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Beschlusstext (Verlegung der Bushaltestelle „Bahnübergang“ in 52391 Vettweiß, Gereonstraße 10a vor das Rathaus, Gereonstraße 14)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
136 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
27.06.16, 18:01
Aktualisiert
27.06.16, 18:01
Beschlusstext (Verlegung der Bushaltestelle „Bahnübergang“ in 52391 Vettweiß, Gereonstraße 10a vor das Rathaus, Gereonstraße 14)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 27.06.2016 Beschlussauszug aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 21.06.2016, 18:00 Uhr. 12. Verlegung der Bushaltestelle „Bahnübergang“ in 52391 Vettweiß, Gereonstraße 10a vor das Rathaus, Gereonstraße 14 (V-73/2016) Dezernent Hüvelmann erläutert die Vorlage. Im Anschluss fragt Herr Ruskowski, ob eine Ausschreibung für die Wartehalle stattgefunden hat. Dezernent Hüvelmann erwidert, dass seinerzeit eine Großausschreibung für viele Wartehallen durchgeführt wurde, bei der die Firma Inden das günstigste Angebot abgegeben hat. Da man seitdem den gleichen Wartehallentyp in Vettweiß aufstellt wurde ein Angebot der Firma Inden eingeholt. Herr Hürtgen betrachtet die Maßnahme als sehr sinnvoll. Herr Geuenich fragt, ob nicht eine Busbucht möglich wäre und die vorhandenen Poller kein Problem darstellen. Dezernent Hüvelmann erwidert, dass eine Busbucht überlegt wurde, aber die Fläche für einen Gelenkbus nicht ausreichend ist. Die Poller dürften laut Aussage des Busbetriebes kein Problem darstellen. Sollte sich jedoch anders herausstellen, kann immer noch ein einzelner Poller entfernt werden. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dann einstimmig dem Rat die Bushaltestelle „Bahnübergang“ in 52391 Vettweiß, Gereonstraße 10a, vor das Rathaus, 52391 Vettweiß, Gereonstraße 14 zu verlegen, den Auftrag an die Firma Werbedienstleistungen Inden GmbH, An der Pulvermühle 5, 52349 Düren, zur Errichtung einer 3-feldrigen Buswartehalle zu erteilen sowie die damit einhergehenden baulichen Maßnahmen umsetzen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 15.000,00 € erfolgt aus Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.