Daten
Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
246/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während
der Session 2005/2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.10.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
07.10.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während
der Session 2005/2006
Beschlussentwurf:
Zugestimmt wird der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Wie es in der Sitzung des Hauptausschusses vom 13. September 2005 (siehe Niederschrift zu Punkt
7. des öffentlichen Teils) beraten worden war, hat die Verwaltung in Besprechungen mit den Karnevalsgesellschaften die Notwendigkeit vorgetragen, auch die wirtschaftlichen Bedingungen für die
Überlassung städtischer Räumlichkeiten zur Durchführung von Karnevalsveranstaltungen in den Prozess der Haushaltskonsolidierung einbeziehen zu müssen. Im einzelnen wurde den Karnevalsgesellschaften der Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 zu den Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm nahegebracht; den Vereinsvertretern wurden auch die finanziellen Konsequenzen der Vorgaben für die Ermittlung der Kostendeckungsbeträge, die fortan von Vereinen für gesellige / gesellschaftliche Veranstaltungen erhoben werden sollen, erläutert.
In den Besprechungen hat die Verwaltung ihre Einschätzung bestätigt gefunden, dass es für die unmittelbar bevorstehende Karnevalssession 2005/2006 nicht möglich sein würde, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, zu Vereinbarungen zu gelangen, nach denen die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie die Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder die wirtschafltiche Verantwortung zu übernehmen. Dazu bedarf es weitergehender Betrachtungen und Absprachen auch zwischen den Karnevalsgesellschaften, die in einer Session die
Halle für ihre Sitzungen nutzen, denn diese Leistungen dienen ja allen Karnevalsgesellschaften für
ihre Sitzungen gleichermaßen. Es bedarf deshalb einer Übergangsregelung für die bevorstehende
Karnevalssession.
2. Lösung
Die Verwaltung schließt mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle
für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über die
Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge vorsehen:
bisher
gesamt
a)
Übernahme der Bewirtschaftungskosten
nach Aufwand
¾
Wärme- und Beleuchtungsenergie
¾
¾
990,00 €
165,00 €
Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
75,00 €
12,50 €
Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
60,00 €
10,00 €
1.125,00 €
187,50 €
Zwischensumme
b)
bei 6 Veranstaltungen
jeweils
(Durchschnittswert)
Übernahme der Reinigung
nach Aufwand
Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein
Auftragsunternehmen veranlassen soll
3.024,00 €
TUIV 08/1998
504,00 €
c)
Entrichtung eines - gestaffelten – Grundpreises
pro 100 Besucher 100 €
d)
Sicherheitsleistung
in Höhe des – gestaffelten - Grundpreises
Zu c) ist anzumerken:
Der Grundpreis ist kalkuliert auf der Basis der bisher von der Stadt aus der Bewirtschaftung der Kronenbuschhalle erzielten Pachteinnahmen für die Bewirtschaftung während der Karnevalssession.
Dazu ist hervorzuheben, dass den Karnevalsgesellschaften das Recht eingeräumt wird, für ihre Veranstaltungen die Bewirtschaftung selbst zu regeln und folglich darüber Erträge zu erzielen. Den Gesellschaften ist der Vorschlag gemacht, dass alle Nutzerorganisationen in einer Session gemeinsam
die Bewirtschaftung organisieren, und zwar mit demselben Gastronomen. Dieser Vorschlag dürfte den
Karnevalsgesellschaften bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung den größten Vorteil bringen.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu der Übergangslösung.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
TUIV 08/1998