Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
07.05.13, 18:00
Aktualisiert
07.05.13, 18:00
Stichworte
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Drucksache: WP8211/2012 2. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.10.2012
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
07.05.2013
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Stellungnahme nach § 56 Abs. 2 Satz 4 Kreisordnung (KrO) NRW zur Festsetzung der
allgemeinen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, im Zuge der Genehmigung des
Kreisumlagesatzes gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO durch die Bezirksregierung Köln
a) keine Stellungnahme abzugeben.
oder
b) die als Anlage 5 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
oder
c) alternativ eine wie folgt formulierte Stellungnahme abzugeben:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 27.10.2012 den Rhein-ErftKreis im Zuge der Herstellung des Benehmens hinsichtlich der Festsetzung des
Kreisumlagesatzes gemäß § 55 KrO den Rhein-Erft-Kreis aufzufordern:
1. dem Kreistag die Gründe für die abweichenden Quoten des Rhein-Erft-Kreises gegenüber
den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Vergleichswerten mitzuteilen und ggf. die
erforderlichen Schritte (z.B. Organisations- und Geschäftsprozessuntersuchungen)
schnellstens einzuleiten,
2. die aufgrund des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes gebotenen Möglichkeiten zur
Entlastung des Ergebnishaushaltes und damit zur Entlastung der kreisangehörigen
Kommunen konkret zu prüfen und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen,
3. die Ausgleichsrücklage vollständig einzusetzen,
4. die Kreisumlage und damit den Umlagesatz maximal in der Höhe festzusetzen, dass mit
den erzielten Erträgen/Einzahlungen der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im
Finanzplan nur insoweit einen Überschuss ausweist, dass damit die laufenden
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit gedeckt werden können
5. Neuinvestitionen so auf die Planjahre zu verteilen, dass ein Kreditbedarf möglichst
vermieden wird und
6. mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen einvernehmlich die Art und Weise des
Anhörungsverfahren nach § 55 Abs. 2 KrO festzulegen.
Darüber hinaus unterstützte der Haupt- und Finanzausschuss die seitens der
Stadtkämmerer im Rhein-Erft-Kreis für die Bürgermeisterkonferenz vorbereitete gemeinsame
Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis.
Die aufgrund des o.g. Beschlusses verfasste „Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens
nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013“ wurde dem
Rhein-Erft-Kreis am 28.10.2012 zugestellt. Dieses Schreiben sowie die gemeinsame
Stellungnahme der Bürgermeister der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen sind als Anlage 1 dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Im gesamten Verfahren der Beteiligung bzw. der Herstellung eines Benehmens der
kreisangehörigen Kommunen an der Festsetzung der Kreisumlage war keine Bereitschaft des
Kreises an einer zielführenden Kommunikation erkennbar. Verwaltungsseitig wurde mehrfach um
Informationen gebeten, was mit einer fragwürdig rigiden Auslegung der Rechtslage vom RheinErft-Kreis abgelehnt wurde.
Der Kreistag hat den Kreishaushalt 2013 in seiner Sitzung am 07.03.2013 beschlossen und mit
Schreiben vom 15.03.2013 die Stellungnahme des Kreistages zu dem Schreiben der
Bürgermeisterkonferenz vom 28.11.2012 und dem Schreiben der Stadt Bedburg vom 28.11.2012
beantwortet (Anlagen 2 und 3).
Beispielhaft wird auf zwei Punkte der Beantwortung der Stellungnahme der Stadt Bedburg durch
den Rhein-Erft-Kreis eingegangen.
In der Stellungnahme der Stadt Bedburg wurde auf einen Kennzahlenvergleich der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen. Der Rhein-Erft-Kreis verweist in der Beantwortung der
Stellungnahme der Stadt Bedburg darauf, dass „die Kennzahl nicht korrekt wiedergegeben wurde“.
Dies ist allerdings in den meisten Fällen darauf zurückzuführen, dass der Stadt das entsprechende
Zahlenmaterial (um das mehrfach gebeten wurde) nicht vorlag bzw. immer noch nicht vorliegt.
Beispielsweise wird im o.g. Kennzahlenvergleich der GPA der mittlere Umlagebedarf je Einwohner
mit 436,70 € angegeben. Im Haushaltsjahr 2013 liegt dieser beim Rhein-Erft-Kreis bei 480,72 €.
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Für die Stadt Bedburg würde beispielsweise eine Absenkung des Bedarfs auf den Mittelwert eine
Einsparung von rd. 1,3 Mio. € bedeuten. Dies ist natürlich nur eine pauschalierte Ermittlung und
stellt kein konkretes Einsparpotenzial dar.
Der Rhein-Erft-Kreis erläutert richtig, dass bei Kennzahlen (u.a. auch die GPA-Quoten aus der
überörtlichen Prüfung der Kreise 2010/2011) angesichts der noch zu verzeichnenden Unsicherheit
bei der Datenbasis wie der Frage der Vergleichbarkeit im Allgemeinen und der geringen
Aussagekraft von Bilanzkennzahlen im Besonderen noch keine Rückschlüsse gezogen werden
können. Gleichwohl sollte gerade der vom Rhein-Erft-Kreis angesprochene „Prüfbedarf“ bei der
Betrachtung von Kennzahlen hier beachtet werden. Diese Forderung stellte die Stadt Bedburg
unter Punkt 1 der Stellungnahme vom 28. November 2012.
Zum Antrag der Stadt Bedburg, im Haushaltsjahr 2013 die Ausgleichsrücklage vollständig
einzusetzen, nimmt der Kreis neben dem Hinweis auf daraus folgende Fremdfinanzierungen wie
folgt Stellung:
„Zusätzlich wäre dann zwingend ab 2014 auf der Grundlage eines vollständigen Verzehrs der
Ausgleichsrücklage eine aufwandsdeckende Kreisumlage zu erheben. Im Rahmen des
Rücksichtnahmegebotes könnte der Kreis den Kommunen später nicht mehr entgegen kommen.“
Die Planung des Kreises sieht für die Planjahre 2014 bis 2016 bei planerisch sinkendem
Kreisumlagesatz eine 100%ige Aufwandsdeckung vor.
Die Begründung ist daher mindestens irritierend.
Der Rhein-Erft-Kreis sollte weiterhin im Rahmen der nunmehr rechtlich zulässigen „Dynamisierung
der Ausgleichsrücklage“ und der bereits vor vier Jahren erfolgten Umstellung auf NKF die
Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2009, 2010, 2011 und 2012 in einer kurz- bis
mittelfristigen Perspektive nachholen.
Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 25.04.2013 wird der Stadt Bedburg nun gemäß § 56
Abs. 2 Satz 4 KrO NRW die Gelegenheit gegeben, sich zu der Festsetzung der allgemeinen
Kreisumlage zu äußern (Anlage 4).
Der Entwurf der Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung ist als Anlage 5 beigefügt.
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 06.05.2013
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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