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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 292/2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
28 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 292/2005 Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling Telefon 02236/701 - 0 Telefax 02236/701339 E-Mail: info@wesseling.de www.stadt-wesseling.de Stadt Wesseling - Der Bürgermeister - 50387 Wesseling BEREICH An alle Stadtverordneten nachrichtlich: I, III, 03 AUSKUNFT ERTEILT E-MAIL DURCHWAHL TEL. 701DURCHWAHL FAX 701ZIMMER DATUM MEIN ZEICHEN (Bei allen Schreiben bitte angeben) Finanzmanagement Herr Hummelsheim mhummelsheim@wesseling.de 283 6283 516 05.12.2005 02 5. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling Vorlage: 292/2005 Allgemeine Sprechstunden montags, mittwochs und donnerstags 07.30 Uhr - 16.00 Uhr dienstags 07.30 Uhr - 18.00 Uhr freitags 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sitzung des Unterausschusses für Liegenschaften und Satzungen vom 01.12.2005 wurde die Verwaltung gebeten, die Fallzahlen zu den einzelnen Hundesteuersätzen darzustellen. Die Fallzahlen sind in der anliegenden Aufstellung differenziert nach den verschiedenen Steuersätzen unter Berücksichtigung der Fälle, in denen Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt wird, aufgeführt. Gegenübergestellt wurde zudem das Steueraufkommen 1. bei Beibehaltung der derzeitigen Steuersätze, 2. bei Anhebung der Sätze entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in der Vorlage und 3. bei Beibehaltung des Steuersatzes für den allein gehaltenen Hund und Anhebung der übrigen Steuersätze. Es wird deutlich, dass die unter Ziffern 3 dargestellte Staffelung der Steuersätze nur mit einer geringen Verbesserung für den städtischen Haushalt verbunden ist. Zu der von Herrn Troppens in der Sitzung gestellten Frage, ob sich rechtliche Bedenken gegen den Sprung beim Hundesteuersatz von 54 € für den allein gehaltenen Hund auf 80 € für zwei gehaltenen Hunde ergäben, wird wie folgt Stellung genommen: Während eindeutig ist, dass die Hundesteuersätze in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen, lässt sich - auch nach Rückfrage beim kommunalen KONTEN DER STADTKASSE WESSELING Postbank Köln KONTO 1067 57-503 BLZ 370 100 50 Kreissparkasse Köln KONTO 132/000 017 BLZ 370 502 99 Deutsche Bank KONTO 382/5544 BLZ 370 700 60 Commerzbank Wesseling KONTO 260 000 500 BLZ 370 400 44 VR-Bank Rhein-Erft eG KONTO 40 00 00 4010 BLZ 371 612 89 Dresdner Bank KONTO 5201 950 BLZ 370 800 40 Brühler Kreditbank KONTO 704 157 010 BLZ 370 699 91 Spitzenverband - nicht eindeutig beantworten, ab wann das Verhältnis nicht mehr angemessen ist. Der Vorschlag der Verwaltung, den Steuersatz für den allein gehaltenen Hund auf 68 € und für zwei gehaltenen Hunde auf jeweils 80 € anzuheben, führt zu einer Spreizung um 17,6%. Die Spreizung fiele erheblich höher aus, sie betrüge nämlich 48,1%, wenn der Steuersatz für den allein gehaltenen Hund bei 54 € bliebe und die vorgeschlagene Anhebung des Steuersatzes bei zwei gehaltenen Hunden beschlossen würde. Das ist nicht völlig unbedenklich. Eine Anhebung der Steuersätze ohne Einbeziehung des Steuersatzes für den allein gehaltenen Hund schlägt die Verwaltung deswegen und auch wegen der geringen Wirkungen für den städtischen Haushalt nicht vor. Bei den weiteren Beratungen bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich bei den Steuersätzen um Jahresbeträge handelt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Bernhard Hadel Erster Beigeordneter und Kämmerer Hundesteuer Fallzahlen/Aufkommen 1. Aktuelle Situation Anzahl Hunde Haltung von der Steuersatz Aufkommen 1 Hund Regelfall Steuerbefreiung Ermäßigung auf 50% Ermäßigung auf 25% 1.323 38 26 61 54,00 € 71.442,00 € 0,00 € 0,00 € 27,00 € 702,00 € 13,50 € 823,50 € 2 Hunden Regelfall Ermäßigung auf 50% 195 9 69,00 € 13.455,00 € 34,50 € 310,50 € 3 und mehr Hunden Regelfall 23 81,00 € 1.863,00 € 1 gefährlichen Hund 2 432,00 € 864,00 € 2 und mehr gefährlichen Hunden 0 690,00 € 0,00 € Summe 1.677 89.460,00 € 2. Anhebung gemäß Vorschlag der Verwaltung Anzahl Hunde Haltung von der Steuersatz Aufkommen 1 Hund Regelfall Steuerbefreiung Ermäßigung auf 50% Ermäßigung auf 25% 1.323 38 26 61 68,00 € 89.964,00 € 0,00 € 0,00 € 34,00 € 884,00 € 17,00 € 1.037,00 € 2 Hunden Regelfall Ermäßigung auf 50% 195 9 80,00 € 15.600,00 € 40,00 € 360,00 € 3 Hunden Regelfall 23 92,00 € 2.116,00 € 1 gefährlichen Hund 2 544,00 € 1.088,00 € 2 und mehr gefährlichen Hunden 0 800,00 € 0,00 € Summe Mehreinnahme 1.677 111.049,00 € 21.589,00 € 3. Beibehaltung des Steuersatzes bei Haltung eines Hundes, Anhebung der übrigen Sätze gemäß Vorschlag der Verwaltung Anzahl Hunde Haltung von der Steuersatz Aufkommen 1 Hund Regelfall Steuerbefreiung Ermäßigung auf 50% Ermäßigung auf 25% 1.323 38 26 61 54,00 € 71.442,00 € 0,00 € 0,00 € 27,00 € 702,00 € 13,50 € 823,50 € 2 Hunden Regelfall Ermäßigung auf 50% 195 9 80,00 € 15.600,00 € 40,00 € 360,00 € 3 Hunden Regelfall 23 92,00 € 2.116,00 € 1 gefährlichen Hund 2 544,00 € 1.088,00 € 2 und mehr gefährlichen Hunden 0 800,00 € 0,00 € Summe Mehreinnahme 1.677 92.131,50 € 2.671,50 €