Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
291/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 291/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
10.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die Tageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling im Kindergartenjahr 2005/2006
Beschlussentwurf:
a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird
zugestimmt.
b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder
im Stadtgebiet Wesseling werden zur Kenntnis genommen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
In § 9 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist die Festsetzung der Öffnungszeiten
für Tageseinrichtungen für Kinder geregelt.
Der Jugendhilfeausschuss legt als Werksausschuss für das Sondervermögen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten und die Ferienregelungen der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt
Wesseling fest.
Die festgesetzten Öffnungszeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft sind dem örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe lediglich mitzuteilen.
2. Lösung
2.1. Städtische Tageseinrichtungen
In einer Besprechung der Leiterinnen der Einrichtungen wurde zu Beginn des Kindergartenjahres
zusammen mit einem Vertreter der Verwaltung die Ferienregelung für das jeweils begonnene Kindergartenjahr beraten und aufeinander abgestimmt.
Diese vorgeschlagene Regelung wurde anschließend jeweils im Rat der Einrichtungen mit den Eltern
beraten.
Die Leiterinnen der in den Osterferien, Sommerferien oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen können in Notfällen Unterbringungsmöglichkeiten in den anderen städtischen Einrichtungen
organisieren. Dieses Angebot haben in den letzten Jahren Eltern von ca. zehn Kindern in Anspruch
genommen.
Drei Einrichtungen schließen im Jahr 2006 jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen die letzten 3 Wochen.
Alle Einrichtungen bieten Übermittagsbetreuung in Form von Tagesstättengruppen oder Gruppen bis
max. 9 Kindern an. Der Kindergarten Lahnstraße (Sternschnuppe) ermöglicht die Betreuung der Kinder in Blockform, d.h. die Einrichtung ist sieben Stunden am Stück durchgängig geöffnet.
Die Verwaltung empfiehlt, den unter Buchstabe a) in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zuzustimmen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen soll vereinbarungsgemäß im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss erfolgen.
2.2. Tageseinrichtungen freier Träger
Die Verwaltung hat in den Sommerferien die freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, die in
Wesseling Einrichtungen betreiben, aufgefordert, die Öffnungszeiten für das folgende Kindergartenjahr mitzuteilen. In der Anlage sind unter Buchstabe b) die im Kindergartenjahr 2005/2006 vorgesehenen Öffnungszeiten und Ferienregelungen der verschiedenen Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft ersichtlich.
Die ev. Tageseinrichtung Kastanienweg und die kath. Einrichtung St. Josef II (Kastanienweg) planen
die gesamten Sommerferien zu öffnen. Bedingung ist jedoch, dass die Anzahl der betreuten Kinder
pro Tag und Einrichtung die Zahl 25 nicht übersteigt. Dies wird in einer Betreuungsabfrage unter der
Elternschaft geklärt und der Verwaltung mitgeteilt.
Sechs Einrichtungen bieten, nach Rücksprache mit den Trägern und mit Genehmigung der Stadt
Wesseling, eine Übermittagbetreuung für bis max. 9 Kinder an. Die Kindergärten St. Josef I und St.
Thomas II, bieten seit diesem Jahr eine Betreuung der Kinder in Blockform an. Zwei Einrichtungen
bieten vormittags eine flexible Öffnungszeit bis 13.00 Uhr, bzw. 13.30 Uhr an. Die Öffnungszeiten
TUIV 08/1998
nachmittags bleiben unverändert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
Übersicht über die Öffnungszeiten- und Schließzeiten
TUIV 08/1998