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Beschlussvorlage (Widmung der Straße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Widmung der Straße  Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug  Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße)  in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße  Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug  Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße)  in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung der Straße  Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug  Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße)  in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 328/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung der Straße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 328/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 22.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Widmung der Straße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den Amselweg – Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich, als städtische Straße (Gemeindestraßen) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (SGV NRW“ 91) – in der jeweiligen Fassung - dem öffentlichen Verkehr zu widmen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Amselweg –Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich wurde zwischenzeitlich endausgebaut. Die Straße wird dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau entsprechend als städtische Straße genutzt. Das diesbezügliche Straßenland steht im Eigentum der Stadt Wesseling. Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine TUIV 08/1998