Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 42/2010
08.09.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.09.2010
Kreistag
06.10.2010
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von
Wertgegenständen sicherzustellen, sind nach § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Sie sind dem
Kreistag zur Kenntnis zu geben.
Die beiliegende Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Kreises Euskirchen ist am
01.09.2010 in Kraft getreten.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)