Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
328/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung der Straße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen
Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 328/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
22.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Widmung der Straße Amselweg - Stichstraße - (südwestlich vom Hauptzug Amselweg - zwischen
Kronenweg und Starenweg - abzweigende Straße) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den Amselweg – Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich, als städtische
Straße (Gemeindestraßen) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (SGV NRW“ 91) – in der jeweiligen Fassung - dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Amselweg –Stichstraße – (südwestlich vom Hauptzug Amselweg – zwischen Kronenweg und
Starenweg – abzweigende Straße) in Wesseling-Keldenich wurde zwischenzeitlich endausgebaut. Die
Straße wird dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau entsprechend als städtische Straße
genutzt. Das diesbezügliche Straßenland steht im Eigentum der Stadt Wesseling.
Die Stadt Wesseling als Straßenbaulastträger verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
TUIV 08/1998