Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 18:04
Aktualisiert
30.04.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-67/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.05.2013
Betreff:
HSG Wahlgeräte des Typs Nedap ESD 1/ ESD 2
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Die Stadt Bedburg hat nach entsprechender Beschlussfassung im Rat am 06.07.2004 insgesamt
22 Nedap Wahlgeräte des Typs ESD 1 der Firma HSG Wahlsysteme GmbH im Gesamtwert von
rd. 120 T€ angeschafft. Nachdem sämtliche in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Wahlen
auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene - bei ausschließlich positiven Rückmeldungen seitens
der WählerInnen und WahlhelferInnen - erfolgreich durchgeführt worden sind, stehen diese
aufgrund der `Karlsruher Entscheidung´ seit 2009 nutzlos im Keller des Rathauses Kaster.
Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 03.03.2009 die bisherige
Bundeswahlgeräteverordnung im Hinblick auf den Einsatz der v. g. Wahlgeräte für
grundgesetzwidrig erachtet. Ausweislich eines der Verwaltung vorliegenden Ergebnisprotokolls
des Bundesministerium des Innern vom 02.03.2010 zur Thematik `Künftiger Einsatz von
Wahlgeräten´ kann davon ausgegangen werden, dass die von 22 NRW-Kommunen für mehrere
Millionen Euro angeschafften Wahlgeräte nicht mehr zum Einsatz kommen werden.
Die Verwaltung hat daher im März 2011 den für den Nordkreis zuständigen
Bundestagsabgeordneten, Herrn W. Zylajew, angeschrieben und um Unterstützung hinsichtlich
der Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung gebeten. In der diesbezüglich ergangenen
Stellungnahme des Bundesministers des Innern, Dr. H.-P. Friedrich, vom 18.04.2011 stellt dieser
unmissverständlich klar:
„Über die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Schlussfolgerungen hat
mein Haus mit den Innenressorts der Länder und dem Bundeswahlleiter intensiv beraten. Im
Ergebnis hat sich gezeigt, dass sowohl die in dem Urteil angesprochenen als auch die mangels
Entscheidungserheblichkeit nicht herangezogenen, aber in anderen Fallgestaltungen
möglicherweise relevanten Hürden derart hoch sind, dass derzeit bei Bundes- und Europawahlen
ein Einsatz der gegenwärtig bekannten Wahlgeräte nicht in Frage kommen. Unter den gegebenen
Umständen ist kein verfassungsrechtlich unbedenklicher Weg für den Einsatz der gegenwärtig
bekannten Wahlgeräte ersichtlich. ... Mit Schreiben vom 07.06.2010 hat mein Amtsvorgänger im
Amt, Herr Bundesminister Dr. de Maizière, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
mitgeteilt, dass er von einer Novellierung der Bundeswahlgeräteverordnung Abstand nehme. ... An
der Entscheidung meines Amtsvorgängers halte ich fest. ... Erwägungen finanzieller Art können
eine andere Entscheidung nicht rechtfertigen.“
Die Verwaltung wird daher das unter Datum vom 04.04.2013 erhaltene Angebot der HSG
Wahlsysteme annehmen und die Wahlgeräte gegen eine Transportpauschale von rd. 10,- € pro
Wahlgerät fachgerecht entsorgen lassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-67/2013
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STADT BEDBURG
Mitteilungsvorlage WP8-67/2013
Sitzungsvorlage
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