Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
24.09.2013
Erstellt
18.09.13, 08:42
Aktualisiert
18.09.13, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung
Köln
Realschule Bedburg
Schuljahr 2012/2013
Ausführung für den Schulträger
Realschule Bedburg
Bedburg
Schulnummer: 43058
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Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort .................................................................................................................................. 3
2
Ergebnisse der Qualitätsanalyse ........................................................................................ 5
2.1 Gesamtbewertung im Überblick ...................................................................................................... 5
2.2 Ergebnisse in den Qualitätsbereichen und Bilanzierung................................................................. 6
3
Angaben zur Qualitätsanalyse .......................................................................................... 16
4
Wesentliche Merkmale der Schule und der aktuellen Schulsituation ........................... 18
Standortbedingungen, Umfeld der Schule, Wettbewerbssituation, Schülerpopulation................. 18
Personelle Ressourcen ................................................................................................................. 18
Sächliche Ressourcen (Gebäude, Schulgelände) ........................................................................ 18
Schwerpunkte des Schulprogramms und besondere Profile/Konzepte........................................ 19
5
Daten und Erläuterungen................................................................................................... 20
5.1 Qualitätsbereich 1: Ergebnisse der Schule .................................................................................. 20
Aspekt 1.1 Abschlüsse ................................................................................................................. 20
Aspekt 1.2 Fachkompetenzen...................................................................................................... 21
Aspekt 1.3 Personale Kompetenzen ............................................................................................ 22
Aspekt 1.4 Schlüsselkompetenzen .............................................................................................. 23
Aspekt 1.5 Ergebnisse der Zufriedenheit der Beteiligten ............................................................. 24
5.2 Qualitätsbereich 2: Lernen und Lehren – Unterricht .................................................................... 25
Aspekt 2.1 Schulinternes Curriculum ........................................................................................... 25
Aspekt 2.2 Leistungskonzept – Leistungsanforderung und Leistungsbewertung........................ 26
Aspekt 2.3 Unterricht – Fachliche und didaktische Gestaltung.................................................... 27
Aspekt 2.4 Unterricht – Unterstützung eines aktiven Lernprozesses .......................................... 32
Aspekt 2.5 Unterricht – Lernumgebung und Lernatmosphäre ..................................................... 38
Aspekt 2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung ................................................................. 40
Aspekt 2.7 Schülerbetreuung ....................................................................................................... 41
5.3 Qualitätsbereich 3: Schulkultur..................................................................................................... 42
Aspekt 3.1 Lebensraum Schule ................................................................................................... 42
Aspekt 3.2 Soziales Klima............................................................................................................ 43
Aspekt 3.3 Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes ...................... 44
Aspekt 3.4 Partizipation................................................................................................................ 45
Aspekt 3.5 Außerschulische Kooperation .................................................................................... 46
5.4 Qualitätsbereich 4: Führung und Schulmanagement................................................................... 47
Aspekt 4.1 Führungsverantwortung der Schulleitung .................................................................. 47
Aspekt 4.2 Unterrichtsorganisation .............................................................................................. 48
Aspekt 4.3 Qualitätsentwicklung .................................................................................................. 49
Aspekt 4.4 Ressourcenmanagement ........................................................................................... 50
Aspekt 4.5 Arbeitsbedingungen ................................................................................................... 51
5.5 Qualitätsbereich 5: Professionalität der Lehrkräfte ...................................................................... 52
Aspekt 5.1 Personaleinsatz.......................................................................................................... 52
Aspekt 5.2 Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen ............................................................. 53
Aspekt 5.3 Kooperation der Lehrkräfte......................................................................................... 54
5.6 Qualitätsbereich 6: Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung.............................................. 55
Aspekt 6.1 Schulprogramm .......................................................................................................... 55
Aspekt 6.2 Schulinterne Evaluation.............................................................................................. 56
Aspekt 6.3 Umsetzungsplanung/Jahresarbeitsplan ..................................................................... 57
6
Erläuterungen zu den Bewertungen ................................................................................. 58
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Bedburg
Schulnummer: 43058
1
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Vorwort
Mit dem Schulgesetz vom 27. Juni 2006 wurde die Qualitätsanalyse NRW als zentrales Instrument zur
Entwicklung und Sicherung der Qualität von Schulen in Nordrhein-Westfalen landesweit eingeführt. Die
Qualitätsanalyse NRW entspricht im hohen Maße dem Anliegen, alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in
ihrer Eigenverantwortung zu stärken, ihnen detaillierte Informationen als Planungsgrundlage bereitzustellen und ihnen damit nachhaltige Impulse für ihre Weiterentwicklung zu geben.
Das Qualitätsteam hat Ihre Schule als Ganzes in den Blick genommen und die Qualität des Gesamtsystems auf der Grundlage des Qualitätstableaus Schule NRW beurteilt. Mit diesem Bericht legt Ihnen das
Team die Ergebnisse vor. Der Qualitätsbericht gibt Ihnen einen detaillierten Einblick in die internen Prozesse Ihrer Schule.
Die vorliegenden Informationen zeigen die bestehenden Stärken und Entwicklungsbereiche Ihrer Schule
auf. Der Bericht soll Ihnen Entscheidungshilfen geben, die Stärken Ihrer Schule zu nutzen und die Entwicklungsbereiche gezielt anzugehen. Damit ist die Qualitätsanalyse ein wichtiges Instrument zur Selbstvergewisserung. Sie unterstützt Sie in Ihren weiteren Entscheidungen zur Schulentwicklung und hilft Ihnen, diese Entscheidungen abzusichern.
Die Beobachtung von Unterricht ist ein Schwerpunkt der Qualitätsanalyse. Damit wird die Qualität der
Unterrichtsprozesse im Gesamtsystem ermittelt. Eine Bewertung einzelner Lehrkräfte erfolgt nicht. Das
Qualitätsteam hat bei den Unterrichtsbesuchen die unterschiedlichen Jahrgänge, schulformspezifische
Strukturen sowie die Anteile der einzelnen Fächer angemessen berücksichtigt.
Daneben wurden die von Ihrer Schule vorgelegten Dokumente und die Aussagen der schulischen Gruppen, die in leitfadengestützten Interviews ermittelt worden sind, in das Qualitätsurteil einbezogen. Personenbezogene Daten wurden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sofern sie Rückschlüsse auf einzelne
Personen zulassen könnten, wurden sie anonymisiert.
Damit sich alle an Ihrer Schule beteiligten Personengruppen ein eigenes Bild machen können, muss der
Qualitätsbericht allen schulischen Gremien zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird ermöglicht, mit
den vorliegenden Daten und Bewertungen innerschulische Entwicklungsprozesse auf breiter Basis zu
initiieren oder fortzuführen. Es ist die Aufgabe der Schule, aus dem Qualitätsbericht einen Maßnahmenplan abzuleiten, darüber mit der zuständigen Schulaufsicht eine verbindliche Zielvereinbarung zu schließen und diese umzusetzen.
Mit dem Qualitätsbericht erhalten Sie einen Evaluationsbogen, mit dem Sie eine Rückmeldung zum Verfahren, zu den Instrumenten, zum Ablauf der Qualitätsanalyse und zur Arbeitsweise der Qualitätsprüferinnen und -prüfer geben können. Die Qualitätsanalyse NRW versteht sich als lernendes System. Sie ist
dem fairen und partnerschaftlichen Umgang mit den Schulen und der Transparenz ihrer Instrumente und
ihres Vorgehens verpflichtet. Der Evaluationsbogen wird wissenschaftlich ausgewertet, um die Qualitätsanalyse NRW weiter zu verbessern.
Allen Beteiligten sei für ihre Mitarbeit noch einmal herzlich gedankt.
Köln, 15.11.2012
Im Auftrag
Bernadette Eberhardt, Qualitätsprüferin, Dezernat 4Q, Bezirksregierung Köln
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Hinweise zum Datenschutz
Nach QA-VO § 3 Abs. 8 wird dieser Bericht der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz, dem Schülerrat
und der Schulpflegschaft innerhalb von einer Woche zur Verfügung gestellt.
Die schulischen Gremien dürfen den Bericht über ihren Kreis nur dann weitergeben, wenn die Schule
– nach Zustimmung durch die Schulkonferenz – der Veröffentlichung des Qualitätsberichtes zustimmt.
Dabei sind die Bedingungen des Datenschutzes – insbesondere die Verschwiegenheitspflicht gemäß
§ 62 Abs. 5 SchulG – zu beachten.
Wenn Personen, die im Qualitätsbericht identifizierbar sind, der Veröffentlichung des Gesamtberichtes
nicht zustimmen, müssen die entsprechenden Teile vor der Veröffentlichung entsprechend unkenntlich
gemacht werden.
Der Schulträger erhält aufgrund der Bestimmungen des DSG NRW und des § 62 Abs. 5 SchulG keine
Daten zum Qualitätsaspekt 4.1.
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2
Ergebnisse der Qualitätsanalyse
2.1
Gesamtbewertung im Überblick
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Bewertungsstufen
4
vorbildlich
Die Schule erfüllt nahezu alle Kriterien dieses Qualitätsaspekts optimal oder gut.
3
eher stark als schwach
Die Schule weist bei diesem Qualitätsaspekt mehr Stärken als
Schwächen auf. Die Schule kann die Qualität einiger Kriterien noch
weiter verbessern; die wesentlichen Kriterien werden erfüllt.
2
eher schwach als stark
Die Schule weist bei diesem Qualitätsaspekt mehr Schwächen als
Stärken auf; die wesentlichen Kriterien sind noch verbesserungsfähig.
1
erheblich entwicklungsbedürftig
Bei allen Kriterien des Qualitätsaspektes sind Verbesserungen erforderlich.
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2.2
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Ergebnisse in den Qualitätsbereichen und Bilanzierung
Vorbemerkung: Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse der Qualitätsanalyse an der
Realschule Bedburg unter Nennung der Stärken und Handlungsfelder beschrieben. Sie beruhen auf Bewertungen von 25 der 28 Qualitätsaspekte, die im Detail in Kapitel 5 des Berichtes
dargestellt werden. Für einen detaillierten Einblick in sämtliche Bewertungen von der Aspektüber die Kriterien- bis auf die Indikatorenebene wird auf die Statistiken und Grafiken hingewiesen. Diese ergänzen die folgende textliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Qualitätsanalyse. Für die Aspekte 2.3 - 2.5 sind den Grafiken erläuternde Anmerkungen hinzugefügt.
Qualitätsbereich 1: Ergebnisse der Schule
Die Qualitätsaspekte 1.1 und 1.2 werden zurzeit wegen fehlender Referenzdaten landesweit
nicht bewertet.
Die Schule sichert die Schullaufbahn ihrer Schülerinnen und Schüler. Dies belegt z. B. die Vergabe des mittleren Abschlusses mit und ohne Qualifikation. Die Realschule Bedburg erhält positive Rückmeldungen sowohl von den Schulen der Sekundarstufe II als auch von Firmen.
Die vorbildliche Förderung der im Qualitätsaspekt 1.3 angesprochenen „personalen Kompetenzen“ bezieht sich in erster Linie auf vereinbarte Projekte und Maßnahmen, die Raum zur Entfaltung der Persönlichkeit in Bezug auf Selbstvertrauen und Selbstständigkeit ermöglichen bzw.
auf Strukturen, in denen sich soziale und emotionale Kompetenzen ausbilden können.
Projekte, Praktika und die Einbeziehung außerschulischer Lernorte entwickeln die Interessen
der Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus weiter, stellen gesellschaftliche Kontakte und Kontexte her. Schülerinnen, Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte bestätigen im Interview, dass Selbstvertrauen und Selbstständigkeit sowohl durch soziale Aktivitäten wie z. B.
den Aktionen im Altenheim, dem Schulsanitätsdienst, der Tätigkeit als Sporthelfer/innen und der
Teilnahme an diversen Wettbewerben gefördert werden. Ausbildung von Toleranz und Konfliktfähigkeit spiegeln sich in der hohen Akzeptanz der Tätigkeit der Streitschlichter/innen wider.
Der Qualitätsaspekt 1.4 „Schlüsselkompetenzen“ betrifft in einem engeren Sinne die mit dem
Unterricht und der Organisation von Lernprozessen verknüpften überfachlichen Fähigkeiten von
Schülerinnen und Schülern. Zur Vermittlung der Fähigkeit des selbstständigen Lernens und
Arbeitens hat die Schule kein Konzept vorgelegt Die Förderung und auch Entwicklung von
Schlüsselkompetenzen, die die Basis für kontinuierliches Lernen bilden, erfolgt derzeit noch
nicht systematisch und wird als „eher schwach als stark“ bewertet.
Die Anwendung von Lernstrategien, Lernreflexion und fachlich gesicherter Selbstkontrolle, wesentliche Voraussetzung für selbstständiges Lernen, werden im Unterricht wenig vermittelt. Die
Befunde zu den Kriterien 2.3.3, 2.4.1, 2.4.3 und 2.4.4 belegen dies. Die Förderung der Anstrengungsbereitschaft kann durch die überproportional angewandten Zielebenen (Reproduktion und
Reorganisation) im Unterricht nicht gesehen werden. Dies bestätigen die Schülerinnen und
Schüler, indem sie darauf hinweisen, dass der Unterricht häufig für sie keine Herausforderung
sei. Die Förderung der Anstrengungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler, die als „stärkere, schnellere Lerner“ bezeichnet werden könnten, ist erst geringfügig im Blick der Schule. Die
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Lehrkräfte fördern die Anstrengungsbereitschaft durch Lob, das verbal und/oder schriftlich
übermittelt wird.
Hinsichtlich der Förderung der Fähigkeit zur Teamarbeit zeigen auch die Bewertungen der Kriterien 2.4.2 und 2.4.5, dass die Schülerinnen und Schüler zu wenig Gelegenheit zu strukturierter und zielführender Zusammenarbeit erhalten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen,
dass die Schule die Anwendung „kooperativer Lernformen“ zukünftig als ein Aufgabenfeld betrachtet. Fortbildungen dazu haben bereits stattgefunden.
Zur Medienerziehung (hier: Umgang mit den neuen Medien) legt die Schule ein Konzept vor.
Der Einsatz der Medien im Unterricht sei lehrerabhängig, so die Schülerinnen und Schüler im
Interview. Eine systematische und verbindlich verabredete Nutzung und Auseinandersetzung
mit den neuen Medien, verbunden mit der Beschreibung der Kompetenzen- auch in den Fachlehrplänen-, die die Schülerinnen und Schüler z. B. am Ende des Jahrgangs 10 erreichen sollen, ist nicht erkennbar. Die Schülerbücherei wird von den Schülerinnen und Schülern genutzt.
Die Tabelle zu 2.3.4 belegt einen eher traditionellen Medieneinsatz (Lehrbuch/Arbeitsblätter
41,3%; Tafel, OHP 34,8% und 4,3% Computereinsatz).
Alle Beteiligten äußern in den Interviews ihre Zufriedenheit mit der Schule, die auch kritische
Bemerkungen nicht ausschließt.
Qualitätsbereich 2: Lernen und Lehren – Unterricht
Inhalte der Lehrangebote sind in den Fachlehrplänen festgelegt. Diese liegen für alle Fächer
vor. Der kompetenz- und zielorientierte Aufbau ist ausbaufähig. Positiv hervorzuheben ist das
Fach Deutsch. Die Skala der bisherigen Termine zur Überarbeitung und Anpassung der Fachlehrpläne in den Fachkonferenzen reicht z. B. von 1998/99 (PH) über 2007 (SOWI), 2010 (EK)
zu 2011/12 (KU) und aktuell 2012 z. B. kath. Religion.
Unterschiedlich sind noch die Vertiefungsgrade der einzelnen Fachlehrpläne im Hinblick auf
Maßstäbe wie z. B. Problemstellungen und Beschreibung exemplarischer Leistungen. Lernerfolgskontrollen mit Aufgabentypen sind bisher nicht differenziert für alle Fächer und Jahrgänge
entwickelt. Fächerübergreifendes Arbeiten wird in einigen Fachlehrplänen (hier besonders das
Fach Deutsch) angesprochen, dann allerdings nicht durchgängig von dem korrespondierenden
Fach bestätigt. „Fächerübergreifendes Arbeiten gehört in der Realschule Bedburg zur Selbstverständlichkeit unterrichtlichen Arbeitens“, so im Schulprogramm, 04/05, S. 64. Dies wird weder in den Fachlehrplänen noch im Schülerinterview bestätigt. Schülerinnen und Schüler bezeichnen fächerübergreifendes Arbeiten als „eher zufällig“ und nicht als systematisch. Im Lehrer- und Schulleitungsinterview wird die Arbeit an und mit den Fachlehrplänen als eine wesentliche zukünftige Aufgabe dargestellt.
Eine Kultur der gemeinsamen Unterrichtsvorbereitung ist im Blick der Schule und wird von einigen Lehrkräften initiiert und praktiziert. Für diese Treffen gibt es keine verbindlichen zeitlichen
Vorgaben.
Die Schule hat Vereinbarungen zur Leistungsfeststellung, z. B. bezogen auf Bewertung anhand
einer Punkteskala getroffen. Häufig ist ein Punkteschlüssel zur Definition der Note und die Gewichtung innerhalb der Leistungsbewertung zur „sonstigen Mitarbeit“ vereinbart. Kriteriendefinierte „sonstige Leistungen“ sind nicht im System vereinbart. Rückmeldungen zum Leistungs-
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stand und zur Leistungsbewertung werden sowohl im System als auch innerhalb einer Fachschaft nicht immer einheitlich praktiziert. Selbsteinschätzungsbögen sind den Schülerinnen und
Schülern, so im Interview geäußert, größtenteils unbekannt. Auch sind ihnen standardisierende
und musterhafte Arbeiten oder Musteraufgaben, die Maßstab für eine im Vorfeld verbindliche
und transparente Leistungsbewertung sein können, nicht durchgängig bekannt, werden jedoch
im Fach Deutsch praktiziert. Ergänzend äußern die Schülerinnen und Schüler, dass die Leistungsbewertung auch lehrkraftabhängig sei. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können eine
transparente Leistungsbewertung im System nicht bestätigen, betonen aber, so auch die Schülerinnen und Schüler, dass die standardisierten Rückmeldebögen zu den Klassenarbeiten gelungen und sehr informativ seien.
Besondere Leistungen werden verbal, durch Hinweise auf Zeugnissen und durch Zertifikate
honoriert. Besondere Begabungen werden vorwiegend außerhalb des Unterrichts, z. B. in den
AG-Bereichen, im Sport, im Schul-, Streitschlichter- und Sporthelferdienst oder bei Wettbewerbsteilnahmen angesprochen.
Die Beobachtungen und Feststellungen zu den Qualitätsaspekten 2.3, 2.4 und 2.5 beziehen
sich auf 25 eingesehene Unterrichtseinheiten. Diese Stichprobe bildet repräsentativ die Jahrgangsstufen der Realschule (Jahrgang 9 ist im Betriebspraktikum) und deren Fächer ab.
Die Lehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern während der Gruppen-, Einzel- und Partnerarbeitsphasen unterstützend zur Verfügung.
Im eingesehenen Unterricht werden Anforderungen im Sinne jahrgangstypischer Themenstellungen weitgehend erfüllt. Die von den Lehrkräften gestellten Aufgaben sind im Regelfall aus
dem Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler gewählt (2.3.1b) und überwiegend inhaltlich
klar und verständlich (2.3.2 a). Insgesamt gestalten die Lehrkräfte den Unterricht so, dass ohne
weitere Nachfragen gearbeitet werden kann.
Die Lehrkraftdominanz, die sowohl bei der Sozialform „Arbeit im Plenum“ (54,5%) als auch teilweise bei Aufgabenstellungen für kooperative Lernformen beobachtet worden ist, unterstützt
nicht einen aktiven Lernprozess (siehe hier auch, 2.4.2, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.5, 2.4.6). Hinsichtlich
der aktivierenden Lernformen, wie sie in den Indikatoren zu Aspekt 2.4 angesprochen werden,
wird dringender Handlungsbedarf festgestellt (vgl. auch die Anzahl von Nullwertungen im Kontext von Individualisierung, Differenzierung, selbstständiger Arbeit, Interaktion, Kommunikation
und Kooperation). Der beobachtete Unterricht geht überwiegend noch vom Prinzip des Lernens
im Gleichtakt aus. In 12% der eingesehenen Unterrichtseinheiten ermöglicht die Lehrkraft individuelle Lernzugänge bezüglich Umfang und Zeit bei der Aufgabenlösung (vgl. Indikator 2.4.3
a). In nur 4% der Unterrichtsbesuche kann beobachtet werden, dass einzelne Schülerinnen und
Schüler bzw. Gruppen Aufgaben bearbeiten, die niveaudifferent angelegt sind (vgl. Indikator
2.4.3 b). Schüler bzw. Schülerinnen äußern im Interview, dass der Unterricht oft einem einheitlichen Ablaufmuster folge. Das gesehene Anforderungsniveau entspricht einem (fiktiven) durchschnittlichen Leistungsniveau und ist zur kognitiven Aktivierung eben dieser Schülerinnen und
Schüler geeignet. Trotz punktueller Berücksichtigung anspruchsvollerer Zielebenen, bewegen
sich diese vor allem auf reproduktivem bzw. reorganisierendem Niveau (siehe Diagramm). Hieran ist auch abzulesen, dass das Potenzial leistungsstärkerer Schülerinnen und Schüler nicht
ausgeschöpft wird. (Die Schule ordnet sich dem Standorttyp 1 zu.) Diesen Mangel bestätigen
auch die Schülerinnen und Schüler im Interview. Leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler
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müssen ggf. warten und sich ruhig verhalten oder sie erhalten nach frühzeitiger Beendigung
ihrer Aufgabe oftmals „mehr vom Gleichen“. Das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler werde selten berücksichtigt (Schülerinterview). In diesem Zusammenhang sei auch auf Indikator
2.4.2 b (organisierte Hilfen) hingewiesen, der im eingesehenen Unterricht dreimal beobachtet
werden konnte.
Eine fachlich gesicherte Selbstkontrolle der Schülerinnen und Schüler (vgl. Indikator 2.4.1 c)
wird in 5 von 25 Sequenzen beobachtet. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich
Lehrkräfte bereits auf den Weg gemacht haben, Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler
zu fördern.
Oft steht eine Aufgabe im Mittelpunkt des Unterrichts, die zwar eine Bearbeitung, nicht aber
eine problemorientierte Auseinandersetzung erfordert. In diesem Zusammenhang werden sinnstiftende Problemstellungen noch nicht umfassend im System genutzt. (vgl. Datenlage zu Aspekt 2.3).
Fehlende komplexe Problemstellungen zeigen Auswirkungen auf das
•
problembezogene Denken und entdeckende Lernen (siehe auch 2.3.1 c),
•
Anwenden von Lösungsstrategien (siehe auch 2.3.3 b),
•
Reflektieren von Vorgehensweisen (siehe auch 2.3.3 c).
Doch auch hier sei angemerkt, dass einzelne Lehrkräfte Problematisierung, Analyse oder
Transfer in den Unterricht integrieren.
Differenzierte Hausaufgaben werden von den Schülerinnen und Schüler sehr selten bestätigt.
Auch hier ist ein „Gleichtakt“ zu erkennen.
Verzichtet wird - mit einer Ausnahme - auf die Reflexion des Lernstandes (2.4.3 c), d. h. auf das
bewusste Nachdenken über die eigenen Grundvorstellungen, Lernwege und Strategien sowie
auf die Analyse des eigenen Lernverhaltens und seiner Bedingungen.
Partner- bzw. Gruppenarbeit werden genutzt, jedoch bisher zu wenig differenziert und funktional
gestaltet. Anzumerken ist, dass Gruppenarbeit in 6,8% und Partnerarbeit in 5,6% der eingesehenen Unterrichtszeit durchgeführt worden sind. Bei den kooperativen Lernformen sind spezifische Rollen- und Aufgabenzuweisungen (z. B. die Funktion eines Gesprächsleiters, Protokollführers, Berichterstatters, eine Anleitung durch vorinformierte Schüler, eine Rollensimulation u.
ä., vgl. Indikator 2.4.5 a) beobachtbar. Einige Lehrkräfte haben sich bereits auf den Weg gemacht, kooperative Lernformen bezüglich der Rollendefinition zu gestalten. Dies trifft auch auf
die strukturierte Kommunikation über Gedankengänge, Lösungswege und gefundene Ergebnisse zu (vgl. 2.4.5)
Plenare Arbeitsformen sind in der Kommunikation meistens eng geführt und lehrerzentriert. Der
direkte Austausch zwischen Schülerinnen und Schüler wird selten beobachtet (vgl. Indikatoren
2.4.6 a und c). Auch hier stellt das Qualitätsteam fest, dass einige Lehrkräfte „eher stark als
schwach“ davon bereits abweichend auf Schüleraktivität statt auf Lehrerzentrierung fokussieren.
Ein systematisches Diagnoseverfahren in allen Jahrgängen, das als Voraussetzung zur Förderung der leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler eingesetzt
wird, ist noch nicht im System verankert. Diagnoseverfahren sollen online eingesetzt werden.
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Allerdings ist die Diagnosekompetenz - Auswertung - auf nur eine Person beschränkt. Beobachtet wird, dass auch in den eingesehenen Einheiten des Team-Teaching-Modells keine individuelle Förderung impliziert ist, sondern dass gleiche Aufgaben für alle Schülerinnen und Schüler
bereitgestellt worden sind - obwohl zwei Lehrkräfte unterrichten. Festzustellen ist ferner, dass
eine passgenaue Förderung von leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schülerinnen
und Schülern auf der Basis einer datengestützten Bedarfsfeststellung bisher noch nicht im Unterricht aller Jahrgänge systematisch erfolgt. Differenzierung im Unterricht als Unterstützung
und Förderung ist nicht systemisch verankert. Obgleich den Unterlagen der Schule zu entnehmen ist, dass „Allgemeine Fördermaßnahmen der Stundentafel nach entsprechenden Richtlinien und Lehrplänen durchgeführt werden. Das sind im Einzelnen die innere Differenzierung
und der reguläre Förderunterricht der jeweiligen Klassen“.
Eine Beschreibung der Minderleistung bei einer Leistungsrückmeldung mit Hinweisen zur Reduzierung der Defizite ist nicht im System verabredet und wird nicht von allen Lehrkräften praktiziert. Insgesamt ist die Differenzierung und individuelle Förderung im täglichen Unterricht wenig ausgeprägt. Ein Unterricht, der auf Diagnose, anschließende Individualisierung, Kompensation der Defizite und Förderung der Stärken sowie auf das Bewusstmachen erreichter Ziele
(Kompetenzen) achtet, ist bisher nicht systematisch aufgebaut oder verankert. Dennoch ist zu
beobachten, dass einzelne Lehrkräfte das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und deren
bereits erworbenen Kompetenzen zu Beginn der Unterrichtsreihe berücksichtigen.
Die Leseförderung wird durchgeführt, z. B. durch die Nutzung der schuleigenen Bücherei. Eine
systematische Förderung sowohl der Lesemotivation als auch des sinnentnehmenden Lesens
(Jahrgänge 5-10), gemeinsam in allen Fachkonferenzen verabredeten zu entwickelnden Kompetenzen, sind in den entsprechenden Protokollen nicht nachzulesen. Ein Sprachförderkonzept
liegt nicht vor.
Die verwendeten Medien weisen im Durchschnitt eine gute Qualität auf (vgl. Indikator 2.3.4).
Die Möglichkeiten des Computers, Gegenstände zu veranschaulichen oder auch individuell zu
bearbeiten, werden in den eingesehenen Unterrichtseinheiten selten genutzt (in 4,3% der eingesehenen Unterrichtszeit). Excel wird extern von Fachkräften der Sparkasse unterrichtet. Bewerbungen werden mit dem Computer geschrieben. Im Schulleitungsinterview wird auf nur einen Computerraum verwiesen. Laptops für den Unterricht stehen nicht zur Verfügung. Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Medienkonzept, dessen Implementierung in die Fachlehrpläne und der Umsetzung im Unterricht.
In den beobachteten Unterrichtseinheiten wird die Lehr- und Lernzeit (Indikator 2.5.2) überwiegend ohne größere Zeitverluste genutzt; es treten allerdings auch Wartezeiten bei schneller
arbeitenden Schülerinnen und Schülern auf.
Das Classroom-Management (Aspekt 2.5) wird fast durchgehend positiv bewertet. Die Lernräume sind immer sauber und gepflegt. Obwohl in diesem Schuljahr der Unterricht in „Lehrerarbeitsräumen“ statt in „Klassenräumen“ stattfindet, ist bereitgestelltes Arbeitsmaterial, mit dem
die Schülerinnen selbstständig arbeiten könnten, sehr selten zu finden. Das Qualitätsteam ordnet dies dem Schuljahresbeginn und der neuen Situation für die Lehrkräfte zu. Allerdings sind z.
B. erstellte Lernplakate oder Dokumentationen von Projekten in vielen Räumen zu sehen.
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Die Einblicke in den Schulalltag verdeutlichen das positive soziale Klima (vgl. auch Aspekt 3.2)
und geben Hinweise auf den wertschätzenden und respektvollen Umgang der Beteiligten im
Unterricht.
Die Schule legt ein überzeugendes Beratungskonzept vor. Die im Schulportfolio dokumentierten
und in den Interviews beschriebenen Maßnahmen zur Schülerbetreuung und –beratung zeigen
das vorbildliche Engagement der Lehrkräfte und der Schulsozialarbeiter/innen. Hervorzuheben
ist das Konzept zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, das durch die Lehrkräfte
der Schule und durch die Nutzung außerschulischer Berater/innen umgesetzt wird. Besuche der
Firmen und Berufsmessen, der Informationsveranstaltungen der Sekundarstufe II und hier auch
der umgesetzte fächerverbindende Unterricht unterstützen das Anliegen, die Schülerinnen und
Schüler intensiv auf den Beruf oder den Besuch der Sek. II erfolgreich vorzubereiten.
Qualitätsbereich 3: Schulkultur
Die Aspekte Lebensraum Schule, Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes werden von dem Qualitätsprüferinnenteam als „vorbildlich“ bewertet. Sie sind gekennzeichnet durch wirksame Maßnahmen und durch ein Regelwerk, das transparent angelegt und
bekannt ist und dessen Umsetzung den Beteiligten ein wichtiges Anliegen ist. Aufkommende
Konflikte werden zeitnah und gründlich bearbeitet. Vandalismus spielt - so in den Interviews
geäußert - keine Rolle. Dieser Bewertung entsprechen auch die Maßnahmen zur Gewaltprävention, das Sicherheitsbefinden der Schülerinnen und Schüler und die angebotenen Arbeitsgemeinschaften. Der gepflegte Eindruck des Schulgebäudes (nicht des Schulgeländes) wird
während der gesamten Qualitätsanalyse bestätigt.
Alle Beteiligten bestätigen in den Interviews überwiegend und durchgängig einen freundlichen
und respektvollen Umgang.
Die Schule verfügt über ein den Interviewpartnern bekanntes Beschwerdemanagement (Ansprechpartner/innen, Terminübermittlung, inhaltliche Gestaltung). Eine entsprechende Feedbackkultur wird praktiziert. Der Geschäftsverteilungsplan, eindeutig Personen und deren Aufgaben beschreibend, ist den Befragten präsent und liegt dem Qualitätsteam vor.
Anlage und Ausstattung des Schulgebäudes ermöglichen weitestgehend einen Unterricht nach
aktuellen didaktischen und methodischen Konzepten. Die Übermittagsbetreuung ist angenommen und wird engagiert von externen Personen und Lehrkräften durchgeführt. Die Gestaltung
des Gebäudes berücksichtigt die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und bringt die
Wertschätzung von Schülerarbeiten und -projekten voll zum Ausdruck. Der künstlerische
Schwerpunkt der Schule wird in dem attraktiv gestalteten Foyer deutlich.
Über die schulischen Beschlüsse und das Schulleben informiert die Schule durch Elternbriefe
oder durch punktuelle Informationsschreiben. Dabei nutzt sie sowohl Printmedien als auch moderne Kommunikationsmedien.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler beteiligen sich am Schulleben, z.
B. bei der Organisation, Planung und Durchführung des „Tags der offenen Tür“. Die Teilnahme
der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schülervertretung an der aktiven Schulentwicklungsarbeit (Partizipation) ist im Blick der Schule und wird bei der Beteiligung zur aktuellen
Schulprogrammüberarbeitung deutlich.
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Die Realschule Bedburg kooperiert mit externen Partnern: u. a. Jugendamt , SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe), Arbeitsamt (regelmäßiger Austausch mit dem Berufsberater), Polizei
Bergheim (Kommissariat Vorbeugung, Polizeilicher Staatsschutz Köln), Praxis für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Erziehungs- und Lebensberatungsstelle, Regionale Schulberatungsstelle,
Bergheim usw.
Qualitätsbereich 4: Führung und Schulmanagement
Soweit im Rahmen der Qualitätsanalyse überprüfbar, entspricht die Unterrichtsorganisation der
Realschule Bedburg den rechtlichen Vorgaben.
Die Schule legt ein Vertretungskonzept vor, in dem der organisatorische Rahmen für den Vertretungsunterricht beschrieben wird. Längerfristige Vertretungsbedarfe werden dort erfasst und
die entsprechende Umorganisation benannt. Die inhaltliche Füllung - auch der Ad-hocVertretungsstunden - ist (nach den Äußerungen im Schüler- bzw. Elterninterview) durchgängig
gewährleistet.
Ein vereinbartes übergreifendes Konzept zur Unterrichtsgestaltung liegt nicht vor.
Die Schulleitung überprüft regelmäßig und systematisch alle schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung. Abweichungen werden angesprochen und umgehend bearbeitet.
Zeitliche Rahmenbedingungen zur Ermöglichung professioneller Teamarbeit sind strukturell
nicht terminiert. Dennoch arbeiten verschiedene Teams regelmäßig und nach individueller Planung zusammen.
Gesundheitsförderung berücksichtigt die Bereiche Bewegung, Ernährung, bewegte Pausen,
sowie Suchtprophylaxe. Schulsanitäter/innen werden ausgebildet und eingesetzt. Darüber hinaus fördert die Schule durch die regelmäßige Teilnahme an Turnieren und sportlichen Wettkämpfen das Bewusstsein für gesundes Verhalten durch Bewegung. Sowohl Ruhe als auch
Bewegung sind in den Pausen auf dem Pausenhof möglich. Sporthelfer/innen und Mitarbeiter/innen der Rheinflanke unterstützen die bewegte Pause.
Das Konzept zur Umwelterziehung beinhaltet die Aspekte der Müllreduzierung und -trennung,
Klimaveränderungen und Energieversorgung. Umwelterziehung wird als Querschnittsaufgabe
betrachtet.
Das Gender-Konzept umfasst sowohl weibliche als auch männliche Stärken. Diese werden sowohl bei der unterrichtlichen Tätigkeit als auch bei der Berufswahlvorbereitung berücksichtigt.
Der Genderaspekt wird bei allen personellen und organisatorischen Entscheidungen beachtet
(Einstellung, Unterrichtseinsatz, Vertretung, Sonderaufgaben, Stundenplangestaltung, Entsendung zu Fortbildungen). Eine gezielte Qualifizierung von Frauen für Führungspositionen wird
sichergestellt.
Das Ressourcenmanagement, basierend auf einer Beteiligung der zuständigen Gremien, einem
Controlling und einer Kontrolle ist wahrnehmbar. Ressourcen werden den Schwerpunkten des
Schulprogramms entsprechend eingesetzt. Die Verwaltung der Ressourcen erfolgt in transparenten Strukturen und ist jederzeit nachvollziehbar.
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Der Qualitätsaspekt bezüglich der Arbeitsbedingungen wird zurzeit nicht mit einer Stufenbewertung versehen, da ein landeseinheitlicher Referenzrahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz fehlt.
Die Schule stellt einen aktuellen Organisationsplan zur Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die
Selbstauskunft zu Arbeitsbedingungen und Gesundheitsmanagement liegt vor.
Qualitätsbereich 5: Professionalität der Lehrkräfte
Der Personaleinsatz erfolgt in der Schule unter Beachtung der Interessen und Kompetenzen
der Lehrkräfte, die diese vortragen. Die Kompetenzen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
und externen Personen (z. B. Sparkasse) werden in der Schule berücksichtigt.
Im Lehrkräfteinterview wird berichtet, dass, wenn neue Lehrkräfte ihren Dienst antreten, diese
in das System Schule eingeführt werden. Ein Handout für neue Lehrkräfte existiert nicht, soll
jedoch erarbeitet werden. Persönliche Ansprachen und kollegiale Hilfen sind jederzeit möglich.
Für Lehramtsanwärter/innen liegt ein umfassendes und detailliertes Konzept vor.
Ein Personalentwicklungskonzept legt die Schule nicht vor. Im Schulleitungsinterview wird deutlich, dass dennoch Personalentwicklung ein Anliegen der Schulleitung ist, besonders bezogen
auf die Karriereplanung. Die Schulleitung führt situative und anlassbezogene Gespräche mit
den Lehrkräften sowie mit allen Beschäftigten.
Sie hat Zielvorstellungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der personellen Ressourcen
der Schule unter Berücksichtigung der Schwerpunkte des Schulprogramms im Interview im Ansatz dargestellt.
Ein fachlicher Austausch durch Hospitation wird auf Anfrage der Lehrkräfte ermöglicht, ist jedoch nicht implementiert. Kriteriengeleitete Unterrichtshospitationen sind nicht etabliert. Die
Schulleitung begrüßt die gegenseitige Hospitation. Fachliche Kooperation wird sowohl im Jahrgang als auch in der Klasse bestätigt, ist jedoch abhängig von der persönlichen Initiative der
Lehrkräfte. Regelmäßig terminierte Zeitfenster für den fachlichen Austausch sind nicht festgelegt.
Die Schule legt ein rudimentäres Konzept zur Fortbildungsplanung vor und benennt durchgeführte Fortbildungen. Diese werden auch zur Erweiterung der beruflichen Kompetenzen und
unter Berücksichtigung der Bedarfslage und relevanter schulspezifischer Handlungsfelder
durchgeführt. Systematische Fortbildungsgespräche (orientiert an Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten sowohl individuell als auch im System eingebunden) finden nicht statt. Die
Überprüfung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der fortbildnerischen Maßnahmen für das gesamte System ist nicht ausgeprägt. Eindeutige Zielformulierungen vor der Teilnahme an Fortbildungen und Beschreibungen des Zielerreichungsgrades - auch „SMART“ geplant und beschrieben - sind bisher nicht verfasst.
In den Interviews wird deutlich, dass Definitionen zu pädagogischen Leitgedanken wie z. B.
Selbstständigkeit beim Lernen und individualisierendem Unterricht bisher nicht verabredet sind.
Die Nutzung der gemeinsamen Ergebnisse der Fortbildung wie z. B Kooperatives Lernen
(11/12) wird während der Qualitätsanalyse nicht deutlich. Obwohl das Lehrerraumprinzip und
der neue Stundenplantakt eingeführt sind, haben zu deren inhaltlichen Gestaltung - wie Metho-
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denwechsel, Differenzierung -, bisher weder eine Fortbildung noch verbindliche Absprachen
stattgefunden.
Die Verfahren und Instrumente zur Gewährleistung des Informationsflusses werden in allen
Interviews als positiv bewertet.
Die Kooperation der Lehrkräfte und deren offene und konstruktive Kommunikation untereinander werden als „eher stark als schwach“ bewertet. Gegenseitige Unterstützung als Ausdruck
gelebter Werte wird im Lehrerinterview dargestellt. Fortbildungen zur Teamentwicklung haben
den Weg zur Arbeit im Team vorbereitet.
Qualitätsbereich 6: Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
Die Schule legt eine kurzfristig fertig gestellte überarbeitete Fassung des Schulprogramms, (alt:
04/05) vor. Es enthält das Leitbild, Entwicklungsschwerpunke und die dazugehörende Evaluation. Schul- und Unterrichtsentwicklung in dieser Realschule stehen hier im Mittelpunkt. Dies wird
sowohl in dem Lehrkräfteinterview als auch im Schulleitungsinterview deutlich. Eine regelmäßig
tagende Steuergruppe berichtet kontinuierlich über Inhalte und Ziele in der Lehrerkonferenz.
Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schulprogrammarbeit, dargestellt z. B. mit Hilfe eines
Aktionsplans, ist noch nicht verabredet, wird jedoch im Schulleitungsinterview als zukünftiges
Handlungsfeld beschrieben.
Entwicklungsziele definiert die Schule nicht anhand der Gütekriterien „spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert“ (SMART-Regel). Die im Schulprogramm aufgeführten Ziele entsprechen eher dargestellten Wünschen, deren Erreichbarkeit nicht klar beschrieben wird. Auch
fehlen Zwischenziele, die ebenfalls nach der SMART-Regel beschrieben werden. Festgelegte
Kontrollverfahren und ein daraus resultierendes Controlling ist ebenfalls nicht im Blick der Schule.
In allen Interviews wird deutlich, dass Evaluation ein Anliegen der Schule ist. Sie hat bereits an
SEIS teilgenommen. Rückmeldeverfahren beziehen sich z. B. sich auf die Gestaltung der Konferenz, den Tag der offenen Tür und auch auf das neue Raumprinzip und auf den veränderten
Stundentakt. Zur Durchführung der Rückmeldung nutzt die Schule u. a. Fragebögen.
Daten der Lernstandserhebungen werden in Fachkonferenzen analysiert und Maßnahmen besprochen. Die Mathematikfachkonferenz nennt im Vorfeld zur Evaluation eindeutige Kriterien,
mit denen die Verbesserung der Mathematikleistung messbar sein wird. Dies trifft jedoch nicht
auf alle beteiligten Fachkonferenzen in dieser Eindeutigkeit zu.
Die Konsequenz aus der Datenanalyse der Wiederholer zeigt, dass die Schule Ihre Wiederholerquote im letzten Schuljahr um 50% reduzieren konnte.
Ein Terminplan liegt vor. Der Jahresumsetzungsplan aller anberaumten Maßnahmen und Projekte mit Zielbeschreibung, Ressourcen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen liegt nicht vor.
Die Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Homepage, die von den Erziehungsberechtigten bzw. Eltern positiv hervorgehoben wird.
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Bilanzierung: Stärken und Handlungsfelder
Nach Auswertung aller während der Qualitätsanalyse verfügbaren Dokumente, der Unterrichtsbeobachtungen und der Aussagen in den Interviews wird vom Qualitätsteam Folgendes bilanziert:
Die Stärken der Schule liegen u. a. in
•
der schülergerechten Beratung/Betreuung (besonders Kriterium 2.7.5);
•
einem attraktiven Gebäude und einer intensiven Gewaltprävention.
•
effizienter außerschulischer Kooperation, abgesichert durch Verträge und in den Unterricht
implementiert;
•
einem transparenten und den Schwerpunkten der Schule entsprechendem Ressourcenmanagement, das auch Akquise sowohl auf der personellen als auch der finanziellen Ebene
einbezieht;
•
einem engagierten Lehrekollegium, das Unterrichtsentwicklung zielgerichtet bearbeiten will;
•
einer engagierten Schulleitung, die professionell den Entwicklungsprozess begleitet.
Die Zufriedenheit der Beteiligten mit dem bisherigen Veränderungsprozess und den Zielen ist
ein Garant für die zukünftige Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Folgende Handlungsfelder ergeben sich aus Sicht der Qualitätsanalyse:
•
Unterrichtsentwicklung mit aktivierenden Lernformen und Organisationsmustern (z. B. Ausbau der fachlich gesicherten Schüler-Selbstkontrolle, Reflexion der Lernprozesse, selbstorganisiertes Lernen), in denen Lernprozesse individueller gestaltet werden (Qualitätsaspekt
2.4).
•
Entwicklung anspruchsvoller, problemorientierter Aufgabenformate und Lernsituationen, die
eine individualisierte und differenzierte Bearbeitung ermöglichen, Anstrengungsbereitschaft
(auch der Leistungsstärkeren) fördern und den Einsatz von Lösungs- und Lernstrategien
sowie deren Reflexion herausfordern.
•
Implementierung der fachinternen Lehrpläne unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzorientierung;
•
verbindliches, transparentes Leistungskonzept für alle Fächer.
•
gemeinsam abgestimmte Definition pädagogischer Leitgedanken: selbstständiges Lernen,
individuelle Förderung. Individuelle Förderung, in einem Konzept dargestellt und systematisch aufgebaut, mit Gelingenskriterien beschrieben und für alle Jahrgänge verbindlich auch im täglichen Unterricht.
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Angaben zur Qualitätsanalyse
Qualitätsteam
Bernadette Eberhardt, QP1 (Teamleitung)
Martina Mahlow, QP 2
Berichtsgrundlagen
Besondere Umstände
•
Dokumentenanalyse (Schulportfolio)
•
Schulrundgang am 04.07.2012 mit einer Vertretung des Schulträgers und zwei Vertretern des SKE
•
Schulbesuchstage vom 04.09. bis 06.09.2012
•
25 Unterrichtsbeobachtungen
•
sieben Interviews: dem Schulträger (Informationsveranstaltung),
mit Schülerinnen und Schülern (12), Eltern (12), Lehrkräften (12),
nicht lehrendem Personal (5), Schulsozialarbeiter/innen und nichtlehrendes Personal (8) und der Schulleitung (3)
•
Akteneinsicht vor Ort
Jahrgangsstufe neun befindet sich im Betriebspraktikum.
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Verteilung der Unterrichtsbesuche
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Wesentliche Merkmale der Schule und der aktuellen
Schulsituation
Standortbedingungen, Umfeld der Schule,
Wettbewerbssituation, Schülerpopulation
Die Städtische Realschule Bedburg, eine Schule im ländlichen Raum, ist in der Trägerschaft
der Stadt Bedburg und ordnet sich dem Standorttyp 1 zu. Die Schule steht im Wettbewerb mit
Schulen im Umkreis. Verkehrsanbindung und Infrastruktur der Schule sind gut. 20,7% der
Schülerinnen und Schüler fahren täglich mehr als 3,5 km zu dieser Schule. Im Schuljahr
2011/12 besuchen 567 Schülerinnen und Schüler diese Schule; der Anteil von Mädchen und
Jungen ist nahezu ausgeglichen.
Mit einer nichtdeutschen Familiensprache werden ca. 13 der Schülerinnen und Schüler angegeben. 29 Schüler bzw. Schülerinnen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Nur die
wenigsten Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund haben Sprachförderbedarf.
Personelle Ressourcen
Das Lehrerkollegium besteht aus 37 Lehrkräften (inklusive drei Lehramtsanwärter/innen, zwei
Personen befinden sich in Elternzeit, zwei Personen sind langzeiterkrankt, eine Person ist in
„Rente auf Zeit“). 28 weibliche Lehrkräfte unterrichten an der Schule; acht Personen arbeiten in
Teilzeit. Im angegebenen Schuljahr sind fünf Lehrkräfte neu an die Schule gekommen.
Drei der fünf Lehramtsanwärter/innen erteilen BDU. Zehn Stunden entfallen auf eine Fachleitung an einem Studienseminar. Drei Sozialpädagogen bzw. -pädagoginnen sind der Schule
zugeordnet. Drei Mitarbeiterinnen der Caritas sind in der Übermittagsbetreuung eingesetzt. Eine
Mitarbeiterin übernimmt die Organisation der Schülerbücherei. Zum nichtlehrenden Personal
gehören eine Verwaltungskraft und ein Hausmeister.
Von November 2008 bis Januar 2010 war die Stelle des Realschulkonrektors vakant.
Während der Qualitätsanalyse werden Biologie als Mangelfach und Sozialwissenschaften als
Überhangfach genannt. Die Schule hat ein Stellendefizit von 0,3.
Sächliche Ressourcen (Gebäude, Schulgelände)
Die Stadt Bedburg hat die Schulen des Schulzentrums seit dem 21.7.2006 zur Bewirtschaftung
an einen privaten Investor – SKE Facility-Management – überführt (PPP-Modell). Die Gebäude
der Realschule wurden in 2005/ 2006 einer umfassenden Sanierung unterzogen, seit 2006 wird
die Realschule von SKE bewirtschaftet. Beim Schulrundgang gaben die Vertreter des SKE
kompetent Auskunft. Die Schule ist mit dieser Kooperation sehr zufrieden.
Der Schulträger berichtet im Interview von einer guten Zusammenarbeit mit der Schule.
Die Schule stellt Schülerarbeiten aus dem Kunstunterricht umfänglich in Vitrinen aus. Das Eingangsfoyer ist durch zahlreiche Objekte, ausgehängten Bildern und Reliefs außerordentlich
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attraktiv gestaltet. Informationen erhalten Schülerinnen und Schüler durch zahlreiche strukturierte Aushänge.
Die Gebäude- und Raumsituation wird insgesamt als „gut“ bezeichnet. Hervorzuheben ist das
Raumangebot, die Ausstattung und Funktionalität der Vorbereitungs- und Sammlungsräume.
Das Raumangebot und die Ausstattung für den Ganztag, die Ausstattung mit Neuen Medien,
das Raumangebot, die Funktionalität und Ausstattung der Klassenräume gibt die Schule als
„ausreichend“ an. Sowohl das Raumangebot für Schüleraufenthaltsräume als auch Gruppenräume sind unzureichend. Die Ausstattung der NW-Räume entspricht der Methodik und Didaktik eines modernen naturwissenschaftlichen Unterrichts.
Das Lehrerzimmer ist neu gestaltet, wird bezogen auf das Raumangebot als „ausreichend“ bezeichnet.
Das Außengelände bietet zurzeit sowohl zur Bewegung als auch zur Entspannung geringe
Möglichkeiten.
Schwerpunkte des Schulprogramms und besondere Profile/Konzepte
Schwerpunkte der Schule sind:
•
künstlerischer Schwerpunkt
•
soziales Lernen
•
Berufswahlvorbereitung
Kooperationspartner u. a:
•
Kreissparkasse Köln
•
Kreishandwerkerschaft, Vertrag seit 2009
•
Polizei
•
Arbeitsamt
•
Erziehungs- und Beratungsstellen
•
Krankenkassen
•
Schulen der Sek II und Sek I
•
Seniorenheim Stiftung Hambloch
•
Pfarreien
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5
Daten und Erläuterungen
5.1
Qualitätsbereich 1: Ergebnisse der Schule
Aspekt 1.1 Abschlüsse
1.1 Abschlüsse
Bewertung der Kriterien
Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1
X
++
+
-
--
1.1.1 Die Abschlussquoten entsprechen dem landesweiten Durchschnitt.
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
n. bew.
Die Abschlussquoten liegen in Relation zum sozialen Umfeld im
landesweiten Durchschnitt.
Die Schülerinnen und Schüler erreichen die Abschlüsse ohne zeitliche
Verzögerung.
Die Schule hat, bezogen auf den Landesdurchschnitt, deutlich weniger
Klassenwiederholungen aufzuweisen.
Die Schule hat, bezogen auf den Landesdurchschnitt, deutlich weniger
Abgänge in andere Schulformen aufzuweisen.
Die Schule hat, bezogen auf den Landesdurchschnitt, deutlich mehr
Zugänge von anderen Schulformen aufzuweisen.
0
X
X
X
X
X
X
Der Qualitätsaspekt 1.1 wird derzeit nicht bewertet. Zu einer Bewertung sind landesweite Vergleichswerte in Bezug auf erreichte Abschlüsse und Abschlussquoten erforderlich. Diese liegen
jedoch nicht vor.
Aus den vorliegenden Daten lassen sich folgende Aussagen treffen:
Sie beziehen sich auf die Ergebnisse der Notenverteilung der schriftlichen Prüfung (ZP10) von
2009 - 2011.
Im Fach Deutsch liegt in dem o. a. Berichtszeitraum die Vergabe der Note „Sehr gut“ und „gut“
(Ausnahme 2009 „gut“) immer unter dem Landesdurchschnitt. Dagegen vergibt sie die Noten
„mangelhaft“ und „ungenügend“ im Vergleich zu den Schulen des Landes weniger häufig.
Für das Fach Mathematik ergibt sich für den o. a. Berichtszeitraum ein uneinheitliches Bild:
In den Jahren 2009 ist der Anteil der Noten „sehr gut“ und „gut“ geringer als der der Vergleichsschulen. Im Jahr 2010 hat sich die Vergabe der Note „gut“ signifikant gesteigert, im Jahr 2011
erhöhte sich die Vergabe der Note „sehr gut“, dagegen sank die Anzahl der Note „gut“ im Vergleich zu den Schulen des Landes.
Die Schule vergibt jetzt weniger häufig die Noten „mangelhaft“ und ungenügend“. Vergab die
Schule im Jahr 2009 häufiger als die Vergleichsschulen die Noten „mangelhaft“ und „ungenügend“, so lag sie im Jahr 2010 und 2011 unterhalb der Anzahl der Notenvergabe der Vergleichsschulen.
Im Fach Englisch vergibt die Schule weniger häufig die Note „sehr gut“, dafür häufiger die Note
„gut“ als die Vergleichsschulen in dem gesamten Zeitraum. Sie liegt in dem gesamten Zeitraum
immer unterhalb der Vergabe der Anzahl der Noten „mangelhaft“ und „ungenügend“ als Vergleichsschulen des Landes.
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Aspekt 1.2 Fachkompetenzen
1.2 Fachkompetenzen
Bewertung der Kriterien
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1
n. bew.
X
++
Die Ergebnisse der zentralen Prüfungen 10 entsprechen den
landesweiten Referenzwerten.
Die Ergebnisse der landesweiten Lernstandserhebungen (VERA,
LSE 8) entsprechen den landesweiten Referenzwerten.
Schülerinnen und Schüler erzielen herausragende Ergebnisse bei
Abschlüssen und in Prüfungen.
Schülerinnen und Schüler erzielen besondere Ergebnisse bei
Wettbewerben.
+
-
--
0
X
X
X
X
Der Qualitätsaspekt 1.2 wird derzeit nicht bewertet. Zu einer Bewertung sind landesweite Vergleichswerte in Bezug auf die jeweiligen fachlichen Standards erforderlich. Diese liegen jedoch
nicht vor.
Aus den vorliegenden Daten lassen sich folgende Aussagen treffen:
Die Realschule Bebburg nahm erfolgreich an diversen Wettbewerben (Kunst, Sport) teil. Das
Lernstandsprofil von 2008 bis 2010 der Realschule, basierend auf der Zuordnung zum Standorttyp 1, ist wie folgt dargestellt:
Deutsch: 2008 (Schreiben), 20010 (Lesen- und Hörverstehen) identisch im Vergleich zum gewählten Standorttyp, 2009 (Leseverstehen) besser im Vergleich zum gewählten Standorttyp.
Englisch: 2008 (Schreiben) und 2010 (Leseverstehen) besser im Vergleich zum gewählten
Standorttyp, 2009 (Leseverstehen) identisch im Vergleich zum gewählten Standorttyp.
Mathematik: 2008 (Werkzeuge) besser im Vergleich zum gewählten Standorttyp, 2009 identisch im Vergleich zum gewählten Standorttyp und 2010 schlechter im Vergleich zum gewählten
Standorttyp.
2011 wird Bezug genommen auf die erreichten Kompetenzstufen im Vergleich zu den Realschulen im Land und zu den Realschulen des gleichen Standorttyps.
Deutsch: (Leseverstehen): Die Schule erreicht auf der höchsten Kompetenzstufe bessere Ergebnisse sowohl als die Realschulen in NRW als auch die Schulen des vergleichbaren Standortes. Auf den Kompetenzstufen 3 und 4 erreicht sie identische Ergebnisse.
Englisch: (Leseverstehen): Die Schule erreicht auf der höchsten Kompetenzstufe bessere Ergebnisse sowohl im Vergleich mit den Realschulen des Landes als auch mit denen des gleichen Standorttyps. Auf den Kompetenzstufen 3 und 4 erreicht die Schule in etwa identische
Ergebnisse auf Landesebene.
Englisch: (Hörverstehen): Die Schule erreicht auf der höchsten Kompetenzstufe identische
Ergebnisse sowohl im Verglich mit den Realschulen des Landes als auch mit denen des gleichen Standorttyps. Auf der Kompetenzstufe 4 sind die Leistungen der Schülerinnen und Schüler besser als die im Land und die der Schulen des vergleichbaren Standorttyps.
Mathematik: Auf den Kompetenzstufen 4 und 5 ist die Schule im Vergleich zu den Realschulen
des Landes in etwa gleich. Geringfügige Klassenunterschiede sind sowohl für das Fach
Deutsch, Englisch als auch Mathematik festzustellen.
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Aspekt 1.3 Personale Kompetenzen
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Aspekt 1.4 Schlüsselkompetenzen
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Aspekt 1.5 Ergebnisse der Zufriedenheit der Beteiligten
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5.2
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Qualitätsbereich 2: Lernen und Lehren – Unterricht
Aspekt 2.1 Schulinternes Curriculum
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Aspekt 2.2 Leistungskonzept – Leistungsanforderung und Leistungsbewertung
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Aspekt 2.3 Unterricht – Fachliche und didaktische Gestaltung
Der Beobachtung von Unterricht und Lernprozessen, die unter den Aspekten 2.3 bis 2.5 erfasst
werden, liegen 25 Unterrichtseinsichten von je 20 Minuten zugrunde.
Wenn ein Indikator nicht bewertet wurde, weil im beobachteten Unterricht nicht Entsprechendes
angelegt war, gilt für die betreffende Lerneinheit zunächst die bewertungsfreie Kategorie „nicht
beobachtbar“. Häufen sich bei einem Indikator über die einzelnen Lerneinheiten hinweg solche
„Nullwertungen“, so senken sie ab einer bestimmten Anzahl das vorliegende Gesamtergebnis
der Qualitätswertungen zu diesem Indikator zur Bewertungsstufe 2 oder sogar zur Bewertungsstufe 1 ab.
Die prozentualen Angaben in den grafischen Darstellungen beziehen sich immer auf die Anzahl
n=25 der Unterrichtseinsichtnahmen.
Bedeutung der Farben
in den Histogrammen
der
nachfolgenden
Ausführungen
(siehe auch Erläuterungen zu den Bewertungen auf Seite 58)
Farbe in
Histogrammen
++
blau
+
grün
–
gelb
––
rot
Nicht beobachtet
grau
Die nachfolgenden Darstellungen stellen die Bewertungen und Beobachtungsdaten für jedes
der fünf Kriterien auf Indikatorenebene dar.
Indikatorbewertung
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Die Indikatoren des Kriteriums 2.3.1 beziehen sich darauf, dass die Lernenden eine Problemstellung nicht als eine bloße Themen- oder Fragestellung erleben. Vielmehr soll ein komplexer
Sachverhalt dazu herausfordern, eigene Bearbeitungs- und Lösungswege zu entwickeln. Eine
Problemstellung fordert zu Entscheidungen in einem methodischen Vorgehen heraus, evtl. zu
einer Strategie, die mehr ist als das Vollziehen einer Routine. Die Problemstellung betrifft die
Aufgabenstruktur aller Sozialformen, so dass aus 2.3.1 nicht zwingend eine Plenarphase abzuleiten ist, die den Unterricht eröffnet.
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Die im Indikator 2.3.3 c angesprochene Reflexion zielt nicht einfach auf ein plenares Unterrichtsgespräch als Aktionsform, das auf eine wiederholende Zusammenfassung des Unterrichts
gerichtet ist. Es geht vielmehr darum, dass die Aufgabenstellung eine Auseinandersetzung mit
den eigenen Vorgehensweisen herausfordert. Dies betrifft ebenso Aufgaben, die in nicht–
plenaren Sozialformen bearbeitet werden und somit auch in Einzel-, Partner- bzw. Gruppenarbeit reflektiert werden können.
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Eingesetzte Arbeitsmittel und Medien (Prozent der
besuchten Lerneinheiten)
Die Indikatoren 2.3.5 a und 2.3.5 b bewegen sich im Horizont der gestellten Aufgaben. Je nach
beobachteter Phase in den Lernprozessen wird aus der Anlage der Aufgaben abgeschätzt, ob
eine erfolgreiche Aufgabenbearbeitung bzw. -lösung absehbar erscheint.
Beim Indikator 2.3.5 c wird in der Bewertung u. a. erfasst:
•
Lerngegenstände und Verfahren fordern bei den Schülerinnen und Schülern die eigenständige Anwendung eines fachsprachlichen Repertoires heraus.
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•
Angebote und Hilfen zur Förderung der sprachlichen Kompetenz (z.B. schriftliche Formulierungsmuster, Wortmaterial, Texterschließungsstrategien) stehen zur Verfügung.
•
Die Lehrkraft fordert einen ausdifferenzierten Sprachgebrauch (Satzbau, Wortschatz) der
Schülerinnen und Schüler heraus.
Wird bei einer Lerneinheit bei den Indikatoren 2.3.2 b oder 2.3.2 c wegen erkennbarer Unterforderungen negativ gewertet, so kann sich dies bei 2.3.5 unter dem Gesichtspunkt eines nur geringen Lernzuwachses ebenfalls in der Bewertung niederschlagen.
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Aspekt 2.4 Unterricht – Unterstützung eines aktiven Lernprozesses
Die nachfolgenden Darstellungen stellen die Bewertungen und Beobachtungsdaten für jedes
der sechs Kriterien auf Indikatorenebene dar.
Der Indikator 2.4.1 c setzt mit den Elementen „fachlich“ und „gesichert“ einen autorisierten
Überprüfungsmaßstab voraus. Dieser soll durch Materialien sichergestellt sein oder durch eigens in der Sache instruierte Schülerinnen und Schüler, die die Selbstkontrolle anderer Lernender unterstützen (vgl. auch Indikator 2.4.2 b).
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Der Indikator 2.4.2 b spricht den Begriff „Schüler/innen als Experten“ an. Damit solche Schülerinnen und Schüler eine Helferfunktion wahrnehmen können, sollten sie auf diese Aufgabe eigens vorbereitet sein. Der Begriff „Experten“ bezeichnet nicht einfach besonders leistungsstarke
Schüler.
Eine besondere Variante ist das „Lernen durch Lehren“, zu dem es verschiedene praktische
Arrangements gibt. „Lernen durch Lehren“ ist nicht auf eine bestimmte Sozialform festgelegt
und kann an entsprechender Stelle im Aspekt 2.4 weitere Wertungen auslösen.
Die Indikatoren 2.4.3 a und 2.4.3 b werden durch Aufgaben ausgelöst, die gezielt auf den (untersuchten) Lernstand der Bearbeiter abstellen, mit folgenden Konsequenzen:
•
Abweichungen im Zeitbedarf einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Lösung einer Aufgabe lösen noch nicht automatisch die Wertung des Indikators aus.
•
Auch wenn Schülerinnen und Schüler aus mehreren gestellten Aufgaben auswählen, sind
die beiden Indikatoren nicht automatisch schon berührt.
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Folgende Leitbedingungen gelten für das selbstständige Lernen:
•
eine fachlich gesicherte Selbstkontrolle der Lernenden und
•
ein deutlicher Abstand der Lehrperson im Hinblick auf persönliche Hilfen.
Mit diesem Kriterium wird überprüft, ob es beobachtbare Arrangements zum selbstständigen
Arbeiten gibt, die u. a. eines oder mehrere der folgenden Merkmale erfüllen:
•
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Impulse zum Erkunden, Entdecken, Experimentieren, Ausprobieren, praktischen Arbeiten usw.
•
Die Lehrkraft lässt die Schülerinnen und Schüler den Lernprozess oder Teile davon
selbst planen.
•
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig an – unterschiedlichen - Aufgaben.
Sie kontrollieren und korrigieren selbstständig ihre Arbeitsergebnisse.
•
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nach Tages- oder Wochenplänen.
•
Die Schülerinnen und Schüler suchen verschiedene Lösungswege und stellen sie vor.
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Die in den Daten zu 2.4.5 und 2.4.6 auftauchenden Nullwertungen („nicht beobachtbar“) ergeben sich aus dem normalen Umstand, dass nicht in jeder Lerneinheit alle Sozialformen beobachtet werden. Erst aus einem signifikanten Ungleichgewicht zwischen den Zeitanteilen der
Sozialformen folgen Abstriche in der Qualitätswertung.
Die in Indikator 2.4.5 a angesprochenen funktionalen Rollen meinen entsprechend vorbereitete
Aufgaben innerhalb der Bearbeitung, wie z.B. Rollen bei der fachlichen Anleitung der Mitschülerinnen und Mitschüler oder der Steuerung und Gestaltung des Erarbeitungsprozesses auf der
Basis von Rollenkarten.
Der Indikator 2.4.5 b spricht ebenso offene Aufgaben der gemeinsamen Beratung an wie geschlossene oder offene Aufgaben, die mit Rollenkonstellationen gemäß 2.4.5 a verknüpft sind.
Zeitanteile
Angezeigt wird die relative Häufigkeit der in der
entsprechenden Sozialform gesehenen Zeitanteile
in Minuten zur Basis des Zeitumfanges in Minuten
aller beobachteten Unterrichtseinheiten.
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Die Sozialformen sollen zu gleichen Teilen zum Zuge kommen, um der Vielfalt von Lernkanälen
gerecht zu werden. Alle Sozialformen eignen sich zur fachlichen Sicherung von Inhalten; dies
kann individuellen Lernprozessen entgegenkommen und das Plenum entlasten.
Häufigkeit des Einsatzes
Angezeigt wird die relative Häufigkeit
von Beobachtungen in der entsprechenden Sozialform. Da pro Unterrichtseinheit mehr als eine Sozialform
möglich ist, kann die Summierung der
relativen Häufigkeiten größer als 100%
sein.
Indikator 2.4.6 a nennt beispielhaft drei Formen einer gestalteten Kommunikation, für die sich
ein Plenum besonders eignen kann. Diese Formen können in allen Fächern angewendet werden. Sie können u. a. auch das Kontroverse in fachlichen Inhalten diskutierbar machen und
veranschaulichen.
•
Die Debatte ist eine im Wesentlichen vorbereitete, parlamentarischen Formen folgende
Auseinandersetzung. In besonderen Arrangements wählt man Sitzordnungen, die der Polarität von Standpunkten entsprechen.
•
Zur Rollensimulation gehört u. a., dass Schülerinnen und Schüler etwas präsentieren, das
als Figurendarstellung eingeübt und inszeniert ist.
•
Fishbowl ist ein in der Sitzordnung charakteristisches Diskussionsforum, bei dem sich Zuhörer durch Einnehmen eines dafür vorgesehenen Platzes vorübergehend in die Rolle offizieller Mitdiskutanten begeben können.
Weitere Formen gestalteter Kommunikation im Plenum sind z. B.:
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•
der interaktive Schülervortrag, bei denen der Referent über Vortragselemente hinaus Mitschüler/innen zu vertieften Auseinandersetzungen mit dem Fachgegenstand veranlassen
und auf diese Weise z. B. auch Ergebnisse sichern kann;
•
der „Marktplatz“, auf dem Schülerinnen und Schüler in wechselnden Konstellationen einer
kleinen Gruppe Ergebnisse ihrer Arbeit präsentieren und erläutern.
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Aspekt 2.5 Unterricht – Lernumgebung und Lernatmosphäre
Die nachfolgenden Darstellungen stellen die Bewertungen und Beobachtungsdaten für jedes
der drei Kriterien auf Indikatorenebene dar.
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Aspekt 2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung
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Aspekt 2.7 Schülerbetreuung
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5.3
Qualitätsbereich 3: Schulkultur
Aspekt 3.1 Lebensraum Schule
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Aspekt 3.2 Soziales Klima
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Aspekt 3.3 Ausstattung und Gestaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes
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Aspekt 3.4 Partizipation
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Aspekt 3.5 Außerschulische Kooperation
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5.4
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Qualitätsbereich 4: Führung und Schulmanagement
Aspekt 4.1 Führungsverantwortung der Schulleitung
Der Schulträger erhält aufgrund der Bestimmungen des DSG NRW und des § 62 Abs. 5 SchulG
keine Daten zum Qualitätsaspekt 4.1
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Aspekt 4.2 Unterrichtsorganisation
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Aspekt 4.3 Qualitätsentwicklung
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Aspekt 4.4 Ressourcenmanagement
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Aspekt 4.5 Arbeitsbedingungen
4.5 Arbeitsbedingungen
Bewertung der Kriterien
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.5.4
Die Schule prüft mindestens jährlich alle Bereiche auf Arbeitsschutz
und Arbeitssicherheit.
Mängel im Bereich der Arbeitssicherheit werden erkannt und ihnen
wird nachgegangen.
Die Schule kooperiert eng mit einschlägigen Institutionen im Bereich
Arbeitssicherheit.
Es gibt Konzepte für eine aktive Gesundheitsvorsorge bei den
Lehrkräften und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1
n. bew.
X
++
+
-
--
0
X
X
X
X
Eine Bewertung des Aspektes wird zurzeit nicht vorgenommen. Die Selbstauskunft bzw. der
Bericht der Unfallkasse geben Auskunft darüber, ob die Schule ihrer Verantwortung im Qualitätsaspekt 4.5 nachkommt. Stärken und Schwächen ergeben sich aus diesen Dokumenten. Sie
liegen in der Schule vor und werden den Mitwirkungsgremien zur Verfügung gestellt. Mögliche
Handlungsbedarfe müssen mit dem Schulträger bzw. mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht erörtert werden. Eine Bewertung des Aspekts 4.5 erfolgt nicht, weil zurzeit noch keine Referenzwerte vorliegen.
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Bedburg
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5.5
Qualitätsbereich 5: Professionalität der Lehrkräfte
Aspekt 5.1 Personaleinsatz
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Aspekt 5.2 Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen
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Bedburg
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Aspekt 5.3 Kooperation der Lehrkräfte
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Realschule Bedburg
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5.6
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Qualitätsbereich 6: Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
Aspekt 6.1 Schulprogramm
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Aspekt 6.2 Schulinterne Evaluation
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Aspekt 6.3 Umsetzungsplanung/Jahresarbeitsplan
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Realschule Bedburg
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6
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Erläuterungen zu den Bewertungen
Die Qualitätsanalyse sieht auf drei Ebenen eine jeweils vierstufige Bewertung vor:
Auf der Ebene von Qualitätsaspekten erfolgt die Bewertung in allen Qualitätsbereichen in den
vier Stufen: "Stufe 4", "Stufe 3", "Stufe 2" und "Stufe 1".
Auf der Ebene von Qualitätskriterien erfolgt die Bewertung in allen Qualitätsaspekten in den
vier Stufen: " ++ ", " + ", " – " und " – – ".
Auf der Ebene der Indikatoren, die nur bei der Beobachtung von Unterricht und Lernprozessen
in den Qualitätsaspekten 2.3 – 2.5 vorhanden sind, erfolgt die Bewertung in allen Qualitätskriterien ebenfalls in den vier Stufen: " ++ ", " + ", " – " und " – – ".
Die Bedeutung der Symbole wird wie folgt beschrieben:
Zeichen
Beschreibung
Das Kriterium/der Indikator ist beispielhaft erfüllt:
++
+
–
––
0
Die Qualität ist exzellent, die Ausführung ist beispielhaft und kann als Vorbild für
andere genutzt werden.
Das Kriterium/der Indikator ist eher erfüllt:
Die Qualität entspricht den Erwartungen.
Das Kriterium/der Indikator ist eher nicht erfüllt:
Die Qualität entspricht überwiegend nicht den Erwartungen.
Das Kriterium/der Indikator ist überhaupt nicht erfüllt:
Die Qualität ist so problematisch, dass negative Effekte eintreten.
Keine Beurteilung möglich.
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Aspektbewertung
Ein Qualitätsaspekt wird bewertet mit der
Stufe 4
wenn alle zugehörigen Kriterien mit " + " oder " + + " bewertet sind, davon mindestens die Hälfte mit " + + ".
Der Aspekt wird auch mit " + + " bewertet, wenn höchstens ein Kriterium mit
" – " bewertet ist, aber alle anderen mit " + + ".
Für die Bewertung mit der Stufe 4 darf nicht mehr als ein Kriterium des Aspekts
gar nicht bewertet sein.
Stufe 3
wenn mehr als 50% der bewerteten Kriterien mit " + " oder " + + " bewertet sind.
Stufe 2
wenn bis zu 50% der bewerteten Kriterien mit " + " oder " + + " bewertet sind,
die anderen mit " – " oder " – – ".
Zusätzlich gelten die folgenden beiden Regeln:
Wenn mehr als zwei der Kriterien mit " – – ". bewertet sind, dann kann der Aspekt höchstens die Stufe 2 erreichen.
Ist ein Sperrkriterium mit " – " oder " – – ". bewertet, kann der Aspekt nicht mehr
die Stufen 3 oder 4 erreichen.
Stufe 1
wenn mindestens 50% der bewerteten Kriterien mit " – – ". bewertet sind
UND
bei Aspekten mit drei oder vier bewerteten Kriterien: alle Kriterien sind mit " – "
oder " – – ". bewertet,
bei Aspekten mit fünf bis acht bewerteten Kriterien: mindestens 75% der Kriterien sind mit " – " oder " – – ".bewertet.
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Bewertung der Aspekte 2.3, 2.4 und 2.5
Anders als oben erläutert, nehmen die Teams der Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer bei
den Qualitätsaspekten 2.3 bis 2.5 die Bewertungen nicht auf der Ebene der Kriterien vor. Bei
den Unterrichtsbeobachtungen sind alle Kriterien durch jeweils drei Beobachtungsindikatoren
unterlegt. Die Bewertung erfolgt bei den Indikatoren.
Aus der Gesamtheit der Indikatorenbewertungen aus allen Unterrichtsbeobachtungen wird eine
gemittelte Indikatorenbewertung berechnet. Dabei werden den Bewertungsstufen Punktwerte
zugeordnet (2, 4, 6 und 8 für " – – ", " – ", " + " und " + + "). Diese Punktwerte werden für jeden
Indikator über alle Unterrichtseinsichtnahmen gemittelt. Auf Grund des berechneten gemittelten
Punktwerts P ergeben sich dann auf Schulebene für die Indikatorbewertung folgende Stufen
P
Indikatorbewertung
P < 3,5
––
3,5 ≤ P < 5,0
–
5,0 ≤ P < 6,5
+
6,5 ≤ P
++
Aus den drei gemittelten Indikatorenbewertungen wird die Kriteriumsbewertung bestimmt.
Das Konzept der Nullfilter
Bei einer Reihe von Beobachtungsindikatoren (betrifft nur die Aspekte 2.3 bis 2.5 zu den Unterrichtsbeobachtungen) ist das Konzept der sog. „Nullfilter“ implementiert. Das bedeutet, dass
dieser Indikator bei einer großen Zahl von Nichtbeobachtungen (d. h. der Indikator konnte nicht
beobachtet werden) nicht mehr mit " + " bewertet wird. Dies betrifft einige Beobachtungsindikatoren, bei denen erwartet wird, dass sie regelmäßig im Unterricht vorzufinden sein sollten.
Die Wirksamkeit der Nullfilter kann also bei Kriterien, bei denen die Qualität der beobachteten
Indikatoren bei den (wenigen) beobachteten Fällen durchaus gut (" + " oder " + + ") gewesen ist,
zu einer Bewertung " – " oder " – – " führen.
Die genaue Bewertungsregel lautet: Wird der Indikator in weniger als 2/3 der besuchten Unterrichtseinheiten beobachtet, wird er höchstens mit " – " bewertet. Und: Wird der Indikator in weniger als 1/3 der besuchten Unterrichtseinheiten beobachtet, wird er mit " – – " bewertet. Diese
Regeln betreffen die Indikatoren 2.3.2c, 2.3.3c, 2.3.4a, b, c, 2.4.1c, 2.4.2a, b, c, 2.4.3a, b, c und
2.5.1c.
Für die Kriterien 2.4.4, 2.4.5 und 2.4.6 gelten die Nullfilter, die in der folgenden Zusammenstellung beschrieben sind. Hier können hohe Zahlen von Nullwertungen zu einer Abwertung führen.
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Normierung im Kriterium 2.4.4
• Ist der Indikator 2.4.4a in weniger als 1/3 Unterrichtsbeobachtungen erfüllt, kann er, unabhängig von der Qualität der weiteren gewerteten Unterrichtsbeobachtungen, höchstens die
Stufe " – " erreichen.
Ist der Indikator 2.4.4a in weniger als 1/6 Unterrichtsbeobachtungen erfüllt, wird er, unabhängig von der Qualität der weiteren gewerteten Unterrichtsbeobachtungen, mit
" – – " bewertet.
Die Indikatoren b) bzw. c) werden in den einzelnen Unterrichtseinheiten nur dann bewertet,
wenn auch a) bewertet wird. Bei der Wertung dieser Indikatoren auf der Schulebene werden nur diese berücksichtigt. Auf sie wird ebenfalls der Nullfilter angewendet, der auch für
den Indikator 2.4.4a gilt (1/3 bzw. 1/6).
Normierung der Sozialformen im Kriterium 2.4.5
• Die Nicht-Beobachtung von Partner- bzw. Gruppenarbeit bedeutet, dass alle drei Indikatoren mit Null bewertet werden. Umgekehrt bedeutet die Feststellung, dass es sich um einen
Beobachtungsfall von Partner- bzw. Gruppenarbeit handelt, dass alle drei Indikatoren bewertet werden.
• Für Einzelstunden besteht nicht die Erwartung, dass jeweils alle Sozialformen auftreten.
Auf Schulebene wird dagegen ein Mindestanteil von 25% an Unterrichtszeit für jede Sozialform erwartet (Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und Plenum). Daraus ergibt sich
für Partnerarbeit und Gruppenarbeit zusammen ein Richtwert von 50%.
• Der Anteil der Sozialformen wird durch die beobachteten Zeitanteile bestimmt.
• Um den Richtwert ist ein erstes Intervall von 15 Prozentpunkten jeweils nach oben und unten definiert, d. h.:
Liegt der Zeitanteil der beiden Sozialformen zusammen zwischen 35 % und 65 % der insgesamt beobachteten Unterrichtszeit, so erfolgt die Bewertung jedes Indikators auf Grund
der auf Schulebene gemittelten Bewertungen. Es erfolgt keine Abwertung.
• Um den Richtwert ist ein zweites Intervall von 30 Prozentpunkten jeweils nach oben und
unten definiert, d. h.:
Liegt der Zeitanteil der beiden Sozialformen zwischen 20 % und 35 % oder zwischen 65 %
und 80 %, so ist die Wertung jedes Indikators auf Schulebene höchstens " – " (erster Nullfilter). Liegt die mittlere Qualitätsbewertung eines Indikators darunter, gilt diese.
• Liegt der Zeitanteil der beiden Sozialformen unterhalb von 20 % oder oberhalb von 80 %,
so ist die Systemwertung jedes Indikators " – – " (zweiter Nullfilter).
Jede " + + "-Wertung bei einem Indikator erweitert für diesen Indikator die beiden Intervalle
nach unten und oben um jeweils 3 Prozentpunkte.
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Bedburg
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Normierung der Sozialform im Kriterium 2.4.6
• Die Nicht-Beobachtung von Arbeit im Plenum bedeutet, dass alle drei Indikatoren mit Null
bewertet werden. Umgekehrt bedeutet die Feststellung, dass es sich um einen Beobachtungsfall von Arbeit im Plenum handelt, dass alle drei Indikatoren bewertet werden.
• Auch für die Plenumsarbeit wird auf der Schulebene ein Mindestanteil an Unterrichtszeit
von etwa 25 % (Richtwert) erwartet.
• Der Anteil der Sozialformen wird über den beobachteten Zeitanteil bestimmt.
• Um den Richtwert ist ein erstes Intervall von 15 Prozentpunkten jeweils nach oben und unten definiert, d. h.:
Liegt der Zeitanteil der Plenumsarbeit zwischen 10 % und 40 %, so erfolgt die Bewertung
jedes Indikators auf Grund der auf Schulebene gemittelten Bewertungen. Es erfolgt keine
Abwertung.
• Um den Richtwert ist ein zweites Intervall von 30 Prozentpunkten jeweils nach oben und
unten definiert, d. h.:
Liegt der Zeitanteil der Plenumsarbeit unterhalb von 10 % oder zwischen 40 % und 55 %,
so ist die Systemwertung des einzelnen Indikators höchstens " – " (erster Nullfilter). Liegt
die Qualitätsbewertung des Indikators darunter, gilt diese.
• Liegt der Zeitanteil der Plenumsarbeit oberhalb von 55 %, so ist die Systemwertung des
einzelnen Indikators " – – " (zweiter Nullfilter).
• Jede " + + "-Wertung bei einem Indikator erweitert für diesen Indikator die beiden Intervalle
nach unten und oben um jeweils 3 Prozentpunkte.
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Anlage zum Schulportfolio
Arbeitsbedingungen und
Gesundheitsmanagement
Stand: 12.03.2010
Information
und
Vorbereitung der Schulbesuche
Arbeitsschutz
Gesundheitsschutz
Unfallverhütung
Gesundheitsförderung
Hygiene
Krisenmanagement
Datenerhebung
zur
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Erklärung der Schulleiterin/des Schulleiters
Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten
•
Die Gefährdungsbeurteilung liegt vor.
X ja
nein
•
Die Gefährdungsbeurteilung wird anlassbezogen (v.a. schwerer Unfall,
bauliche Veränderungen, Personalwechsel), sonst jährlich aktualisiert. X ja
nein
•
Die Gefährdungsbeurteilung wurde zuletzt fortgeschrieben am
04.05.2012
(Datum)
•
Über die Gefährdungsbeurteilung wurde im Rahmen einer Lehrerkonferenz informiert.
Mängelbeschreibung
der
Gefährdungsbeurteilung
letzten
Schulkompaktverstärker
Raum/Ort
Schulträger
involviert?
(j/n)
Büro SL
X ja
nein
ja
nein
ja
nein
nein
X ja
Mangel vollständig
behoben (Datum)
nein
(ggf. Beiblatt anfügen und unterschreiben)
•
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt auch die Gefährdungen
für Schülerinnen/Schüler.
X ja
Anzahl der Unfälle, die im letzten Schuljahr dem zuständigen Träger
der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemeldet wurden.
38
•
Es liegt eine Auswertung der Unfälle mit Schülerinnen/Schülern vor.
X ja
nein
•
Es liegt eine Auswertung der Unfälle mit Lehrkräften vor.
ja
X nein
•
Die Schule wird jährlich vollständig (alle Räume, Schulhof usw.)
durch den Schulleiter/die Schulleiterin begangen.
ja
nein
•
•
Die Schule wurde zuletzt begangen am
nein
12.04.2012
(Datum)
•
daran beteiligte/informierte Institutionen/Personen:
X
X
X
Schulleiter/in
Schulträger
Personalrat
Schwerbehindertenvertretung
Sicherheitsbeauftragte/r
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Unfallkasse NRW
BAD GmbH
•
Ein Protokoll/Eine Aktennotiz liegt vor.
•
Bemerkungen:
X
SKE
X
Hausmeister
X ja
nein
Brandschutzübungen
•
Letzte Übung ohne Beteiligung der Feuerwehr
04.05.2012
(Datum)
•
Letzte Übung mit Beteiligung der Feuerwehr
18.07.2011
(Datum)
•
Protokolle/Aktennotizen liegen vor.
•
Eventuelle Mängel sind beseitigt.
•
Die Fluchtwege sind frei von Hindernissen.
•
Die Lehrkräfte sind im Umgang
mit Feuerlöscheinrichtungen geübt.
X ja
nein
ja
X nein
X ja
nein
ja
X nein
Für plötzlich eintretende Notfälle/Krisen sind Vorkehrungen gemäß
der Handlungsanweisungen "Notfallpläne für die Schulen in NRW Hinsehen und Handeln" getroffen.
X ja
nein
Hinweise zum Verhalten in Bedrohungs- und Amoksituationen
sind gut sichtbar im Lehrerzimmer ausgehängt.
X ja
nein
•
Pläne für mögliche Evakuierungen liegen vor.
X ja
nein
•
Absprachen mit allen Personengruppen sind getroffen.
X ja
nein
•
Ein Kriseninterventionsteams (gem. Notfallordner) ist eingerichtet.
X ja
nein
Krisenmanagement bei Notfällen
•
•
Erste Hilfe
•
Anzahl der aktuellen Ersthelfer (Ausbildung und Training nicht älter als 2 Jahre)
zwei
•
Ein Raum mit Liegemöglichkeiten ist vorhanden.
X ja
nein
•
Der sofortige Zugriff auf Erste-Hilfe-Material ist möglich.
X ja
nein
•
Ein aktuelles Verzeichnis aller Verbandkästen liegt vor.
ja
X nein
•
Die Verbandkästen werden regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft.
X ja
nein
•
Erste-Hilfe-Leistungen werden schriftlich dokumentiert. (Verbandbuch)
X ja
nein
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Notruftelefone
•
•
Die Funktionstüchtigkeit ist festgestellt in folgenden Räumen:
Notrufnummern liegen im Sekretariat vor
und hängen bei den Notruftelefonen aus.
X
Sporthalle/n
Biologieraum
Chemieraum
Physikraum
Werkraum
Technikraum
Werkstätten
Labore
Fachräume BKs
X
Sekretariat
X ja
nein
Sicherheitsorganisation zur Unterstützung der Schulleitung
Sicherheitsbeauftragte/r
• Namen der bestellten Personen:
Herr Ankel
•
Die Bestellung erfolgte schriftlich.
ja
X nein
•
Die Sicherheitsbeauftragten sind ausgebildet.
ja
X nein
•
Es finden regelmäßige Besprechungen zwischen
Schulleitung und Sicherheitsbeauftragten statt.
X ja
nein
Brandschutzbeauftragte/r (Die Bestellung ist Aufgabe des Trägers)
• Die Bestellung erfolgte schriftlich.
X ja
nein
Gefahrstoffbeauftragte/r
• Ein/e Gefahrstoffbeauftragte/r ist bestellt.
X ja
nein
X ja
ja
nein
X nein
ja
X nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
o
•
wenn ja:
Die Bestellung und die genaue Aufgabenübertragung
erfolgte schriftlich.
Die Fortbildung erfolgt regelmäßig.
Es sind strahlende Stoffe vorhanden.
o
wenn ja: Strahlenschutzbeauftragte/r
Die Bestellung erfolgte schriftlich.
Die/Der Strahlenschutzbeauftragte/r ist/sind ausgebildet.
Die Strahlenschutzfachkunde wird alle 5 Jahre aktualisiert.
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Überprüfungen/Belehrungen/Unterweisungen
•
Die Schulleitung stellt organisatorisch die Aufgabenwahrnehmung
der Beauftragten sicher.
X ja
nein
Die Schulleitung überprüft regelmäßig die Aufgabenwahrnehmung
der Beauftragten.
X ja
nein
Die Melde-, Unterweisungs- und Belehrungspflichten nach §§ 34 ff.
Infektionsschutzgesetz sind bekannt.
X ja
nein
Die Beschäftigungsbeschränkungen (z.B. für Schwangere,
schwerbehinderte Menschen) sind bekannt und werden beachtet.
X ja
nein
•
Betriebsanweisungen sind erstellt (z.B. im Gefahrstoff-/Technikbereich).
X ja
nein
•
Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen werden jährlich
in allen Bereichen mit erhöhter Gefährdung durchgeführt (§12 ArbSchG).
X ja
nein
•
Sicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen sind dokumentiert. X ja
nein
•
Alle Kollegiumsmitglieder werden jährlich unterwiesen.
nein
•
•
•
X ja
Überprüfungen/Belehrungen/Unterweisungen (Fortsetzung)
•
Eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (Vermeidung z.B. von
Infektionsübertragung etc.) steht in den verschiedenen Fachbereichen
in ausreichender Zahl zur Verfügung.
hier nicht relevant
X ja
nein
•
Informationen/Unterlagen zur turnusgemäß durchgeführten
Überprüfung von Einrichtungen und Sicherheitseinrichtungen
liegen vor (z.B. Prüfung elektrischer Geräte, Fahrstühle, Abzüge, Brandschutzeinrichtungen). X ja
nein
Sicherheits- und Gesundheitsthemen sind Bestandteil
schulinterner Curricula.
X ja
nein
Die Schulleiterin/Der Schulleiter überprüft einmal pro Halbjahr
den Zustand der Sanitärräume.
X ja
nein
•
Die Nassreinigung der Sanitärräume erfolgt täglich.
X ja
nein
•
Die Bodenreinigung aller Klassenräume erfolgt täglich.
ja
X nein
•
Eine Handreinigung mit Flüssigseife ist in den Toilettenräumen möglich. X ja
nein
•
Ein Hygieneplan hängt aus.
nein
•
Die Hygienevorschriften bei der Essenausgabe werden befolgt:
o Mensa
•
Hygiene und Gesundheitsvorsorge
•
o
Cafeteria
o
„Hausmeisterkiosk“
X ja
X hier nicht relevant
ja
nein
X hier nicht relevant
ja
nein
X hier nicht relevant
ja
nein
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Schulnummer: 43058
•
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o
ja
nein
o
ja
nein
Ärztinnen oder Ärzte des regionalen Gesundheitsamtes informieren
regelmäßig über Gesundheitsvorsorge (u.a. über Impfungen).
ja
X nein
Informationen über den aktuell zuständigen Arbeitsmedizinischen
Dienst und Sicherheitstechnischen Dienst sowie den zuständigen
Unfallversicherungsträger sind gut sichtbar ausgehängt und griffbereit. X ja
nein
Sonstiges
•
•
Das Schulprogramm enthält Aussagen über die Gesundheitsförderung
und Gesundheitsprävention für Beschäftige und Schülerinnen/Schüler.
ja
X nein
Die Lehrkräfte und sonstigen Beschäftigten werden regelmäßig
über Verfahren und Vorkehrungen zum Gesundheitsmanagement
der Schule informiert.
X ja
nein
In den letzten beiden Jahren wurden Themen der Gesundheitsförderung und Prävention in der Fortbildungsplanung der Schule
berücksichtigt.
X ja
nein
ja
X nein
Ein Arbeitskreis, der sich mit Fragen der Gesundheitsförderung/des
Gesundheitsschutzes befasst, ist im Kollegium eingerichtet.
ja
X nein
•
Der Arbeitskreis bearbeitet Probleme zeitnah.
ja
X nein
•
Für wie viel Prozent der Lehrkräfte gibt es Arbeitsplätze, um ungestört
in der Schule zu arbeiten („Einzelarbeitsplätze“)?
10 %
•
Sind das Schulgebäude und die Außenanlagen auf ihre Barrierefreiheit
gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW überprüft worden?
•
•
•
Bei der Unterrichtsentwicklung werden Prinzipien der Gesundheitsförderung, z.B. Empowerment und Salutogenese, berücksichtigt
Sonstiges (Fortsetzung)
•
•
•
•
•
•
ja
X nein
Falls notwendige Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung festgestellt
wurden, sind diese für künftige Umbaumaßnahmen vorgesehen?
X ja
nein
Für Lehrkräfte, die aufgrund beruflicher/privater Beanspruchungen
psychosozial belastet sind, bestehen Unterstützungsangebote
ja
X nein
Es gibt konkrete Absprachen zum Umgang mit Konflikten
innerhalb des Kollegiums bzw. zwischen den Beschäftigten.
ja
X nein
Die Schule organisiert täglich einen Ordnungsdienst für den
Schulhof und die Außenanlagen.
X ja
nein
Sind die Kommunikation und ggf. verabredete Maßnahmen
zwischen der Schulleiterin/dem Schulleiter und dem Schulträger
schriftlich dokumentiert?
X ja
nein
Realschule Bedburg
Bedburg
Schulnummer: 43058
Schulname
Realschule Bedburg
Anschrift
Goethestraße 1, 50181
Bedburg
Datum: 12. Juni 2012
Emmo Ankel
gez. Schulleiters
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