Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
242/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
05.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 242/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
05.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2004 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 242/2005 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 651.415,09 € ab. Nach Abzug des
Jahresverlusts und des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 277.154,48 € von der im
Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 1.123.400,00 € verbleibt ein
Überschuss von 194.830,43 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht
wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es
ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 651.415,09 € ab. Die von der Stadt
bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 1.123.400,00 € reichte zur Abdeckung des Jahresverlusts und auch des Verlustausgleichs aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von
277.154,48 € aus. Saldiert verbleibt ein Überschuss von 194.830,43 €. Ursächlich für den Überschuss
sind insbesondere höhere als die im Wirtschaftsplan kalkulierten Betriebskostenzuschüsse und geringere Personalaufwendungen, weil neue Kindergartengruppen später als zunächst geplant den Betrieb
aufgenommen haben. Ursächlich für den Überschuss ist zudem der gegenüber dem Haushaltsplan
höhere Verlustausgleich, mit dem der Verlustvortrag abgedeckt werden konnte. Der höhere Verlustausgleich wurde finanziert aus Verbesserungen im Budget Jugendhilfe.
Die Werkleitung schlägt vor, den Überschuss von 194.830,43 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998