Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
108/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
41
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
41
21.04.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 108/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
21.04.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2008, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2008 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 108/2010 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2008 schließt mit einem Jahresverlust von 2.897.082,24 € ab. Der nach Saldierung des
Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von
3.204.000,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2007 von 1.668.836,45 € verbleibende
Überschuss von 1.975.754,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2008 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich
durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2007 schließt mit einem Jahresverlust von 2.897.082,24 € ab. Durch die bereits im
Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von
3.204.000,00 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von
306.917,76 €. Ursächlich für den gegenüber der Kalkulation im Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind
vor allem geringere Materialaufwendungen, weil Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung im Wirtschaftsjahr
nicht (vollständig) abgewickelt werden konnten, sowie höhere Zinserträge als kalkuliert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den nach Saldierung des Jahresverlusts und der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung verbleibenden Überschuss von 306.917,76 € zusammen mit dem Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von 1.668.836,45 €, insgesamt somit 1.975.754,21 €, für die Finanzierung der noch
abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung sowie zur Finanzierung dringender Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe von Beschlüssen des Rates auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.