Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
03.02.10, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 26.01.2010
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Betreff
4.4
Antrag der Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes E 19 zum Zwecke der Errichtung einer
Papiermaschinenhalle und eines Papierrollenlagers;
hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1
BauGB
Vorlage: 97/2009
Beschluss:
Den von der Firma Niederauer Mühle GmbH beantragten Befreiungen von den Festsetzungen
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, bezüglich der Überschreitung
der überbaubaren Flächen und der Überschreitung der maximalen Firsthöhe für das geplante
Papierrollenlager um 3,00 m wird zugestimmt. Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
wird erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma über die äußere Gestaltung der Baukörper zu
verhandeln, damit sich diese dem Landschaftsbild anpassen.
Die von der Gemeinde Kreuzau gesondert abzugebende Stellungnahme zum beabsichtigten
BImSchG-Änderungsantrag bleibt vom vorstehenden Beschluss unberührt. Der wie vor gefasste
Beschluss ist für diese Stellungnahme nicht bindend.
Beratungsergebnis:
12 Stimmen dafür, 7 dagegen, 0 Enthaltungen