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Info GB (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Info GB (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 42/2010 08.09.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sind nach § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Sie sind dem Kreistag zur Kenntnis zu geben. Die beiliegende Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen ist am 01.09.2010 in Kraft getreten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)