Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
85 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
11.10.16, 18:01
Aktualisiert
11.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.10.2016
Beschlussauszug
aus der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 06.10.2016, 18:00 Uhr.
3.
Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung
hier: Vorschläge der RegioEntsorgung zur künftigen Entsorgung im
Gemeindegebiet
(V-109/2016)
Ausschussvorsitzender Kunth erläutert die Vorlage.
Herr Erasmi hat die Befürchtung, dass sechs Container für die Grünschnittsammlung zu
wenig sind und somit illegale Müllablagerungen zunehmen könnten.
Weiterhin ist er vom Verzicht auf die Windelsäcke nicht überzeugt.
Ausschussvorsitzender Kunth erläutert, dass weitere Konzepte umsetzbar sind. Im
ersten Jahr könnten die Windelsäcke beispielsweise weiterhin angeboten werden.
Herr Franzen fügt hinzu, dass ohne eine Kalkulation keine Entscheidung getroffen
werden kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig
bei zwei Enthaltungen, folgendes zu beschließen:
1. Zur separaten Erfassung der Grünabfälle wird zukünftig eine Containersammlung
eingerichtet. Gleichzeitig soll auf die 240l Bioabfallbehälter zukünftig grundsätzlich
verzichtet werden. Die Bürger werden über die Hintergründe der Änderungen und die
Vorteile einer getrennten Grünabfallerfassung sowie über die Hintergründe der
Änderungen und die Vorteile einer getrennten Grünabfallerfassung sowie über die
Einsparpotenziale bei richtiger Mülltrennung ausreichend informiert. Auf Wunsch ist die
Auslieferung einer 240 l Bio-Tonne möglich.
2. Zur Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Gebührenreduzierung
als Ersatz für den derzeit eingesetzten „Windelsack“ wird die Verwaltung beauftragt, zur
nächsten Sitzungsrunde entsprechende Berechnungen vorzulegen.
3. Bei der Abrechnung der Altpapier-Sammlungen mit den Vereinen wird zukünftig die
Gesamtmenge anhand eines Umlageschlüssels verteilt, der sich aus dem
durchschnittlichen prozentualen Anteil des Ortsteils an der Gesamtmenge und aus dem
prozentualen Anteil an der Gesamtmenge bezogen auf die Einwohner des Ortsteils
zusammensetzt (Gewichtung 80/20). Die Wichtung wird jährlich um 10 Punkte
zugunsten des Einwohneranteils verschoben. Zur Kontrolle sollen alle zwei Jahre
unangekündigte Nachmessungen der einzelnen Mengen in den Ortsteilen erfolgen und
gegebenenfalls der Umlageschlüssel angepasst werden.