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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 242/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 05.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 242/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 05.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Kindertageseinrichtung der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2004, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2004 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 242/2005 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 651.415,09 € ab. Nach Abzug des Jahresverlusts und des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 277.154,48 € von der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 1.123.400,00 € verbleibt ein Überschuss von 194.830,43 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 651.415,09 € ab. Die von der Stadt bereits im Wirtschaftsjahr geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 1.123.400,00 € reichte zur Abdeckung des Jahresverlusts und auch des Verlustausgleichs aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 277.154,48 € aus. Saldiert verbleibt ein Überschuss von 194.830,43 €. Ursächlich für den Überschuss sind insbesondere höhere als die im Wirtschaftsplan kalkulierten Betriebskostenzuschüsse und geringere Personalaufwendungen, weil neue Kindergartengruppen später als zunächst geplant den Betrieb aufgenommen haben. Ursächlich für den Überschuss ist zudem der gegenüber dem Haushaltsplan höhere Verlustausgleich, mit dem der Verlustvortrag abgedeckt werden konnte. Der höhere Verlustausgleich wurde finanziert aus Verbesserungen im Budget Jugendhilfe. Die Werkleitung schlägt vor, den Überschuss von 194.830,43 € auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998