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Mitteilungsvorlage (HSG Wahlgeräte des Typs Nedap ESD 1/ ESD 2)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 18:04
Aktualisiert
30.04.13, 18:04
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-67/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.05.2013 Betreff: HSG Wahlgeräte des Typs Nedap ESD 1/ ESD 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Die Stadt Bedburg hat nach entsprechender Beschlussfassung im Rat am 06.07.2004 insgesamt 22 Nedap Wahlgeräte des Typs ESD 1 der Firma HSG Wahlsysteme GmbH im Gesamtwert von rd. 120 T€ angeschafft. Nachdem sämtliche in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Wahlen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene - bei ausschließlich positiven Rückmeldungen seitens der WählerInnen und WahlhelferInnen - erfolgreich durchgeführt worden sind, stehen diese aufgrund der `Karlsruher Entscheidung´ seit 2009 nutzlos im Keller des Rathauses Kaster. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 03.03.2009 die bisherige Bundeswahlgeräteverordnung im Hinblick auf den Einsatz der v. g. Wahlgeräte für grundgesetzwidrig erachtet. Ausweislich eines der Verwaltung vorliegenden Ergebnisprotokolls des Bundesministerium des Innern vom 02.03.2010 zur Thematik `Künftiger Einsatz von Wahlgeräten´ kann davon ausgegangen werden, dass die von 22 NRW-Kommunen für mehrere Millionen Euro angeschafften Wahlgeräte nicht mehr zum Einsatz kommen werden. Die Verwaltung hat daher im März 2011 den für den Nordkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten, Herrn W. Zylajew, angeschrieben und um Unterstützung hinsichtlich der Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung gebeten. In der diesbezüglich ergangenen Stellungnahme des Bundesministers des Innern, Dr. H.-P. Friedrich, vom 18.04.2011 stellt dieser unmissverständlich klar: „Über die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Schlussfolgerungen hat mein Haus mit den Innenressorts der Länder und dem Bundeswahlleiter intensiv beraten. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sowohl die in dem Urteil angesprochenen als auch die mangels Entscheidungserheblichkeit nicht herangezogenen, aber in anderen Fallgestaltungen möglicherweise relevanten Hürden derart hoch sind, dass derzeit bei Bundes- und Europawahlen ein Einsatz der gegenwärtig bekannten Wahlgeräte nicht in Frage kommen. Unter den gegebenen Umständen ist kein verfassungsrechtlich unbedenklicher Weg für den Einsatz der gegenwärtig bekannten Wahlgeräte ersichtlich. ... Mit Schreiben vom 07.06.2010 hat mein Amtsvorgänger im Amt, Herr Bundesminister Dr. de Maizière, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass er von einer Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung Abstand nehme. ... An der Entscheidung meines Amtsvorgängers halte ich fest. ... Erwägungen finanzieller Art können eine andere Entscheidung nicht rechtfertigen.“ Die Verwaltung wird daher das unter Datum vom 04.04.2013 erhaltene Angebot der HSG Wahlsysteme annehmen und die Wahlgeräte gegen eine Transportpauschale von rd. 10,- € pro Wahlgerät fachgerecht entsorgen lassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-67/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-67/2013 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3