Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-82/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 52 10 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
06.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer
Haushaltsgenehmigung,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2014 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18
Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.
H. v. 50,00 € gewährt wird
b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien
Die Entscheidung über eine Zuschussgewährung der Anträge des TC Rot Weiss Bedburg
von 1948 e.V. und des TC Kaster 75 e.V. nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien bleibt
abzuwarten.
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Bildungs- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt.
Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein
Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.001) für das Jahr 2013 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2013 sind insgesamt sechs Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen. Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht
einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen
Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten
für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für
die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus den Gesamtansatz (8.000,00 €)
abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (3.029,40 €/ im Vorjahr
3.218,40 €).
Verein
Bedburger Tennisclub Rot Weiß
Tennis-Club Kaster e.V.
Mitglieder
Zuschuss
263
298
561
1.420,20 €
1.609,20 €
3.029,40 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 4.970,60 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (1,73 € - im Vorjahr 1,58 € je Person) sowie der
Übungsleiter (36,92 € - im Vorjahr 34,56 € je Person/ Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Nr.
Verein
jugendl.
Mitglieder
8
Betrag
Trainer
Betrag
13,84 €
0
0
Gesamtsumme
50,00 €
1
Bedburger
Fischereiverein
e.V.
Bedburger Tennisclub Rot
Weiß
DLRG Bedburg-Kaster e.V.
76
131,48 €
4
147,68 €
279,16 €
285
493,05 €
8
295,36 €
788,41 €
444
768,12 €
17
627,64 €
1.395,76 €
5
SC
Borussia
KasterKönigshoven
Tennis-Club Kaster 75 e.V.
76
131,48 €
6
221,52 €
353,00 €
6
Turnvereinigung Bedburg e.V.
499
863,27 €
30
1.107,60 €
1.970,87 €
1388
2.401,24 €
65
2.399,80 €
4.837,20 €
2
3
4
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die Vereine BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.
V., SPVGG Kirch-Grottenherten e. V. und TKD Bedburg e. V. in diesem Jahr keine Anträge
gestellt haben.
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/ Organisationen
Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei
Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind bei der
Verwaltung bis zum 01. Juni eines Jahres für Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen.
Bereits in den vergangenen Jahren mussten Anträge nach Ziff. 7 wegen nicht eingehaltener
Fristen immer wieder abgelehnt werden; die Verwaltung hat daher auf Anregung des
Fachausschusses die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet nochmals schriftlich auf die
Problematik hingewiesen und - unter Hinweis auf das Erfordernis für die Haushaltsplanung - um
fristgerechte/ frühzeitige Mittelanforderung gebeten. Leider sind trotz des v. g. Schreibens auch
für das laufende Haushaltsjahr die Anträge von den beiden Tennisvereinen verfristet
eingegangen; so hat der TC Rot Weiß Bedburg unter Datum vom 13.03.2013 (Posteingang)
einen Zuschussantrag über 3.346,01 € und der TC Kaster 75 e.V. unter Datum vom 02.04.2013
(Posteingang) über 5.865,28 € eingereicht. Die Anträge sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2
beigefügt.
Wenngleich beide Anträge wegen Verfristung abzulehnen wären, weist die Verwaltung bzgl.
des Antrages des TC Kaster darauf hin, dass - wie auch in der Antragsbegründung ausgeführt der Verein erst nach Entscheidung des Verbleibs der Anlage am bisherigen Standort den
Antrag hat stellen können. Angemerkt wird, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Verbleib
am bisherigen Standort in seiner Sitzung am 27.11.2012 einstimmig auf Empfehlung des
Fachausschusses beschlossen hat.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass - sofern der Ausschuss eine
Bezuschussung an den bzw. die Tennisvereine im Stadtgebiet für die Herrichtung der Plätze
beschließt - diese Mittel zusätzlich im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushalt 2013
einzustellen wären.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister