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Beschlussvorlage (Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006) Beschlussvorlage (Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006) Beschlussvorlage (Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006) Beschlussvorlage (Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 246/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.10.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 246/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 07.10.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 Beschlussentwurf: Zugestimmt wird der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Wie es in der Sitzung des Hauptausschusses vom 13. September 2005 (siehe Niederschrift zu Punkt 7. des öffentlichen Teils) beraten worden war, hat die Verwaltung in Besprechungen mit den Karnevalsgesellschaften die Notwendigkeit vorgetragen, auch die wirtschaftlichen Bedingungen für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen in den Prozess der Haushaltskonsolidierung einbeziehen zu müssen. Im einzelnen wurde den Karnevalsgesellschaften der Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 zu den Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm nahegebracht; den Vereinsvertretern wurden auch die finanziellen Konsequenzen der Vorgaben für die Ermittlung der Kostendeckungsbeträge, die fortan von Vereinen für gesellige / gesellschaftliche Veranstaltungen erhoben werden sollen, erläutert. In den Besprechungen hat die Verwaltung ihre Einschätzung bestätigt gefunden, dass es für die unmittelbar bevorstehende Karnevalssession 2005/2006 nicht möglich sein würde, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, zu Vereinbarungen zu gelangen, nach denen die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie die Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder die wirtschafltiche Verantwortung zu übernehmen. Dazu bedarf es weitergehender Betrachtungen und Absprachen auch zwischen den Karnevalsgesellschaften, die in einer Session die Halle für ihre Sitzungen nutzen, denn diese Leistungen dienen ja allen Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen gleichermaßen. Es bedarf deshalb einer Übergangsregelung für die bevorstehende Karnevalssession. 2. Lösung Die Verwaltung schließt mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge vorsehen: bisher gesamt a) Übernahme der Bewirtschaftungskosten nach Aufwand ¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie ¾ ¾ 990,00 € 165,00 € Wasserversorgung / Abwasserentsorgung 75,00 € 12,50 € Abfallentsorgung und Straßenreinigung 60,00 € 10,00 € 1.125,00 € 187,50 € Zwischensumme b) bei 6 Veranstaltungen jeweils (Durchschnittswert) Übernahme der Reinigung nach Aufwand Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein Auftragsunternehmen veranlassen soll 3.024,00 € TUIV 08/1998 504,00 € c) Entrichtung eines - gestaffelten – Grundpreises pro 100 Besucher 100 € d) Sicherheitsleistung in Höhe des – gestaffelten - Grundpreises Zu c) ist anzumerken: Der Grundpreis ist kalkuliert auf der Basis der bisher von der Stadt aus der Bewirtschaftung der Kronenbuschhalle erzielten Pachteinnahmen für die Bewirtschaftung während der Karnevalssession. Dazu ist hervorzuheben, dass den Karnevalsgesellschaften das Recht eingeräumt wird, für ihre Veranstaltungen die Bewirtschaftung selbst zu regeln und folglich darüber Erträge zu erzielen. Den Gesellschaften ist der Vorschlag gemacht, dass alle Nutzerorganisationen in einer Session gemeinsam die Bewirtschaftung organisieren, und zwar mit demselben Gastronomen. Dieser Vorschlag dürfte den Karnevalsgesellschaften bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung den größten Vorteil bringen. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu der Übergangslösung. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben TUIV 08/1998