Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
326/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Amselweg -Stichstraße -)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 326/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
22.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Amselweg -Stichstraße -)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
17. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Amselweg – Stichstraße -)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren
jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Amselweg – Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich ist – abweichend von § 8
Abs. 1 Buchstaben b), c) und d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehweg, Parkflächen
und Grünanlagen endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Amselweg – Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und
Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich ist satzungsrechtlich abweichend ohne
baulich separate Gehwegflächen als Mischfläche (Gehen und Fahren) hergestellt. Überdies verfügt
der Amselweg –Stichstraße – aufgrund seiner mit 5,5 m geringen Ausbaubreite weder über Parkflächen noch über Begrünung.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die
gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
TUIV 08/1998