summe 190 113 59% 131 69% 84 44% 47 25% 19 10% 36 * * Mittelwert gewichtet Anmerkungen: • Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Zugführer als auch Gruppenführer und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten. • Als Atemschutzgeräteträger wurden Kräfte gewertet, welche über eine Atemschutzausbildung und gültige G26.3 verfügen. Insgesamt ist ein guter Ausbildungsstand vorhanden. Aus externer Sicht sind daher keine akuten Bedarfe erkennbar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4.3 Fahrzeuge 43 Die Feuerwehr-Fahrzeuge (IST) der Feuerwehr Bedburg im Überblick: Einheit Bedburg KasterKönigshoven KirchGrottenherten IST 2012 Baujahr Alter LF 16 LF 10/6 RW 2 MTF ELW 1 Mehrzweckboot Transportanh. Boot Transportanh. allgemein 1991 21 2009 3 1984 28 2004 8 2008 4 2001 11 1979 33 1993 19 2005 7 HLF 20/16 1983 29 TLF 24/50 1996 16 DLK 23/12 LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt) 1990 22 Gerätewagen 1999 13 MTF 1997 15 Atemschutzanhänger 38 Krankentragenanhänger 1974 20 Transportanh. allgemein 1992 LF 20/16 LF 8/6 MTF GW-Messtechnik Dekon-/ Chemieanh. 2011 1 1994 18 2008 4 1999 13 1990 22 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Einheit IST 2012 Baujahr Alter KirchKleintroisdorf / Pütz 1991 21 1999 13 LF 16 1998 14 2009 3 MTF LF 10/6 1990 22 Transportanh. 28 RW 2allgemein 1984 2004 8 MTF 2007 5 LF 10/6 Bedburg 2008 4 ELW 1 2008 4 Lipp-Millendorf MTF 2001 11 Mehrzweckboot 1990 22 Transportanh. allgemein 1979 33 Transportanh. Boot 1992 20 LF 8/6 1993 19 Transportanh. allgemein 2006 6 Rath MTF 2005 7 HLF 20/16 20 Transportanh. allgemein 1992 1983 29 TLF 24/50 "Leiter der 1996 16 DLK 23/12 2007 5 KdoW Feuerwehr" LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt) Kaster1990 22 Gerätewagen Königshoven 1999 13 MTF Anmerkung: 1997 15 Atemschutzanhänger In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die 1974 38 Krankentragenanhänger gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben. 1992 20 Transportanh. allgemein Großfahrzeuge: hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre; Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre 2011 1 LF 20/16 1994 18 LF 8/6 Kirch2008 4 MTF Grottenherten Dargestellt ist die derzeitige Fahrzeugaus1999 13 GW-Messtechnik stattung inkl. Mehrzweckboot und Anhängern. 1990 22 Dekon-/ Chemieanh. 4.4 Abdeckung des Stadtgebietes (Isochronen-Analyse) Eintreffzeitisochronen Basis: 1. Eintreffzeit = 8 Minuten (Annahme: 5 Min. Ausrückzeit;  result. Fahrzeit = 3 Min.) 44 Standorte Bedburg Kaster-Königshoven Kirch-Grottenherten Kirch-Kleintroisdorf / Pütz Lipp-Millendorf Rath Fahrgeschwindigkeiten: Variable Geschwindigkeiten von „enger Wohnbebauung“ (20 km/h) über „normaler Ortsteil“ (45 km/h) bis zu „Ausfallstraßen“ (70 km/h). Anmerkung: Die Isochronen-Darstellung stellt die grundsätzlichen zeitlichen Möglichkeiten der Erreichbarkeit von den Standorten der Feuerwehr dar. Die Grafik ist jedoch kein Abbild der Alarm - und Ausrückeordnung im Sinne der Gebietszuordnung zu den Standorten.. 0 1 2 km Die zusammenhängend bebauten Wohngebiete können durch die derzeitige Standortstruktur fristgerecht erreicht werden. Zwischen Kaster und Bedburg sind einige Bereiche mehrfach abgedeckt. Der Industriepark Mühlenerft wird vom Standort Kaster-Königshoven nach einer Fahrzeit von 4 Minuten erreicht. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5 Analyse des Einsatzgeschehens 5 Analyse des Einsatzgeschehens 45 In diesem Abschnitt erfolgt zuerst eine Auswertung der langfristigen Entwicklung des Einsatzgeschehens. Anschließend wird das Einsatzgeschehen eines Kalenderjahrs detailliert ausgewertet. 5.1 Langfristige Einsatzentwicklung (Darstellung der Entwicklung des Einsatzgeschehens der Jahre 2005 bis 2011) 5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres (hier: 2011) 5.3 Zeitanalyse (Analyse spezifisch auswertbarer zeitkritischer Einsätze hinsichtlich Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit) 5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (Kombinierte Auswertung der Kriterien Zeit & Stärke bei spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätzen) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.1 Langfristige Einsatzentwicklung 46 Einsatzentwicklung 2005 bis 2011 (Einsatzbeteiligungen) 700 600 700 500 Anmerkung: 600 Sonstige Einsätze 400 Anzahl Dargestellt ist jeweils die jährliche Anzahl der Technische Hilfeleistungen der Einsatzbeteiligungen 6 Einheiten (Jahressumme). Brände 500 Fehlalarme 300 Die jährliche Anzahl Einsatzstellen (Ereignisse) war jeweils geringer. 200 Anzahl 400 Sonstige Einsätze 100 Fehlalarme Technische Hilfeleistungen 300 Brände 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 200 100 In den Jahren ohne größere Unwetterereignisse lagen die Zahlen der Einsatzbeteiligungen der Einheiten etwa im Bereich zwischen 300 und 400. Im Jahr 2007 sorgte das Orkantief „Kyrill“ für einen starken Anstieg der Beteiligungen (dargestellt als „sonstige Einsätze“). Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.2 47 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres / Datenmenge Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist die Auswertung einer ausreichend großen Zahl von Ereignissen erforderlich. Anhand der Datenbasis des Jahres 2011 wurde die Qualität sowie die räumliche und zeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert. Gesamt Zeitkritisch gemeldet Spezifisch auswertbar Mo.-Fr. 7-17 Uhr 112 53 17 Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 161 89 38 Summe 273 142 55 Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 Es konnte eine ausreichend große Zahl an Einsätzen analysiert werden, um Aussagen über das Einsatzaufkommen sowie dessen räumliche und zeitliche Verteilung treffen zu können. Von den 273 Einsatzstellen des Betrachtungszeitraumes waren 142 als zeitkritisch [Def] gemeldet. Für die Analyse der Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeiten sowie der verfügbaren Funktionsstärken wurde das Datenmaterial u.a. hinsichtlich Fehlalarmen und Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes gefiltert. Dadurch waren 55 der 142 zeitkritisch gemeldeten Einsätze für den Bedarfsplan „spezifisch auswertbar“. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (1) 48 Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Gesamtübersicht Anzahl Einsätze ZB 1 Anzahl Einsätze ZB 2 Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. Anzahl Einsätze gesamt [absolut] 19 5 1 6 25 10 15 2 1 2 0 3 3 3 2 0 13 2 19 10 0 7 38 17 23 2 2 0 0 4 3 12 4 0 14 6 38 15 1 13 63 27 38 4 3 2 0 7 6 15 6 0 27 8 13,9% 5,5% 0,4% 4,8% 23,1% 9,9% 13,9% 1,5% 1,1% 0,7% 0,0% 2,6% 2,2% 5,5% 2,2% 0,0% 9,9% 2,9% 112 161 273 100% Einsatzort 1_Kaster 1_Königshoven 1_Weiler Hohenholz 1_Industriepark Mühlenerft 2_Bedburg-Broich 2_Bedburg-Blerichen 2_Bedburg-Kirdorf 3_Kirchherten 3_Grottenherten 4_Kirchtroisdorf 4_Kleintroisdorf 4_Pütz 5_Rath 6_Lipp 6_Millendorf 6_Oppendorf BAB 61 außerorts Summe Anzahl Einsätze gesamt [relativ in %] 24,5% 46,9% 2,6% 3,3% 2,2% 7,7% 9,9% 2,9% 100% Anmerkung: Aus analytischen Gründen kann sich für die Erstellung des Bedarfsplans die Festlegung der Einsatzorte von der Verwaltungsgliederung unterscheiden. Der Großteil der Einsätze (in Summe rund 71%) ereignete sich im Ausrückebezirk Kaster (rd. 25%) und Bedburg (rd. 47%). In den übrigen Stadtteilen ereigneten sich im Verhältnis weniger Einsätze. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (2) 49 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (1) mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 1_Industriepark Mühlenerft 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 4 2 2 0 0 1 1 2 2 12 2 0 0 2 0 8 8 5 4 2 2 38 25 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 1 3 0 3 0 4 0 15 2 2 0 0 1 0 0 0 0 3 0 8 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 1 1 0 5 3 0 0 13 2 0 0 1 1 0 0 0 3 0 0 7 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kleinbrand a und b Mittelbrand Großbrand gefährliche Stoffe und Güter Brandmeldeanlage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Weiler Hohenholz 17 15 4 4 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 19 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Feuer 1 = Feuer 2 = Feuer 3 = GSG = BMA = 1_Königshoven mit Rettungen 34 7 2 4 15 8 1 0 31 33 7 142 1_Kaster Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 34 Feuer 2 (Mittelbrand) 7 Feuer 3 (Grossbrand) 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 4 THL Person in Gefahr 15 THL (Technische Hilfeleistung) 82 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 Ölspur 36 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 31 Fehlalarm 51 Sonstiges 10 Summe 273 Gebäudebrände Anzahl Einsatzart Zeitkritisch* SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (3) 50 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (2) mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl 3_Grottenherten 1_Industriepark 4_Kleintroisdorf Mühlenerft 17 3 15 3 0 4 0 4 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 3 19 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 4 3 4 0 2 0 2 0 0 0 1 0 1 2 2 12 3 0 2 0 0 6 2 0 2 8 2 8 10 5 7 4 1 2 1 2 27 38 15 25 2 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 07 2 07 2 12 12 0 0 0 0 02 1 02 1 43 01 11 0 0 14 3 0 05 05 17 4 15 3 01 0 7 21 28 38 15 04 2 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 4 04 2 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 02 0 20 0 20 1 0 42 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 02 0 0 01 10 20 1 0 05 03 0 0 30 13 02 0 0 01 10 0 0 0 03 0 0 17 0 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 01 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 1 0 0 0 2 0 6 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3_Kirchherten 1_Weiler 4_Kirchtroisdorf Hohenholz mit Rettungen 34 9 0 7 0 2 1 4 15 0 4 8 0 1 0 31 9 33 5 3 7 142 31 4_Pütz 2_Bedburg-Kirdorf 1_Königshoven 2_Bedburg-Blerichen 1_Kaster Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 34 9 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 7 Feuer 3 (Grossbrand) 0 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1 4 THL Person in Gefahr 15 0 THL (Technische Hilfeleistung) 21 82 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 0 1 Ölspur 36 9 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 31 9 Fehlalarm 51 9 Sonstiges 10 5 Summe 273 63 Gebäudebrände Anzahl Einsatzart Zeitkritisch* 2_Bedburg-Broich SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (4) 51 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (3) Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen Toten mit Rettungen Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 4 0 2 0 2 0 0 0 1 0 1 0 2 0 2 2 0 0 12 2 0 0 0 2 0 0 8 0 8 0 2 1 5 0 4 0 2 0 2 2 0 4 25 1 38 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 2 0 0 0 1 0 2 3 0 0 3 0 0 4 0 0 3 15 0 2 0 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 3 0 0 1 8 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 0 2 1 0 6 1 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 4 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 3 1 6 1 0 2 5 0 3 2 0 0 15 13 2 0 0 1 0 3 1 0 0 0 0 3 1 0 0 6 7 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudebrände Zeitkritisch* 1_Industriepark 6_LippMühlenerft Anzahl 1_Weiler 5_Rath Hohenholz 4 4 17 0 15 0 1 4 1 4 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 1 19 1 22 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4_Kleintroisdorf 3_Grottenherten 1_Königshoven mit Toten 7 34 0 1 7 0 2 0 4 2 0 15 1 0 8 0 1 0 5 0 31 5 1 33 0 7 21 2 142 4_Kirchtroisdorf 3_Kirchherten 1_Kaster mit Rettungen 9 31 (Kleinbrand 3 0 0a + b) 3 3 2 1 0 0 7 Feuer 34 0 0 02 (Mittelbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Feuer 7 0 03 (Grossbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feuer 2 1 Mensch 0 0 (Verkehrsunfall 0 0 0 mit 0 Menschenrettung) 0 0 0 0 0 VU 4 0 Person 0 0 in 0 0 2 2 0 0 0 0 2 0 THL Gefahr 15 4 (Technische 0 0 0 Hilfeleistung) 0 3 0 0 0 0 0 11 4 THL 82 0 (Gefährliche 0 0 0 Stoffe 0 0 Güter) 0 0 0 0 0 0 GSG und 1 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 4 1 Ölspur 36 9 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage) 0 2 2 0 0 0 0 5 0 Fehlalarm 31 5 0 0 0 0 10 7 0 0 0 0 7 1 Fehlalarm 51 3 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 Sonstiges 10 31 3 3 0 0 27 15 2 1 0 0 273 38 7 Summe Zeitkritisch* 2_Bedburg-Kirdorf SUMME 4_Pütz Anzahl mit Toten mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände Zeitkritisch* Anzahl mit Toten 2_Bedburg-Blerichen Wohngebäudebr. 9 0 0 1 0 21 0 9 9 9 5 63 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände 2_Bedburg-Broich 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (5) 52 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (4) Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 1_Industriepark Mühlenerft mit Toten 1_Weiler außerorts Hohenholz 17 0 15 0 0 4 0 4 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 4 0 2 0 2 0 0 0 1 0 1 0 2 0 2 0 0 12 2 0 0 0 2 0 0 8 0 8 0 5 0 4 0 2 0 2 0 25 0 38 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 2 1 2 0 1 0 0 1 15 3 0 1 3 0 6 4 0 27 15 3 2 1 2 0 1 0 0 1 1 0 0 0 0 3 0 9 8 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 4 0 1 0 8 1 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 4 0 1 0 8 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 1 1 0 5 3 0 0 0 13 2 0 0 1 1 0 0 0 3 0 0 0 7 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Königshoven BAB 61 mit Rettungen 34 1 0 7 0 2 0 4 1 15 0 8 0 1 0 0 31 0 33 1 7 3 142 6_Oppendorf 1_Kaster Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 34 1 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 7 Feuer 3 (Grossbrand) 0 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0 4 1 THL Person in Gefahr 15 1 THL (Technische Hilfeleistung) 82 0 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 1 Ölspur 36 0 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 31 1 Fehlalarm 51 1 Sonstiges 10 6 Summe 273 Gebäudebrände Anzahl Einsatzart Zeitkritisch* 6_Millendorf SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (6) 53 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (1) mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 1_Industriepark Mühlenerft 10 2 0 1 8 4 0 0 11 14 3 53 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 1 1 8 2 0 0 2 0 2 2 3 3 1 1 19 11 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 2 0 1 0 5 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 3 1 0 0 6 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Weiler Hohenholz Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 10 Feuer 2 (Mittelbrand) 2 Feuer 3 (Grossbrand) 0 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1 THL Person in Gefahr 8 THL (Technische Hilfeleistung) 36 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 0 Ölspur 19 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 11 Fehlalarm 20 Sonstiges 5 Summe 112 1_Königshoven Gebäudebrände Anzahl Einsatzart 1_Kaster Zeitkritisch* SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (7) 54 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (2) mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl 10 3 0 2 0 1 0 8 1 4 0 0 2 11 2 14 2 3 11 53 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 1 1 8 0 2 0 0 1 2 0 2 2 5 3 3 0 1 0 1 10 6 19 11 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 02 1 00 00 00 01 0 25 1 00 12 03 0 01 01 0 35 15 02 1 00 00 00 01 0 00 00 00 03 0 00 1 00 06 2 01 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 01 01 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 01 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 02 0 00 10 00 10 1 00 22 1 00 00 00 00 00 00 00 00 00 10 1 00 10 1 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 11 0 01 0 00 03 0 01 0 00 00 16 0 00 00 00 00 10 1 00 00 00 00 1 00 00 10 2 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 0 0 0 0 1 1 0 0 0 1 0 3 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3_Grottenherten 1_Industriepark 4_Kleintroisdorf Mühlenerft Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 10 3 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 2 Feuer 3 (Grossbrand) 0 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1 0 THL Person in Gefahr 8 7 THL (Technische Hilfeleistung) 36 0 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 4 Ölspur 19 2 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 11 5 Fehlalarm 20 3 Sonstiges 5 25 Summe 112 3_Kirchherten 1_Weiler 4_Kirchtroisdorf Hohenholz Gebäudebrände Anzahl Einsatzart 4_Pütz 2_Bedburg-Kirdorf 1_Königshoven 2_Bedburg-Blerichen 1_Kaster Zeitkritisch* 2_Bedburg-Broich SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (8) 55 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (3) mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 1_Industriepark 6_LippMühlenerft mit Rettungen 1_Weiler 5_Rath Hohenholz 2 10 0 0 2 0 0 1 1 0 8 0 4 0 0 3 0 11 0 14 0 3 6 0 53 1 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 4 1 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 2 0 8 0 2 0 0 0 1 2 0 0 2 0 2 0 1 1 3 0 3 0 1 0 1 2 11 0 1 19 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 0 2 0 0 1 0 0 1 5 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 1 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 1 0 3 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 3 0 1 0 0 3 6 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4_Kleintroisdorf 3_Grottenherten 1_Königshoven Wohngebäudebr. 3 11 (Kleinbrand 1 0 0a + b) 0 0 0 0 0 0 2 Feuer 10 0 0 02 (Mittelbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feuer 2 0 03 (Grossbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feuer 1 Mensch 0 0 (Verkehrsunfall 0 0 0 mit 0 Menschenrettung) 0 0 0 0 0 VU 1 0 Person 0 0 in 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 THL Gefahr 8 1 (Technische 0 0 0 Hilfeleistung) 0 1 0 0 0 0 0 5 2 THL 36 0 (Gefährliche 0 0 0 Stoffe 0 0 Güter) 0 0 0 0 0 0 GSG und 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 1 Ölspur 19 2 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage) 0 2 2 0 0 0 0 3 0 Fehlalarm 11 2 0 0 0 0 5 3 0 0 0 0 1 0 Fehlalarm 20 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Sonstiges 5 11 1 1 0 0 10 6 0 0 0 0 112 15 3 Summe 4_Kirchtroisdorf 3_Kirchherten 1_Kaster Gebäudebrände 2_Bedburg-Kirdorf SUMME 4_Pütz Anzahl mit Toten mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände Zeitkritisch* Anzahl mit Toten 2_Bedburg-Blerichen Zeitkritisch* 3 0 0 1 0 7 0 4 2 5 3 25 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände 2_Bedburg-Broich 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (9) 56 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (4) mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 1_Industriepark Mühlenerft 10 0 0 2 0 0 1 1 8 0 4 0 0 0 11 0 14 0 3 1 53 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 8 0 2 0 0 0 2 0 0 2 0 2 0 3 0 3 0 1 0 1 0 11 0 19 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 1 0 0 0 0 7 1 0 1 2 0 1 0 13 5 3 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 6 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 3 1 0 0 0 6 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Weiler außerorts Hohenholz Wohngebäudebr. Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 10 0 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 2 Feuer 3 (Grossbrand) 0 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0 1 1 THL Person in Gefahr 8 0 THL (Technische Hilfeleistung) 36 0 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 Ölspur 19 0 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 11 0 Fehlalarm 20 0 Sonstiges 5 2 Summe 112 1_Königshoven BAB 61 Gebäudebrände Anzahl Einsatzart 6_Oppendorf 1_Kaster Zeitkritisch* 6_Millendorf SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (10) 57 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (1) Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 1 1 0 0 1 1 1 1 4 0 0 0 0 0 6 6 2 1 1 1 19 14 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 1 2 0 1 0 3 0 10 1 2 0 0 1 0 0 0 0 2 0 6 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 0 2 2 0 0 7 2 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 5 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudebrände Anzahl 1_Industriepark Mühlenerft mit Toten 1_Weiler Hohenholz 24 13 11 5 4 4 2 1 0 3 0 0 7 0 0 4 0 0 1 0 0 0 0 0 20 0 0 19 0 0 4 0 0 89 18 15 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Königshoven mit Rettungen Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 24 Feuer 2 (Mittelbrand) 5 Feuer 3 (Grossbrand) 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 3 THL Person in Gefahr 7 THL (Technische Hilfeleistung) 46 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 Ölspur 17 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 20 Fehlalarm 31 Sonstiges 5 Summe 161 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart 1_Kaster Wohngebäudebr. SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (11) 58 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (2) Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Zeitkritisch* Gebäudebrände Gebäudebrände Wohngebäudebr. Wohngebäudebr. Rettungen mit Rettungen mit Toten Anzahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 1 1 2 4 0 0 0 5 0 0 0 6 0 6 5 2 4 1 1 1 17 9 19 14 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 05 1 05 1 12 12 0 0 0 0 01 01 26 01 0 0 02 1 0 02 02 16 3 15 2 0 0 4 15 26 23 10 03 1 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 3 03 1 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 10 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 02 0 0 01 0 20 0 02 02 0 0 27 0 02 0 0 01 0 0 0 0 02 0 0 05 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 01 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 01 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 3 Gebäudebrände mit Toten 3_Grottenherten 1_Industriepark 4_Kleintroisdorf Mühlenerft 24 6 13 2 11 2 0 5 0 4 0 4 0 2 0 1 0 0 3 0 0 0 7 0 0 3 4 0 0 0 1 0 0 0 0 0 7 0 0 20 3 0 0 19 1 4 0 0 20 2 15 2 89 18 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 3_Kirchherten 1_Weiler 4_Kirchtroisdorf Hohenholz mit Rettungen Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 24 6 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 5 Feuer 3 (Grossbrand) 0 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0 3 0 THL Person in Gefahr 7 14 THL (Technische Hilfeleistung) 46 0 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 5 Ölspur 17 7 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 20 4 Fehlalarm 31 2 Sonstiges 5 38 Summe 161 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart 4_Pütz 2_Bedburg-Kirdorf 1_Königshoven 2_Bedburg-Blerichen 1_Kaster Wohngebäudebr. 2_Bedburg-Broich SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (12) 59 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (3) Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 3 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 4 0 0 0 0 1 0 0 6 0 6 0 1 2 0 1 0 1 0 1 0 0 2 14 19 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 0 0 1 0 2 0 0 1 0 0 3 0 0 2 10 0 1 0 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 0 0 6 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 3 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 2 0 5 0 0 1 2 0 2 2 0 0 12 7 2 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 2 1 0 0 5 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudebrände 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zeitkritisch* Zeitkritisch* 1_Industriepark 6_LippMühlenerft Anzahl 1_Weiler 5_Rath Hohenholz 5 3 3 24 0 13 0 11 0 1 5 1 4 1 4 0 2 0 1 0 0 3 0 0 1 0 7 0 0 1 0 4 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 20 5 1 0 0 19 0 4 0 0 15 4 4 2 18 1 15 1 89 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 4_Kleintroisdorf 3_Grottenherten 1_Königshoven mit Toten 6 21 (Kleinbrand 2 0 0a + b) 3 3 2 1 0 0 5 Feuer 24 0 0 02 (Mittelbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Feuer 5 0 03 (Grossbrand) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feuer 2 0 Mensch 0 0 (Verkehrsunfall 0 0 0 mit 0 Menschenrettung) 0 0 0 0 0 VU 3 0 Person 0 0 in 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 THL Gefahr 7 3 (Technische 0 0 0 Hilfeleistung) 0 2 0 0 0 0 0 6 2 THL 46 0 (Gefährliche 0 0 0 Stoffe 0 0 Güter) 0 0 0 0 0 0 GSG und 1 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 2 0 Ölspur 17 7 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage) 0 0 0 0 0 0 0 2 0 Fehlalarm 20 3 0 0 0 0 5 4 0 0 0 0 6 1 Fehlalarm 31 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 Sonstiges 5 20 2 2 0 0 17 9 2 1 0 0 161 23 4 Summe 4_Kirchtroisdorf 3_Kirchherten 1_Kaster mit Rettungen 2_Bedburg-Kirdorf SUMME 4_Pütz Anzahl mit Toten mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände Zeitkritisch* Anzahl mit Toten 2_Bedburg-Blerichen Wohngebäudebr. 6 0 0 0 0 14 0 5 7 4 2 38 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart mit Rettungen Wohngebäudebr. Gebäudebrände 2_Bedburg-Broich 01.01. – 31.12.2011 5.2.1 Einsatzstellenverteilung (13) 60 Erfassungszeitraum: Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (4) Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten Anzahl Zeitkritisch* Gebäudebrände Wohngebäudebr. mit Rettungen mit Toten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 3 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 4 0 0 0 0 0 0 6 0 6 0 2 0 1 0 1 0 1 0 14 0 19 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 1 0 0 1 8 2 0 0 1 0 5 3 0 14 10 0 1 0 2 0 1 0 0 1 0 0 0 0 2 0 3 6 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 3 0 0 0 6 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 3 0 0 0 6 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 0 2 2 0 0 0 7 2 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 5 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudebrände Anzahl 1_Industriepark Mühlenerft mit Toten 1_Weiler außerorts Hohenholz 24 1 13 0 11 0 0 5 0 4 0 4 0 2 0 1 0 0 3 0 0 0 7 0 0 0 4 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 19 1 4 0 0 2 18 0 15 0 89 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 1_Königshoven BAB 61 mit Rettungen Feuer 1 (Kleinbrand a + b) 24 1 Feuer 2 (Mittelbrand) 0 5 Feuer 3 (Grossbrand) 0 2 VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0 3 0 THL Person in Gefahr 7 1 THL (Technische Hilfeleistung) 46 0 GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) 1 0 Ölspur 17 0 Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage) 20 1 Fehlalarm 31 1 Sonstiges 5 4 Summe 161 Zeitkritisch* Anzahl Einsatzart 6_Oppendorf 1_Kaster Wohngebäudebr. 6_Millendorf SUMME 01.01. – 31.12.2011 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (1) 61 Einsatzwahrscheinlichkeit: Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens von Bedeutung. Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilen oder eine Häufung vorkommt. Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende Faktor bestimmt. Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen: Zeitdauer der Tageszeitbereiche Mo 7-17 Uhr Di Mi Do Fr Sa So 50 Std. / Woche 70 Std. / Woche + 48 Std. / Woche 17-7 Uhr = 118 Std. / Woche Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (2) 62 Einsatzwahrscheinlichkeit „Einsätze“ In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt: Einsätze [Anzahl] Wochenstunden Relationszahl Resultierender Faktor Mo.-Fr. 7-17 Uhr 112 50 2,24 1,6 Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 161 118 1,36 (=1) Summe 273 168 Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit einer höheren Wahrscheinlichkeit (Faktor 1,6 bedeutet um 60% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.2.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (3) 63 Einsatzwahrscheinlichkeit „zeitkritische Einsätze“ In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt: Zeitkritische Einsätze* [Anzahl] Wochenstunden Relationszahl Resultierender Faktor Mo.-Fr. 7-17 Uhr 53 50 1,06 1,4 Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 89 118 0,75 (=1) 142 168 Summe Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 * "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich zeitkritische Einsätze mit einer höheren Wahrscheinlichkeit (Faktor 1,4 bedeutet um 40% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.3 Zeitanalyse / Einleitung 64 Einleitung Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort. Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Leitstelle ist separat zu betrachten. Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ) der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle und dem Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort bezeichnet. Die Eintreffzeit lässt sich untergliedern in Ausrückzeit und Fahrzeit. Unter Ausrückzeit ist die Zeit zwischen Alarmierung und Ausrücken des ersten Fahrzeugs, unter Fahrzeit die Zeit zwischen Ausrücken und Eintreffen am Einsatzort zu verstehen. Für die folgenden Betrachtungen werden nur die 54 spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätze herangezogen [vgl. Abschnitt 5.2 – Datenmenge]. Die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Zeitanalyse lassen Rückschlüsse auf einzelne Sachverhalte (z.B. die Standortstruktur), jedoch nicht auf die personelle Ausstattung zu. Eine Zielerreichungsgrad-Analyse der Kriterien Zeit und Stärke, die konkretere Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne der Schutzzielerfüllung zulässt, ist in Abschnitt 5.4 dargestellt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.3.1 65 Ausrückzeit (1) Ausrückzeitverteilung „erstes Fahrzeug“ Datenbasis: n = 54 30% 25% Anzahl 20% 15% 10% 5% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.1 66 Ausrückzeit (2) Aufsummierung Ausrückzeit „erstes Fahrzeug“ 100% Datenbasis: n = 54 93% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.2 67 Fahrzeit (1) Fahrzeitverteilung „erstes Fahrzeug“ Datenbasis: n = 54 30% 25% Anzahl 20% 15% 10% 5% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.2 68 Fahrzeit (2) Aufsummierung Fahrzeit „erstes Fahrzeug“ Datenbasis: n = 54 100% 91% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.3 69 Eintreffzeit (1) Eintreffzeitverteilung „erstes Fahrzeug“ Datenbasis: n = 54 40% 35% 30% Anzahl 25% 20% 15% 10% 5% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.3 70 Eintreffzeit (2) Aufsummierung der Eintreffzeiten „erstes Fahrzeug“ Datenbasis: n = 54 100% 89% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 9 10 11 12 13 14 15 >15 5.3.3 71 Eintreffzeit (3) Eintreffzeiten - tabellarisch (1) In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit für den gesamten Zeitbereich dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil den zuverlässigen Wert wieder. Arithmetisches Mittel [Minuten] 90%-Perzentil [Minuten] Ausrückzeit 3,94 5 Fahrzeit 2,87 4 Eintreffzeit am Einsatzort 6,81 8 Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit -Perzentile sein. Die Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.3.3 72 Eintreffzeit (4) Eintreffzeiten - tabellarisch (2) In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit getrennt nach den beiden Zeitbereichen dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil den zuverlässigen Wert wieder. Zeitbereich Gewertete Einsätze Arithmetisches Mittel [Minuten] 90%-Perzentil [Minuten] Mo.-Fr. 7-17 Uhr 17 4,65 5 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe. 37 3,62 5 Mo.-Fr. 7-17 Uhr 17 2,41 4 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe. 37 3,08 5 Mo.-Fr. 7-17 Uhr 17 7,06 8 Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe. 37 6,70 8 Ausrückzeit Fahrzeit Eintreffzeit am Einsatzort Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit -Perzentile sein. Die Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.3.4 73 Zielerreichungsgrad (nur 1. Eintreffzeit) Zielerreichungsgrad (1. Eintreffzeit) Das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr bei zeitkritischen Ereignissen ist eine wesentliche Voraussetzung für effektive Hilfe. Die zur Verfügung stehende Zeit wird durch das Schutzziel [vgl. Abschnitt 3] festgelegt. Die Tabelle zeigt den Ist-Zustand der Einhaltung der in Abschnitt 3 definierten „1. Eintreffzeit“ (ETZ): Auswertbare Einsätze [Anzahl] Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der 1. ETZ (8 Minuten) [Anzahl] Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der 1. ETZ (8 Minuten) [Prozent] Zum Vergleich: Erreichen innerh. von 9 Minuten [Anzahl] Zum Vergleich: Erreichen innerh. von 9 Minuten [Prozent] Mo.-Fr. 7-17 Uhr 17 15 88% 17 100% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 37 33 89% 36 97% Gesamt 54 48 89% 53 98% Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011 Es wurde ein Zielerreichungsgrad (1. Eintreffzeit) von 89% erreicht. Dieser Wert sagt jedoch noch nichts über die in dieser Zeit erreichten Funktionsstärken aus und entspricht somit nicht dem Erreichungsgrad gemäß der Schutzzieldefinition, welche im nachfolgenden Abschnitt behandelt wird. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (1) 74 Einleitung / Einsatzbewertung (1) Datenmenge der Zielerreichungsgradanalyse Für die Analyse von Einsätze bzgl. der Erfüllung der Schutzzielkriterien (= Zielerreichungsgrad Zeit & Stärke) wurden zunächst die konkreten Vorgaben der Bezirksregierung Köln angesetzt. D.h. es wurden die Zeit- und Stärkedefinitionen [vgl. Abschnitt 3.5] für kritische Wohnungsbrände (Schutzziel 1) und kritische Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person (Schutzziel 2) betrachtet. Für die Analyse wurden die 54 spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätze [vgl. Abschnitt 5.3] noch einmal entsprechend gefiltert. Dies ergab eine Anzahl von 19 verwertbaren Einsätzen (17 Brände und 2 Verkehrsunfälle). Anmerkung: Die übrigen zeitkritischen Einsätze (z.B. Kleinbrände, technische Hilfeleistungen mit Person hinter verschlossener Tür) wurden parallel zum Brandschutzbedarfsplan hinsichtlich der Personalstärken betrachtet. Handlungsbedarfe (z.B. Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung) wurden jedoch nicht erkannt. Für die nachfolgende Betrachtung hinsichtlich der Erfüllung der Schutzzielkriterien wurden 19 Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 analysiert. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (2) 75 Einleitung / Einsatzbewertung (2) Bewertungsklassen Bei der Bewertung der Einsätze wurden die nachfolgenden 3 Klassifizierungen unterschieden: 1) „alle Kriterien erfüllt“ (grün): Alle Schutzzielkriterien (Eintreffzeiten und Funktionsstärken) wurden erfüllt. 