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Antrag B90/Grüne (Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
20.07.10, 04:14
Aktualisiert
20.07.10, 04:14
Antrag B90/Grüne (Vergaberecht
hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Antrag B90/Grüne (Vergaberecht
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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Kreishaus, Jülicher Ring Postfach 1145 53861 Euskirchen Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246 e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de Datum: A 31/2010 14.07.2010 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 21.09.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Kreistag 06.10.2010 Vergaberecht hier Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Betr.: Gem. Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozials und des Ministeriums für Bauen und Verkehr Az.121-80-52/01 v. 23.03.2010 und v. 12.04.2010 Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke, bereits 2004 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Veränderung der Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Im Wesentlichen wurden hierbei Klauseln zur Aufnahme von Sozial- und Umweltkriterien in das öffentliche Beschaffungswesen eingearbeitet. In der Richtlinie heißt es dazu wörtlich: "Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführungen eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen." Der Bundestag beschloss hierzu im Dezember 2008 die Reform des Vergaberechts (Bundestagsdrucksache 16/11428). Bei der Gesetzes-Novellierung wurde auf eine verpflichtenden Bestimmung verzichtet. -2- Ziel der Umsetzung dieser Richtlinien ist ein konsequentes Nachhaltigkeitsmanagement der öffentlichen Hand. Durch das Gesetz zur Novellierung des Vergaberechts wird die Position von öffentliche Auftraggeber gestärkt. Das Land NRW empfiehlt den Kommunen und Kreisen die Anwendung der Erlasse zur Anwendung von sozialen und ökologischen Kriterien als zusätzliche Vergabemerkmale vorzugeben. Wir beantragen: 1) Der Kreistag stellt fest, dass Nachhaltigkeit als Kriterium in der öffentlichen Beschaffung maßgebend ist. Dabei gilt, dass der Schutz der Umwelt, die Förderung der Energieeffizienz und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht im Gegensatz zueinander stehen. Die Betrachtung von Aufwendungen über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt vielmehr eine ganzheitliche Sichtweise, die dem Gebot der Sparsamkeit gerecht wird. 2) Weiterhin unterstützt der Kreistag die Intention des Übereinkommens Nr.182 der Internationalen Arbeitsorganisation über die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. 3) Der Kreistag beschließt bei künftigen Vergaben die Anwendung der o. a. Rd.Erl. a) Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge v. 12.04.2010 und den b) Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit v. 23.03.2010. Nach drei Jahren erfolgt durch die Ministerien eine Überprüfung der Wirksamkeit der o. a. Erlasse. Mit freundlichem Gruß gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzender- für die Richtigkeit: gez. Conny Schmid Fraktionssekretärin- Anlagen: Rd. Erl. vom 23.03.2010 und Rd. Erl. vom 12.04.2010