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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 108/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 41 Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 41 21.04.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 108/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 21.04.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2008 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 108/2010 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Jahresverlust von 2.897.082,24 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 3.204.000,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2007 von 1.668.836,45 € verbleibende Überschuss von 1.975.754,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2008 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.897.082,24 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 3.204.000,00 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 306.917,76 €. Ursächlich für den gegenüber der Kalkulation im Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind vor allem geringere Materialaufwendungen, weil Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung im Wirtschaftsjahr nicht (vollständig) abgewickelt werden konnten, sowie höhere Zinserträge als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach Saldierung des Jahresverlusts und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 306.917,76 € zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.668.836,45 €, insgesamt somit 1.975.754,21 €, für die Finanzierung der noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung sowie zur Finanzierung dringender Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe von Beschlüssen des Rates auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.