Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
03.11.10, 16:53
Aktualisiert
03.11.10, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 120/2010
29.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Antrag der Elterninitiative Nilpferd e. V. im Deutschen Kinderschutzbund auf Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Erstausstattung der
Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Nordstraße 15, zur Schaffung einer Gruppe des Typs
II für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ... Produkt 365 01 Zeile 28
gez.
I. V.
HuthmacherSchmitz
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Kreiskämmerer
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Elterninitiative Nilpferd e. V. im Deutschen
Kinderschutzbund zu den Kosten des Umbaus und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in
Euskirchen, Nordstraße 15, zur Schaffung einer Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss
in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.
-2-
Begründung:
Die Elterninitiative Nilpferd e. V. im Deutschen Kinderschutzbund bittet mit Antrag vom 07.04.2010
um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Erstausstattung einer Gruppe
des Typs II für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung Euskirchen, Nordstraße 15. Es
sollen 10 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Elterninitiative Nilpferd e. V. im Deutschen Kinderschutzbund
auf 49.899,94 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 49.899,94 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 03.08.2010
49.899,94 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
44.909,94 €
2.495,00 €
2.495,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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