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Beschlussvorlage (17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -)) Beschlussvorlage (17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -)) Beschlussvorlage (17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 326/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 326/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 22.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: 17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg -Stichstraße -) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Amselweg – Stichstraße -) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße Amselweg – Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich ist – abweichend von § 8 Abs. 1 Buchstaben b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehweg, Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Amselweg – Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich ist satzungsrechtlich abweichend ohne baulich separate Gehwegflächen als Mischfläche (Gehen und Fahren) hergestellt. Überdies verfügt der Amselweg –Stichstraße – aufgrund seiner mit 5,5 m geringen Ausbaubreite weder über Parkflächen noch über Begrünung. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine TUIV 08/1998