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Beschlusstext (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
81 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
11.10.16, 18:01
Aktualisiert
11.10.16, 18:01
Beschlusstext (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.10.2016 Beschlussauszug aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 06.10.2016, 18:00 Uhr. 2. Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß (V-99/2016) Ausschussvorsitzender Kunth erläutert die Vorlage. Herr Franzen fügt hinzu, dass die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehren seit der Gesetzesänderung keine freiwillige Aufgaben, sondern pflichtige Aufgaben der Gemeinde sind. Herr Ruskowski gibt an, dass der Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ ebenfalls die Höhe der übrigen Entschädigungen, die bei der freiwilligen Feuerwehr gezahlt werden, thematisieren wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig ab dem 01.08.2016 die Aufwandsentschädigung für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und der beiden stellvertretenden Leiter wie folgt festzusetzen: - Leiter der Freiwilligen Feuerwehr – jährlich 2.400,00 € (mtl. Zahlung à 200,00 €) - 1. Stellv. Leiter der Feuerwehr – jährlich 1.200,00 € (mtl. Zahlung à 100,00 €) - 2. Stellv. Leiter der Feuerwehr – jährlich 1.200,00 € (mtl. Zahlung à 100,00 €)