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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NW, hier: Sperrung bzw. Verkehrsberuhigung in der Gartenstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 18:04
Aktualisiert
30.04.13, 18:04
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NW,
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-81/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.05.2013 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NW, hier: Sperrung bzw. Verkehrsberuhigung in der Gartenstraße Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Bürgerantrag ab und verweist hierbei auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.04.2013, der die Durchführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen durch alternierendes Parken mit dem Aufbau von mobilen Elementen befürwortet sowie die Beauftragung der Verwaltung beinhaltet, die Schließung der Gartenstraße erneut zu prüfen, wenn der Bahnübergang geschlossen wird. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Anwohner der Gartenstraße beantragen durch einen Bürgerantrag erneut die Sperrung bzw. Verkehrsberuhigung der Gartenstraße. Bereits im Stadtentwicklungsausschuss wurde auf den Bürgerantrag hingewiesen. Mit den Anwohnern der Gartenstraße wurden mehrfach Begehungen der Örtlichkeit, sowie Versammlungen durchgeführt. Hierbei wurde auch ein Konzept zur Verkehrsberuhigung vorgestellt. Danach sollen Stellplätze alternierend angelegt werden und im weiteren Verlauf sollen diese Stellplätze mittels Einbauten eine weitere Einengung der Fahrmöglichkeiten erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einbauten so zu erfolgen haben, dass eine ungehinderte Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge verbleibt. Die Markierungen der Stellplätze sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Lediglich die Einbauten müssen noch vorgenommen werden. Diese Maßnahme ist jedoch von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig und kann somit erst durchgeführt werden, wenn der Haushalt rechtskräftig verabschiedet wird. Die Stadt Bedburg wird einen neuen Verkehrsentwicklungsplan erstellen lassen. Die Verkehrsführung in der Gartenstraße kann hier zum Thema gemacht werden. Eine grundsätzliche Sperrung der Gartenstraße wird nach den bisher gesammelten Erkenntnissen erst dann wieder in Frage kommen, wenn die Schließung des Bahnübergangs vollzogen ist. Sowohl mit dem Straßenbaulastträger, hier Rhein-Erft-Kreis, als auch mit der Deutschen Bahn wird Kontakt aufgenommen, um eine eventuelle Änderung der Räumzeiten nach Öffnen der Schranken zu erreichen. Eine erneut durchgeführte Zählung des Verkehrsaufkommens auf der Gartenstraße nach der Markierung der Parkplätze sowie die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit hat ergeben, dass nach Aufhebung der Sperrung der Gartenstraße von der Lindenstraße aus, das tägliche Fahrzeugaufkommen um ca. 200 Fahrzeuge auf 1.500 Fahrzeuge gesunken ist, die V 85 (durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit) liegt bei 37 km/h. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen: Beschlussvorlage WP8-81/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-81/2013 Seite 3