Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
01.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 01.06.2010
TOP
Betreff
7.
Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 6 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher ungewidmetes Teilstück in Verlängerung der Schulstraße
Vorlage: 34/2010
Beschluss:
Das restliche Teilstück der Schulstraße, beginnend am Abzweig „Am Kupferscheid“ und endend
am Rurufer-Radweg, wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße –
Untergruppe „Anliegerstraße“ – dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen