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Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
01.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

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BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 01.06.2010 TOP Betreff 8. Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle" Vorlage: 35/2010 Beschluss: Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung