Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
18.10.13, 18:02
Aktualisiert
18.10.13, 18:02
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Drucksache: WP8-52/2013
1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
09.04.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
05.11.2013
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 der mit der Prüfung
beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO
Deutsche
Warentreuhand
Aktiengesellschaft an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
• den Jahresabschluss 2012 festzustellen,
• dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
• den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.100.593,54 Euro der allgemeinen Rücklage
zu entnehmen.
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Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen
Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
¾
¾
¾
¾
¾
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 28.03.2013 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am
09.04.2013 zugeleitet. Die Zuleitung des Entwurfs bis zum 31.03. dieses Jahres konnte
zwar nicht eingehalten werden, dennoch kann die Vorlage nicht zuletzt in Vergleich mit der
großen Mehrzahl der NRW-Kommunen als zeitnah bezeichnet werden.
Aufgrund der schwierigen und zeitlich verschobenen Haushaltsplanung einschließlich
Haushaltssicherungskonzept konnten die internen Leistungsverrechnungen (ILV), die
endgültigen Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2012, die Aktivierung der
Parkplatzerweiterungsfläche an der St.-Rochus-Straße und die bilanzielle Bewertung der
Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam
in der Entwurfsfassung noch nicht umgesetzt werden. Die Änderungen wurden in der
Phase
der
Prüfung
des
Jahresabschlusses
2012
durch
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen. Bei der bilanziellen Bewertung der
Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg gab es auch nach der
Entwurfsfassung keine Änderungen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 sah ein planerisches
Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 11.302.633 Euro vor, das Defizit minderte planerisch
die allgemeine Rücklage. Zusätzlich wurden konsumtive Ermächtigungsübertragungen von
2011 nach 2012 in Höhe von 575.379 Euro vorgenommen.
Die Gesamtergebnisrechnung 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
10.100.593,54 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde in 2011 aufgebraucht. Der
Jahresfehlbetrag muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
(10.100.593,54 Euro) gedeckt werden.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2012 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch
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die BDO wurde in den Monaten Mai bis August 2013 (mit Unterbrechungen) in den
Räumen der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt
Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.100.593,54 Euro ist der allgemeinen Rücklage zu
entnehmen. Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2012 über 72.854.424,44 Euro
Eigenkapital / Quote: 30,35% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro /
Quote: 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt rd. 240,1 Mio. Euro.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO).
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung
erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die
Prüfung
des
Jahresabschlusses
hat
zudem
Kontroll-,
Informationsund
Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar
und
die
Übersicht
über
örtlich
festgelegte
Restnutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art
und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine
Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob
• ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
• der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist,
eine Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert
unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den
Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen.
Eine
gedruckte Version des Jahresabschlusses 2012 mit Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern
des Rechnungsprüfungsausschusses bereits Mitte Oktober zugestellt (Fächer im Rathaus
Kaster).
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der
Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen
Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des
Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
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Sitzungsvorlage
Der
Jahresabschluss
unterliegt
der
überörtlichen
Prüfung
durch
die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen,
dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu
erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur
Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung
eines reibungslosen Sitzungsverlaufs
zweckmäßig, dies dem Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen
gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO
bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen.
50181 Bedburg, 11.10.2013
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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