Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
337/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft
im
Haushaltsjahr
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
2005;
Datum
Sachbearbeiter/in
05.12.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 337/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
05.12.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2005;
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussentwurf:
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 116.000 € bei der Haushaltsstelle
2.630.9601 – Kölner Straße / Auf dem Rheinberg wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Wie in der zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am 07.12.2005
gefertigten Vorlage Nr. 332/2005 dargestellt, reichen die für die Maßnahme Kölner Straße / Auf dem
Rheinberg bereitgestellten Haushaltmittel von insgesamt 924.000 € nicht aus. Auf die Ausführungen in
der genannten Vorlage wird verwiesen.
Um die Arbeiten abschließen zu können, werden zusätzliche Haushaltsmittel von insgesamt 206.000
€ benötigt. Davon kann ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 € durch Verbesserungen innerhalb des
Budgets Verkehrsflächen gegenfinanziert werden, die darüber hinaus benötigten Mittel von 116.000 €
müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
2. Lösung
Der Kämmerer hat die Absicht, die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel von 116.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die Ausgaben erheblich im Sinne des § 82 Absatz 1 GO NRW sind, bedarf es
zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe bieten Wenigerausgaben bei der Haushaltsstelle
-
2.300.9820 – Investitionszuweisung an Kulturbetriebe de Stadt Wesseling von 90.000 €,
2.580.9430 – Stadtbegrünung von 9.000 € und
1.910.8500 – Allgemeine Deckungsreserve von 17.000 €.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998