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Beschlusstext (Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisherige private Zuwegung zur Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Datum
29.08.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisherige private Zuwegung zur Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 29.08.2007 TOP Betreff 4. Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisherige private Zuwegung zur Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau Vorlage: 78/2007 Beschluss: „Das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle Nr. 293 tlw., wird mit sofortiger Wirkung gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, dem öffentlichen Verkehr gewidmet.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen