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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
18.10.13, 18:02
Aktualisiert
18.10.13, 18:02
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-52/2013 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 09.04.2013 Rechnungsprüfungsausschuss 05.11.2013 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2012 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg • den Jahresabschluss 2012 festzustellen, • dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und • den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.100.593,54 Euro der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den Teilrechnungen der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 28.03.2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 zugeleitet. Die Zuleitung des Entwurfs bis zum 31.03. dieses Jahres konnte zwar nicht eingehalten werden, dennoch kann die Vorlage nicht zuletzt in Vergleich mit der großen Mehrzahl der NRW-Kommunen als zeitnah bezeichnet werden. Aufgrund der schwierigen und zeitlich verschobenen Haushaltsplanung einschließlich Haushaltssicherungskonzept konnten die internen Leistungsverrechnungen (ILV), die endgültigen Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2012, die Aktivierung der Parkplatzerweiterungsfläche an der St.-Rochus-Straße und die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg ergebnis- und/oder bilanzwirksam in der Entwurfsfassung noch nicht umgesetzt werden. Die Änderungen wurden in der Phase der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen. Bei der bilanziellen Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg gab es auch nach der Entwurfsfassung keine Änderungen. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2012 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 11.302.633 Euro vor, das Defizit minderte planerisch die allgemeine Rücklage. Zusätzlich wurden konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2011 nach 2012 in Höhe von 575.379 Euro vorgenommen. Die Gesamtergebnisrechnung 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.100.593,54 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde in 2011 aufgebraucht. Der Jahresfehlbetrag muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (10.100.593,54 Euro) gedeckt werden. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch Beschlussvorlage WP8-52/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 die BDO wurde in den Monaten Mai bis August 2013 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.100.593,54 Euro ist der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2012 über 72.854.424,44 Euro Eigenkapital / Quote: 30,35% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt rd. 240,1 Mio. Euro. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO). Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informationsund Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob • ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder • der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses 2012 mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bereits Mitte Oktober zugestellt (Fächer im Rathaus Kaster). Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-52/2013 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. 50181 Bedburg, 11.10.2013 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-52/2013 1. Ergänzung Seite 4