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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
71 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8224/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, a) den Prozentsatz zur Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an der Fahrbahnreinigung (FR) und am Winterdienst (WD) wie folgt festzusetzen: • • • • Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straße 5% (bisher 25% bei FR und 10% bei WD) 10% (bisher 25% bei FR und 15% bei WD) 15% (bisher 25% bei FR und 20% bei WD) 20% (bisher 25% bei FR und bei WD) b) zur Gebührenregulierung der kommenden Jahre 100% des Überschusses des Jahres 2012 in die Kalkulation zur Fahrbahnreinigung aber lediglich 25% des Überschusses aus der Abrechnung in die Kalkulation zum Winterdienst einzubeziehen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt Bedburg, die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der unter 1. gefassten Beschlüsse zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwischen einer Gebührenkalkulation und einem nach NKF-Grundsätzen erstellten Teilplan bzw. einer Teilrechnung gibt es grundlegende Unterschiede. Erträge gibt es beispielsweise in der Gebührenkalkulation nicht, sondern lediglich Kostenminderungen. Ebenso stellen die bilanziellen Abschreibungen keine Kosten dar. Um den Werteverzehr des Vermögens in der Kostenrechnung abzubilden, sind kalkulatorische Abschreibungen zu erheben. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden in Bedburg auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte ermittelt. Hierdurch wird der in der Rechtsprechung anerkannte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr zugrunde gelegt. Die Passivseite der NKF-Bilanz enthält die Zuweisungen und Beiträge als Sonderposten, die im Haushalt über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. In der Kostenrechnung sind kalkulatorische Zinsen für das für die entsprechende Aufgabe gebundene Kapital anzusetzen. Hierbei bleibt das durch Dritte aufgebrachte Kapital (Zuweisungen, Beiträge) außer Betracht. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Geschäftsbereiche 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 8 enthalten. Die Gebührenabrechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst 2012 ergibt für die Straßenreinigung einen Überschuss in Höhe von 1.095,78 € und für den Winterdienst einen Überschuss in Höhe von 85.554,45 €. Das positive Ergebnis beim Winterdienst resultiert aus dem verhältnismäßig milden Winter und den damit einhergehenden reduzierten Personal- und Sachaufwendungen. Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die ansatzfähigen Kosten der Fahrbahnreinigung und des Winterdienstes stellen sich für das Jahr 2014 wie folgt dar: Kostenstellen Kostenarten Straßenreinigung Winterdienst Personalkosten Unterhaltungs- und Betriebskosten 18.100 € 54.300 € kalkulatorische Abschreibung Zwischensumme Umlage der allgemeinen Kosten (nach veranlagten Frontmetern) SUMME 29.477 € 11.345 € kalkulatorische Zinsen interne Verrechnung Allgemeines 2.398 € 7.487 € 104.818 € 9.064 € 61.787 € 148.038 € 27.164 € 6.904 € 68.690 € 20.260 € 168.299 € 27.164 € - € Die Einbeziehung des Überschusses aus 2012 beim Gebührentatbestand „Straßenreinigung“ in Höhe von aufgerundet 1.096 € ist bei einem prozentualen Anteil von rd. 1,6% der Gesamtkosten vertretbar und unproblematisch. Eine vollständige Berücksichtigung des Überschusses beim Winterdienst (rd. 50% der Gesamtkosten) würde allerdings zu einer sehr starken Reduzierung der Gebührensätze führen. Um eine gewisse Konstanz der Gebührensätze zu erreichen, wird verwaltungsseitig empfohlen, maximal 50% des Überschusses in die Kalkulation für das Jahr 2014 einzubeziehen. Um in der Zukunft (aufgrund der Wetterabhängigkeit), für den Gebührenzahler negative Gebührensprünge zu vermeiden, sollte der verbleibende Überschuss zur Regulierung der Gebührensätze in kommenden Kalkulationen noch zurück gehalten werden. Der Überschuss muss bis spätestens 2016 berücksichtigt werden. Nachstehend sind die Berechnungen auf der Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen dargestellt. A. Fahrbahnreinigung Die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2014 betragen 68.690 €. Für die Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung des Bauhofes wurde mit dem Mittelwert des Stundenaufkommens der letzten 5 Jahre kalkuliert. Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Entwicklung Stunden Straßenreinigung 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 2009 2010 2011 2012 2013 hochgerechnet MW Der Überschuss aus dem Jahr 2012 beträgt 1.096 €. Ohne die Berücksichtigung dieses Überschusses würde der Gebührensatz im Vergleich zum Vorjahr um 0,27 € je Veranlagungsmeter sinken, mit dem Überschuss um 0,30 €. einschl. Überschuss aus 2012 ohne den Überschuss aus 2012 68.690 € 68.690 € -17.173 € -17.173 € Überschuss 2012 -1.096 € 0€ Umlagefähige Kosten 50.422 € 51.517 € Veranlagungsmeter 38.005 € 38.005 € 1,32 € 1,35 € 99,49% 99,59% Gebührensatz 2012 1,39 € 1,39 € Gebührensatz 2013 1,62 € 1,62 € Differenz 2014 zu 2013 -0,30 € -0,27 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 42,12 € 42,12 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2014* 32,87 € 33,62 € Fahrbahnreinigung Gesamtkosten Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse (25%) Gebühr je Veranlagungsmeter und Jahr Deckungsgrad Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage * In Bedburg werden rd. 1.526 Haushalte zur Fahrbahnreinigungsgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 38.005 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 25 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigem. B. Winterdienst Für das Jahr 2014 wird mit dem Mittelwert des Stundenaufkommens der letzten 5 Jahre kalkuliert. Entwicklung Stunden Winterdienst 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 Stunden Überstunden 2009 2010 2011 2012 Rufbereitschaft (12,5 % fließen nur mit ein) gebührenpflichtig 2013 hochgerechnet MW Auch die der Gebühr zugrunde liegenden ansatzfähigen Kosten für Streumittel orientieren sich am Mittelwert der letzten Jahre. Entwicklung Streumittel 45.000 € 40.000 € 35.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 15.000 € 10.000 € 5.000 € 0€ Streumittel 2008 2009 Beschlussvorlage WP8-224/2013 2010 2011 2012 2013 Stand 15.11.13 MW (für Kalkulation 2014) Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen: Anliegerstraße innerörtliche Straße Hauptgeschäftsstraße überörtliche Straße W01 W02 W03 W04 49.893 34.970 6.469 20.205 Frontmeter 111.537 Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart: • Anliegerstraße 10% • Innerortsstraße 15 % • Hauptgeschäftsstraße 20% • Überörtliche Straße 25% Die Berechnung der Gebührensätze stellt sich wie folgt dar: Ohne den Überschuss aus 2012 zu berücksichtigen entwickelt sich die Gebühr wie folgt: Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe Anteil der Gesamtkosten (100%) 75.284 € 52.766 € 9.761 € 30.487 € 168.299 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse -7.528 € -7.915 € -1.952 € -7.622 € -25.017 € ohne Überschuss 2012 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Umlagefähige Kosten 67.755 € 44.851 € 7.809 € 22.866 € 143.281 € Veranlagungsmeter 49.893 34.970 6.469 20.205 111.537 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,35 € 1,28 € 1,20 € 1,13 € 1,24 € Gebühr 2012 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € Gebühr 2013 2,51 € 2,19 € 1,93 € 1,75 € 2,10 € Differenz 2014 zu 2013 -1,16 € -0,91 € -0,73 € -0,62 € -0,86 € Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2013 50,28 € Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2014* 28,52 € Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Lediglich den hälftigen Überschuss einzuberechnen würde zu folgenden Gebührensätzen führen: Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe Anteil der Gesamtkosten (100%) 75.284 € 52.766 € 9.761 € 30.487 € 168.299 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse -7.528 € -7.915 € -1.952 € -7.622 € -25.017 € -17.188 € -13.719 € -2.774 € -9.097 € -42.777 € 50.567 € 31.133 € 5.035 € 13.769 € 100.504 € Veranlagungsmeter 49.893 34.970 6.469 20.205 111.537 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,01 € 0,89 € 0,77 € 0,68 € 0,84 € Gebühr 2012 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € Gebühr 2013 2,51 € 2,19 € 1,93 € 1,75 € 2,10 € Differenz 2014 zu 2013 -1,50 € -1,30 € -1,16 € -1,07 € Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2013 50,28 € Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2014* 19,26 € Überschuss 2012 Umlagefähige Kosten Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 8 STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage Lediglich ein Viertel des Überschusses einzuberechnen würde zu folgenden Gebührensätzen führen: Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe Anteil der Gesamtkosten (100%) 75.284 € 52.766 € 9.761 € 30.487 € 168.299 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse -7.528 € -7.915 € -1.952 € -7.622 € -25.017 € Überschuss 2012 -8.594 € -6.859 € -1.387 € -4.548 € -21.389 € Umlagefähige Kosten 59.161 € 37.992 € 6.422 € 18.317 € 121.893 € Veranlagungsmeter 49.893 34.970 6.469 20.205 111.537 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,18 € 1,08 € 0,99 € 0,90 € 1,04 € Gebühr 2012 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € Gebühr 2013 2,51 € 2,19 € 1,93 € 1,75 € 2,10 € -1,33 € -1,11 € -0,94 € -0,85 € Differenz 2014 zu 2013 Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2013 50,28 € Durchschn. jährliche Belastung je Gebührenpflichtigen in 2014* 23,86 € *In Bedburg werden rd. 4.826 Haushalte zur Winterdienstgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 111.537 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 23 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigem. Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 9 STADT BEDBURG Seite: 10 Sitzungsvorlage Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) empfiehlt der Stadt Bedburg, den bisherigen Abschlag auf die ansatzfähigen Kosten, der das Interesse der Allgemeinheit an der Fahrbahnreinigung und am Winterdienst insgesamt bewerten soll, zur Verbesserung der Ertragssituation geringer zu gewichten. Auszugsweise werden nachstehend die Ausführungen der Gemeindeprüfungsanstalt aus ihrem Prüfungsbericht zur Thematik „Straßenreinigung und Winterdienst“ dargestellt: „Die Stadt Bedburg hat den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an den Kosten des Winterdienstes nach Straßentypen abgestuft festgelegt. Für die Fahrbahnreinigung hat die Stadt Bedburg einen Anteil der Allgemeinheit von 25 Prozent unabhängig vom Straßentyp festgelegt. Die Werte der Nachkalkulation 2009 setzen sich wie folgt zusammen: Anteil Allgemeinheit lg. Nachkalkulation 2009 Anteil Allgemeinheit in Prozent Winterdienst überörtliche 25 Straßen Winterdienst 20 Hauptgeschäftsstraßen Winterdienst 15 Innerortsstraßen Winterdienst 10 Anliegerstraßen Straßenreinigung 25 Anteil der Allgemeinheit in Euro 6.246 1.448 6.018 6.052 17.696 Die Stadt Bedburg trägt für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung/Winterdienst in 2009 aufgrund der o.g. Festlegung einen Anteil der Allgemeinheit zulasten des allgemeinen städtischen Haushaltes von insgesamt 37.500 Euro. Mit der Änderung des Straßenreinigungsgesetzes zum 01.01.1998 ist der bis dahin gesetzlich festgelegte Gemeindeanteil von 25 Prozent ersatzlos entfallen. Der auf die Interessen der Allgemeinheit entfallende Anteil ist seitdem unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu ermitteln und in der Gebührenkalkulation anzusetzen. In der einschlägigen Literatur wird ein Allgemeininteressenanteil von mindestens zehn Prozent in der Regel als ausreichend angesehen. Bei einer Reduzierung des auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteils auf 10 Prozent hätte die Nachkalkulation 2009 zu folgendem Ergebnis geführt: Nachkalkulation 2009 bei reduziertem Anteil der Allgemeinheit Anteil Allgemeinheit in Anteil der Allgemeinheit in Prozent Euro Winterdienst überörtliche 10 2.498 Straßen Winterdienst 10 724 Hauptgeschäftsstraßen Winterdienst 10 4.012 Innerortsstraßen Winterdienst 10 6.052 Anliegerstraßen Straßenreinigung 10 7.078 Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 10 STADT BEDBURG Seite: 11 Sitzungsvorlage Bei einer generellen Reduzierung des Anteils der Allgemeinheit auf 10 Prozent ergäbe sich dann ein Anteil der Allgemeinheit von rund 20.400 Euro. Die GPA empfiehlt der Stadt Bedburg, durch die Reduzierung des Anteils der Allgemeinheit für Straßenreinigung und Winterdienst Mehrerträge zu erzielen.“ Ausführungen der Verwaltung Aufgrund der Rechtsprechung liegt die Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Insoweit steht ihm eine weitgehende Einschätzungsfreiheit zu. Der Rat hat sich dabei an den örtlichen Verhältnissen zu orientieren und insbesondere das Verhältnis zwischen den Straßen in ihren unterschiedlichen Anlieger- bzw. Allgemeininteressen zu berücksichtigen. Die vorgenommene Abstufung des Interesses der Allgemeinheit je nach Straßenart beim Winterdienst ist sicherlich gerechtfertigt. Eine Vereinheitlichung wäre nicht sachgerecht. Dies wird auch vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs IV so gesehen. Im Übrigen wird dies auch von den Gerichten bestätigt. Hiernach kann der Rat den von der gemeindlichen Straßenreinigungseinrichtung im Allgemeininteresse aufgewendeten Kostenanteil bei der Ermittlung der durch Gebühren zu deckenden Kosten entweder insgesamt (vorweg) absetzen oder in der Satzung unterschiedliche, je nach Verkehrsbedeutung (je nach Straßenart) abgestufte Gebührensätze vorsehen. Wie zuvor beschrieben, liegt die Festlegung der Höhe der jeweiligen Abschläge im Ermessen des Rates. Eine Abstufung nach der Straßenart ist allerdings vorzunehmen. Fraglich ist, ob die einheitliche Festlegung des Fahrbahnreinigung für alle Straßenarten sachgerecht ist. Anteils der Allgemeinheit bei der Eine Vornahme analog der des Winterdienstes würde zu folgenden Gebührensätzen führen: Anliegerstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe 2.335 € 22.070 € 9.379 € 34.906 € 68.690 € -234 € -3.311 € -1.876 € -8.727 € -14.146 € -37 € -352 € -150 € -557 € -1.096 € 2.064 € 18.408 € 7.353 € 25.623 € 53.448 € Veranlagungsmeter 1.292 12.211 5.189 19.313 38.005 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,59 € 1,50 € 1,41 € 1,32 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Überschuss 2012 Umlagefähige Kosten Der durchschnittliche Prozentsatz des Anteils des öffentlichen Interesses läge bei rd. 21%. Die durchschnittliche Gebühr je lfd. Meter bei 1,46 €. Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 11 STADT BEDBURG Seite: 12 Sitzungsvorlage Eine Absenkung der nachfolgend aufgeführten Prozentsätze zur Bemessung des Anteils des Allgemeininteresses hätte nachstehende Auswirkungen. • Anliegerstraße 5% • Innerortsstraße 10% • Hauptgeschäftsstraße 15% • Überörtliche Straße 20% Fahrbahnreinigung Anliegerstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe 2.335 € 22.070 € 9.379 € 34.906 € 68.690 € -117 € -2.207 € -1.407 € -6.981 € -10.712 € -37 € -352 € -150 € -557 € -1.096 € 2.181 € 19.511 € 7.822 € 27.368 € 56.883 € Veranlagungsmeter 1.292 12.211 5.189 19.313 38.005 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,68 € 1,59 € 1,50 € 1,41 € 1,55 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Überschuss 2012 Umlagefähige Kosten Der Mehrertrag läge bei rd. 3.400 € pro Jahr. Der durchschnittliche Prozentsatz zur Berücksichtigung des Allgemeininteresses läge bei der Fahrbahnreinigung bei rd.16%. Winterdienst unter Berücksichtigung des 25%igen Überschusses aus 2012 Anteil der Gesamtkosten (100%) 75.284 € Hauptgeschäftsstraße 52.766 € 9.761 € Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse -3.764 € -5.277 € -1.464 € Anliegerstraße Innerortsstraße Überörtliche Straßen 30.487 € -6.097 € Summe 168.299 € -16.602 € Überschuss 2012 zu 25% -8.594 € -6.859 € -1.387 € -4.548 € -21.389 € Umlagefähige Kosten 62.926 € 40.631 € 6.910 € 19.841 € 130.308 € Veranlagungsmeter 49.893 34.970 6.469 20.205 111.537 Gebühr je Veranlagungsmeter 1,26 € 1,16 € 1,06 € 0,98 € 1,12 € Gebühr 2012 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € 2,10 € Gebühr 2013 Differenz 2014 zu 2013 Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2014 2,51 € 2,19 € 1,93 € 1,75 € -1,25 € -1,03 € -0,87 € -0,77 € 50,28 25,65 Winterwartung und Straßenreinigung 2,94 € 2,75 € 2,56 € 2,39 € 2012 3,42 € 3,29 € 3,17 € 3,06 € 2013 4,13 € 3,81 € 3,55 € 3,37 € Der Mehrertrag läge bei rd. 8.400 € pro Jahr. Der durchschnittliche Prozentsatz zur Berücksichtigung des Allgemeininteresses läge bei der Fahrbahnreinigung bei rd.10%. Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 12 STADT BEDBURG Seite: 13 Sitzungsvorlage Die Verwaltung schlägt vor, den Prozentsatz zur Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an der Fahrbahnreinigung (FR) und am Winterdienst (WD) wie folgt festzusetzen: • Anliegerstraße 5% • Innerortsstraße 10% • Hauptgeschäftsstraße 15% • Überörtliche Straße 20% Darüber hinaus wird empfohlen, zur Gebührenregulierung der kommenden Jahre 100% des Überschusses des Jahres 2012 in die Kalkulation zur Fahrbahnreinigung, aktuell aber lediglich 25% des Überschusses aus der Abrechnung in die Kalkulation zum Winterdienst einzubeziehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 27.11.2013 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-224/2013 Seite 13