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Beschlusstext (Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen in einem Teilbereich der Brigidastraße in Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
11.11.10, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen in einem Teilbereich der Brigidastraße in Untermaubach)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 04.11.2010 TOP Betreff 9. Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen in einem Teilbereich der Brigidastraße in Untermaubach Vorlage: 75/2010 Beschluss: 1. Nach Überprüfung besteht in der Brigidastraße zwischen Rurstraße bzw. Weideweg und Molbachstraße keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Einrichtung einer Anwohnerparkzone, einer Sperrung für den Schwerlastverkehr und für eine Ausweisung als Einbahnstraße. Die derzeitige Verkehrslage wird daher unverändert beibehalten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller entsprechend zu unterrichten. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen