Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
243 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
23.02.16, 18:01
Aktualisiert
23.02.16, 18:01

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 18.02.2016, 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 1. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. stellv. Bürgermeister Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Joachim Kunth Ralf Berth Franz Bille Angelika Binkis Franz-Wilhelm Erasmi Alfons Esser Volker Franzen Arnold Fraussen Hermann Josef Haaß Dirk Hürtgen Claudia Jäger Helmut Kemmerling Helmut Erich Körner Monika Lövenich Jürgen Otto Hubertus Reifferscheidt Irmgard Rosbroy Jürgen Ruskowski Helga Schmidt Klaus Thomas Johanna Weber Karl Wirtz Dr. Hans Rainer Wollseifen ab TOP I/3 Andreas Zurhelle Entschuldigt: 1. 2. 3. 4. 5. Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Henning Demke Norbert Kolbe Thomas Poth Wilhelm Roeb Angelika Stockem Von der Verwaltung: Karl-Heinz Hassel, Christian Heinrichs, Peter Hüvelmann und Albert Müller. Bürgermeister Kunth begrüßt die Mitglieder, die Zuhörer, den Pressevertreter und Herrn Roder vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates vom 23.12.2015 -öffentliche SitzungGegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates vom 10.12.2015 –öffentlicher Teil- werden keine Einwendungen erhoben. Punkt 2. Beschlusskontrolle (V-29/2016) Ratsmitglied Körner teilt mit, dass er die Vorlage nicht erhalten hat. Ratsmitglied Otto vermisst die Angabe zur WLAN-Einrichtung in Flüchtlingsunterkünften. Bürgermeister Kunth erklärt, dass die Beschlusskontrolle sich nur auf die Punkte der vergangen Ratssitzungen bezieht und WLAN kein Rats-TOP war. Er sagt hierzu aber Stellungnahme unter Anfragen und Mitteilungen zu. Beschluss: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Punkt 3. Neubaugebiet Disternich "An der Kreuzstraße" (V-27/2016) Herr Roder stellt die Planung des Neubaugebietes Disternich „An der Kreuzstraße“ anhand von Folien vor (Anlage 1). Auf die Frage von Ratsmitglied Kemmerling zur Größe der Parzellen, teilen Herr Roder und Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann mit, dass zwölf Grundstücke in der Größenordnung zwischen 460 bis 750 m² entstehen. Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann bestätigt auf die Nachfrage von Ratsmitglied Weber, dass der vorhandene Baumbestand sich im gemeindlichen Bereich befindet. Ratsmitglied Lövenich fragt nach den Ausgleichsflächen. Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann verweist auf den Bebauungsplan, wonach Ausgleichsflächen im Bereich des Gebietes liegen und teilweise dem Ökokonto der Gemeinde entnommen werden. Ratsmitglied Körner bittet um die Information, ob der Kanal ausreichende dimensioniert ist. Herr Roder bestätigt, dass die damals geplanten Kanäle die Erweiterung aufnehmen können. Jahrhundertregen werden bei Planungen nie berücksichtigt. In diesem Fall ist nicht ausgeschlossen, dass Kanäle überlaufen. Im Bereich des Wendehammers handelt es sich um eine Wanne. Dort ist immer für gesäuberte Einläufe zu sorgen. Auf die Frage von Ratsmitglied Schmidt, wann die Erschließung mit den übrigen Versorgungsleitungen erfolgt, antwortet Herr Roder, dass dafür der Bereich des gepflasterten Seitenstreifens während der Herstellung als Baustraße vorgesehen ist. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Vettweiß stimmt der vorgestellten Planung einstimmig zu. Punkt 4. 1. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015 (V-16/2016) Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt der Rat mit 15 gegen sechs Stimmen bei drei Enthaltungen die 1. Änderung der Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß (Anlage 2). Punkt 5. 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 (V-17/2016) Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen, die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen. Punkt 6. Bebauungsplan Ve-16 "Am Juffernpesch" hier: Änderung des Erschließungsvertrages (V-8/2016) Der Rat der Gemeinde Vettweiß nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis Punkt 7. Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (V-10/2016) Auf die Frage von Ratsmitglied Kemmerling, ob die Fördermittel auch für den Bau der Flüchtlingsunterkunft eingesetzt werden können, antwortet Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung hierzu noch aussteht. Beschluss: Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat einstimmig, dass die Verwaltung das Thema aufarbeitet und zu gegebener Zeit konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen zur Finanzierung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz vorlegt. Punkt 8. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der Ortschaft Lüxheim (V-12/2016) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung einstimmig: A. B. Punkt 9. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß den in der Anlage formulierten Wertungsvorschlägen (Anlage 4). Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind einzuholen. Antrag auf Änderung der postalischen Anschrift für die "Burg Gladbach" (V-13/2016) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung, die bisherige Anschrift für die ehemalige Wasserburg in Gladbach von „Hubertusstraße 18“ auf „Burg Gladbach“ zu ändern. Punkt 10. Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss (V-14/2016) Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: A. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den Wertungsvorschlägen: 1. Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g. Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasser-ständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. 2. Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“ Wertungsvorschlag: entfällt 3. Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor: Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben zurückgeschoben worden ist. Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst. Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert werden. 4. Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz- „Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“ Wertungsvorschlag: Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung zu Grunde, die nachvollziehbar und plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig. B. Punkt 11. Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Gemeinderat einstimmig die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch als Satzung. (Anlage 5) Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw. Klimaschutzteilkonzeptes für die Gemeinde Vettweiß; Antrag der CDU-Fraktion (V-18/2016) Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 21 gegen eine Stimme bei zwei Enthaltungen, die Verwaltung möge unter Inanspruchnahme eines externen Fachbüros die Entwicklung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes einleiten, Fördermöglichkeiten abklären und entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt einbringen. Punkt 12. Ausbau der Hariggasse in Vettweiß von Gartenstraße bis Haus Nr. 2 (V-2/2016) Ratsmitglied Erasmi erläuterte, dass er seinerzeit von einem Anlieger gebeten wurde, den Ausbau der Straße einzuleiten. Im Nachhinein stellt sich nun heraus, dass einem Ausbau durch die Anlieger widersprochen wird. Auf Wunsch aus dem Gremium sagt Bürgermeister Kunth eine Beratung in der kommenden Sitzungsrunde zu. Beschluss: Der Rat beschließt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung einstimmig, dem Wunsch der Anwohner zu entsprechen und zum jetzigen Zeitpunkt keinen Straßenausbau durchzuführen. Punkt 13. Neubesetzung eines Sitzes im Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales (V-24/2016) Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt auf Vorschlag der BI-Fraktion einstimmig Herrn Herbert Quirl zum sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales. Punkt 14. Neuwahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Kelz Ernennung des neu gewählten Ortsvorstehers zum Ehrenbeamten (V-15/2016) Ratsmitglied Jäger erklärt ihre Befangenheit und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. In seiner Eigenschaft als Ratsvertreter aus Kelz nutzt Ratsmitglied Klaus Thomas die Gelegenheit, um dem scheidenden Ortsvorsteher Karl Wirtz zu danken. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Vettweiß wählt Herrn Günter Jäger einstimmig zum Ortsvorsteher der Ortschaft Kelz ab 01.03.2016. Im Anschluss an die Beschlussfassung ernennt Bürgermeister Kunth Herrn Jäger zum Ehrenbeamten, vereidigt ihn und überreicht die entsprechende Urkunde. Die Niederschrift über die Vereidigung ist als Anlage 6 beigefügt. Punkt 15. Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW der Partei "Die Republikaner" (V-25/2016) Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig, den Antrag der Partei „Die Republikaner“ auf Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen abzulehnen, da es nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Gemeinde Vettweiß. Punkt 16. Beratung der Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushalt) a) Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan 2016/2017 b) Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027 c) Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 d) Stellenplan 2016/2017 e) Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2027 (V-28/2016) Bürgermeister Kunth erinnert an die Beratungen in den vorangegangenen Ausschusssitzungen. Die nun vorgelegten Entwürfe der Haushaltssatzungen 2016 und 2017 mit deren Anlagen beinhalten die Beratungsergebnisse aus den Ausschüssen. Die Haushaltsreden von CDU- und SPD-Fraktion sind als Anlagen 7 und 8 beigefügt. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt mit 15 gegen sieben Stimmen bei zwei Enthaltungen die als Anlage beigefügten Haushaltssatzungen der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Anlagen 9 und 10) sowie die Finanzplanung bis 2027. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 wird beschlossen. Der Stellenplan 2016/2017 wird beschlossen. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2016 bis 2027 wird beschlossen. Punkt 17. Einwohnerfragestunde Einwohnerfragen liegen nicht vor. Punkt 18. Anfragen und Mitteilungen a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass die Interessengemeinschaft Soller eine Bauvoranfrage auf den Weg gebracht hat, um die ehem. Schule im hinteren Bereich zu erweitern. b) Ratsmitglied Kemmerling hatte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um Information gebeten, ob die Gemeinde Finanzmittel aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragen könne. Bürgermeister Kunth hat hierzu recherchiert, dass diese Mittel grundsätzlich nur in Kombination mit investiven und investitionsbegleitenden Maßnahmen vorgesehen sind. Auf den Einwand von Ratsmitglied Thomas, die Stelle könne mit der Investition in das neue Flüchtlingsheim kombiniert werden, sagt Bürgermeister Kunth erneute Prüfung zu. c) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass die Entwicklung des Brandschutzbedarfsplanes wegen einer Gesetzesneufassung noch verschoben wurde. Eine Beratung wird für die nächste Runde avisiert. d) Ratsmitglied Fraußen berichtet, dass der Gartenbauverein Soller die Beete am Dorfplatz Soller, die noch aus den 70er Jahren bepflanzt sind, aufbereiten und neu gestalten möchte. Die Bitte um Unterstützung durch den Bauhof sagt Bürgermeister Kunth zu. e) Auf die Frage von Ratsmitglied Otto, wie weit die WLAN-Versorgung der Flüchtlingsunterkünfte vorangeschritten ist, antwortet Verwaltungsmitarbeiter Müller, dass die Anträge bei der Telekom gestellt wurden, mit der Lieferung der notwendigen Hardware allerdings noch nicht zurechnen ist. Auf die spätere Nachfrage von Ratsmitglied Lövenich wird bestätigt, dass der Stand auch für die Unterkunft Kettenheimer Straße gilt. f) Ratsmitglied Erasmi geht auf die Erweiterung um Baulandflächen in Soller ein. Verwaltungsmitarbeiter Hüvelmann verweist auf die vor wenigen Jahren getroffene Feststellung, dass in Soller noch ausreichende Baulücken längerfristig zur Verfügung stehen. Ratsmitglied Fraußen ergänzt, dass sich seit 2013 in Soller bis jetzt einiges getan hat. Damals sollte eine Anfrage an die Bezirksregierung gestellt werden. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. g) Ratsmitglied Kemmerling hinterfragt bezüglich der Änderung des FlüAG die Erstattungsgrenzen für außergewöhnliche Krankheitskosten von Flüchtlingen. Verwaltungsmitarbeiter Hassel antwortet, dass die Erstattungsgrenze nach der geplanten Gesetzesänderung von zur Zeit 70.000€ auf 35.000€ herabgesetzt werden soll. Ende der Sitzung : 19:50 Uhr ________________________ (Kunth) Bürgermeister ______________________ (Müller) Schriftführer