Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
28 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:01
Aktualisiert
16.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.09.2016
Beschlussauszug
aus der 15. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 08.09.2016, 18:05 Uhr.
3.
Beitritt der Gemeinde Vettweiß zum Zweckverband RegioEntsorgung mit
Wirkung vom 01.01.2017
(V-94/2016)
Herr Franzen ist der Auffassung, dass der Beitritt zum Entsorgungszweckverband
RegioEntsorgung ein vernünftiger und kostengünstiger Weg ist. Herr Ruskowski stimmt
zu.
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat einstimmig:
1. Die Gemeinde Vettweiß tritt dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung auf
Grundlage der als Anlage 3 beigefügten Zweckverbandssatzung des
Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung bei.
2. Die Gemeinde Vettweiß überträgt dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung
mit
befreiender
Wirkung
folgende
Aufgaben:
a) Die Einsammlung, Beförderung und den Transport der im Gebiet der Gemeinde
Vettweiß angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung gemäß §§ 17 Abs.1, 20
Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 5 Abs. 6 des
Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfalen (LAbfG). Der Aufgabenübergang tritt
zum
01.01.2017,
um
0:00
Uhr
ein.
b) Ausgenommen von der befreienden Aufgabenübertragung im Sinne von a) sind
die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des Kommunalen
Abgabengesetzes (KAG NRW) sowie die folgenden Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6
LAbfG:
- Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig
abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks,
von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen
den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer
verpflichtet ist (§ 5 Abs. 6 S. 2 LAbfG).
- Die Aufstellung, Erhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies
nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 LAbfG).
3. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Zweckverbandssatzung des
Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen
Fassung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des
kommunalaufsichtsrechtlichen
Genehmigungsverfahrens
eventuell
erforderlichen (redaktionellen) Änderungen zuzustimmen. Der Rat ist hierüber
zu informieren.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage des Beitrittsbeschlusses
des Rates den Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu
beantragen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Abfallsatzung der
Gemeinde Vettweiß vorzubereiten.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.09.2016
Seite 2