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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
11.11.10, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
         Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 04.11.2010 TOP Betreff 3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 76/2010 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle 176/37, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet lediglich die Ergänzung der textlichen Festsetzungen wie folgt: a) entlang der Maubacher Straße: Einzel- und Doppelhäuser zulässig, Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Einzelhausbebauung: 19,00 m, Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Doppelhausbebauung: 9,50 m. b) entlang der Kelterstraße: Einzel- und Doppelhäuser zulässig mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen