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Beschlussvorlage (Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
13.08.10, 04:53
Aktualisiert
13.08.10, 04:53
Beschlussvorlage (Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009) Beschlussvorlage (Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009) Beschlussvorlage (Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 42/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 17.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 42/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Bab 17.02.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.2009 Beschlussentwurf: Dem Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling auf Bezuschussung des Adventkonzertes im Kerzenschein in der Apostelkirche am 6.12.20 kann nicht entsprochen werden. Sachdarstellung: 1. Problem Der Verwaltung liegt der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling vom 17.12.2009 auf Bezuschussung eines Konzertes in der Apostelkirche vor, über den zu entscheiden ist. 2. Lösung Der Evangelische Kirchengemeinde sind für das Konzert durch entsprechende Anlagen dokumentierte Ausgaben in Höhe 3.138,50 € entstanden, denen Erlöse aus dem Verkauf von Eintrittskarten in Höhe von 1.360 € gegenüber stehen. Somit hat die Veranstaltung mit einem Defizit in Höhe von 1.778,50 € abgeschlossen. Die Evangelische Kirchengemeinde bittet um einen Zuschuss zur Verringerung des Defizits. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Wesseling und unter Berücksichtigung der gesetzlicheren Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf die Stadt Wesseling nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.