Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
235/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe
der
Stadt
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Wesseling;
Datum
Sachbearbeiter/in
15.09.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 235/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
15.09.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2004; Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2004 in der
Fassung, die der Vorlage Nr.235/2005 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 472.594,14 € ab. Der nach Abzug der
im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 450.300,00 € verbleibende
Verlust von 22.294,14 € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 137.587,28 €
verrechnet und der verbleibende Überschuss von 115.293,14 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Werkleitung aufgestellte Jahresabschluss 2004 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde mit Schreiben vom
15.09.2005 je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem
der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Werksausschuss – festzustellen, und es
ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Jahresverlust von 472.594,14 € ab. Nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 450.300,00 € verbleibt ein Verlust in Höhe von 22.294,14 €. Ursächlich für den im
Vergleich zum Wirtschaftsplan höheren Jahresverlust sind insbesondere geringere Zinserträge als
kalkuliert.
Der nach Abzug des Verlustausgleichs der Stadt verbleibende Verlust kann mit dem Gewinnvortrag
aus dem Wirtschaftsjahr 2003 von 137.587,28 € vollständig abgedeckt werden. Die Werkleitung
schlägt vor, den verbleibenden Überschuss 115.293,14 € im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Der wesentliche Teil dieses Überschusses, nämlich ein Betrag in Höhe von
100.000 €, wird entsprechend dem im Zuge der Beratungen des Haushaltsplanentwurfs 2005 gefassten Beschluß zugunsten des städtischen Haushalts realisiert.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998