Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
09.11.15, 18:00
Aktualisiert
09.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.11.2015
Beschlussauszug
aus der 2. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 05.11.2015, 18:00 Uhr.
1.
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgeremeister der Gemeinde Vettweiß
vom 13.09.2015
(V-81/2015)
Es wird berichtet, dass binnen der Monatsfrist nach Bekanntmachung des
Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters
der Gemeinde Vettweiß eingegangen sind und Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung
der Wahl und bei der Wahlhandlung nicht festzustellen waren. Die Wahl ist somit nach §
40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die
Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2015 zu beschließen.