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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
204 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
13.03.13, 18:30
Aktualisiert
13.03.13, 18:30

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.03.2013 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Schnitzler, Josef 2. Ackers, Elfriede, ab TOP 1.1 3. Boos, Thorsten 4. Braks, Egbert 5. Burmester, Wolfgang 6. Eßer, Ingo 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Jansen, Wilfried, vertritt Ackers, Heinz Albert 10. Kammer, Jürgen, vertritt Böcking,Paul, 11. Kaptain, Johannes, vertritt Servatius, Stephan 12. Dr. Kranke, Heinrich 13. Macherey, Peter 14. Mauel, Albert, vertritt Weiler, Martin 15. Schnitzler, Ludwig 16. Schroeteler, Rolf 17. Stoffels, Manfred 18. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz, 2. GOVR Schmühl, 3. VA Gottstein. Es fehlen entschuldigt: Ackers, Heinz Albert Böcking, Paul Servatius, Stephan Weiler, Martin Kreuzau, den 05.03.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Schnitzler die Ausschussmitglieder zum Tagesordnungspunkt 3 zu einer Ortsbesichtigung. Die Ortsbesichtigung dauert bis 18:25 Uhr an. Anschließend stellt Herr Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. GOVR Schmühl bittet darum, den Tagesordnungspunkt 1.1 („Nachfragen zum Thema Niederauer Mühle“) als letzten Punkt des öffentlichen Teils zu behandeln. Der Sitzungsbeginn wurde irrtümlich mit Beginn um 19:00 Uhr bekannt gemacht und erst nachträglich auf die übliche Zeit von 18:00 Uhr korrigiert. Da eine Vielzahl an Besuchern zum Tagesordnungspunkt 1.1 zu erwarten sei, möchte man allen somit die Möglichkeit geben diesem Tagesordnungspunkt beizuwohnen. Der Übersichtlichkeit halber wird die Niederschrift entsprechend der Einladung der Tagesordnung geführt. Die Ausschussmitglieder Böcking, Paul und Ackers, Heinz Albert nahmen ab TOP 1.1 als Gäste (ohne Stimmrecht) an der Sitzung teil. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Nachfragen zum Thema „Niederauer Mühle“ 1.2 Klimaschutzgesetz NRW in Kraft getreten 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung 4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 7.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 8. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen GOVR Schmühl trägt zwei mündliche Mitteilungen vor: a) Kanaldichtheitsprüfungen Nach langen Verhandlungen ist das Landeswassergesetz NRW geändert worden. Als Ergebnis der Gesetzesänderung lässt sich zum Thema Kanaldichtheitsprüfungen festhalten, dass eine Überprüfung von Hausanschlüssen nur in Wasserschutzgebieten nötig wird. Nach der alten Wasserschutzverordnung sind davon im Gemeindegebiet zwei Grundstücke betroffen. Das Wasserschutzgebiet soll ggf. erweitert werden, dann wären es voraussichtlich drei oder vier Hausanschlüsse, die geprüft werden müssten. Des Weiteren ist eine neue Rechtsverordnung geplant. Diese wird nicht dazu führen, dass die Anlieger zu einer Kanaldichtheitsprüfung verpflichtet werden, jedoch sollen die Gemeinden eine Überprüfung mit einer Kamera an den Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich vornehmen müssen, obwohl die Gemeinde nicht Eigentümer der Hausanschlüsse ist. Wenn dann Schäden festgestellt werden, müssen die Eigentümer zur Sanierung aufgefordert werden. Die Gemeinde kann eine Satzung erlassen, in der eine Prüfung verpflichtend wird, jedoch rät die Verwaltung hiervon ab. Sobald die Rechtsverordnung Rechtskraft erlangt, wird es eine Sitzungsvorlage zu diesem Thema geben. Doch zunächst ist die weitere Entwicklung