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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 291/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 291/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 10.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006 Beschlussentwurf: a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist die Festsetzung der Öffnungszeiten für Tageseinrichtungen für Kinder geregelt. Der Jugendhilfeausschuss legt als Werksausschuss für das Sondervermögen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten und die Ferienregelungen der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling fest. Die festgesetzten Öffnungszeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft sind dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich mitzuteilen. 2. Lösung 2.1. Städtische Tageseinrichtungen In einer Besprechung der Leiterinnen der Einrichtungen wurde zu Beginn des Kindergartenjahres zusammen mit einem Vertreter der Verwaltung die Ferienregelung für das jeweils begonnene Kindergartenjahr beraten und aufeinander abgestimmt. Diese vorgeschlagene Regelung wurde anschließend jeweils im Rat der Einrichtungen mit den Eltern beraten. Die Leiterinnen der in den Osterferien, Sommerferien oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen können in Notfällen Unterbringungsmöglichkeiten in den anderen städtischen Einrichtungen organisieren. Dieses Angebot haben in den letzten Jahren Eltern von ca. zehn Kindern in Anspruch genommen. Drei Einrichtungen schließen im Jahr 2006 jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen die letzten 3 Wochen. Alle Einrichtungen bieten Übermittagsbetreuung in Form von Tagesstättengruppen oder Gruppen bis max. 9 Kindern an. Der Kindergarten Lahnstraße (Sternschnuppe) ermöglicht die Betreuung der Kinder in Blockform, d.h. die Einrichtung ist sieben Stunden am Stück durchgängig geöffnet. Die Verwaltung empfiehlt, den unter Buchstabe a) in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zuzustimmen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen soll vereinbarungsgemäß im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss erfolgen. 2.2. Tageseinrichtungen freier Träger Die Verwaltung hat in den Sommerferien die freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, die in Wesseling Einrichtungen betreiben, aufgefordert, die Öffnungszeiten für das folgende Kindergartenjahr mitzuteilen. In der Anlage sind unter Buchstabe b) die im Kindergartenjahr 2005/2006 vorgesehenen Öffnungszeiten und Ferienregelungen der verschiedenen Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft ersichtlich. Die ev. Tageseinrichtung Kastanienweg und die kath. Einrichtung St. Josef II (Kastanienweg) planen die gesamten Sommerferien zu öffnen. Bedingung ist jedoch, dass die Anzahl der betreuten Kinder pro Tag und Einrichtung die Zahl 25 nicht übersteigt. Dies wird in einer Betreuungsabfrage unter der Elternschaft geklärt und der Verwaltung mitgeteilt. Sechs Einrichtungen bieten, nach Rücksprache mit den Trägern und mit Genehmigung der Stadt Wesseling, eine Übermittagbetreuung für bis max. 9 Kinder an. Die Kindergärten St. Josef I und St. Thomas II, bieten seit diesem Jahr eine Betreuung der Kinder in Blockform an. Zwei Einrichtungen bieten vormittags eine flexible Öffnungszeit bis 13.00 Uhr, bzw. 13.30 Uhr an. Die Öffnungszeiten TUIV 08/1998 nachmittags bleiben unverändert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen Übersicht über die Öffnungszeiten- und Schließzeiten TUIV 08/1998