Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
85 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
18.07.17, 18:01
Aktualisiert
18.07.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.07.2017
Beschlussauszug
aus der 21. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 13.07.2017, 18:00 Uhr.
6.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß
"Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
(V-73/2017)
Ratsmitglied Franzen macht als seine persönlich Meinung deutlich, dass man nicht
euphorisch sein soll, die durch die neue Landesregierung beabsichtigte Festlegung der
1500 Meter-Grenze zur Wohnbebauung, würde die hiesige Planung nicht treffen. Es
werden große Beeinträchtigungen zu erwarten sein.
Ratsmitglied Kemmerling hält die Erklärung für wichtig, was geschieht, wenn die
Planung wie vorliegend durchgeführt, aber aufgrund der Abstandsflächen nicht realisiert
werden kann. Am Ende wären alle Flächen bis auf Froitzheim ad acta zu legen.
Regressansprüche sind zu prüfen. Es soll nicht sein, dass wegen der fehlenden
Realisierbarkeit der jetzigen Planungen, das Gemeindegebiet wieder frei wird und
Windkraftanlagen außerhalb von Konzentrationsflächen zugelassen werden müssen.
Dezernent Hüvelmann erläutert, dass die Ausweisung der Flächen nach jetzigem
Rechtsstand vollzogen wird. In die Planungen sind seitens der Betreiber schon
erhebliche Mittel geflossen. Rechtsfolge einer Verschiebung der Abstände auf 1500
Meter wird sein, dass keine Priorisierung vorliegen wird.
Ratsmitglied Lövenich ist der Auffassung, dass das hiesige Gebiet mit hohen
Windwerten es wert ist, durch den entsprechenden Beschluss gestärkt zu werden.
Ratsmitglied Ruskowski ist auch der Auffassung, dass die zu erwartende Rechtslage
nicht zum Bremstritt führen darf. Das Thema soll deshalb wie vorgelegt weiter verfolgt
werden.
Ratsmitglied Franzen vertritt nicht die Meinung von Ratsmitglied Kemmerling. Im
schlechtesten Fall wird sich der Standort für Anlagen auf die jetzt vorhandene
Konzentrationsfläche beschränken.
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 24 gegen eine Stimme, sich
den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 31. (Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange) sowie zu 1. bis 6. (Stellungnahmen der Öffentlichkeit)
anzuschließen und beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Ausweisung
von Konzentrationszonen für die Windenergie“ einschließlich der Begründung. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen.