Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
13.03.13, 18:30
Aktualisiert
13.03.13, 18:30
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NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.03.2013
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Schnitzler, Josef
2. Ackers, Elfriede,
ab TOP 1.1
3. Boos, Thorsten
4. Braks, Egbert
5. Burmester, Wolfgang
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Jansen, Wilfried, vertritt
Ackers, Heinz Albert
10. Kammer, Jürgen, vertritt
Böcking,Paul,
11. Kaptain, Johannes, vertritt
Servatius, Stephan
12. Dr. Kranke, Heinrich
13. Macherey, Peter
14. Mauel, Albert,
vertritt Weiler, Martin
15. Schnitzler, Ludwig
16. Schroeteler, Rolf
17. Stoffels, Manfred
18. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz,
2. GOVR Schmühl,
3. VA Gottstein.
Es fehlen
entschuldigt:
Ackers, Heinz Albert
Böcking, Paul
Servatius, Stephan
Weiler, Martin
Kreuzau, den 05.03.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr
Schnitzler die Ausschussmitglieder zum
Tagesordnungspunkt
3
zu
einer
Ortsbesichtigung.
Die
Ortsbesichtigung
dauert bis 18:25 Uhr an.
Anschließend stellt Herr Schnitzler fest, dass
zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht
eingeladen ist. Es wird angefragt, ob
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
GOVR
Schmühl
bittet
darum,
den
Tagesordnungspunkt 1.1 („Nachfragen zum
Thema Niederauer Mühle“) als letzten Punkt
des öffentlichen Teils zu behandeln. Der
Sitzungsbeginn wurde irrtümlich mit Beginn
um 19:00 Uhr bekannt gemacht und erst
nachträglich auf die übliche Zeit von 18:00
Uhr korrigiert. Da eine Vielzahl an Besuchern
zum Tagesordnungspunkt 1.1 zu erwarten
sei, möchte man allen somit die Möglichkeit
geben
diesem
Tagesordnungspunkt
beizuwohnen.
Der Übersichtlichkeit halber wird die
Niederschrift entsprechend der Einladung der
Tagesordnung geführt.
Die Ausschussmitglieder Böcking, Paul und
Ackers, Heinz Albert nahmen ab TOP 1.1 als
Gäste (ohne Stimmrecht) an der Sitzung teil.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Nachfragen zum Thema „Niederauer Mühle“
1.2
Klimaschutzgesetz NRW in Kraft getreten
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung
4.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
7.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
7.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
8.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
GOVR Schmühl trägt zwei mündliche Mitteilungen vor:
a)
Kanaldichtheitsprüfungen
Nach langen Verhandlungen ist das Landeswassergesetz NRW geändert worden. Als
Ergebnis der Gesetzesänderung lässt sich zum Thema Kanaldichtheitsprüfungen festhalten,
dass eine Überprüfung von Hausanschlüssen nur in Wasserschutzgebieten nötig wird. Nach
der alten Wasserschutzverordnung sind davon im Gemeindegebiet zwei Grundstücke
betroffen. Das Wasserschutzgebiet soll ggf. erweitert werden, dann wären es voraussichtlich
drei oder vier Hausanschlüsse, die geprüft werden müssten.
Des Weiteren ist eine neue Rechtsverordnung geplant. Diese wird nicht dazu führen, dass die
Anlieger zu einer Kanaldichtheitsprüfung verpflichtet werden, jedoch sollen die Gemeinden
eine Überprüfung mit einer Kamera an den Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich
vornehmen müssen, obwohl die Gemeinde nicht Eigentümer der Hausanschlüsse ist. Wenn
dann Schäden festgestellt werden, müssen die Eigentümer zur Sanierung aufgefordert
werden. Die Gemeinde kann eine Satzung erlassen, in der eine Prüfung verpflichtend wird,
jedoch rät die Verwaltung hiervon ab. Sobald die Rechtsverordnung Rechtskraft erlangt, wird
es eine Sitzungsvorlage zu diesem Thema geben. Doch zunächst ist die weitere Entwicklung
der Rechtsverordnung abzuwarten. Die Überprüfung der Hauptkanäle mit einer Kamera durch
die Gemeinde, wie sie seit mehr als 20 Jahren vollzogen wird, bleibt unberührt.
b)
Erneuerung Turnhallenboden in Stockheim
GOVR Schmühl erinnert die Ausschussmitglieder an die Übersicht zur Verwendung der
Schulpauschale der nächsten Jahre, worin für die Jahre 2014 und 2015 vorsorglich die
Erneuerung der Böden der Grundschulturnhallen in Drove, Obermaubach, Winden und
Stockheim vorgesehen ist. Grund hierfür war das erreichte Baualter von nunmehr 34 Jahren,
bei dem damit gerechnet werden muss, dass Reparatur- oder Erneuerungsbedarf besteht.
Über das Smartboard zeigt GOVR Schmühl Fotos des Bodens der Turnhalle in Stockheim auf,
welche den sehr schlechten Zustand des Oberbelags verdeutlichen. Dies wurde bei einem
Treffen mit dem Ortsvorsteher Stockheims vor 14 Tagen festgestellt. Der Boden weist an
vielen Stellen Risse und Löcher auf. In der Vergangenheit ist der Boden häufiger punktuell
geflickt worden. Nach Auskunft von Fachleuten sind die aufgetretenen Schäden in einem 34
Jahre alten Linoleumboden nicht ungewöhnlich. Im Laufe der Jahre entweichen die Weichteile
des Linoleums, sodass der Boden spröde wird und schließlich durch die Beanspruchung Risse
und Löcher entstehen. GOVR Schmühl weist darauf hin, dass die Turnhallen in Obermaubach,
Drove und Winden zwar ein ähnliches Alter und den identischen Linoleumbelag haben, jedoch
sind dort Schäden dieser Art noch nicht aufgetreten.
In der Turnhalle in Stockheim besteht nach der Ortsbesichtigung eindeutig Handlungsbedarf,
auch wenn derzeit keine Unfallgefahr für die Nutzer besteht. Der Oberbelag muss erneuert
werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Unterkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen
wird, bspw. ausgelöst durch eindringende Nässe infolge von Reinigungsarbeiten.
Augenscheinlich ist die Unterkonstruktion noch in einem akzeptablen Zustand, doch dies lässt
sich erst genau ermitteln, wenn der Oberbelag entfernt wurde und die Unterkonstruktion offen
liegt.
GOVR Schmühl führt weiter aus, dass bereits eine Kostenermittlung durchgeführt wurde.
Diese hat ergeben, dass eine Erneuerung des gesamten Oberbodens (inkl. Markierungen
usw.) rd. 16.000 Euro kosten würde. Ein komplett neuer Boden (Oberbelag und
Unterkonstruktion) würde zwischen 35.000 und 40.000 Euro kosten. Sollte sich die
Unterkonstruktion in einem akzeptablen Zustand befinden und lediglich der Oberboden
erneuert werden, so muss berücksichtigt werden, dass auch die Unterkonstruktion 34 Jahre alt
ist und möglicherweise in wenigen Jahren erneuert werden müsste. Diese Entscheidung muss
alsdann kritisch geprüft werden.
-4Zur Finanzierung der Maßnahme stehen keine Haushaltsmittel bereit und die Schulpauschale
für das Jahr 2013 ist bereits ausgereizt. GOVR Schmühl erläutert das weitere Vorgehen der
Verwaltung: eine Ausschreibung zur Maßnahme in Stockheim wird nun in die Wege geleitet,
da die Maßnahme nur in den Sommerferien durchgeführt werden kann. Zudem wird das
Ausschreibungsergebnis der großen Maßnahme an der 3-fach Sporthalle in Kreuzau
abgewartet. Die klare Zielsetzung ist, dass die Erneuerung des Turnhallenbodens in
Stockheim aus den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert wird, ohne Eigenmittel
der Gemeinde Kreuzau, ggf. unter Zurückstellung der „Herbstmaßnahmen“ in das nächste
Jahr.
Zu dieser Mitteilung fragt AM Mauel an, ob die Risse evtl. durch Bergschäden entstanden sein
könnten.
GOVR Schmühl ist der Überzeugung, dass die Schäden in der Turnhalle nichts mit
Bergschäden und dem „Stockheimer Sprung“ zu tun haben. Bei einem 34 Jahre alten
Linoleumboden seien solche Schäden normale „Ermüdungen“. Einen Grundwasserschaden
schließt GOVR Schmühl aus.
1.1
Nachfragen zum Thema „Niederauer Mühle“
GOVR Schmühl erläutert, dass in dem zur Mitteilung zugehörigen Vermerk die vier Anfragen von
AM Heidbüchel aus dem Hauptausschuss vom 05.02.2013 beantwortet werden. Zur Beantwortung
der Anfragen ist Herr Schmühl mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung, Herrn
Terstappen, telefonisch in Kontakt getreten. Das Ergebnis des Telefonates ist dem Vermerk zu
entnehmen.
AM Heidbüchel ergreift das Wort und stellt fest, dass Punkt 4 des Vermerks der entscheidende
Punkt sei. AM Heidbüchel stellt die Frage, was passiert, wenn kein städtebaulicher Vertrag
zustande kommt, der BM jedoch die Mittel für einen neuen Bebauungsplan E 28 aus dem
Haushaltsplanentwurf gestrichen hat? Seiner Meinung nach müsse sich dieser Ausschuss speziell
zu diesem Thema zusammensetzen und klären, wie weiter vorgegangen wird. AM Heidbüchel
bittet den Ausschussvorsitzenden einen Termin für eine Sondersitzung dieses Ausschusses
abzuklären.
GOVR Schmühl berichtet, dass ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages in Zusammenarbeit
mit RA Dr. Oerder ausgearbeitet wurde und alle Fraktionen darüber informiert wurden.
Zwischenzeitlich hat der Vertragspartner zum Entwurf Stellung genommen. Alle Ratsmitglieder
und sachkundigen Bürger der Fachausschüsse haben eine Einladung zu einer nicht-öffentlichen
Informationsveranstaltung am 20.03.2013 erhalten, an der RA Dr. Oerder anwesend sein wird.
Dort wird der Stand der Verhandlungen vorgestellt und den Rats- und Ausschussmitgliedern die
Möglichkeit gegeben RA Dr. Oerder Fragen zu stellen. Auf dieser Informationsveranstaltung wird
der Entwurf des städtebaulichen Vertrags erläutert sowie die Stellungnahme der Niederauer Mühle
vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die Einberufung einer Sondersitzung, wie von AM
Heidbüchel gefordert, ist nach Ansicht von Herrn Schmühl nicht notwendig, sondern es könne dem
Sitzungskalender gefolgt werden. Man müsse evtl. den Termin des nächsten Umweltausschusses
verschieben, da dieser bereits Mitte April stattfinde.
AM Eßer pflichtet AM Heidbüchel bei, dass man zunächst auf die Ausführung des Punkts 4 des
Vermerks eingehen sollte. Was ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan E 28 bzw. zum
städtebaulichen Vertrag. Es müssen beide Optionen, ein neuer Bebauungsplan und ein
städtebaulicher Vertrag, weiter offen bleiben und parallel weiter verfolgt werden, so wie es im
Ratsbeschluss am 26.06.2012 gefasst worden ist. Aus diesem Grunde wird die CDU-Fraktion den
Antrag stellen, diese Mittel wieder in den Entwurf aufzunehmen.
Auf der Informationsveranstaltung soll aufgezeigt werden, welche Festsetzungen mit einem
Bebauungsplan rechtssicher zu treffen sind und welche nicht bzw. welche Punkte mit einem
städtebaulichen Vertrag regelbar sind und welche nicht. Dass ein städtebaulicher Vertrag mehr
Gestaltungsspielraum zulasse, sei bereits aus einer früheren Stellungnahme von RA Dr. Oerder
-5zu entnehmen gewesen. Des Weiteren muss berücksichtig werden, dass die Ausarbeitung eines
Bebauungsplans bis zur Rechtskraft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und ein städtebaulicher
Vertrag deutlich schneller zum Abschluss zu bringen ist.
Bezogen auf die bestehenden Genehmigungsverfahren der Niederauer Mühle, sei AM Eßer
erschreckt, dass viele Auflagen immer noch nicht erfüllt werden. Hier wünscht sich AM Eßer ein
härteres Vorgehen der Genehmigungs- und Kontrollbehörde, der Bezirksregierung, sodass die
gestellten Auflagen eingehalten werden. AM Eßer betont, dass es nicht die gesetzliche Aufgabe
der Gemeinde ist, dies zu überprüfen. Die Gemeinde müsse aber der zuständigen
Bezirksregierung deutlich machen, dass man dies unmissverständlich von ihr verlangt. Auch wenn
an einer Vielzahl der Messpunkte die einzuhaltenden Werte erreicht werden, so sei es
erschreckend, dass dies bei einigen anderen Messpunkten nach wie vor nicht der Fall sei.
AM Kammer fragt an, ob die Informationsveranstaltung eine öffentliche Veranstaltung sei. GOVR
Schmühl antwortet, dass sich Politik und Verwaltung darüber einig waren, dass es ein nichtöffentliches Informationsgespräch werden soll. Teilnehmen sollen Mitglieder der Fachausschüsse
sowie Ratsmitglieder. Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, die Gremien juristisch zu beraten
und den Stand der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zu erläutern. AM Kammer ist der
Meinung, dass dies der falsche Weg ist, denn die Bürger müssten ebenso informiert werden.
GOVR Schmühl bekräftigt, dass nichts an den Bürgern vorbei beschlossen werde und erläutert
das geplante weitere Vorgehen: nach der Informationsveranstaltung sollen alle Unterlagen und der
Entwurf des städtebaulichen Vertrags, unabhängig davon in welchem Stadium dieser sich befinde,
in die öffentlichen Sitzung eingebracht werden. Dieses Vorgehen ist auch in Absprache mit dem
Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau“ (im Nachfolgenden als „BI“ abgekürzt)
getroffen worden. Der Stand des Vertragsentwurfs soll jedoch zuerst der Politik vorgelegt werden,
bevor er öffentlich wird. AM Hohn pflichtet AM Kammer bei und hält es ebenfalls für richtig, wenn
die BI an der Informationsveranstaltung teilnehmen dürfe. Die Mitglieder der BI seien sehr
sachkundig gemacht und könnten ggf. Fragen stellen, die den Rats- und Ausschussmitgliedern
nicht in den Sinn kämen.
AM Hohn bemängelt, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrags nicht zuerst den politischen
Gremien vorgelegt wurde, sondern die Verhandlungen mit der Niederauer Mühle bereits
angelaufen wären. Die Gremien bekämen am Ende lediglich das Ergebnis der Verhandlungen
vorgesetzt und dürften darüber abstimmen. Eine Beteiligung am Prozess sei so nicht möglich. Den
Ausgangsentwurf, den die Niederauer Mühle vorgelegt bekommen habe, wolle sie auch im
Fachausschuss zu sehen bekommen. Hierzu berichtet GOVR Schmühl, dass die Verhandlungen
mit der Niederauer Mühle unterbrochen worden sind. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags
wurde von RA Dr. Oerder in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitet. Zu diesem Entwurf
liegt eine Stellungnahme der Niederauer Mühle vor. Auf der Informationsveranstaltung am
20.03.2013 wird der ursprüngliche Vertragsentwurf sowie die Stellungnahme der Niederauer
Mühle vorgestellt. Anschließend obliegt es der Politik darüber zu entscheiden, ob der Weg des
städtebaulichen Vertrags weiterverfolgt wird oder nicht. GOVR Schmühl betont, dass die
Verwaltung eine klare Position der Politik braucht, ob die Verhandlungen weitergeführt werden
sollen und wenn ja, wie die einzelnen Punkte eines Vertrags ausgestaltet werden sollen. Um mit
den Verhandlungen beginnen zu können, hat die Verwaltung in Absprache mit RA Dr. Oerder,
einen Entwurf ausgearbeitet. Außerdem sei für die Verwaltung von Beginn an klar gewesen, dass
man an diesem Punkt der Verhandlungen, d. h. nach einer ersten Stellungnahme der Niederauer
Mühle, den Verhandlungsstand der Politik vorstellen werde. Aus diesem Grund habe die
Verwaltung auch nicht dem Wunsch der Niederauer Mühle entsprochen, die Verhandlungen
fortzuführen. Dies wird erst nach der Beteiligung der politischen Gremien erfolgen.
Weiter schlägt GOVR Schmühl vor, dass bis zu drei Personen der BI am 20.03.2013 teilnehmen
dürfen, da der Vorstand der BI aus drei Personen besteht. Die Verwaltung habe keine Einwände
gegen die Teilnahme der BI. Herr Schmühl betont, die Verwaltung habe nichts zu verbergen.
Der Vorschlag wird wohlwollend von den Ausschussmitgliedern aufgenommen.
AM Heidbüchel bemängelt, dass die Thematik immer weiter aufgeschoben würde. Er kritisiert in
scharfem Ton sowohl den Anwalt der Verwaltung als auch das Vorgehen der Verwaltung. Zu den
durchgeführten Luftschadstoffen-Messungen der Bezirksregierung fragt sich AM Heidbüchel, wo
-6die Messergebnisse seien?
AM Eßer sagt, dass die Entscheidungsgewalt bei den demokratisch legitimierten Vertretern, den
Mitgliedern des Gemeinderates liege. Diese müssen beide Interessenlagen vertreten und
beachten. Zum einen, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung gesetzlich
festgeschriebener Lärm- und Geruchswerte und zum anderen die Spielräume eines
Gewerbetreibenden, die im Rahmen von Gesetzen und Richtlinien sowie erteilten Genehmigungen
festgeschrieben sind.
Weiter führt AM Eßer die möglichen Ziele eines neuen Bebauungsplans aus. Mit einem neuen
Bebauungsplan kann man nicht Lärm, Verkehr oder Produktionsmengen festlegen. Stattdessen
soll definiert werden, welche zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbetreibende an
dieser Stelle hat. Mit einem neuen Bebauungsplan lassen sich nicht Dinge reduzieren, die nach
den heute erteilten Genehmigungen Bestand und Fakt sind. AM Eßer erinnert an ein Schreiben
von RA Dr. Oerder aus dem vergangenen Jahr, in dem darauf hingewiesen wurde, dass gewisse
Dinge nicht in einem Bebauungsplan regelbar sind, die aber durchaus im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrags festsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund muss über beide Optionen
gleichberechtigt diskutiert werden.
AM Heidbüchel unterbricht und sagt, dass die Politik niemals gefragt wurde, was denn überhaupt
in einem Vertrag festgelegt werden soll. AM Eßer entgegnet, dass die Ziele im Rat beschlossen
worden sind. Dies greift GOVR Schmühl auf und erinnert an den Ratsbeschluss vom 26.06.2012,
in dem konkrete Inhalte eines städtebaulichen Vertrages festgelegt wurden. Diesen Ratsbeschluss
trägt GOVR Schmühl nochmals vor. Die Aufträge des Ratsbeschlusses sind nun abgearbeitet und
werden auf der Informationsveranstaltung am 20.03.2013 vorgestellt.
AM Hohn weist darauf hin, dass im eben vorgetragenen Ratsbeschluss das Wort „parallel“
enthalten sei, sie aber keinerlei Tätigkeiten zur Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans
erkennen kann. GOVR Schmühl will sich am 20.03.2013 auf der Informationsveranstaltung dazu
äußern. Die Gründe sind nicht finanzieller Natur. Für einen rechtssicheren Bebauungsplan werden
Gutachten benötigt, die momentan keinen Sinn machen. Dafür müssen die Gutachter auf das
Gelände der Niederauer Mühle und Messungen vornehmen. Weiter müssen sie eine
Rasterbegehung durchführen, die derzeit durchgeführt wird und insgesamt 26 Wochen andauert.
Diese Rasterbegehung wird derzeit im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt. Auf dieses
Gutachten kann die Gemeinde Kreuzau im Rahmen eines Bebauungsplanes alsdann
zurückgreifen.
AM Braks befürwortet die Teilnahme der BI am Informationsgespräch am 20.03.2013.
