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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-82/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2014 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 € gewährt wird b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien Die Entscheidung über eine Zuschussgewährung der Anträge des TC Rot Weiss Bedburg von 1948 e.V. und des TC Kaster 75 e.V. nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien bleibt abzuwarten. Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2013 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2013 sind insgesamt sechs Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus den Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.029,40 €/ im Vorjahr 3.218,40 €). Verein Bedburger Tennisclub Rot Weiß Tennis-Club Kaster e.V. Mitglieder Zuschuss 263 298 561 1.420,20 € 1.609,20 € 3.029,40 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.970,60 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,73 € - im Vorjahr 1,58 € je Person) sowie der Übungsleiter (36,92 € - im Vorjahr 34,56 € je Person/ Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Nr. Verein jugendl. Mitglieder 8 Betrag Trainer Betrag 13,84 € 0 0 Gesamtsumme 50,00 € 1 Bedburger Fischereiverein e.V. Bedburger Tennisclub Rot Weiß DLRG Bedburg-Kaster e.V. 76 131,48 € 4 147,68 € 279,16 € 285 493,05 € 8 295,36 € 788,41 € 444 768,12 € 17 627,64 € 1.395,76 € 5 SC Borussia KasterKönigshoven Tennis-Club Kaster 75 e.V. 76 131,48 € 6 221,52 € 353,00 € 6 Turnvereinigung Bedburg e.V. 499 863,27 € 30 1.107,60 € 1.970,87 € 1388 2.401,24 € 65 2.399,80 € 4.837,20 € 2 3 4 Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die Vereine BC Kirdorf-Blerichen 1932 e. V., SPVGG Kirch-Grottenherten e. V. und TKD Bedburg e. V. in diesem Jahr keine Anträge gestellt haben. c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind bei der Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen. Bereits in den vergangenen Jahren mussten Anträge nach Ziff. 7 wegen nicht eingehaltener Fristen immer wieder abgelehnt werden; die Verwaltung hat daher auf Anregung des Fachausschusses die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet nochmals schriftlich auf die Problematik hingewiesen und - unter Hinweis auf das Erfordernis für die Haushaltsplanung - um fristgerechte/ frühzeitige Mittelanforderung gebeten. Leider sind trotz des v. g. Schreibens auch für das laufende Haushaltsjahr die Anträge von den beiden Tennisvereinen verfristet eingegangen; so hat der TC Rot Weiß Bedburg unter Datum vom 13.03.2013 (Posteingang) einen Zuschussantrag über 3.346,01 € und der TC Kaster 75 e.V. unter Datum vom 02.04.2013 (Posteingang) über 5.865,28 € eingereicht. Die Anträge sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Wenngleich beide Anträge wegen Verfristung abzulehnen wären, weist die Verwaltung bzgl. des Antrages des TC Kaster darauf hin, dass - wie auch in der Antragsbegründung ausgeführt der Verein erst nach Entscheidung des Verbleibs der Anlage am bisherigen Standort den Antrag hat stellen können. Angemerkt wird, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Verbleib am bisherigen Standort in seiner Sitzung am 27.11.2012 einstimmig auf Empfehlung des Fachausschusses beschlossen hat. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - sofern der Ausschuss eine Bezuschussung an den bzw. die Tennisvereine im Stadtgebiet für die Herrichtung der Plätze beschließt - diese Mittel zusätzlich im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt 2013 einzustellen wären. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister