Daten
Kommune
Wesseling
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28 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage 292/2005
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon 02236/701 - 0
Telefax 02236/701339
E-Mail: info@wesseling.de
www.stadt-wesseling.de
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister - 50387 Wesseling
BEREICH
An alle
Stadtverordneten
nachrichtlich:
I, III, 03
AUSKUNFT ERTEILT
E-MAIL
DURCHWAHL TEL. 701DURCHWAHL FAX 701ZIMMER
DATUM
MEIN ZEICHEN
(Bei allen Schreiben bitte angeben)
Finanzmanagement
Herr Hummelsheim
mhummelsheim@wesseling.de
283
6283
516
05.12.2005
02
5. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling
Vorlage: 292/2005
Allgemeine
Sprechstunden
montags, mittwochs
und donnerstags
07.30 Uhr - 16.00 Uhr
dienstags
07.30 Uhr - 18.00 Uhr
freitags
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Unterausschusses für Liegenschaften und Satzungen vom
01.12.2005 wurde die Verwaltung gebeten, die Fallzahlen zu den einzelnen
Hundesteuersätzen darzustellen.
Die Fallzahlen sind in der anliegenden Aufstellung differenziert nach den
verschiedenen Steuersätzen unter Berücksichtigung der Fälle, in denen
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt wird, aufgeführt. Gegenübergestellt
wurde zudem das Steueraufkommen
1. bei Beibehaltung der derzeitigen Steuersätze,
2. bei Anhebung der Sätze entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in der
Vorlage und
3. bei Beibehaltung des Steuersatzes für den allein gehaltenen Hund und Anhebung
der übrigen Steuersätze.
Es wird deutlich, dass die unter Ziffern 3 dargestellte Staffelung der Steuersätze nur
mit einer geringen Verbesserung für den städtischen Haushalt verbunden ist.
Zu der von Herrn Troppens in der Sitzung gestellten Frage, ob sich rechtliche
Bedenken gegen den Sprung beim Hundesteuersatz von 54 € für den allein
gehaltenen Hund auf 80 € für zwei gehaltenen Hunde ergäben, wird wie folgt Stellung
genommen:
Während eindeutig ist, dass die Hundesteuersätze in angemessenem Verhältnis
zueinander stehen müssen, lässt sich - auch nach Rückfrage beim kommunalen
KONTEN DER
STADTKASSE WESSELING
Postbank Köln
KONTO 1067 57-503 BLZ 370 100 50
Kreissparkasse Köln
KONTO 132/000 017 BLZ 370 502 99
Deutsche Bank
KONTO 382/5544 BLZ 370 700 60
Commerzbank Wesseling
KONTO 260 000 500 BLZ 370 400 44
VR-Bank Rhein-Erft eG
KONTO 40 00 00 4010 BLZ 371 612 89
Dresdner Bank
KONTO 5201 950 BLZ 370 800 40
Brühler Kreditbank
KONTO 704 157 010 BLZ 370 699 91
Spitzenverband - nicht eindeutig beantworten, ab wann das Verhältnis nicht mehr
angemessen ist. Der Vorschlag der Verwaltung, den Steuersatz für den allein
gehaltenen Hund auf 68 € und für zwei gehaltenen Hunde auf jeweils 80 €
anzuheben, führt zu einer Spreizung um 17,6%. Die Spreizung fiele erheblich höher
aus, sie betrüge nämlich 48,1%, wenn der Steuersatz für den allein gehaltenen Hund
bei 54 € bliebe und die vorgeschlagene Anhebung des Steuersatzes bei zwei
gehaltenen Hunden beschlossen würde. Das ist nicht völlig unbedenklich.
Eine Anhebung der Steuersätze ohne Einbeziehung des Steuersatzes für den allein
gehaltenen Hund schlägt die Verwaltung deswegen und auch wegen der geringen
Wirkungen für den städtischen Haushalt nicht vor.
Bei den weiteren Beratungen bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich bei den
Steuersätzen um Jahresbeträge handelt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Bernhard Hadel
Erster Beigeordneter und Kämmerer
Hundesteuer
Fallzahlen/Aufkommen
1.
Aktuelle Situation
Anzahl
Hunde
Haltung von
der
Steuersatz
Aufkommen
1 Hund
Regelfall
Steuerbefreiung
Ermäßigung auf 50%
Ermäßigung auf 25%
1.323
38
26
61
54,00 € 71.442,00 €
0,00 €
0,00 €
27,00 €
702,00 €
13,50 €
823,50 €
2 Hunden
Regelfall
Ermäßigung auf 50%
195
9
69,00 € 13.455,00 €
34,50 €
310,50 €
3 und mehr Hunden Regelfall
23
81,00 €
1.863,00 €
1 gefährlichen Hund
2
432,00 €
864,00 €
2 und mehr gefährlichen Hunden
0
690,00 €
0,00 €
Summe
1.677
89.460,00 €
2.
Anhebung gemäß Vorschlag der Verwaltung
Anzahl
Hunde
Haltung von
der
Steuersatz
Aufkommen
1 Hund
Regelfall
Steuerbefreiung
Ermäßigung auf 50%
Ermäßigung auf 25%
1.323
38
26
61
68,00 € 89.964,00 €
0,00 €
0,00 €
34,00 €
884,00 €
17,00 € 1.037,00 €
2 Hunden
Regelfall
Ermäßigung auf 50%
195
9
80,00 € 15.600,00 €
40,00 €
360,00 €
3 Hunden
Regelfall
23
92,00 €
2.116,00 €
1 gefährlichen Hund
2
544,00 €
1.088,00 €
2 und mehr gefährlichen Hunden
0
800,00 €
0,00 €
Summe
Mehreinnahme
1.677
111.049,00 €
21.589,00 €
3.
Beibehaltung des Steuersatzes bei Haltung eines Hundes, Anhebung der übrigen Sätze
gemäß Vorschlag der Verwaltung
Anzahl
Hunde
Haltung von
der
Steuersatz
Aufkommen
1 Hund
Regelfall
Steuerbefreiung
Ermäßigung auf 50%
Ermäßigung auf 25%
1.323
38
26
61
54,00 € 71.442,00 €
0,00 €
0,00 €
27,00 €
702,00 €
13,50 €
823,50 €
2 Hunden
Regelfall
Ermäßigung auf 50%
195
9
80,00 € 15.600,00 €
40,00 €
360,00 €
3 Hunden
Regelfall
23
92,00 €
2.116,00 €
1 gefährlichen Hund
2
544,00 €
1.088,00 €
2 und mehr gefährlichen Hunden
0
800,00 €
0,00 €
Summe
Mehreinnahme
1.677
92.131,50 €
2.671,50 €