Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
243 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
23.02.16, 18:01
Aktualisiert
23.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 18.02.2016, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
1. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Joachim Kunth
Ralf Berth
Franz Bille
Angelika Binkis
Franz-Wilhelm Erasmi
Alfons Esser
Volker Franzen
Arnold Fraussen
Hermann Josef Haaß
Dirk Hürtgen
Claudia Jäger
Helmut Kemmerling
Helmut Erich Körner
Monika Lövenich
Jürgen Otto
Hubertus Reifferscheidt
Irmgard Rosbroy
Jürgen Ruskowski
Helga Schmidt
Klaus Thomas
Johanna Weber
Karl Wirtz
Dr. Hans Rainer Wollseifen ab TOP I/3
Andreas Zurhelle
Entschuldigt:
1.
2.
3.
4.
5.
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Henning Demke
Norbert Kolbe
Thomas Poth
Wilhelm Roeb
Angelika Stockem
Von der Verwaltung: Karl-Heinz Hassel, Christian Heinrichs, Peter Hüvelmann und Albert Müller.
Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer, den Pressevertreter und Herrn Roder
vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung und die
Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates vom 23.12.2015 -öffentliche SitzungGegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates vom 10.12.2015 –öffentlicher
Teil- werden keine Einwendungen erhoben.
Punkt 2.
Beschlusskontrolle
(V-29/2016)
Ratsmitglied Körner teilt mit, dass er die Vorlage nicht erhalten hat.
Ratsmitglied
Otto
vermisst
die
Angabe
zur
WLAN-Einrichtung
in
Flüchtlingsunterkünften. Bürgermeister Kunth erklärt, dass die Beschlusskontrolle sich
nur auf die Punkte der vergangen Ratssitzungen bezieht und WLAN kein Rats-TOP
war. Er sagt hierzu aber Stellungnahme unter Anfragen und Mitteilungen zu.
Beschluss:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 3.
Neubaugebiet Disternich "An der Kreuzstraße"
(V-27/2016)
Herr Roder stellt die Planung des Neubaugebietes Disternich „An der Kreuzstraße“
anhand von Folien vor (Anlage 1).
Auf die Frage von Ratsmitglied Kemmerling zur Größe der Parzellen, teilen Herr Roder
und Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann mit, dass zwölf Grundstücke in der
Größenordnung zwischen 460 bis 750 m² entstehen. Verwaltungsmitarbeiter
Hüvelmann bestätigt auf die Nachfrage von Ratsmitglied Weber, dass der vorhandene
Baumbestand sich im gemeindlichen Bereich befindet.
Ratsmitglied Lövenich fragt nach den Ausgleichsflächen. Verwaltungsmitarbeiter
Hüvelmann verweist auf den Bebauungsplan, wonach Ausgleichsflächen im Bereich
des Gebietes liegen und teilweise dem Ökokonto der Gemeinde entnommen werden.
Ratsmitglied Körner bittet um die Information, ob der Kanal ausreichende dimensioniert
ist. Herr Roder bestätigt, dass die damals geplanten Kanäle die Erweiterung
aufnehmen können. Jahrhundertregen werden bei Planungen nie berücksichtigt. In
diesem Fall ist nicht ausgeschlossen, dass Kanäle überlaufen. Im Bereich des
Wendehammers handelt es sich um eine Wanne. Dort ist immer für gesäuberte
Einläufe zu sorgen.
Auf die Frage von Ratsmitglied Schmidt, wann die Erschließung mit den übrigen
Versorgungsleitungen erfolgt, antwortet Herr Roder, dass dafür der Bereich des
gepflasterten Seitenstreifens während der Herstellung als Baustraße vorgesehen ist.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß stimmt der vorgestellten Planung einstimmig zu.
Punkt 4.
1. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015
(V-16/2016)
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat mit 15 gegen
sechs Stimmen bei drei Enthaltungen die 1. Änderung der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß (Anlage 2).
Punkt 5.
9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß
für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
(V-17/2016)
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat
einstimmig bei zwei Enthaltungen, die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen.
Punkt 6.
Bebauungsplan Ve-16 "Am Juffernpesch"
hier: Änderung des Erschließungsvertrages
(V-8/2016)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
Punkt 7.
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz
(V-10/2016)
Auf die Frage von Ratsmitglied Kemmerling, ob die Fördermittel auch für den Bau der
Flüchtlingsunterkunft eingesetzt werden können, antwortet Verwaltungsmitarbeiter
Hüvelmann, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung hierzu noch aussteht.
Beschluss:
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung
empfohlen, beschließt der Rat einstimmig, dass die Verwaltung das Thema aufarbeitet
und zu gegebener Zeit konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen zur
Finanzierung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz vorlegt.
Punkt 8.
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der
Ortschaft Lüxheim
(V-12/2016)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund der Empfehlung des
Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
einstimmig:
A.
B.
Punkt 9.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß den
in der Anlage formulierten Wertungsvorschlägen (Anlage 4).
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen
Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher
Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind einzuholen.
Antrag auf Änderung der postalischen Anschrift für die "Burg
Gladbach"
(V-13/2016)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr
und Wirtschaftsförderung beschließt der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung,
die bisherige Anschrift für die ehemalige Wasserburg in Gladbach von „Hubertusstraße
18“ auf „Burg Gladbach“ zu ändern.
Punkt 10.
Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und
Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: Satzungsbeschluss
(V-14/2016)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr
und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig:
A.
Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den
Wertungsvorschlägen:
1.
Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g.
Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante
ansteigen.
Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind
bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen
Grundwasser-ständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung
bzw. –ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der
baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen
der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
2.
Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“
Wertungsvorschlag:
entfällt
3.
Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor:
Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das
Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus
bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort
vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial
oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im
Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das
ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben
zurückgeschoben worden ist.
Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine
Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst.
Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert
werden.
4.
Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz-
„Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die
vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch
plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der
vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt.
Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“
Wertungsvorschlag:
Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung zu Grunde, die nachvollziehbar und
plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig.
B.
Punkt 11.
Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt
der Gemeinderat einstimmig die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung
einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
als Satzung. (Anlage 5)
Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw.
Klimaschutzteilkonzeptes für die Gemeinde Vettweiß;
Antrag der CDU-Fraktion
(V-18/2016)
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 21 gegen eine Stimme bei
zwei Enthaltungen, die Verwaltung möge unter Inanspruchnahme eines externen
Fachbüros die Entwicklung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes einleiten,
Fördermöglichkeiten abklären und entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt
einbringen.
Punkt 12.
Ausbau der Hariggasse in Vettweiß von Gartenstraße bis Haus Nr.
2
(V-2/2016)
Ratsmitglied Erasmi erläuterte, dass er seinerzeit von einem Anlieger gebeten wurde,
den Ausbau der Straße einzuleiten. Im Nachhinein stellt sich nun heraus, dass einem
Ausbau durch die Anlieger widersprochen wird.
Auf Wunsch aus dem Gremium sagt Bürgermeister Kunth eine Beratung in der
kommenden Sitzungsrunde zu.
Beschluss:
Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung,
Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung einstimmig, dem Wunsch der Anwohner zu
entsprechen und zum jetzigen Zeitpunkt keinen Straßenausbau durchzuführen.
Punkt 13.
Neubesetzung eines Sitzes im Ausschuss für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales
(V-24/2016)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt auf Vorschlag der BI-Fraktion einstimmig Herrn
Herbert Quirl zum sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales.
Punkt 14.
Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz
Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten
(V-15/2016)
Ratsmitglied Jäger erklärt ihre Befangenheit und nimmt an Beratung und Abstimmung
nicht teil.
In seiner Eigenschaft als Ratsvertreter aus Kelz nutzt Ratsmitglied Klaus Thomas die
Gelegenheit, um dem scheidenden Ortsvorsteher Karl Wirtz zu danken.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Günter Jäger einstimmig zum
Ortsvorsteher der Ortschaft Kelz ab 01.03.2016.
Im Anschluss an die Beschlussfassung ernennt Bürgermeister Kunth Herrn Jäger zum
Ehrenbeamten, vereidigt ihn und überreicht die entsprechende Urkunde. Die
Niederschrift über die Vereidigung ist als Anlage 6 beigefügt.
