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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 168/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen 230 300 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 230 300 15.06.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 168/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Roos 15.06.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666/SGV.NRW. 2023) und den §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW. S.712/SGV.NRW. 610) – alle Texte in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ______ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 1 Abs. 1 der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling vom 27.12.1978, in der Fassung vom 09.03.2005, erhält folgende Fassung: (1) Zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen errichtet und unterhält die Stadt Wesseling folgende Obdachlosenunterkünfte als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Hubertusstraße 103, Keldenicher Staße 39, Vorderhaus und Hinterhaus, Keldenicher Straße 68, Konrad-Adenauer-Str. 8, Mühlenweg 65, Römerstraße 135, Keldenicher Straße 81. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Bei dem Wohnhaus Vogelsang 6 handelt es sich um eine gewidmete städtische Obdachlosenunterkunft. Entsprechende Freiräume in anderen städtischen Obdachlosenunterkünften der Stadt Wesseling machen es möglich, auf die weitere Nutzung des Hauses Vogelsang 6 als Obdachlosenunterkunft zu verzichten. Zwischenzeitlich steht das Haus leer. Der letzte Bewohner des Hauses wurde inzwischen in eine andere Einrichtung (Obdachlosenunterkunft) umgesetzt. 2. Lösung Das städtische Wohnhaus Vogelsang 6 wird als Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Es ist daher aus dem Katalog der in der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling genannten Unterkünfte zu streichen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Ausgabenreduzierungen bei den Produktsachkonten: 050 315 000 5211000 Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen 050 315 000 5241000 Bewirtschaftung Grundstück u. baulichen Anlagen 050 315 000 5441010 Steuern, Versicherung für Liegenschaften Einnahmereduzierung beim Produktsachkonto: 050 315 000 4321009 Benutzungsentgelte für Obdachlosenunterkünfte