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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen 230 300 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 230 300 15.06.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Roos 15.06.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666/SGV.NRW. 2023) und den §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW. S.712/SGV.NRW. 610) – alle Texte in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 2 der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling vom 27.12.1978, in der Fassung vom 09.03.2005, erhält folgende Fassung: (2) Die Gebühren betragen monatlich je qm Wohnfläche für die Unterkünfte 1. Hubertusstraße 103 2. Keldenicher Straße 39, Vorderhaus, Erdgeschoss 3. Keldenicher Straße 39, Vorderhaus, 1. Obergeschoss u. Dachgeschoss und Keldenicher Straße 39, Hinterhaus 4. Keldenicher Straße 68 5. Konrad-Adenauer-Straße 8 6. Mühlenweg 65, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss 7. Mühlenweg 65, Dachgeschoss 8. Römerstraße 135 9. Keldenicher Straße 81 2,60 €, 1,30 €, 0,80 €, 1,50 €, 0,80 €, 1,50 €, 1,00 €, 1,30 €, 1,50 €. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Durch die Sitzungsvorlage Nr. 168/2010, die mit dieser Vorlage korrespondiert, ist vorgesehen, das städtische Wohnhaus Vogelsang 6 aus dem Katalog der gewidmeten städtischen Obdachlosenunterkünfte herauszunehmen. Zur Begründung der Maßnahme wird auf die Sachdarstellung bei der Sitzungsvorlage Nr. 168/2010 verwiesen. 2. Lösung Das städtische Wohnhaus Vogelsang 6 wird als Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Es ist daher aus dem Katalog der in der Gebührensatzung für die Benutzungsordnung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Wesseling genannten Unterkünfte zu streichen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Ausgabenreduzierungen bei den Produktsachkonten: 050 315 000 5211000 Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen 050 315 000 5241000 Bewirtschaftung Grundstück u. baulichen Anlagen 050 315 000 5441010 Steuern, Versicherung für Liegenschaften Einnahmereduzierung beim Produktsachkonto: 050 315 000 4321009 Benutzungsentgelte für Obdachlosenunterkünfte