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Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen; hier: Erneute Offenlage)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
10.02.17, 18:01
Aktualisiert
10.02.17, 18:01
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen;
hier: Erneute Offenlage)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.02.2017 Beschlussauszug aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 31.01.2017, 18:00 Uhr. 2. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß zur Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen; hier: Erneute Offenlage (V-8/2017) Herr Hüvelmann erläutert die Vorlage und Ausschussvorsitzender Kemmerling begrüßt Herrn Machmuth von der Firma VDH. Herr Machmuth stellt dem Ausschuss die überarbeitete Potentialanalyse anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) vor. Er erläutert unter anderem den Planungsanlass, den Verfahrensstand, die Standortuntersuchung, die harten und weichen Untersuchungskriterien und geht auf die Abwägung sowie auf die Darstellung im Flächennutzungsplan ein. Insgesamt wurden 1009,17 ha Potentialfläche ermittelt. Herr Roeb fragt, ob für den Standort zwischen Jakobwüllesheim und Kelz die Abstandsfläche eingehalten werden kann, wenn dort bezugnehmend auf die Bördebahn eventuell die Bebauung Richtung Bahn erweitert wird. Herr Machmuth sagt eine Klärung zu. Herr Schönen stellt die Frage, ob es bei der Fläche 6 (nordöstlich von Kelz), welche zur Ausweisung empfohlen wird, keine Schwierigkeiten wegen des Drehfunkfeuers geben wird. Herr Machmuth antwortet, dass evtl. Höhenbeschränkungen und die Richtwerte eingehalten werden müssen, dieses jedoch im späteren Verfahren zu prüfen wäre. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, dass das Ergebnis der Potentialanalyse in den überarbeiteten Planentwurf mit einzuarbeiten ist und dieses mit Begründung für die Dauer eines Monats nach § 4a, Absatz 3 BauGB öffentlich auszulegen.