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Beschlusstext (Information über die Hausalarmierungs-/ Brandmeldeanlage)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
75 kB
Datum
23.03.2015
Erstellt
31.03.15, 18:01
Aktualisiert
31.03.15, 18:01
Beschlusstext (Information über die Hausalarmierungs-/ Brandmeldeanlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 31.03.2015 Beschlussauszug aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 23.03.2015, 18:00 Uhr. 2. Information über die Hausalarmierungs-/ Brandmeldeanlage (V-12/2015) Ausschussvorsitzender Thomas begrüßt den Brandschutzingenieur, Herrn Weißenborn, welcher das Brandschutzkonzept im Rahmen der energetischen Sanierung erstellt hat. Dieser erläutert das Brandschutzkonzept. Sowohl die Aula als auch die Flure im Erdgeschoss werden durch eine Rauchwarnanlage überwacht, welche vollautomatisch funktioniert. Kürzlich erfolgte eine Aufschaltung der Anlage zur Feuerwehr. Herr Weißenborn merkt an, dass dies freiwillig durch die Gemeinde veranlasst wurde und nicht im Brandschutzkonzept nach den derzeit geltenden Richtlinien gefordert wurde. Er weist darauf hin, dass mit der Aufschaltung nun zusätzliche Kosten entstehen und auch ein Fehlalarm Kosten in Höhe von rund 1.000,00 € verursacht. Herr von Laufenberg fragt nach, ob die Meldungen nach Stockheim zur Leitstelle gehen. Dies wird durch Bürgermeister Kranz bejaht. Diese verständigt sofort die freiwillige Feuerwehr Vettweiß. Dr. Wollseifen möchte wissen, ob nach einem Alarmfall an der Anlage wieder etwas freigeschaltet werden muss bzw. ob etwas zurückgesetzt werden muss. Lt. Herrn Weißenborn ist nur die Feuerwehr nach eingehender Prüfung (z. B. nach einem Fehlalarm) berechtigt, die Anlage zurückzusetzen. Herr Thomas fragt nach weiteren Kosten, die durch diese Aufschaltung zur Leitstelle entstanden sind. Verwaltungsangestellter Hassel teilt mit, dass aktuell noch eine Rechnung für die Verkabelung in Höhe von ca. 2.000,00 € eingegangen ist, so dass sich insgesamt für diese Aufschaltung Kosten in Höhe von rund 3.500,00 € bis 4.000,00 € ergeben. Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.