Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
94 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
04.11.16, 18:01
Aktualisiert
04.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.11.2016
Beschlussauszug
aus der 16. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 27.10.2016, 18:00 Uhr.
9.
Bildstock Lüxheim;
hier: Fragenkatalog der SPD-Fraktion vom 15.10.2016
(V-116/2016)
Bürgermeister Kunth teilt zur Kenntnis mit, dass der Anwalt des Grundstückeigentümers
eine Unterlassungserklärung wegen Falschaussage gegen ihn eingereicht hat.
Herr Ruskowski dankt der Verwaltung für die Beantwortung des Fragenkataloges. Ihm
stellt sich jedoch die Frage, ob die Zerstörung des Bildstockes hätte vermieden werden
können.
Herr Franzen teilt mit, dass größere Probleme bisher immer gut gelöst werden konnten
und daher auch der Ortstermin mit dem Eigentümer am 13.10.2016 stattgefunden hat.
Über die hohe Beteiligung bei der Rettung des Bildstockes war er sehr erfreut. Die CDU
Fraktion hat die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzungsrunde eine Liste zu
erstellen, in der Bildstöcke, Wegkreuze oder ähnliche schützenwerte Bauwerke
aufgeführt sind, die sich im Gemeindegebiet befinden.
Herr Hüvelmann gibt an, dass alle Fragen seitens der Verwaltung offen und ehrlich
beantwortet wurden. Die Verwaltung hat umgehend reagiert und die vorläufige
Unterschutzstellung des Bildstockes als sofortiges Mittel genutzt, um dieses zu
schützen. Bürgermeister Kunth ergänzt, dass die Verwaltung immer bemüht ist,
transparent zu agieren.
Frau Lövenich fragt, ob der Eigentümer eine Geldstrafe erhält oder den Bildstock wieder
aufbauen muss.
Herr Kunth teilt mit, dass die weitere Vorgehensweise zur Zeit geprüft wird.
Herr Erasmi ist der Meinung, dass dem Grundstückseigentümer die Baugenehmigung
verweigert werden müsste, wohlwissend, dass dies nicht geltendem Recht entspricht
und somit nicht möglich ist.
Die Fragen der SPD-Fraktion werden wie folgt beantwortet:
1.
Am 14.10.2016 sprachen die Voreigentümerinnen des Grundstückes im Rathaus
vor und brachten den Inhalt des Kaufvertrages zur Kenntnis. Dieser wurde am
29.06.2016 geschlossen.
2.
Der Kaufvertrag enthält folgenden Passus: „Auf dem Grundstück befindet sich
nach Angabe der Beteiligten eine Kapelle, die nicht unter Denkmalschutz steht,
nach Aussage der Gemeinde Vettweiß jedoch erhalten bleiben muss“.
3.
Am 01.09.2016 ging bei der Gemeinde Vettweiß eine Bauvoranfrage für das
Grundstück Gemarkung Lüxheim, Flur 7, Nr. 799, auf dem auch der Bildstock
steht, ein. Aufgrund der beabsichtigten kompakten Bebauung des Grundstückes
wurde zu diesem Zeitpunkt bereits der Ortsvorsteher eingebunden. In Absprache
mit dem Ortsvorsteher wurde dem Kreis Düren gegenüber mitgeteilt, dass sich
von der Nikolausstraße zum Grundstück eine Grünanlage befindet und von daher
von dort eine Zufahrt nicht möglich ist. Ferner wurde auf die Kapelle hingewiesen
und dass beim Amt für Denkmalschutz ein Antrag auf Unterschutzstellung
gestellt wurde.
4.
Mit dem Eigentümer wurde die Angelegenheit mehrfach telefonisch besprochen.
Dabei wurde auch immer wieder auf den Erhalt der Kapelle hingewiesen. Der
Eigentümer drohte mehrfach, diese abzureißen, wenn seinen Vorstellungen nicht
Rechnung getragen würde. Aufgrund dessen wurde auch für den 13.10.2016 ein
Ortstermin mit dem Eigentümer und dem Ortsvorsteher vereinbart, um eine für
alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu finden.
5.
sh. Punkt 3.
6.
Wie bereits vorgenannt erwähnt, wurde mit dem Eigentümer mehrfach
telefonisch Kontakt aufgenommen. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass das Amt für
Denkmalpflege die Unterschutzstellung fordert. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass
diese jedoch als Umgebungsschutz sein Bauvorhaben nicht beeinträchtigen wird
und man bezüglich der verkehrstechnischen Erschließung entsprechend
Entgegenkommen zeigen wird, damit der Bildstock erhalten bleibt.
7.
Am 13.10.2016 wurde seitens der Gemeinde Vettweiß als Untere
Denkmalbehörde ein Bescheid über die vorläufige Unterschutzstellung erstellt.
Die vorläufige Unterschutzstellung bedeutet, dass der Bildstock mit sofortiger
Wirkung unter Denkmalschutz stand und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Innerhalb
dieser
sechs
Monate
wäre
dann
das
offizielle
Unterschutzstellungsverfahren durchzuführen gewesen. Dieser Bescheid wurde
Herrn Bollig beim Ortstermin am 13.10.2016 persönlich übergeben. Er hat diesen
entgegen genommen, geöffnet und zur Kenntnis genommen. Im Anschluss
daran, hat er diesen auf die Straße geworfen und gesagt, dass er diesen nicht
entgegen nimmt. Nach bisheriger Rechtsprüfung gehen die Juristen beim Amt für
Denkmalpflege davon aus, dass dieser damit als zugestellt galt.
8.
Zwei Angebote sind nicht bekannt. Bei einem Telefonat am 07.10.2016 teilte Herr
Bollig mit, dass er bereit wäre, den Bildstock dauerhaft zu erhalten, wenn man
ihm seitens der Gemeinde bezüglich der Erschließung entgegen kommt. Zu
diesem Zeitpunkt hatte jedoch die Rechtsprüfung durch das Amt für
Denkmalschutz stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass es sich bei dem Bildstock
um ein Denkmal handelt. Dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für
Denkmalpflege wurde der Sachverhalt mitgeteilt. Dieser teilte mit, dass laut
Prüfung es sich um ein Denkmal handelt und somit dieses auch unter Schutz zu
stellen sei. Dies sei außerdem die einzige rechtssichere Möglichkeit, den
Bildstock dauerhaft zu erhalten.
9.
Die Juristen des Amtes für Denkmalpflege und des Kreises Düren als Obere
Denkmalbehörde sind mit der Angelegenheit betraut und prüfen die rechtlichen
Konsequenzen für den Eigentümer.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.10.2016
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