Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
290/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 290/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
10.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005
Beschlussentwurf:
1. Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
2. Der Stadtjugendring erhält für das Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt.
3. Die Mittel werden der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – entnommen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Stadtjugendring hat mit Schreiben vom 09.06.2005, hier eingegangen am 31.10.2005, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses 2004 nachgewiesen (siehe Anlage) und gleichzeitig den
Zuschuss für das Jahr 2005 beantragt.
2. Lösung:
Der Stadtjugendring hat im Jahr 2004 einen Zuschuss von 1.500,00 € erhalten. Laut Verwendungsnachweis vom 09.06.2005 wurden im Jahr 2004 an Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie an Veranstaltungs- und Verwaltungskosten insgesamt 1.593,39 € aufgewendet.
Den Gesamtausgaben in Höhe von 1.593,39 € stehen Einnahmen einschließlich. des städtischen
Zuschusses von 2.260,32 € gegenüber. Die Mehreinnahmen resultieren fast ausschließlich aus der
Vermietung des Beamers und der Musikanlage. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
19.12.2001 ist der Stadtjugendring berechtigt, eine Ausleihgebühr für die Geräte zu erheben, um den
Eigenanteil des Stadtjugendrings in Höhe von 1.000,00 € im Laufe der Jahre zu refinanzieren.
Die Verwaltung schlägt vor, den im Haushaltsbuch vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 €
de Stadtjugendring auszuzahlen.
Über den erhaltenen Zuschuss ist bis zum 30.04.2006 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem
alle Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden müssen.
3. Alternativen:
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – stehen 1.300,00 € zur Verfügung.
TUIV 08/1998