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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial
hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 290/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 290/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 10.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Zuschuss an den Stadtjugendring zu den Verwaltungskosten und zur Anschaffung von Jugendpflegematerial hier: Verwendungsnachweis 2004 ; Zuschuss 2005 Beschlussentwurf: 1. Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 wird als ordnungsgemäß anerkannt. 2. Der Stadtjugendring erhält für das Jahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt. 3. Die Mittel werden der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – entnommen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Stadtjugendring hat mit Schreiben vom 09.06.2005, hier eingegangen am 31.10.2005, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses 2004 nachgewiesen (siehe Anlage) und gleichzeitig den Zuschuss für das Jahr 2005 beantragt. 2. Lösung: Der Stadtjugendring hat im Jahr 2004 einen Zuschuss von 1.500,00 € erhalten. Laut Verwendungsnachweis vom 09.06.2005 wurden im Jahr 2004 an Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie an Veranstaltungs- und Verwaltungskosten insgesamt 1.593,39 € aufgewendet. Den Gesamtausgaben in Höhe von 1.593,39 € stehen Einnahmen einschließlich. des städtischen Zuschusses von 2.260,32 € gegenüber. Die Mehreinnahmen resultieren fast ausschließlich aus der Vermietung des Beamers und der Musikanlage. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.12.2001 ist der Stadtjugendring berechtigt, eine Ausleihgebühr für die Geräte zu erheben, um den Eigenanteil des Stadtjugendrings in Höhe von 1.000,00 € im Laufe der Jahre zu refinanzieren. Die Verwaltung schlägt vor, den im Haushaltsbuch vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € de Stadtjugendring auszuzahlen. Über den erhaltenen Zuschuss ist bis zum 30.04.2006 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden müssen. 3. Alternativen: Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – stehen 1.300,00 € zur Verfügung. TUIV 08/1998