Daten
Kommune
Wesseling
Größe
84 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
02.07.10, 12:29
Aktualisiert
02.07.10, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
168/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
230
300
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von
Obdachlosenunterkünften in der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
230
300
15.06.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 168/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Roos
15.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in
der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666/SGV.NRW. 2023) und den §§ 1,2,4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW.
S.712/SGV.NRW. 610) – alle Texte in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der
Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ______ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 1 Abs. 1 der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt
Wesseling vom 27.12.1978, in der Fassung vom 09.03.2005, erhält folgende Fassung:
(1) Zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Personen errichtet und unterhält die Stadt
Wesseling folgende Obdachlosenunterkünfte als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Hubertusstraße 103,
Keldenicher Staße 39, Vorderhaus und Hinterhaus,
Keldenicher Straße 68,
Konrad-Adenauer-Str. 8,
Mühlenweg 65,
Römerstraße 135,
Keldenicher Straße 81.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in
Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Bei dem Wohnhaus Vogelsang 6 handelt es sich um eine gewidmete städtische Obdachlosenunterkunft.
Entsprechende Freiräume in anderen städtischen Obdachlosenunterkünften der Stadt Wesseling machen es
möglich, auf die weitere Nutzung des Hauses Vogelsang 6 als Obdachlosenunterkunft zu verzichten.
Zwischenzeitlich steht das Haus leer. Der letzte Bewohner des Hauses wurde inzwischen in eine andere
Einrichtung (Obdachlosenunterkunft) umgesetzt.
2. Lösung
Das städtische Wohnhaus Vogelsang 6 wird als Obdachlosenunterkunft nicht mehr benötigt. Es ist daher aus
dem Katalog der in der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der
Stadt Wesseling genannten Unterkünfte zu streichen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Ausgabenreduzierungen bei den Produktsachkonten:
050 315 000 5211000
Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen
050 315 000 5241000
Bewirtschaftung Grundstück u. baulichen Anlagen
050 315 000 5441010
Steuern, Versicherung für Liegenschaften
Einnahmereduzierung beim Produktsachkonto:
050 315 000 4321009
Benutzungsentgelte für Obdachlosenunterkünfte