AM Kaptain schließt sich bzgl. der Teilnahme der BI an dem Informationsgespräch dem
Mehrheitsvotum an, äußert jedoch Bedenken. Er verweist auf den in der repräsentativen
Demokratie wesentlichen Unterschied zwischen gewählten Bürgern und einem Zusammenschluss
von Bürgern, z. B. in Form einer Bürgerinitiative. Zudem stellt er die Frage in den Raum, ob man
nicht auch die Niederauer Mühle zu diesem Gespräch einladen müsse, wenn man auch die BI
einlade.
Weiter geht AM Kaptain auf die einzuhaltenden Lärm- und Geruchswerte ein. Die Tatsache, dass
diese Grenzen teilweise nicht eingehalten werden, darf nicht sein. Er fragt sich, warum die
Bezirksregierung, in Person der Regierungspräsidentin, dies durchgehen lässt.
AM Eßer greift den Vorschlag von AM Kaptain auf und befürwortet es, auch die Niederauer Mühle
zum Informationsgespräch einzuladen.
Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass sich der Ausschuss darüber einig ist, sowohl
Vertreter der BI als auch der Niederauer Mühle zum Informationsgespräch einzuladen. AM
Kammer fordert die Festlegung, dass von der BI und von der Niederauer Mühle maximal drei
Personen an dem Informationsgespräch teilnehmen dürfen, um gleiche Voraussetzungen zu
schaffen. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss befürwortet.
AM Hohn fragt, ob zur Frage 1 mit dem Begriff „Messprogramm“ die Ergebnisse der Messung
gemeint sind. Dies wird von Herrn Schmühl auch so gesehen. Weiter fragt AM Hohn, ob sich das
-7Messprogramm auf die drei Maßnahmen aus dem ACCON-Gutachten bezieht und ob diese
Maßnahmen jetzt umgesetzt worden seien? Auch hierzu antwortet GOVR Schmühl, dass er das
so liest. Um die Werte einzuhalten, sei es allerdings notwendig, gewisse Maschinen bzw.
Maschinenteile temporär abzuschalten oder mit reduzierter Leistung zu fahren. AM Hohn stellt sich
die Frage, was für Auswirkungen es hat, wenn gewisse Maschinen abgeschaltet oder gedrosselt
werden? Sie erinnert auf die Aussagen im ACCON-Gutachten, in denen geschrieben wurde, dass
die Lärmreduktion teilweise nur noch in einem sehr geringen Ausmaß möglich sei. Dennoch sei im
Vermerk geschrieben, dass noch weitere „Optimierungsmaßnahmen“ erforderlich sind. Wie soll
unter diesen Gesichtspunkten eine weitere Lärmreduktion erreicht werden?
GOVR Schmühl schlägt vor, die Bezirksregierung nochmals zu kontaktieren, um diese Frage zu
klären.
AM Heidbüchel zeigt sich verwundert, dass einzelne Messungen witterungsbedingt noch nicht
durchgeführt werden könnten. Der Ausschussvorsitzende führt hierzu aus, dass diese Messungen
unter sehr sensiblen Bedingungen durchgeführt werden und dementsprechend eine bestimmte
Witterung zur korrekten Messung erfordern. GOVR Schmühl möchte an dieser Stelle klarstellen,
dass für alle Abnahmemessungen nicht die Bezirksregierung verantwortlich ist, sondern die von
der Bezirksregierung beauftragte Firma.
AM Hohn stellt die Anfrage, welche Luftschadstoffe an welcher Stelle gemessen werden, ob diese
Messungen abgeschlossen sind und ob die Ergebnisse einsehbar sind. GOVR Schmühl sagt,
dass die Ergebnisse mittlerweile bei der Bezirksregierung vorliegen müssten. Er werde die
Bezirksregierung kontaktieren und alle Messergebnisse bei der Bezirksregierung einfordern.
Eine weitere Frage von AM Hohn bezieht sich auf Punkt 3 des Vermerks und somit auf die Frage,
ob die Luftrohre zum Gebäude gehören oder nicht. Wenn man zur Überzeugung kommt, dass sie
zum Gebäude gehören, dann sind zulässige Höhen überschritten worden. In einem neuen
Bebauungsplan E 28 müsste die maximale Gebäudehöhe neu definiert werden. Muss dann der
derzeitige Bestand in den neuen Plan eingearbeitet werden und somit die Überschreitung der
bisher zulässigen Höhe akzeptiert werden? GOVR Schmühl antwortet, dass die maximale
Gebäudehöhe in einem neuen Bebauungsplan nicht erhöht werden muss. Er hat jedoch keine
Hoffnung, dass eine Behörde eine Ordnungsverfügung beantragen wird und letztlich die Rohre
wieder abmontiert werden. Um Klarheit bzgl. der Zuständigkeiten zur erteilten Baugenehmigung
der Luftrohre zu schaffen, erläutert GOVR Schmühl, dass der Kreis Düren nicht zuständig ist. Das
Vorhaben wurde vom Kreis Düren geprüft, jedoch ist die Baugenehmigung im Rahmen der
BImSch-Genehmigung erteilt worden, sodass die Bezirksregierung die zuständige Behörde ist, die
die Umsetzung zu prüfen habe.
1.2
Klimaschutzgesetz NRW in Kraft getreten
Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Der Einladung zum Bau- und Planungsausschuss ist die Übersichtstabelle zu den
Sachstandsinformationen nicht beigefügt. Hierzu führt GOVR Schmühl aus, dass dies immer erst
dann möglich ist, wenn die Niederschrift der Ratssitzung fertiggestellt ist. Dies war bei Erstellung
der Einladung zum Bau- und Planungsausschuss noch nicht der Fall. Es haben sich jedoch keine
-8Veränderungen ergeben. Die Tabelle zu den Sachstandsinformationen wird dieser Niederschrift
beigefügt.
3.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:
Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung
Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass zu Beginn der Sitzung eine Ortsbegehung
stattgefunden hat. Anschließend erläutert GOVR Schmühl in wenigen Worten den Inhalt der
Sitzungsvorlage und steht den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung.
AM Eßer führt aus, dass die CDU-Fraktion die geplanten Änderungen im Bereich des WA 5Gebiets für eine städtebauliche Verbesserung hält. Bezogen auf das WA 4-Gebiet befürwortet er
ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung, auch unter dem Aspekt, dass der Investor sich
mit den Änderungen einverstanden zeigt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stellungnahmen bezüglich Ziffer 1, 2, 3a und 5 gemäß Schreiben von Herrn Eberhard
Schaich werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant.
Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend
geändert. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert.
2.
Die Stellungnahme zu Ziffer 1 gemäß Schreiben des Herrn Alfred Titze wird
zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur Kenntnis genommen
und sind nicht abwägungsrelevant.
3.
Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird unter
Ausklammerung des WA 4-Gebietes gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie
frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB
Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung
VA Gottstein erläutert den Ausschussmitgliedern den derzeitigen Verfahrensstand sowie den
Bebauungsplanentwurf.
Der
Bebauungsplanentwurf
sieht
dabei
insgesamt
sechs
Windenergieanlagen (WEA) vor. Die Standorte und Anzahl der Anlagen ermöglichen dabei den
effizientesten Betrieb der WEA. Bei der Wahl der Standorte wurde zudem berücksichtigt, dass
angrenzend zum Plangebiet auf Nideggener Hoheitsgebiet ebenfalls eine Konzentrationszone für
die Windkraft ausgewiesen werden soll. Damit die möglichen WEA auf Nideggener Seite den
Kreuzauer WEA nicht den „Wind klauen“, ist eine interkommunale Absprache notwendig
geworden. Der Bebauungsplanentwurf beigefügten Beschreibung ist zu entnehmen, dass im
Entwurf zwei verschiedene Anlagentypen eingearbeitet wurden. Beide Anlagentypen erreichen
-9eine Leistung von etwas mehr als 3 MW und sind in der Beschreibung mit einer
Gesamtanlagenhöhe von 200 m angegeben. Im weiteren Verfahren ist es durchaus möglich, dass
einige Anlagen eine geringe Höhe aufweisen, jedoch wäre eine Überschreitung dieser Höhe nicht
möglich. Herr Gottstein führt weiter aus, dass die Anlagenstandorte über den im
Flächennutzungsplanänderungsverfahren festgesetzten Schutzabstand zum Siedlungsbereich von
800 m hinausgehen. Die WEA liegen im Planentwurf zwischen 900 und 1.000 m vom Ortsteil
Thum entfernt.
Bezüglich des Schattenschlags der WEA werden aller Voraussicht nach die
immissionsschutzrechtlichen Anordnungen erfüllt. Dagegen ist es beim Schallschutz möglich, dass
einige oder alle Anlagen nachts in ihrer Leistung gedrosselt oder gar ganz abgeschaltet werden
müssen. Ein Artenschutzgutachten ist ebenfalls bereits ausgearbeitet. Die Gutachten liegen der
Verwaltung noch nicht vor.
Weiter geht VA Gottstein auf den Beschlussvorschlag ein. Im Gegensatz zum
Flächennutzungsplanverfahren sind nun die genauen Standorte und (maximalen) Höhen der WEA
festgelegt, so dass die Behörden und Träger öffentlicher Belange konkrete und detaillierte
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgeben werden. Herr Gottstein verweist
nochmals darauf, dass das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung den Fachausschüssen und dem
Rat im Rahmen der Abwägung selbstverständlich zur Beratung vorgelegt wird. In diesem Stadium
des Verfahrens handelt es sich um einen Entwurf und nicht um einen Satzungsbeschluss.
GOVR
Schmühl
ergänzt,
dass
die
Öffentlichkeitsbeteiligung
in
Form
einer
Informationsversammlung in Thum (Thumarena) geplant ist. Zudem bekräftig Herr Schmühl
nochmals, dass die im Entwurf angegebene Gesamthöhe von 200 m nicht die endgültige
Gesamthöhe darstellt. Im Rahmen der Abwägung können die Ausschüsse bzw. der Rat der
Gemeinde Kreuzau zu einem anderen Ergebnis kommen und eine geringere Anlagenhöhe
festsetzen. Des Weiteren zeigt Herr Schmühl über das Smartboard auf einer topographischen
Karte die Höhenunterschiede zwischen dem Plangebiet des Bebauungsplans und der Ortschaft
Thum auf. Thum liegt auf einer Höhe von ca. 240 bis 245 m ü. NN., das Gebiet des
Bebauungsplans dagegen bei 270 bis 280 m ü. NN..
AM Mauel fragt, ob nicht im Bereich des Thumbachs, der durch das Plangebiet fließt, ein
Regenrückhaltebecken vom WVER geplant ist und ob dies dem Vorhaben entgegensteht. GOVR
Schmühl verweist auf die anstehende frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange, in dem der WVER als zuständige Behörde sich äußern muss, ob und wo ein solches
Rückhaltebecken geplant ist.
AM Eßer befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei konsequent mit konkreten
Festlegungen in die weiteren Verfahrensschritte zu gehen und die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Überrascht sei er nur von der
angegebenen Gesamthöhe der WEA. Außerdem fragt AM Eßer an, ob nicht im vergangenen Jahr
in einer Sitzung eine Sichtbarkeitsanalyse angesprochen worden ist, auf der man bildlich einen
Eindruck der geplanten Anlagen bekommen könne. GOVR Schmühl führt hierzu aus, dass laut
Aussage von Herrn Schruff (REA GmbH) im Umweltausschuss eine solche Sichtbarkeitsanalyse
möglich wäre. Dennoch sollte dieser Verfahrensschritt nicht davon abhängig gemacht werden.
Eine solche Sichtbarkeitsanalyse würde aber im weiteren Verfahren noch vorgestellt werden.
AM Jansen fragt an, ob ein Gutachten zum Schattenwurf nicht zur frühzeitigen Beteiligung
vorliegen müsse. GOVR Schmühl antwortet darauf, dass es rein rechtlich gesehen spätestens
zum danach folgenden Verfahrensschritt, der Offenlage vorliegen müsse. Die Verwaltung
beabsichtigt jedoch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange erst dann durchführen, wenn sämtliche Gutachten fertiggestellt sind, um
diese auch bereits dort einbringen zu können.
- 10 Beschlussvorschlag:
1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
B. Nichtöffentliche Sitzung