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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 03.04.2011, des Ortsfestes am 04.09.2011 und des Adventsmarktes am 27.11.2011 sowie im Ortsteil Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
44 kB
Datum
16.02.2011
Erstellt
22.02.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 03.04.2011, des Ortsfestes am 04.09.2011 und des Adventsmarktes am 27.11.2011 sowie im Ortsteil Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2011)

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BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 16.02.2011 TOP Betreff 3. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 03.04.2011, des Ortsfestes am 04.09.2011 und des Adventsmarktes am 27.11.2011 sowie im Ortsteil Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2011 Vorlage: 9/2011 Beschluss: „Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1. 2. 3. 4. Automarktes Frühlingsfestes Ortsfestes Adventsmarktes am 03.04.2011 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 08.05.2011 für den Bereich des Ortsteiles Stockheim, am 04.09.2011 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau am 27.11.2011 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen