Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
325/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bürgermeisterbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 325/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger
22.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2006
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €.
Der gesamte Jahresbetrag ist jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres auszuzahlen. Falls von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus
Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Absatz 3 Hauptsatzung bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch
den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Im Zuge der Konsolidierung des städtischen Haushaltes wurde die Höhe der Zuwendungen zu den
sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2005 in der
Sitzung des Rates vom 05.07.2005 um 2 % gekürzt. Von diesen Beträgen wird auch für das Jahr
2006 ausgegangen.
Die Zuwendungen werden komplett in einer Jahressumme zum 01.01.2006 ausgezahlt. Falls von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31.03. für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie im Jahr 2005.
TUIV 08/1998