2) „tolerierbar“ (gelb): Nicht alle Kriterien wurden erfüllt. Jedoch bewertet LUELF & RINKE diese Einsätze nach detaillierter Einzelanalyse als „tolerabel“. D.h. eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr oder eine Handlungsempfehlung lässt sich hieraus nicht ableiten. Beispiele für tolerierbare Hintergründe: a) Die Eintreffzeit (und die damit verbundene Stärke) wurde in der Folgeminute (= 9. oder 14. Minute) erreicht. Aufgrund von mathematischen Rundungen können nach „rund“ 8 oder 13 Minuten eintreffende Fahrzeuge in das nächste Intervall fallen. Daher kann in einigen Fällen die Erfüllung in der 1. Folgeminute als tolerierbar angesehen werden. b) Nur die Stärke der zweiten Eintreffzeit (22 Funktionen) wurde nicht ganz erreicht, es fehlte jedoch nur der Zugtrupp, so dass mindestens 18 Funktionen vor Ort waren. 3) „nicht erfüllt“ (orange): Trotz detaillierter Einzelanalyse konnte keine nähere Begründung für das Nichterfüllen einzelner Schutzzielkriterien gefunden werden. - nicht gefärbte Zellen (weiß): Stärken der 2. Eintreffzeit waren aufgrund von „keine weiteren Kräfte erforderlich“ nicht auswertbar, jedoch wurden die Stärken der 1. Eintreffzeit betrachtet, um die auswertbare Datenmenge nicht zu reduzieren. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.4 76 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (3) Eintreffzeiten und -stärken der 19 schutzzielrelevanten Einsätze 2011 Einsatz Einsatzort / Ortsteil Nr. Datum NotrufZeitEingang bereich Kritische Wohnungsbrände (vgl. Schutzziel 1): 64 2_Bedburg-Broich 07.04.2011 15:49 79 1_Königshoven 15.04.2011 11:33 98 2_Bedburg-Kirdorf 24.05.2011 08:13 16 2_Bedburg-Kirdorf 01.02.2011 21:14 17 2_Bedburg-Kirdorf 03.02.2011 17:45 18 2_Bedburg-Kirdorf 03.02.2011 22:01 19 1_Königshoven 03.02.2011 23:35 41 2_Bedburg-Kirdorf 09.03.2011 18:31 49 2_Bedburg-Broich 31.03.2011 22:22 100 2_Bedburg-Blerichen 24.05.2011 18:27 104 1_Ind.-Park Mühlenerft 29.05.2011 11:29 135 4_Pütz 21.06.2011 17:26 149 2_Bedburg-Broich 15.07.2011 19:05 157 6_Lipp 02.07.2011 19:37 171 1_Königshoven 22.08.2011 20:19 172 1_Königshoven 23.08.2011 02:47 256 1_Kaster 06.12.2011 06:11 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Eintreffzeit erstes Fahrzeug Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis 8 Min 9 Min 10 Min 13 Min 14 Min 15 Min 30 Min Bemerkung (ETZ) (ETZ) (ETZ) (ETZ) (ETZ) (ETZ) (ETZ) 00:05 00:07 00:07 00:06 00:08 00:06 00:07 00:06 00:05 00:04 00:08 00:07 00:06 00:07 00:06 00:07 00:07 17 11 13 15 5 11 22 9 26 23 8 16 14 6 9 10 15 17 11 15 15 11 16 22 14 28 27 11 19 22 12 9 10 15 20 11 16 24 18 16 22 14 28 27 17 26 24 19 18 10 15 20 11 16 27 18 16 27 26 32 29 28 33 24 23 27 24 21 20 11 16 30 22 16 27 26 32 29 28 33 24 23 27 24 21 20 11 16 30 22 16 33 26 32 29 28 33 24 23 27 24 21 25 11 16 30 22 16 33 26 32 29 28 38 26 23 29 25 32 2. ETZ nicht auswertbar Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person (vgl. Schutzziel 2): 258 1_Ind.-Park Mühlenerft 16.12.2011 05:47 2 00:08 176 1_Kaster 02.08.2011 17:03 2 00:03 8 13 8 13 14 13 19 13 19 13 19 13 27 13 - 2. ETZ nicht auswertbar AAO anpassen? in Folgeminute(n) erfüllt 2. ETZ nicht auswertbar in Folgeminute erfüllt in Folgeminute erfüllt nur 1 Funktion unter 22 2. ETZ nicht auswertbar Bewertung LUELF & RINKE Stärke 1. ETZ erfüllt Stärke 1. ETZ erfüllt nicht erfüllt alle Kriterien erfüllt tolerierbar Stärke 1. ETZ erfüllt alle Kriterien erfüllt alle Kriterien erfüllt alle Kriterien erfüllt alle Kriterien erfüllt tolerierbar alle Kriterien erfüllt alle Kriterien erfüllt tolerierbar alle Kriterien erfüllt alle Kriterien erfüllt tolerierbar nicht erfüllt Stärke 1. ETZ erfüllt Es konnte erfreulich hohe Zielerreichungsgrade ausgewertet werden [vgl. auch zusammenfassende Tabellen auf der nachfolgenden Seite]: Bei „scharfer“ Betrachtung: insgesamt 68% Bei zulassen tolerierbarer Einsätze: insgesamt 89% Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 5.4 77 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (4) * Datenbasis: 1 Einsatz Zielerreichungsgrade 2011 ** Datenbasis: 14 Einsätze Betrachtung 1 (nur Einsätze der Bewertung „alle Kriterien erfüllt“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen) Zeitbereich Auswertbare Einsätze [Anzahl] 1. Eintreffzeit erfüllt Anzahl in % Stärke in 1. ETZ erfüllt Anzahl in % Stärke in 2. ETZ erfüllt Anzahl in % Alle Kriterien erfüllt Anzahl in % Mo.-Fr. 7-17 Uhr 3 3 100% 3 100% 0 0% * 2 67% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 16 16 100% 12 75% 11 79%** 11 69% Gesamter Zeitbereich 19 19 100% 15 79% 11 58% 13 68% Betrachtung 2 (Einsätze der Bewertung „alle Kriterien erfüllt“ und „tolerierbar“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen) Zeitbereich Auswertbare Einsätze [Anzahl] 1. Eintreffzeit erfüllt Anzahl in % Stärke in 1. ETZ erfüllt Anzahl in % Stärke in 2. ETZ erfüllt Anzahl in % Alle Kriterien erfüllt Anzahl in % Mo.-Fr. 7-17 Uhr 3 3 100% 3 100% 0 0%* 2 67% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 16 16 100% 15 94% 13 93%** 15 94% Gesamter Zeitbereich 19 19 100% 18 95% 13 68% 17 89% Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6 Soll-Konzept / Grundsätzliches 78 Grundsätzliche Überlegungen Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem in Abschnitt 3 definierten Schutzziel. Aus diesem ergibt sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die Anzahl der erforderlichen Einsatzfunktionen. Der Ist-Zustand wird dem Soll-Zustand direkt gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt. Das Soll-Konzept gliedert sich in die Abschnitte:  Standorte  Personal  Fahrzeuge In diesem Abschnitt wird der Soll-Zustand definiert und gleichzeitig dem Ist-Zustand direkt gegenüber gestellt. Resultierende Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.1 Standorte (1) 79 Standortstruktur (1) Lipp-Millendorf (1) Der Standort Lipp-Millendorf ist aus rein geografischen Gesichtspunkten (eintreffzeitabhängige Gebietsabdeckung) nicht zwingend erforderlich. Im Hinblick auf die personelle Gesamtstärke (32 Aktive in Lipp-Millendorf von 190 stadtweit) sowie in Anbetracht der insgesamt eingeschränkten Tagesverfügbarkeit, sollte die Einheit Lipp-Millendorf aus heutiger externer Sicht beibehalten werden. Eine Schließung des Standortes wäre unter folgenden 2 Randbedingungen möglich: 1. Randbedingung: Die Aktiven der Einheit Lipp-Millendorf würden sich bereit erklären, in anderen Einheiten aktiv zu bleiben. Die räumlichen Verteilung der Wohnorte [vgl. Abschnitt 4.2.1] zeigt, dass einige südlich wohnende Aktive aus Lipp-Millendorf ihren Wohnort näher am Feuerwehrhaus Bedburg als am Feuerwehr Lipp-Millendorf haben, was sich bei einer Zuordnung der Kräfte zur Einheit Bedburg positiv auf die Ausrückzeit und somit der Eintreffzeit des ersten Fahrzeuges auswirken würde. Für die Kräfte, die ihren Wohnort zentral im Stadtgebiet haben, hätte eine Zuordnung zum Standort Bedburg teilweise keine Auswirkung auf die Anfahrtszeit zum Feuerwehrhaus. Teilweise etwas längere Anfahrtszeiten hätten jedoch keine Auswirkungen auf die Schutzzielerfüllung, da für den 2. Abmarsch ohnehin eine Eintreffzeit von 13 Minuten zur Verfügung steht und der 1. Abmarsch sichergestellt ist. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.1 Standorte (2) 80 Standortstruktur (2) Lipp-Millendorf (Forts.) Fortsetzung der Diskussion des Standortes Lipp-Millendorf 2. Randbedingung: Über andere personalsteigernde Maßnahmen könnte die Gesamt-Personalstärke sowie die Tagesverfügbarkeit beibehalten oder erhöht werden. Kirch-Grottenherten & Kirch-Kleintroisdorf / Pütz Eine Zusammenlegung der Einheiten Kirch-Grottenherten und Kirch-Kleintroisdorf / Pütz ist auf Basis der derzeitigen von der Bezirksregierung geforderten Eintreffzeiten [vgl. Schutzzieldefinition in Abschnitt 3] nicht möglich und wurde daher aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht weiter verfolgt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.1 Standorte (3) 81 Bauliche Maßnahmen (1) Feuerwehrhäuser Bedburg, Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath Die Feuerwehrhäuser Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath verfügen über eine gute bauliche Funktionalität und guten Gesamtzustand – das Feuerwehrhaus Bedburg aufgrund des relativ geringen Alters ist sogar „sehr gut“. Neben den üblichen Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung sind aus externer Sicht dort zunächst keine nennenswerten, d.h. bedarfsplanrelevante Handlungsbedarfe gegeben. Feuerwehrhaus Kaster-Königshoven Mittel- bis langfristig sind die sanitären Einrichtungen zu verbessern (Geschlechtertrennung, Duschen) – z.B. durch Nutzung der angrenzenden Wohnung für die Belange der Feuerwehr.  Handlungsbedarf gegeben Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.1 Standorte (4) 82 Bauliche Maßnahmen (2) Feuerwehrhäuser Kaster-Königshoven, Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath  In allen 5 Häusern ist die Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle untergebracht, jedoch sind die Abstände zu den Fahrzeugen als hinreichend bis noch grenzwertig oder tolerabel zu bezeichnen. Zusätzlich sind überall Abgas-Absauganlagen vorhanden.  