Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 106/2010
03.09.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.09.2010
Kreisausschuss
28.09.2010
Westspange Kuchenheim
Schreiben der Stadt Euskirchen vom 19.08.2010
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung:
a) Die Übernahme der Westspange als Kreisstraße zurückzustellen, bis seitens der Stadt
Euskirchen Baurecht im Rahmen eines B-Plan Verfahrens geschaffen wurde
b) Gespräche mit der Stadt Euskirchen und Strassen NRW aufzunehmen, um ein
Umstufungskonzept für das klassifizierte Straßennetz bei Verwirklichung der westlichen
Umgehung Kuchenheim zu entwickeln.
c) Vorsorglich einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen, um
Fördermittel für den Bau der o.g. Umgehungsstraße zu sichern.
-2-
Begründung:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben bittet die Stadt Euskirchen den Kreis um Mithilfe bei der
Realisierung einer westlichen Umgehung der Ortschaft Kuchenheim.
Der Ort Kuchenheim ist im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 56 über die verträglichen Grenzen hinaus
belastet. Gemäß dem seitens der Stadt in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten besteht eine
realistische Chance für eine verkehrliche Entlastung im Bau einer westlichen Ortsumfahrung, welche
die Bundesstraße 56 mit der Kreisstraße 24 verbindet und somit den Verkehr nahräumig um den Ort
leitet. Die Verkehrsbelastung könnte nach Aussage der Stadt hierdurch um ca. 50 % reduziert
werden.
Eine kurzfristige Realisierung der Umgehungsstraße als Bundes- oder Landstraße ist nach
Rücksprache mit Strassen NRW nicht möglich.
Eine Option für den Bau der Trasse mit entsprechenden Fördergeldern aus dem Entflechtungsgesetz
besteht in der Realisierung der Umgehungsstraße als Kreisstraße. Grundsätzlich wäre dies durch
eine Neukonzeption des Kreisstraßennetzes im Bereich Euskirchen möglich. Aus Sicht der
Fachabteilung wäre dann zu prüfen, inwieweit eine Umstufung innerhalb des Straßennetzes (z.B.
unter Einbeziehung der K 1, Ortsdurchfahrt Kuchenheim) zu einer für den Kreis haushaltsneutralen
Lösung führen kann.
Da seitens der Stadt bereits der Beschluss zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen
gefasst wurde, ist aus Sicht der Verwaltung die Baulastträgerschaft für die Westspange als
Kreisstraße solange zurück zu stellen, bis ein entsprechender Bebauungsplan Rechtskraft erlangt
hat.
Unabhängig von den o.g. Modalitäten ist es aus Sicht der Verwaltung auch unter dem Gesichtspunkt
der auslaufenden Fördergesetzgebung sinnvoll, bereits zum Einplanungsgespräch 2010 einen
entsprechenden Antrag seitens des Kreises vorzulegen. Im Falle einer Einplanung wäre für den Kreis
Euskirchen auf Grundlage der derzeit geltenden Fördergesetzgebung mit einer Zuwendung von 60 %
der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt insofern vor, die Übernahme der Westspange als Kreisstraße
zurückzustellen, bis die Stadt Euskirchen Baurecht im Rahmen eines B-Plan Verfahrens geschaffen
hat. Parallel hierzu sollten Gespräche mit der Stadt Euskirchen und Strassen NRW aufgenommen
werden, um ein Umstufungskonzept für das klassifizierte Straßennetz bei Verwirklichung der
westlichen Umgehung Kuchenheims zu entwickeln. Vorsorglich sollte ein Einplanungsantrag bei der
Bezirksregierung Köln vorgelegt werden, um Fördermittel für den Bau der o.g. Umgehungsstraße zu
sichern.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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