Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
26.09.17, 18:01
Aktualisiert
26.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 26.09.2017
Beschlussauszug
aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 12.09.2017, 18:00 Uhr.
2.
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der
Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße;
hier: Neuausweisung einer Wohnbaufläche und Rücknahme einer Baufläche
(V-124/2017)
Herr Schnuis vom Büro RaumPlan stellt die 13. Änderung sowie das Verfahren der
Neuaufstellung des Bebauungsplanes (TOP 3) anhand einer Präsentation (Anlage 1)
vor. Insgesamt sind auf der Fläche 51 Einzelhäuser geplant, die Stichstraßen werden
durch Wendeanlagen abgeschlossen.
Dezernent Hüvelmann ergänzt, dass derzeit noch geprüft wird, ob das
Regenrückhaltebecken an der jetzt geplanten Stelle erbaut werden kann. Zudem sind 22
Besucherparkplätze vorgesehen.
Herr Erasmi fragt, ob die 10 Meter Ortsrandbegrünung an der Grenze nach Kettenheim
bestehen bleiben. Herr Schnuis antwortet, dass eine Eingrünung der Grundstücke (z.B.
Hecken) vorgesehen ist.
Herr Erasmi ist der Meinung, dass das Verkehrsaufkommen im Umfeld durch die
geplante Verkehrsführung erheblich ansteigt.
Dezernent Hüvelmann führt aus, dass durch ein neues Baugebiet automatisch mehr
Verkehr entsteht. Derzeit bestehen keine weiteren Ausfahrmöglichkeiten, als die
vorhandenen.
Herr Nix fragt, wie viele Parkmöglichkeiten pro Grundstück vorgeschrieben sind und ob
die 22 geplanten Parkplätze ausreichen.
Herr Schnuis antwortet, dass es sich bei den 22 Parkplätzen nur um Besucherparkplätze
handelt und auf den Grundstücken im Bebauungsverfahren Parkplätze vorgeschrieben
werden.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Vettweiß gem. beigefügtem Kartenausschnitt
(Anlage 2) zu beschließen und das Verfahren entsprechend einzuleiten.