Zur Einhaltung der (neuen) rechtlichen Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse NRW wären an allen Standorten (da jeweils mind. 2 Fahrzeuge stationiert sind) folgende Maßnahmen notwendig: a) Einrichten separater Umkleidemöglichkeiten b) Sicherstellung einer freien Belüftung (alternativ: Installation raumlufttechnischer Anlagen)  Vor dem Hintergrund dieser relativ kostenintensiven Maßnahmen sowie der Schwierigkeit, diese in den vorhandenen Gebäuden z.T. nicht umsetzen zu können, sollte eine Abstimmung mit der FeuerwehrUnfallkasse erfolgen. (In Kirch-Kleintroisdorf / Pütz wäre dies noch am einfachsten zu lösen)  Handlungsbedarf gegeben Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.2 Personal (1) 83 Personelle Maßnahmen (1) – „organisatorisch“  Um die notwendigen Funktionsstärken gemäß den Schutzzielen zu erreichen, müssen bei personalintensiven Einsätzen je nach Tageszeit, Einsatzanlass und Ausrückebezirk wie bisher mehrere Einheiten der Feuerwehr parallel und zeitgleich alarmiert werden. Die Parallelalarmierungen sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr festgelegt. Ebenso ist in der AAO der Kräfteansatz für besondere Objekte geregelt.  Zum fristgerechten Erreichen der drehleiterpflichtigen Objekte im Ortsteil Bedburg [vgl. Abschnitt 2.4] ist die AAO so auszupassen (Anm.: ist bereits in Umsetzung), dass bei entsprechenden Einsätzen die Drehleiter vom Standort Kaster aus als erstes Fahrzeug (Truppbesatzung) ausrückt, um eine möglichst kurze Eintreffzeit zu erzielen und vor Ort das erste örtliche Löschfahrzeug zu ergänzen. Die nach der Änderung der AAO erzielten Eintreffzeiten der Drehleiter sollten separat dokumentiert und spätestens im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ausgewertet werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.2 Personal (2) 84 Personelle Maßnahmen (2) – „finanziell“  Der derzeitige Leiter der Feuerwehr Bedburg ist bei der Stadt Bedburg angestellt und hat eine Teilfreistellung für die Belange der Feuerwehr, was aus externer Sicht zu begrüßen ist.  Zudem kann der Leiter der Feuerwehr durch die Beschäftigung bei der Stadt Bedburg in der Regel zeitnah als Führungskraft an der Einsatzstelle eintreffen. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Personalstäke und der Tagesverfügbarkeit:  Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung der Jugendfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit.  LUELF & RINKE empfiehlt, den Bereich der Kinder- und Jugendförderung zusätzlich zu intensivieren (z.B. Einrichten einer Kinderfeuerwehr, Verstärkung der Brandschutzerziehung). Es erscheint ratsam zu sein, die hierzu zusätzlich notwendigen Stunden durch einen hauptamtlich Beschäftigten Aktiven der Feuerwehr („Jugendfeuerwehrwart“) abzubilden.  Es sind weitere personalfördernde Maßnahmen (professionelle Werbekampagne, etc.) zum Erhalt sowie zur Förderung des Ehrenamts durchzuführen.  Bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern (z.B. Bauhof) sollten (bei gleicher Eignung) Feuerwehrangehörige bevorzugt werden. Derzeit sind 5 Aktive bei der Stadt beschäftigt. Weitere Kräfte sind wünschenswert.  31 Aktive haben gemäß Arbeitsortauswertung [vgl. Abschnitt 4.2.2] ihren Arbeitsort in Bedburg, sind aber für Einsätze nicht abkömmlich. Hier sollte die Stadt Bedburg zunächst mit den Aktiven und danach deren Arbeitsgebern in Kontakt treten und wenn möglich auf Änderung hinwirken. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (1) 85 Fahrzeug-Soll-Konzept – Vorbemerkungen (1) Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z.B. LF) beträgt in der Regel 20 Jahre. Kleinfahrzeuge (z.B. ELW) sollten in der Regel planerisch nach 10-15 Jahren ersatzbeschafft werden. Diese Planungsfristen müssen jedoch in Bezug auf die Nutzungshäufigkeit (z.B. bedingt durch Einsatzspektrum oder Standort bei hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Kräften) individuell unterschieden werden. Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer und somit das konkrete Ersatzbeschaffungsjahr eines Fahrzeuges ist daher stets abhängig vom spezifischen technischen Zustand. In den nachfolgenden Tabellen „Fahrzeug-Soll-Konzept“ sind in der Spalte „Alter“ als grobe Näherung Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben. • Großfahrzeuge: hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre • Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre Das Soll-Konzept definiert den Gesamtumfang der Fahrzeugausstattung. In der Spalte „SOLL kurz- bis mittelfristig“ sind jedoch Maßnahmen, die mittelfristig, d.h. voraussichtlich im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (in rund 5 Jahren) notwendig werden hellgrün hinterlegt. Im Fahrzeug-Soll-Konzept sind die Änderungen, die mittelfristig (ca. 5 Jahre) notwendig werden farblich gekennzeichnet. Die übrigen im „SOLL“ aufgeführten Fahrzeuge sind unverändert notwendig. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (2) 86 Fahrzeug-Soll-Konzept – Vorbemerkungen (2): „Fleetris-Analyse“ In 2011 hat die Stadt Bedburg eine sog. Fleetris-Analyse extern erstellen lassen, die den zur Sicherstellung des Auftrages der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg erforderlichen Mindest-Fahrzeugbestand ermitteln sollte. Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich dabei um eine retrospektive Fahrzeug-Nutzungs-Optimierung in Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit. D.h. die in einem Bemessungszeitraum nicht oder wenig im Einsatz gewesenen Fahrzeuge werden als Ergebnis der Analyse als Einsparpotenzial deklariert. Dies unterscheidet sich von der Herangehensweise der Brandschutzbedarfsplanung, welche durch Betrachtung der Gefahrenpotenziale und Definition von Schutzzielen den abwehrenden Brandschutz im Sinne einer Prävention bemisst. Die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse / Empfehlungen der Fleetris-Analyse werden daher von LUELF & RINKE nur nachrichtlich genannt, unterscheiden sich jedoch vom nachfolgenden Fahrzeug -Soll-Konzept:  Löschgruppenfahrzeug in Rath entbehrlich  Zweites Löschgruppenfahrzeug in Kirch-Grottenherten entbehrlich  Löschgruppenfahrzeug in Lipp-Millendorf grundsätzlich entbehrlich; kann aufgrund des Alters jedoch als gesamtstädtische Reserve beibehalten werden Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (3) 87 Fahrzeug-Soll-Konzept – Tabelle (1) Einheit Bedburg IST 2013 Baujahr Alter LF 16 LF 10/6 RW 2 MTF ELW 1 Mehrzweckboot Transportanh. Boot Transportanh. allgemein 1991 22 2009 4 1984 29 2004 9 2008 5 2001 12 1979 34 1993 20 HLF 20/16 TLF 24/50 DLK 23/12 2005 8 1983 30 1996 17 LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt) KasterKönigshoven SOLL kurz- bis mittelfristig HLF 20 LF 10/6 RW-GW MTF ELW 1 Mehrzweckboot Transportanh. Boot Transportanh. allgemein HLF 20/16 TLF 20/40 SL DLK 23 Bemerkung neue Normbezeichnung langfristig LF 10 (neue Norm) Kombination Rüst-/Gerätewagen langfristig HLF 20 (neue Norm) ist bereits in Beschaffung neue Normbezeichnung TSF-W "kompakt" u.a. für AltstadtBebauung Kaster + GW-L1 mit Rollcontainern "B-Schläuche" ersetzen LF 16-TS TSF-W Gerätewagen 1990 23 GW-L1 MTF Atemschutzanhänger Krankentragenanhänger Transportanh. allgemein 1999 14 1997 16 1974 39 1992 21 MTF Atemschutzanhänger Krankentragenanhänger Transportanh. allgemein langfristig MTF / MZF - Fortsetzung der Tabelle auf der nachfolgenden Seite Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (4) 88 Fahrzeug-Soll-Konzept – Tabelle (2) Einheit IST 2013 Baujahr Alter LF 20/16 LF 8/6 MTF GW-Messtechnik Dekon-/ Chemieanh. 2011 2 1994 19 2008 5 1999 14 1990 23 KirchKleintroisdorf / Pütz LF 16 MTF Transportanh. allgemein 1999 14 1998 15 1990 23 2007 6 Lipp-Millendorf LF 10/6 MTF Transportanh. allgemein 2008 5 1990 23 LF 8/6 MTF Transportanh. allgemein 1992 21 2006 7 1992 KdoW 2007 KirchGrottenherten Rath "Leiter der Feuerwehr" SOLL kurz- bis mittelfristig LF 20/16 MLF MTF GW-Messtechnik Dekon-/ Chemieanh. Bemerkung langfristig (H)LF 20 (neue Norm) Fahrzeug Rhein-Erft-Kreis - LF 16 MTF Transportanh. allgemein langfristig langfristig LF 20 10 oder LF 10 - LF 10/6 MTF Transportanh. allgemein langfristig LF 10 (neue Norm) - 21 LF 10 MTF Transportanh. allgemein nach neuer Norm 1.200 l Wasser - 6 KdoW - Anmerkung: Ergänzende Erläuterungen sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (5) 89 Fahrzeug-Soll-Konzept – Erläuterungen (1)  Das LF 16 (Baujahr 1991, Standort Bedburg) wird nach Außerdienststellung durch ein HLF 20 (Anm.: neue Normung) ersetzt.  Der RW 2 (Baujahr 1984, Standort Bedburg) wird nach Außerdienststellung durch einen RW-GW (Kombinationsfahrzeug Rüstwagen und Gerätewagen) ersetzt. Durch die zukünftige Stationierung des HLF 20 konnte insgesamt auf einen neuen Rüstwagen (Kostenschätzung: mind. 410.000 €) verzichtet werden.  