Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
20.07.10, 04:14
Aktualisiert
20.07.10, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen
Kreishaus, Jülicher Ring
Postfach 1145
53861 Euskirchen
Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246
e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de
Datum:
A 31/2010
14.07.2010
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
21.09.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.09.2010
Kreisausschuss
28.09.2010
Kreistag
06.10.2010
Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Betr.: Gem. Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Innenministeriums,
des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozials und des Ministeriums
für Bauen und Verkehr Az.121-80-52/01
v. 23.03.2010 und v. 12.04.2010
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
bereits 2004 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat
der Europäischen Union eine Veränderung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.
Im Wesentlichen wurden hierbei Klauseln zur Aufnahme von Sozial- und Umweltkriterien in das
öffentliche Beschaffungswesen eingearbeitet.
In der Richtlinie heißt es dazu wörtlich:
"Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die
Ausführungen des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den
Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die
Ausführungen eines Auftrags können insbesondere soziale und
umweltbezogene Aspekte betreffen."
Der Bundestag beschloss hierzu im Dezember 2008 die Reform des Vergaberechts
(Bundestagsdrucksache 16/11428). Bei der Gesetzes-Novellierung wurde
auf eine verpflichtenden Bestimmung verzichtet.
-2-
Ziel der Umsetzung dieser Richtlinien ist ein konsequentes Nachhaltigkeitsmanagement der
öffentlichen Hand.
Durch das Gesetz zur Novellierung des Vergaberechts wird die Position von öffentliche Auftraggeber
gestärkt. Das Land NRW empfiehlt den Kommunen und Kreisen die Anwendung der Erlasse zur
Anwendung von sozialen und ökologischen Kriterien als zusätzliche Vergabemerkmale vorzugeben.
Wir beantragen:
1) Der Kreistag stellt fest, dass Nachhaltigkeit als Kriterium in der öffentlichen Beschaffung
maßgebend ist.
Dabei gilt, dass der Schutz der Umwelt, die Förderung der Energieeffizienz und der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit nicht im Gegensatz zueinander stehen.
Die Betrachtung von Aufwendungen über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt vielmehr eine
ganzheitliche Sichtweise, die dem Gebot der Sparsamkeit gerecht wird.
2) Weiterhin unterstützt der Kreistag die Intention des Übereinkommens Nr.182 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
3) Der Kreistag beschließt bei künftigen Vergaben die Anwendung der o. a. Rd.Erl.
a) Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge v. 12.04.2010 und den
b) Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der
Kinderarbeit v. 23.03.2010.
Nach drei Jahren erfolgt durch die Ministerien eine Überprüfung der Wirksamkeit der o. a. Erlasse.
Mit freundlichem Gruß
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-
für die Richtigkeit:
gez. Conny Schmid
Fraktionssekretärin-
Anlagen: Rd. Erl. vom 23.03.2010 und Rd. Erl. vom 12.04.2010