der Rechtsverordnung abzuwarten. Die Überprüfung der Hauptkanäle mit einer Kamera durch die Gemeinde, wie sie seit mehr als 20 Jahren vollzogen wird, bleibt unberührt. b) Erneuerung Turnhallenboden in Stockheim GOVR Schmühl erinnert die Ausschussmitglieder an die Übersicht zur Verwendung der Schulpauschale der nächsten Jahre, worin für die Jahre 2014 und 2015 vorsorglich die Erneuerung der Böden der Grundschulturnhallen in Drove, Obermaubach, Winden und Stockheim vorgesehen ist. Grund hierfür war das erreichte Baualter von nunmehr 34 Jahren, bei dem damit gerechnet werden muss, dass Reparatur- oder Erneuerungsbedarf besteht. Über das Smartboard zeigt GOVR Schmühl Fotos des Bodens der Turnhalle in Stockheim auf, welche den sehr schlechten Zustand des Oberbelags verdeutlichen. Dies wurde bei einem Treffen mit dem Ortsvorsteher Stockheims vor 14 Tagen festgestellt. Der Boden weist an vielen Stellen Risse und Löcher auf. In der Vergangenheit ist der Boden häufiger punktuell geflickt worden. Nach Auskunft von Fachleuten sind die aufgetretenen Schäden in einem 34 Jahre alten Linoleumboden nicht ungewöhnlich. Im Laufe der Jahre entweichen die Weichteile des Linoleums, sodass der Boden spröde wird und schließlich durch die Beanspruchung Risse und Löcher entstehen. GOVR Schmühl weist darauf hin, dass die Turnhallen in Obermaubach, Drove und Winden zwar ein ähnliches Alter und den identischen Linoleumbelag haben, jedoch sind dort Schäden dieser Art noch nicht aufgetreten. In der Turnhalle in Stockheim besteht nach der Ortsbesichtigung eindeutig Handlungsbedarf, auch wenn derzeit keine Unfallgefahr für die Nutzer besteht. Der Oberbelag muss erneuert werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Unterkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen wird, bspw. ausgelöst durch eindringende Nässe infolge von Reinigungsarbeiten. Augenscheinlich ist die Unterkonstruktion noch in einem akzeptablen Zustand, doch dies lässt sich erst genau ermitteln, wenn der Oberbelag entfernt wurde und die Unterkonstruktion offen liegt. GOVR Schmühl führt weiter aus, dass bereits eine Kostenermittlung durchgeführt wurde. Diese hat ergeben, dass eine Erneuerung des gesamten Oberbodens (inkl. Markierungen usw.) rd. 16.000 Euro kosten würde. Ein komplett neuer Boden (Oberbelag und Unterkonstruktion) würde zwischen 35.000 und 40.000 Euro kosten. Sollte sich die Unterkonstruktion in einem akzeptablen Zustand befinden und lediglich der Oberboden erneuert werden, so muss berücksichtigt werden, dass auch die Unterkonstruktion 34 Jahre alt ist und möglicherweise in wenigen Jahren erneuert werden müsste. Diese Entscheidung muss alsdann kritisch geprüft werden. -4Zur Finanzierung der Maßnahme stehen keine Haushaltsmittel bereit und die Schulpauschale für das Jahr 2013 ist bereits ausgereizt. GOVR Schmühl erläutert das weitere Vorgehen der Verwaltung: eine Ausschreibung zur Maßnahme in Stockheim wird nun in die Wege geleitet, da die Maßnahme nur in den Sommerferien durchgeführt werden kann. Zudem wird das Ausschreibungsergebnis der großen Maßnahme an der 3-fach Sporthalle in Kreuzau abgewartet. Die klare Zielsetzung ist, dass die Erneuerung des Turnhallenbodens in Stockheim aus den Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert wird, ohne Eigenmittel der Gemeinde Kreuzau, ggf. unter Zurückstellung der „Herbstmaßnahmen“ in das nächste Jahr. Zu dieser Mitteilung fragt AM Mauel an, ob die Risse evtl. durch Bergschäden entstanden sein könnten. GOVR Schmühl ist der Überzeugung, dass die Schäden in der Turnhalle nichts mit Bergschäden und dem „Stockheimer Sprung“ zu tun haben. Bei einem 34 Jahre alten Linoleumboden seien solche Schäden normale „Ermüdungen“. Einen Grundwasserschaden schließt GOVR Schmühl aus. 1.1 Nachfragen zum Thema „Niederauer Mühle“ GOVR Schmühl erläutert, dass in dem zur Mitteilung zugehörigen Vermerk die vier Anfragen von AM Heidbüchel aus dem Hauptausschuss vom 05.02.2013 beantwortet werden. Zur Beantwortung der Anfragen ist Herr Schmühl mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirksregierung, Herrn Terstappen, telefonisch in Kontakt getreten. Das Ergebnis des Telefonates ist dem Vermerk zu entnehmen. AM Heidbüchel ergreift das Wort und stellt fest, dass Punkt 4 des Vermerks der entscheidende Punkt sei. AM Heidbüchel stellt die Frage, was passiert, wenn kein städtebaulicher Vertrag zustande kommt, der BM jedoch die Mittel für einen neuen Bebauungsplan E 28 aus dem Haushaltsplanentwurf gestrichen hat? Seiner Meinung nach müsse sich dieser Ausschuss speziell zu diesem Thema zusammensetzen und klären, wie weiter vorgegangen wird. AM Heidbüchel bittet den Ausschussvorsitzenden einen Termin für eine Sondersitzung dieses Ausschusses abzuklären. GOVR Schmühl berichtet, dass ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages in Zusammenarbeit mit RA Dr. Oerder ausgearbeitet wurde und alle Fraktionen darüber informiert wurden. Zwischenzeitlich hat der Vertragspartner zum Entwurf Stellung genommen. Alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Fachausschüsse haben eine Einladung zu einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung am 20.03.2013 erhalten, an der RA Dr. Oerder anwesend sein wird. Dort wird der Stand der Verhandlungen vorgestellt und den Rats- und Ausschussmitgliedern die Möglichkeit gegeben RA Dr. Oerder Fragen zu stellen. Auf dieser Informationsveranstaltung wird der Entwurf des städtebaulichen Vertrags erläutert sowie die Stellungnahme der Niederauer Mühle vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die Einberufung einer Sondersitzung, wie von AM Heidbüchel gefordert, ist nach Ansicht von Herrn Schmühl nicht notwendig, sondern es könne dem Sitzungskalender gefolgt werden. Man müsse evtl. den Termin des nächsten Umweltausschusses verschieben, da dieser bereits Mitte April stattfinde. AM Eßer pflichtet AM Heidbüchel bei, dass man zunächst auf die Ausführung des Punkts 4 des Vermerks eingehen sollte. Was ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan E 28 bzw. zum städtebaulichen Vertrag. Es müssen beide Optionen, ein neuer Bebauungsplan und ein städtebaulicher Vertrag, weiter offen bleiben und parallel weiter verfolgt werden, so wie es im Ratsbeschluss am 26.06.2012 gefasst worden ist. Aus diesem Grunde wird die CDU-Fraktion den Antrag stellen, diese Mittel wieder in den Entwurf aufzunehmen. Auf der Informationsveranstaltung soll aufgezeigt werden, welche Festsetzungen mit einem Bebauungsplan rechtssicher zu treffen sind und welche nicht bzw. welche Punkte mit einem städtebaulichen Vertrag regelbar sind und welche nicht. Dass ein städtebaulicher Vertrag mehr Gestaltungsspielraum zulasse, sei bereits aus einer früheren Stellungnahme von RA Dr. Oerder -5zu entnehmen gewesen. Des Weiteren muss berücksichtig werden, dass die Ausarbeitung eines Bebauungsplans bis zur Rechtskraft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und ein städtebaulicher Vertrag deutlich schneller zum Abschluss zu bringen ist. Bezogen auf die bestehenden Genehmigungsverfahren der Niederauer Mühle, sei AM Eßer erschreckt, dass viele Auflagen immer noch nicht erfüllt werden. Hier wünscht sich AM Eßer ein härteres Vorgehen der Genehmigungs- und Kontrollbehörde, der Bezirksregierung, sodass die gestellten Auflagen eingehalten werden. AM Eßer betont, dass es nicht die gesetzliche Aufgabe der Gemeinde ist, dies zu überprüfen. Die Gemeinde müsse aber der zuständigen Bezirksregierung deutlich machen, dass man dies unmissverständlich von ihr verlangt. Auch wenn an einer Vielzahl der Messpunkte die einzuhaltenden Werte erreicht werden, so sei es erschreckend, dass dies bei einigen anderen Messpunkten nach wie vor nicht der Fall sei. AM Kammer fragt an, ob die Informationsveranstaltung eine öffentliche Veranstaltung sei. GOVR Schmühl antwortet, dass sich Politik und Verwaltung darüber einig waren, dass es ein nichtöffentliches Informationsgespräch werden soll. Teilnehmen sollen Mitglieder der Fachausschüsse sowie Ratsmitglieder. Sinn und Zweck der Veranstaltung ist es, die Gremien juristisch zu beraten und den Stand der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zu erläutern. AM Kammer ist der Meinung, dass dies der falsche Weg ist, denn die Bürger müssten ebenso informiert werden. GOVR Schmühl bekräftigt, dass nichts an den Bürgern vorbei beschlossen werde und erläutert das geplante weitere Vorgehen: nach der Informationsveranstaltung sollen alle Unterlagen und der Entwurf des städtebaulichen Vertrags, unabhängig davon in welchem Stadium dieser sich befinde, in die öffentlichen Sitzung eingebracht werden. Dieses Vorgehen ist auch in Absprache mit dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Saubere Luft in Kreuzau“ (im Nachfolgenden als „BI“ abgekürzt) getroffen worden. Der Stand des Vertragsentwurfs soll jedoch zuerst der Politik vorgelegt werden, bevor er öffentlich wird. AM Hohn pflichtet AM Kammer bei und hält es ebenfalls für richtig, wenn die BI an der Informationsveranstaltung teilnehmen dürfe. Die Mitglieder der BI seien sehr sachkundig gemacht und könnten ggf. Fragen stellen, die den Rats- und Ausschussmitgliedern nicht in den Sinn kämen. AM Hohn bemängelt, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrags nicht zuerst den politischen Gremien vorgelegt wurde, sondern die Verhandlungen mit der Niederauer Mühle bereits angelaufen wären. Die Gremien bekämen am Ende lediglich das Ergebnis der Verhandlungen vorgesetzt und dürften darüber abstimmen. Eine Beteiligung am Prozess sei so nicht möglich. Den Ausgangsentwurf, den die Niederauer Mühle vorgelegt bekommen habe, wolle sie auch im Fachausschuss zu sehen bekommen. Hierzu berichtet GOVR Schmühl, dass die Verhandlungen mit der Niederauer Mühle unterbrochen worden sind. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags wurde von RA Dr. Oerder in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeitet. Zu diesem Entwurf liegt eine Stellungnahme der Niederauer Mühle vor. Auf der Informationsveranstaltung am 20.03.2013 wird der ursprüngliche Vertragsentwurf sowie die Stellungnahme der Niederauer Mühle vorgestellt. Anschließend obliegt es der Politik darüber zu entscheiden, ob der Weg des städtebaulichen Vertrags weiterverfolgt wird oder nicht. GOVR Schmühl betont, dass die Verwaltung eine klare Position der Politik braucht, ob die Verhandlungen weitergeführt werden sollen und wenn ja, wie die einzelnen Punkte eines Vertrags ausgestaltet werden sollen. Um mit den Verhandlungen beginnen zu können, hat die Verwaltung in Absprache mit RA Dr. Oerder, einen Entwurf ausgearbeitet. Außerdem sei für die Verwaltung von Beginn an klar gewesen, dass man an diesem Punkt der Verhandlungen, d. h. nach einer ersten Stellungnahme der Niederauer Mühle, den Verhandlungsstand der Politik vorstellen werde. Aus diesem Grund habe die Verwaltung auch nicht dem Wunsch der Niederauer Mühle entsprochen, die Verhandlungen fortzuführen. Dies wird erst nach der Beteiligung der politischen Gremien erfolgen. Weiter schlägt GOVR Schmühl vor, dass bis zu drei Personen der BI am 20.03.2013 teilnehmen dürfen, da der Vorstand der BI aus drei Personen besteht. Die Verwaltung habe keine Einwände gegen die Teilnahme der BI. Herr Schmühl betont, die Verwaltung habe nichts zu verbergen. Der Vorschlag wird wohlwollend von den Ausschussmitgliedern aufgenommen. AM Heidbüchel bemängelt, dass die Thematik immer weiter aufgeschoben würde. Er kritisiert in scharfem Ton sowohl den Anwalt der Verwaltung als auch das Vorgehen der Verwaltung. Zu den durchgeführten Luftschadstoffen-Messungen der Bezirksregierung fragt sich AM Heidbüchel, wo -6die Messergebnisse seien? AM Eßer sagt, dass die Entscheidungsgewalt bei den demokratisch legitimierten Vertretern, den Mitgliedern des Gemeinderates liege. Diese müssen beide Interessenlagen vertreten und beachten. Zum einen, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung gesetzlich festgeschriebener Lärm- und Geruchswerte und zum anderen die Spielräume eines Gewerbetreibenden, die im Rahmen von Gesetzen und Richtlinien sowie erteilten Genehmigungen festgeschrieben sind. Weiter führt AM Eßer die möglichen Ziele eines neuen Bebauungsplans aus. Mit einem neuen Bebauungsplan kann man nicht Lärm, Verkehr oder Produktionsmengen festlegen. Stattdessen soll definiert werden, welche zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbetreibende an dieser Stelle hat. Mit einem neuen Bebauungsplan lassen sich nicht Dinge reduzieren, die nach den heute erteilten Genehmigungen Bestand und Fakt sind. AM Eßer erinnert an ein Schreiben von RA Dr. Oerder aus dem vergangenen Jahr, in dem darauf hingewiesen wurde, dass gewisse Dinge nicht in einem Bebauungsplan regelbar sind, die aber durchaus im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund muss über beide Optionen gleichberechtigt diskutiert werden. AM Heidbüchel unterbricht und sagt, dass die Politik niemals gefragt wurde, was denn überhaupt in einem Vertrag festgelegt werden soll. AM Eßer entgegnet, dass die Ziele im Rat beschlossen worden sind. Dies greift GOVR Schmühl auf und erinnert an den Ratsbeschluss vom 26.06.2012, in dem konkrete Inhalte eines städtebaulichen Vertrages festgelegt wurden. Diesen Ratsbeschluss trägt GOVR Schmühl nochmals vor. Die Aufträge des Ratsbeschlusses sind nun abgearbeitet und werden auf der Informationsveranstaltung am 20.03.2013 vorgestellt. AM Hohn weist darauf hin, dass im eben vorgetragenen Ratsbeschluss das Wort „parallel“ enthalten sei, sie aber keinerlei Tätigkeiten zur Ausarbeitung eines neuen Bebauungsplans erkennen kann. GOVR Schmühl will sich am 20.03.2013 auf der Informationsveranstaltung dazu äußern. Die Gründe sind nicht finanzieller Natur. Für einen rechtssicheren Bebauungsplan werden Gutachten benötigt, die momentan keinen Sinn machen. Dafür müssen die Gutachter auf das Gelände der Niederauer Mühle und Messungen vornehmen. Weiter müssen sie eine Rasterbegehung durchführen, die derzeit durchgeführt wird und insgesamt 26 Wochen andauert. Diese Rasterbegehung wird derzeit im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt. Auf dieses Gutachten kann die Gemeinde Kreuzau im Rahmen eines Bebauungsplanes alsdann zurückgreifen. AM Braks befürwortet die Teilnahme der BI am Informationsgespräch am 20.03.2013. AM Kaptain schließt sich bzgl. der Teilnahme der BI an dem Informationsgespräch dem Mehrheitsvotum an, äußert jedoch Bedenken. Er verweist auf den in der repräsentativen Demokratie wesentlichen Unterschied zwischen gewählten Bürgern und einem Zusammenschluss von Bürgern, z. B. in Form einer Bürgerinitiative. Zudem stellt er die Frage in den Raum, ob man nicht auch die Niederauer Mühle zu diesem Gespräch einladen müsse, wenn man auch die BI einlade. Weiter geht AM Kaptain auf die einzuhaltenden Lärm- und Geruchswerte ein. Die Tatsache, dass diese Grenzen teilweise nicht eingehalten werden, darf nicht sein. Er fragt sich, warum die Bezirksregierung, in Person der Regierungspräsidentin, dies durchgehen lässt. AM Eßer greift den Vorschlag von AM Kaptain auf und befürwortet es, auch die Niederauer Mühle zum Informationsgespräch einzuladen. Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass sich der Ausschuss darüber einig ist, sowohl Vertreter der BI als auch der Niederauer Mühle zum Informationsgespräch einzuladen. AM Kammer fordert die Festlegung, dass von der BI und von der Niederauer Mühle maximal drei Personen an dem Informationsgespräch teilnehmen dürfen, um gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss befürwortet. AM Hohn fragt, ob zur Frage 1 mit dem Begriff „Messprogramm“ die Ergebnisse der Messung gemeint sind. Dies wird von Herrn Schmühl auch so gesehen. Weiter fragt AM Hohn, ob sich das -7Messprogramm auf die drei Maßnahmen aus dem ACCON-Gutachten bezieht und ob diese Maßnahmen jetzt umgesetzt worden seien? Auch hierzu antwortet GOVR Schmühl, dass er das so liest. Um die Werte einzuhalten, sei es allerdings notwendig, gewisse Maschinen bzw. Maschinenteile temporär abzuschalten oder mit reduzierter Leistung zu fahren. AM Hohn stellt sich die Frage, was für Auswirkungen es hat, wenn gewisse Maschinen abgeschaltet oder gedrosselt werden? Sie erinnert auf die Aussagen im ACCON-Gutachten, in denen geschrieben wurde, dass die Lärmreduktion teilweise nur noch in einem sehr geringen Ausmaß möglich sei. Dennoch sei im Vermerk geschrieben, dass noch weitere „Optimierungsmaßnahmen“ erforderlich sind. Wie soll unter diesen Gesichtspunkten eine weitere Lärmreduktion erreicht werden? GOVR Schmühl schlägt vor, die Bezirksregierung nochmals zu kontaktieren, um diese Frage zu klären. AM Heidbüchel zeigt sich verwundert, dass einzelne Messungen witterungsbedingt noch nicht durchgeführt werden könnten. Der Ausschussvorsitzende führt hierzu aus, dass diese Messungen unter sehr sensiblen Bedingungen durchgeführt werden und dementsprechend eine bestimmte Witterung zur korrekten Messung erfordern. GOVR Schmühl möchte an dieser Stelle klarstellen, dass für alle Abnahmemessungen nicht die Bezirksregierung verantwortlich ist, sondern die von der Bezirksregierung beauftragte Firma. AM Hohn stellt die Anfrage, welche Luftschadstoffe an welcher Stelle gemessen werden, ob diese Messungen abgeschlossen sind und ob die Ergebnisse einsehbar sind. GOVR Schmühl sagt, dass die Ergebnisse mittlerweile bei der Bezirksregierung vorliegen müssten. Er werde die Bezirksregierung kontaktieren und alle Messergebnisse bei der Bezirksregierung einfordern. Eine weitere Frage von AM Hohn bezieht sich auf Punkt 3 des Vermerks und somit auf die Frage, ob die Luftrohre zum Gebäude gehören oder nicht. Wenn man zur Überzeugung kommt, dass sie zum Gebäude gehören, dann sind zulässige Höhen überschritten worden. In einem neuen Bebauungsplan E 28 müsste die maximale Gebäudehöhe neu definiert werden. Muss dann der derzeitige Bestand in den neuen Plan eingearbeitet werden und somit die Überschreitung der bisher zulässigen Höhe akzeptiert werden? GOVR Schmühl antwortet, dass die maximale Gebäudehöhe in einem neuen Bebauungsplan nicht erhöht werden muss. Er hat jedoch keine Hoffnung, dass eine Behörde eine Ordnungsverfügung beantragen wird und letztlich die Rohre wieder abmontiert werden. Um Klarheit bzgl. der Zuständigkeiten zur erteilten Baugenehmigung der Luftrohre zu schaffen, erläutert GOVR Schmühl, dass der Kreis Düren nicht zuständig ist. Das Vorhaben wurde vom Kreis Düren geprüft, jedoch ist die Baugenehmigung im Rahmen der BImSch-Genehmigung erteilt worden, sodass die Bezirksregierung die zuständige Behörde ist, die die Umsetzung zu prüfen habe. 1.2 Klimaschutzgesetz NRW in Kraft getreten Die Mitteilung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Der Einladung zum Bau- und Planungsausschuss ist die Übersichtstabelle zu den Sachstandsinformationen nicht beigefügt. Hierzu führt GOVR Schmühl aus, dass dies immer erst dann möglich ist, wenn die Niederschrift der Ratssitzung fertiggestellt ist. Dies war bei Erstellung der Einladung zum Bau- und Planungsausschuss noch nicht der Fall. Es haben sich jedoch keine -8Veränderungen ergeben. Die Tabelle zu den Sachstandsinformationen wird dieser Niederschrift beigefügt. 3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 56/2012 2. Ergänzung Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass zu Beginn der Sitzung eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Anschließend erläutert GOVR Schmühl in wenigen Worten den Inhalt der Sitzungsvorlage und steht den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung. AM Eßer führt aus, dass die CDU-Fraktion die geplanten Änderungen im Bereich des WA 5Gebiets für eine städtebauliche Verbesserung hält. Bezogen auf das WA 4-Gebiet befürwortet er ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung, auch unter dem Aspekt, dass der Investor sich mit den Änderungen einverstanden zeigt. Beschlussvorschlag: 1. Die Stellungnahmen bezüglich Ziffer 1, 2, 3a und 5 gemäß Schreiben von Herrn Eberhard Schaich werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant. Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren ausgeklammert. 2. Die Stellungnahme zu Ziffer 1 gemäß Schreiben des Herrn Alfred Titze wird zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant. 3. Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird unter Ausklammerung des WA 4-Gebietes gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Vorlage: 58/2012 2. Ergänzung VA Gottstein erläutert den Ausschussmitgliedern den derzeitigen Verfahrensstand sowie den Bebauungsplanentwurf. Der Bebauungsplanentwurf sieht dabei insgesamt sechs Windenergieanlagen (WEA) vor. Die Standorte und Anzahl der Anlagen ermöglichen dabei den effizientesten Betrieb der WEA. Bei der Wahl der Standorte wurde zudem berücksichtigt, dass angrenzend zum Plangebiet auf Nideggener Hoheitsgebiet ebenfalls eine Konzentrationszone für die Windkraft ausgewiesen werden soll. Damit die möglichen WEA auf Nideggener Seite den Kreuzauer WEA nicht den „Wind klauen“, ist eine interkommunale Absprache notwendig geworden. Der Bebauungsplanentwurf beigefügten Beschreibung ist zu entnehmen, dass im Entwurf zwei verschiedene Anlagentypen eingearbeitet wurden. Beide Anlagentypen erreichen -9eine Leistung von etwas mehr als 3 MW und sind in der Beschreibung mit einer Gesamtanlagenhöhe von 200 m angegeben. Im weiteren Verfahren ist es durchaus möglich, dass einige Anlagen eine geringe Höhe aufweisen, jedoch wäre eine Überschreitung dieser Höhe nicht möglich. Herr Gottstein führt weiter aus, dass die Anlagenstandorte über den im Flächennutzungsplanänderungsverfahren festgesetzten Schutzabstand zum Siedlungsbereich von 800 m hinausgehen. Die WEA liegen im Planentwurf zwischen 900 und 1.000 m vom Ortsteil Thum entfernt. Bezüglich des Schattenschlags der WEA werden aller Voraussicht nach die immissionsschutzrechtlichen Anordnungen erfüllt. Dagegen ist es beim Schallschutz möglich, dass einige oder alle Anlagen nachts in ihrer Leistung gedrosselt oder gar ganz abgeschaltet werden müssen. Ein Artenschutzgutachten ist ebenfalls bereits ausgearbeitet. Die Gutachten liegen der Verwaltung noch nicht vor. Weiter geht VA Gottstein auf den Beschlussvorschlag ein. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplanverfahren sind nun die genauen Standorte und (maximalen) Höhen der WEA festgelegt, so dass die Behörden und Träger öffentlicher Belange konkrete und detaillierte Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgeben werden. Herr Gottstein verweist nochmals darauf, dass das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung den Fachausschüssen und dem Rat im Rahmen der Abwägung selbstverständlich zur Beratung vorgelegt wird. In diesem Stadium des Verfahrens handelt es sich um einen Entwurf und nicht um einen Satzungsbeschluss. GOVR Schmühl ergänzt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsversammlung in Thum (Thumarena) geplant ist. Zudem bekräftig Herr Schmühl nochmals, dass die im Entwurf angegebene Gesamthöhe von 200 m nicht die endgültige Gesamthöhe darstellt. Im Rahmen der Abwägung können die Ausschüsse bzw. der Rat der Gemeinde Kreuzau zu einem anderen Ergebnis kommen und eine geringere Anlagenhöhe festsetzen. Des Weiteren zeigt Herr Schmühl über das Smartboard auf einer topographischen Karte die Höhenunterschiede zwischen dem Plangebiet des Bebauungsplans und der Ortschaft Thum auf. Thum liegt auf einer Höhe von ca. 240 bis 245 m ü. NN., das Gebiet des Bebauungsplans dagegen bei 270 bis 280 m ü. NN.. AM Mauel fragt, ob nicht im Bereich des Thumbachs, der durch das Plangebiet fließt, ein Regenrückhaltebecken vom WVER geplant ist und ob dies dem Vorhaben entgegensteht. GOVR Schmühl verweist auf die anstehende frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, in dem der WVER als zuständige Behörde sich äußern muss, ob und wo ein solches Rückhaltebecken geplant ist. AM Eßer befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei konsequent mit konkreten Festlegungen in die weiteren Verfahrensschritte zu gehen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Überrascht sei er nur von der angegebenen Gesamthöhe der WEA. Außerdem fragt AM Eßer an, ob nicht im vergangenen Jahr in einer Sitzung eine Sichtbarkeitsanalyse angesprochen worden ist, auf der man bildlich einen Eindruck der geplanten Anlagen bekommen könne. GOVR Schmühl führt hierzu aus, dass laut Aussage von Herrn Schruff (REA GmbH) im Umweltausschuss eine solche Sichtbarkeitsanalyse möglich wäre. Dennoch sollte dieser Verfahrensschritt nicht davon abhängig gemacht werden. Eine solche Sichtbarkeitsanalyse würde aber im weiteren Verfahren noch vorgestellt werden. AM Jansen fragt an, ob ein Gutachten zum Schattenwurf nicht zur frühzeitigen Beteiligung vorliegen müsse. GOVR Schmühl antwortet darauf, dass es rein rechtlich gesehen spätestens zum danach folgenden Verfahrensschritt, der Offenlage vorliegen müsse. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erst dann durchführen, wenn sämtliche Gutachten fertiggestellt sind, um diese auch bereits dort einbringen zu können. - 10 Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. 16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. B. Nichtöffentliche Sitzung