Das TLF 24/50 (Baujahr 1983, Standort Kaster-Königshoven) wird durch ein TLF 20/40 SL ersetzt. Die Beschaffung ist jedoch bereits in Bearbeitung.  Die DLK 23/12 (Baujahr 1996, Standort Kaster-Königshoven) wird nach Außerdienststellung durch eine DLK 23 (Anm.: neue Normung) ersetzt.  Aufgrund der engen Altstadtbebauung in Kaster ist die Beschaffung eines kompakten Löschfahrzeugs (hier: TSF-W „kompakt“) für den Standort Kaster-Königshoven erforderlich. Durch Ersetzten des Gerätewagens (Baujahr 1990, Standort Kaster-Königshoven) durch einen GW-L1* mit Ladebordwand und Rollcontainern (u.a. B-Schläuche) wird die Funktionalität des bereits ausgemusterten aber bedarfsgerechten LF 16-TS wieder hergestellt. * Alternative: Übergangsweise zunächst SW 2000 (Bundesfahrzeug; derzeit Standort Elsdorf) und Hoffnung auf zukünftiges Bundes-Ersatzfahrzeug. Durch TSF-W und GW-L1, welche in Summe günstiger sind als die Neubeschaffung eines StandardErsatzes für das LF 16-TS (Anm.: LF 20 KatS, Kostenschätzung 320.000 €) werden die Bedürfnisse des Einsatzspektrums unter dem Gesichtspunkt „Kosten“ in optimaler Form kombiniert. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (6) 90 Fahrzeug-Soll-Konzept – Erläuterungen (2)  Am Standort Kirch-Grottenherten ist aufgrund der Sonderaufgaben Gefahrgut und Dekontamination weiterhin ein zweites Löschfahrzeug erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „FleetrisAnalyse“). Anstelle des LF 8/6 (Baujahr 1994) ist jedoch auch ein deutlich kostengünstigeres MLF (Preisdifferenz zum LF rund 100.000 €) bedarfsgerecht und sollte ersatzbeschafft werden.  Das MTF (Baujahr 1998, Standort Kirch-Kleintroisdorf / Pütz) wird nach Außerdienststellung wieder durch ein MTF ersetzt.  Am Standort Lipp-Millendorf ist aufgrund des Grundschutzes weiterhin ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „Fleetris-Analyse“).  Am Standort Rath ist aufgrund des Grundschutzes weiterhin ein wasserführendes Löschfahrzeug erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „Fleetris-Analyse“) und aufgrund der peripheren Lage auch weiterhin in der Kategorie des derzeitigen Löschgruppenfahrzeuges. Bei der Ersatzbeschaffung in Form eines LF 10 (neue Normung) ist die aktuelle Wassermenge von 1.200 l zu beachten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 6.3 Fahrzeuge (7) 91 Fahrzeug-Soll-Konzept – Zeitplanung (Ersatz-)Beschaffungen  Aus dem Fahrzeug-SOLL-Konzept ergeben sich kurz- bis mittelfristig (d.h. im planerischen Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans / ca. 5 Jahre) diverse Ersatzbeschaffungen.  Auf Basis der Baujahre der bestehenden Fahrzeuge wird die nachfolgende (Ersatz-)Beschaffungsreihenfolge empfohlen.  Die ebenfalls angegebenen Kosten sind als Schätzung zu verstehen. Fahrzeug Standort Jahr Kostenschätzung HLF 20 Bedburg 2013 350.000,- € TSF-W Kaster-Königshoven 2013 110.000,- € RW/GW Bedburg 2014 150.000,- € GW-L1 Kaster-Königshoven 2014 110.000,- € LF 10 Rath 2014 260.000,- € DLK 23 Kaster-Königshoven 2015 650.000,- € MTF Kirch-Kleintroisdorf / Pütz 2015 40.000,- € MLF Kirch-Grottenherten 2016/2017 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 160.000,- € 7 Zusammenfassung (1) 92 Allgemeines / Schutzziel / Zielerreichungsgrad  Der kommunale Brandschutz in der Stadt Bedburg kann weiterhin durch eine leistungsfähige freiwillige Feuerwehr mit ehrenamtlichen Kräften sichergestellt werden.  Das Schutzziel wurde entsprechend den neuen Anforderungen der Bezirksregierung Köln modifiziert und definiert nun für den kritischen Wohnungsbrand sowie für kritische Hilfeleistungen für die 1. Gruppe (9 Kräfte) eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit = 13 Min.) soll eine 2. Gruppe (9 Kräfte) sowie der Zugtrupp (4 Kräfte) am Einsatzort sein.  Der neu anzustrebende Zielerreichungsgrad von > 80% wurde im vergangenen Auswertejahr (2011) bei scharfer Betrachtung nicht ganz erreicht (Wert = 68%). Toleriert man geringfügige aber im Einzelfall unkritische Überschreitungen, ergibt sich ein guter Zielerreichungsgrad von 89%. Standorte  Bezüglich der Standortstruktur ist der Standort Lipp-Millendorf gebietsabdeckungstechnisch nicht zwingend erforderlich. Aufgrund der personellen Gesamtstärke sowie in Anbetracht der insgesamt eingeschränkten Tagesverfügbarkeit ist eine Schließung des Standortes aus externer Sicht jedoch nicht bzw. nur mit entsprechenden Randbedingungen empfehlenswert.  Bis auf die Verbesserung der sanitären Einrichtungen am Standort Kaster-Königshoven sind bei den übrigen Standorten aufgrund der guten bis sehr guten Funktionalität aus Sicht von LUELF & RINKE derzeit keine baulichen Maßnahmen erforderlich.  Zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen (separate Umkleide, Belüftung, Abgasabsauganlage) besteht bei allen Feuerwehrhäusern (ausgenommen Bedburg) jedoch Handlungsbedarf in Form einer Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 7 Zusammenfassung (2) 93 Personal  Neben einer Optimierung der Alarm- und Ausrückeordnung sind Maßnahmen zur Steigerung der Mitgliederstärke und der Verfügbarkeit der Kräfte erforderlich.  Notwendig erscheinen vorwiegend die Fortführung bzw. Intensivierung der Kinder- und Jugendförderung (Empfehlung LUELF & RINKE: hauptamtlicher Jugendfeuerwehrwart), die Durchführung einer Werbekampagne, weiterhin die Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Besetzung städtischer Stellen. Fahrzeuge  Kurz- bis mittelfristig (voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre) sind insgesamt 9 altersbedingte Ersatzbeschaffungen notwendig, von denen eine bereits in Umsetzung ist.  Trotz unveränderter Anzahl Fahrzeuge ist das neue Fahrzeugkonzept günstiger als der IST-Zustand, da einige Ersatzfahrzeuge in einer günstigeren Kategorie bzw. Ausführung beschafft werden – ohne dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr eingeschränkt wird. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 (8) Anlagenverzeichnis Anlage 1: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 94 Anlage 1 95 Inhalt: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ Quelle: Bezirksregierung Köln Verfasser: Bezirksregierung Köln Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013 Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum3. 02.2012 Seite 1 von 2 Landrat Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis Städteregionsrat der Städteregion Aachen Aktenzeichen: 022.001.002 Auskunft erteilt: Herr Exner nach richtlich: Oberbürgermeister Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen helmut.exner~bezreg koeln.nrw.de Zimmer: 309 Telefon: (0221) 147-3565 Fax: (0221) 147-2899 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Feuerschutz und Hilfeleistung Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997 Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Anlage: 1 Telefonische Sprechzeiten: mo. -do.: 8:3015:00 Uhr Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) § 1 FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a. Landeskasse Düsseldorf: Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der WestLB, Düsseldorf BLZ 300 500 00, Personalstärke, Kontonummer 96560 IBAN: DE34300500000000096560 Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach § 22 BIC:WELADEDD FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten. Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich Hauptsitz: Zeughausstr.2-10,50667Köln veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern. Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel: „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“ erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen. Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom 13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach § 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen nach Ii § 13 FSHG beschreibt. Datum3.02.2012 Seite2von2 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln 1 Einleitung Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen. Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese Mindestanforderungen betreffen  die Mindestpersonalstärke einer FF  die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals  die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken. Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen. 1 § 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. 2 § 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht (1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. 1 Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine "Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2). Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt Mindestanforderungen wird. im Rahmen Daher einer muss Überprüfung die des Einhaltung gewisser Leistungsstandes einer Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind  als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr,  als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG  und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren ...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.." stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und Ausstattung einer Feuerwehr nachvollziehbar in einem Brandschutzbedarfsplan 3 § 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. 4 § 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. 5 VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17 2 darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22 FSHG6). 2 Grundlagen und Definitionen Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben:  in welcher Zeit (Eintreffzeit7)  mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)  in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad) Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.). Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen. 2.1 Eintreffzeit Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab. 6 § 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die Gemeinden zu beteiligen. 7 Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet. 3 Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten Gebäude8. Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15 Minuten die Sterberate betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %. Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten  Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden. 8 Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude ausbreiten können. 9 In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65 Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich. 4 Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehr- Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen: Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Dies sind:  die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5),  die Alarmierungszeit11, (6)  die Ausrückezeit (7),  und die Anfahrtszeit (8). 10 Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar. 11 Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu optimieren. 5 Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert: Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig. Diese verteilen sich wie folgt:  1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)  8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit14 und der Mindesteintreffzeit unterschieden. Die nachfolgende bis Abbildung zum stellt Erreichen diese der Fristen Mindeststärke15 innerhalb des Gesamteinsatzes dar. 12 Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist. 13 Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen. 14 Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich. 15 Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes – ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit 1/3/18/22 erforderlich. 6 3 Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes 3.1 Brandeinsatz Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16. Man geht dabei von einem Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und 16 Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt („AGBF-Schutzziel“) 7 insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr bzw. Leitstelle sofort verständigt (Bemessungsszenario „Kritischer Wohnungsbrand“). Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen: Menschenrettung Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen. Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind. Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: - 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes). - 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) - 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp; Einsatz Vornahme eines C-Rohres). 8 unter umluftunabhängigem Atemschutz, - 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). - 2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps)17. - 1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des Schlauchtrupps (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6) erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte gestellt werden. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten erreicht. 17 Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“. 18 Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des Zugtrupps weiterhin vorsieht. 9 Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation a.d.Einsatzstelle a.d.Einsatzstelle F IV / 1 FIII 1 3 7 14 1-2 2-3 FI/FII Maschinist AGT 3.2 nach max. 8 min nach max. 13 min 19 20 4 21 8 Hilfeleistungseinsatz Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario „Kritischer Verkehrsunfall“). Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens folgende Maßnahmen erforderlich: Eigensicherung Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und 19 Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist. 20 Einsetzbare Atemschutzgeräteträger 21 4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu können. 10 vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme des Schnellangriffs und eines Pulverlöschers) zu schützen. Zugang zum Patienten sicherstellen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um den Patienten zu erreichen. Erstversorgung des Patienten Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr sicherzustellen. Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung stehen22: - 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung). - 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) - 2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und Pulverlöscher). - 2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes). - 2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp). 11 - 1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen und zum Bedienen der Hydraulikaggregate (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät, Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation nach max. 8 min nach max. 13 min a.d.Einsatzstelle a.d.Einsatzstelle F IV / 1 FIII 1 3 FI/FII 7 14 1-2 2-3 Maschinist Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften. 22 Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1 12 4 Erreichungsgrad Die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume. Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“. Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet. Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat. Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar. 13 In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23, 24 , empfahl die AGBF 25 Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26. Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3 definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 % erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1 FSHG ausgegangen werden. 5 Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr 5.1 Auswertung von Realeinsätzen Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben. Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung bei Eintreffen der ersten Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen. Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu falsch hohen Erreichungsgraden. 23 Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999 24 Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997 25 AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998 26 R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung? 14 Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der ersten Einsatzphase aufgrund akuten Personalmangels zu unverantwortbaren Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der Einsatzkräfte. Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine „Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom 16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden. 5.2 Alarmüberprüfungen Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden. Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den Standardeinsätzen. Zur Dokumentation bestimmter Zeitpunkte können ein Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden. Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird. 15 Kontaktdaten 96 LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH Ludwig-Erhard-Str. 2 41564 Kaarst Tel.: 02131-5250 30 Fax: 02131-5250 399 e-mail: info@luelf-rinke.de Internet: www.luelf-rinke.de Die Weitergabe des vorliegenden Bedarfsplans in die Hände unbefugter Dritter sowie die teilweise oder vollständige Veröffentlichung von Ergebnissen (z.B. im Internet) ist grundsätzlich verboten und bedarf der Zustimmung von LUELF & RINKE. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg Stand: 06.09.2013