Punkt 15.
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW der Partei "Die
Republikaner"
(V-25/2016)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, den Antrag der Partei „Die
Republikaner“ auf Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf
öffentlichen Plätzen abzulehnen, da es nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um
die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Gemeinde Vettweiß.
Punkt 16.
Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die
Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt)
a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017
b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020
d) Stellenplan 2016/2017
e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027
(V-28/2016)
Bürgermeister Kunth erinnert an die Beratungen in den vorangegangenen
Ausschusssitzungen. Die nun vorgelegten Entwürfe der Haushaltssatzungen 2016 und
2017 mit deren Anlagen beinhalten die Beratungsergebnisse aus den Ausschüssen.
Die Haushaltsreden von CDU- und SPD-Fraktion sind als Anlagen 7 und 8 beigefügt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt mit 15 gegen sieben Stimmen bei zwei
Enthaltungen die als Anlage beigefügten Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Anlagen 9 und 10) sowie die Finanzplanung bis
2027.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 wird beschlossen.
Der Stellenplan 2016/2017 wird beschlossen.
Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2027 wird
beschlossen.
Punkt 17.
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragen liegen nicht vor.
Punkt 18.
Anfragen und Mitteilungen
a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass die Interessengemeinschaft Soller eine
Bauvoranfrage auf den Weg gebracht hat, um die ehem. Schule im hinteren Bereich zu
erweitern.
b) Ratsmitglied Kemmerling hatte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
um Information gebeten, ob die Gemeinde Finanzmittel aus dem Sonderprogramm
„Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragen
könne. Bürgermeister Kunth hat hierzu recherchiert, dass diese Mittel grundsätzlich nur
in Kombination mit investiven und investitionsbegleitenden Maßnahmen vorgesehen
sind.
Auf den Einwand von Ratsmitglied Thomas, die Stelle könne mit der Investition in das
neue Flüchtlingsheim kombiniert werden, sagt Bürgermeister Kunth erneute Prüfung zu.
c) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass die Entwicklung des Brandschutzbedarfsplanes
wegen einer Gesetzesneufassung noch verschoben wurde. Eine Beratung wird für die
nächste Runde avisiert.
d) Ratsmitglied Fraußen berichtet, dass der Gartenbauverein Soller die Beete am
Dorfplatz Soller, die noch aus den 70er Jahren bepflanzt sind, aufbereiten und neu
gestalten möchte. Die Bitte um Unterstützung durch den Bauhof sagt Bürgermeister
Kunth zu.
e) Auf die Frage von Ratsmitglied Otto, wie weit die WLAN-Versorgung der
Flüchtlingsunterkünfte vorangeschritten ist, antwortet Verwaltungsmitarbeiter Müller,
dass die Anträge bei der Telekom gestellt wurden, mit der Lieferung der notwendigen
Hardware allerdings noch nicht zurechnen ist. Auf die spätere Nachfrage von
Ratsmitglied Lövenich wird bestätigt, dass der Stand auch für die Unterkunft
Kettenheimer Straße gilt.
f) Ratsmitglied Erasmi geht auf die Erweiterung um Baulandflächen in Soller ein.
Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann verweist auf die vor wenigen Jahren getroffene
Feststellung, dass in Soller noch ausreichende Baulücken längerfristig zur Verfügung
stehen.
Ratsmitglied Fraußen ergänzt, dass sich seit 2013 in Soller bis jetzt einiges getan hat.
Damals sollte eine Anfrage an die Bezirksregierung gestellt werden. Das Ergebnis ist
noch nicht bekannt.
g) Ratsmitglied Kemmerling hinterfragt bezüglich der Änderung des FlüAG die
Erstattungsgrenzen für außergewöhnliche Krankheitskosten von Flüchtlingen.
Verwaltungsmitarbeiter Hassel antwortet, dass die Erstattungsgrenze nach der
geplanten Gesetzesänderung von zur Zeit 70.000€ auf 35.000€ herabgesetzt werden
soll.
Ende der Sitzung : 19:50 Uhr
________________________
(Kunth)
Bürgermeister
______________________
(Müller)
Schriftführer