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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 276/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 26.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 276/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Esser 26.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Änderung der Satzung über die Entgelte für die Abfallbeseitigung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES) für das Jahr 2005 Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 1. Die in der Vorlage 276/2005 enthaltenen Berechnungen zur Entgeltkalkulation werden als Grundlage für die satzungsrechtlichen Entscheidungen zu 2. anerkannt. 2. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung – AbfES) Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW. 2004.S. 644), der §§ 5 und 9 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Januar 2004 (BGBl. I. S. 82), sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 In § 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung – AbfES) werden 1) unter Ziffer 1 der Betrag „64,00 €“ durch den Betrag „62,00 €“ ersetzt, 2) unter Ziffer 2 der Betrag „110,00 €“ durch den Betrag „107,20 €“ ersetzt. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ist erstmals für die Verbrauchsabrechnung für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden. TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Für das Jahr 2006 soll ein nicht unerheblicher Betrag des in Vorjahren erzielten Überschusses zur Minderung der verteilungfähigen Kosten eingesetzt werden (s. Vorlage 191/2005) Aber auch für das laufende Jahr ist nach dem Beratungsergebnis zum Jahresabschluss 2004 eine Entnahme aus der Rücklage zur – rückwirkenden – Sekung der Abfallentgelte vorzunehmen. 2. Lösung Das Jahr 2005 liegt mit seinen Kosten in drei Quartalen vor. Das Gesamtkostenvolumen lässt sich nunmehr besser abschätzen als zu Beginn des Jahres. Daher geht die Betriebsleitung derzeit von folgenden Kosten für 2005 aus: Kosten GÜKO Restmüll, Bio-, Sperrgut Kosten W+B Ware 28.800,00 € Kosten Grünabfuhr, Grüncontainer etc. Kosten Schadstoffmobil 141.700,00 € 56.700,00 € Geschäftskosten 4.300,00 € Wilder Müll 16.100,00 € Deponiekosten 1.405.300,00 € Papierkörbe 50.000,00 € Glascontainerreinigung 7.600,00 € Verschiedenes 120,00 € Zwischensumme Personalkosten 3.034.760,00 € 127.000,00 € sonstige betriebliche Aufwendungen Zwischensumme Erstattung Abfallberatung 1.324.140,00 € 80.400,00 € 3.242.160,00 € -52.300,00 € 3.189.860,00 € TUIV 08/1998 Mit einer Entnahme in Höhe von 56.700,00 € könnte der in der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2005 abzurechnende Betrag je Einwohner / Einwohnergleichwert (E/EGW) gesenkt werden. Die Entgelte belaufen sich derzeit auf 64,00 € bei der 14-täglichen Abfuhr und auf 110,00 € bei der wöchentlichen Abfuhr. Durch die Mittelentnahme kann das Entgelt für dieses Jahr für die 14-tägliche Abfuhr je E/EGW auf 62,00 €, für die wöchentliche Abfuhr auf 107,20 € gesenkt werden, wie sich aus der folgenden Betrachtung ergibt: Gesamtkosten Entnahme aus der Rücklage zu verteilende Gesamtkosten 3.189.860,00 € -56.700,00 € 3.133.160,00 € Hiervon entfallen 72,8 % auf die 14-tägliche Abfuhr 27,2 % auf die wöchentliche Abfuhr 2.280.940,48 € 852.219,52 € für für 36.790E/EGW 7.950E/EGW = = 62,00 € 107,20 € 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die städtische Abfallbeseitigung ist eine sogenannte kostendeckende Einrichtung – ohne Gewinnerzielungsabsicht –, so dass die in einem kalkulierten Zeitraum anfallenden Kosten gemäß den gesetzlichen Regelungen auch innerhalb dieses Zeitraumes mittels Kostenträgerrechnung durch Entgelte finanziert werden müssen. Kostenträger im Sinne der derzeitigen Satzungsregelungen für die Abfallbeseitigung der Einwohner bzw. Einwohnergleichwert. TUIV 08/1998