Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
11.11.10, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 04.11.2010
TOP
Betreff
9.
Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen in einem Teilbereich der
Brigidastraße in Untermaubach
Vorlage: 75/2010
Beschluss:
1.
Nach Überprüfung besteht in der Brigidastraße zwischen Rurstraße bzw. Weideweg und
Molbachstraße keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Einrichtung einer
Anwohnerparkzone, einer Sperrung für den Schwerlastverkehr und für eine Ausweisung
als Einbahnstraße. Die derzeitige Verkehrslage wird daher unverändert beibehalten.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller entsprechend zu unterrichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen