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Beschlussvorlage GB (Westspange Kuchenheim Schreiben der Stadt Euskirchen vom 19.08.2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
11.09.10, 04:21
Aktualisiert
11.09.10, 04:21
Beschlussvorlage GB (Westspange Kuchenheim
Schreiben der Stadt Euskirchen vom 19.08.2010) Beschlussvorlage GB (Westspange Kuchenheim
Schreiben der Stadt Euskirchen vom 19.08.2010)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 106/2010 03.09.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.09.2010 Kreisausschuss 28.09.2010 Westspange Kuchenheim Schreiben der Stadt Euskirchen vom 19.08.2010 Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --/-Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung: a) Die Übernahme der Westspange als Kreisstraße zurückzustellen, bis seitens der Stadt Euskirchen Baurecht im Rahmen eines B-Plan Verfahrens geschaffen wurde b) Gespräche mit der Stadt Euskirchen und Strassen NRW aufzunehmen, um ein Umstufungskonzept für das klassifizierte Straßennetz bei Verwirklichung der westlichen Umgehung Kuchenheim zu entwickeln. c) Vorsorglich einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen, um Fördermittel für den Bau der o.g. Umgehungsstraße zu sichern. -2- Begründung: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben bittet die Stadt Euskirchen den Kreis um Mithilfe bei der Realisierung einer westlichen Umgehung der Ortschaft Kuchenheim. Der Ort Kuchenheim ist im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 56 über die verträglichen Grenzen hinaus belastet. Gemäß dem seitens der Stadt in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten besteht eine realistische Chance für eine verkehrliche Entlastung im Bau einer westlichen Ortsumfahrung, welche die Bundesstraße 56 mit der Kreisstraße 24 verbindet und somit den Verkehr nahräumig um den Ort leitet. Die Verkehrsbelastung könnte nach Aussage der Stadt hierdurch um ca. 50 % reduziert werden. Eine kurzfristige Realisierung der Umgehungsstraße als Bundes- oder Landstraße ist nach Rücksprache mit Strassen NRW nicht möglich. Eine Option für den Bau der Trasse mit entsprechenden Fördergeldern aus dem Entflechtungsgesetz besteht in der Realisierung der Umgehungsstraße als Kreisstraße. Grundsätzlich wäre dies durch eine Neukonzeption des Kreisstraßennetzes im Bereich Euskirchen möglich. Aus Sicht der Fachabteilung wäre dann zu prüfen, inwieweit eine Umstufung innerhalb des Straßennetzes (z.B. unter Einbeziehung der K 1, Ortsdurchfahrt Kuchenheim) zu einer für den Kreis haushaltsneutralen Lösung führen kann. Da seitens der Stadt bereits der Beschluss zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen gefasst wurde, ist aus Sicht der Verwaltung die Baulastträgerschaft für die Westspange als Kreisstraße solange zurück zu stellen, bis ein entsprechender Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat. Unabhängig von den o.g. Modalitäten ist es aus Sicht der Verwaltung auch unter dem Gesichtspunkt der auslaufenden Fördergesetzgebung sinnvoll, bereits zum Einplanungsgespräch 2010 einen entsprechenden Antrag seitens des Kreises vorzulegen. Im Falle einer Einplanung wäre für den Kreis Euskirchen auf Grundlage der derzeit geltenden Fördergesetzgebung mit einer Zuwendung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen. Die Verwaltung schlägt insofern vor, die Übernahme der Westspange als Kreisstraße zurückzustellen, bis die Stadt Euskirchen Baurecht im Rahmen eines B-Plan Verfahrens geschaffen hat. Parallel hierzu sollten Gespräche mit der Stadt Euskirchen und Strassen NRW aufgenommen werden, um ein Umstufungskonzept für das klassifizierte Straßennetz bei Verwirklichung der westlichen Umgehung Kuchenheims zu entwickeln. Vorsorglich sollte ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt werden, um Fördermittel für den Bau der o.g. Umgehungsstraße zu sichern. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)