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Beschlusstext (Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgeremeister der Gemeinde Vettweiß vom 13.09.2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
09.11.15, 18:00
Aktualisiert
09.11.15, 18:00
Beschlusstext (Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgeremeister der Gemeinde Vettweiß vom 13.09.2015)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2015 Beschlussauszug aus der 2. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 05.11.2015, 18:00 Uhr. 1. Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgeremeister der Gemeinde Vettweiß vom 13.09.2015 (V-81/2015) Es wird berichtet, dass binnen der Monatsfrist nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Vettweiß eingegangen sind und Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung nicht festzustellen waren. Die Wahl ist somit nach § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig zu erklären. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2015 zu beschließen.