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Beschlussvorlage (Anlage 5)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
104 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
07.05.13, 18:00
Aktualisiert
07.05.13, 18:00
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Inhalt der Datei

Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Dienstgebäude: Rathaus Kaster Auskunft erteilt: Herr Eßer Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Zimmer: 6 Durchwahl: (02272) 402 406 Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: u.esser@bedburg.de Mein Zeichen: Datum: 6. Mai 2013 _ Rhein-Erft-Kreis – Haushalt 2013; 31.2.11-REK 2013 hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg nach § 56 Absatz 2 Satz 4 Kreisordnung NRW n.F. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 28. November 2012 wurde die „Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013“ dem Rhein-Erft-Kreis zugestellt (Anlage 1). Bereits mit Schreiben vom 11.10.2012 und 08.11.2012 wurde seitens der Stadt Bedburg um ergänzende Unterlagen gebeten (Anlagen 1a und 1b). Vom Rhein-Erft-Kreis wurden die erbetenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt. Als Begründung wurde angeführt, dass die zur Verfügung gestellten Eckdaten mehr als auskömmlich wären. Während des gesamten Verfahrens der Beteiligung bzw. der Herstellung eines Benehmens der kreisangehörigen Kommunen an der Festsetzung der Kreisumlage war keine Bereitschaft des Kreises an einer zielführenden Kommunikation erkennbar. Der Kreistag hat den Kreishaushalt 2013 in seiner Sitzung am 07. März 2013 beschlossen. Mit Schreiben vom 15. März 2013 wurden der Stadt Bedburg die abschließenden Unterlagen (Beschlussvorlage, Veränderungsdienst zum Haushaltsentwurf 2013, etc.) zugestellt (Anlage 2). In der Stellungnahme der Stadt Bedburg wurde auf einen Kennzahlenvergleich der Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen. Der Rhein-Erft-Kreis verweist in der Beantwortung der Stellungnahme der Stadt Bedburg darauf, dass „die Kennzahl nicht korrekt wiedergegeben wurde“. Dies ist allerdings in den meisten Fällen darauf zurückzuführen, dass der Stadt das entsprechende Zahlenmaterial (um das mehrfach gebeten wurde) nicht vorlag bzw. immer noch nicht vorliegt. Beispielsweise wird im o.g. Kennzahlenvergleich der GPA der mittlere Umlagebedarf je Einwohner mit 436,70 € angegeben. Im Haushaltsjahr 2013 liegt dieser beim Rhein-Erft-Kreis bei 480,72 €. Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags Konten: 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Kreisumlage Bezirksregierung Köln.docx Seite - 2 - zum Schreiben vom 6. Mai 2013 Für die Stadt Bedburg würde beispielsweise eine Absenkung des Bedarfs auf den Mittelwert eine Einsparung von rd. 1,3 Mio. € bedeuten. Dies ist natürlich nur eine pauschalierte Ermittlung und stellt kein konkretes Einsparpotenzial dar. Der Rhein-Erft-Kreis erläutert richtig, dass bei Kennzahlen (u.a. auch die GPA-Quoten aus der überörtlichen Prüfung der Kreise 2010/2011) angesichts der noch zu verzeichnenden Unsicherheit bei der Datenbasis wie der Frage der Vergleichbarkeit im Allgemeinen und der geringen Aussagekraft von Bilanzkennzahlen im Besonderen noch keine Rückschlüsse gezogen werden können. Gleichwohl sollte gerade der vom Rhein-Erft-Kreis angesprochene „Prüfbedarf“ bei der Betrachtung von Kennzahlen hier beachtet werden. Diese Forderung stellte die Stadt Bedburg unter Punkt 1 der Stellungnahme vom 28. November 2012. Zum Antrag der Stadt Bedburg, im Haushaltsjahr 2013 die Ausgleichsrücklage vollständig einzusetzen, nimmt der Kreis neben dem Hinweis auf daraus folgende Fremdfinanzierungen wie folgt Stellung: „Zusätzlich wäre dann zwingend ab 2014 auf der Grundlage eines vollständigen Verzehrs der Ausgleichsrücklage eine aufwandsdeckende Kreisumlage zu erheben. Im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes könnte der Kreis den Kommunen später nicht mehr entgegen kommen.“ Die Planung des Kreises sieht für die Planjahre 2014 bis 2016 bei planerisch sinkendem Kreisumlagesatz eine 100%ige Aufwandsdeckung vor. Die Begründung ist daher mindestens irritierend. Der Rhein-Erft-Kreis sollte weiterhin im Rahmen der nunmehr rechtlich zulässigen „Dynamisierung der Ausgleichsrücklage“ und der bereits vor vier Jahren erfolgten Umstellung auf NKF die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2009, 2010, 2011 und 2012 in einer kurz- bis mittelfristigen Perspektive nachholen. Die Ausführungen im Vorbericht Seite 5 des Haushaltsentwurfes 2013 des Kreises zur „Bereinigungsrechnung“ erläutert die im Gesamtfinanzplan aufgekommenen problematischen Fragestellungen zu den Salden der lfd. Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Investitionstätigkeit. Gleichwohl zeigt sich, dass die Veranschlagung der in der Tabelle auf Seite 5 zu findenden „investiven“ Ein- und Auszahlungen zur „konsumtiven“ Verwendung aus der praktischen Erfahrung der Stadt Bedburg überdacht werden müsste. Hier sollten die entsprechenden Positionen Verlustausgleich REVG, Verlustausgleich HBZ und Verlustausgleich EKoZ entweder als Transferaufwendungen (konsumtive Auszahlung) oder als bilanzieller Zugang (investive Auszahlung) veranschlagt werden. Die Schul- und ÖPNV-Pauschale sollten – auch wie schon jahrelang im Haushalt der Stadt Bedburg und durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes NRW erlaubt – als konsumtive Einzahlung veranschlagt werden. Mit freundlichen Grüßen Koerdt Anlagen Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags Konten: 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Kreisumlage Bezirksregierung Köln.docx Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Dienstgebäude: Rathaus Kaster Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Auskunft erteilt: Herr Götz Zimmer: 50124 Bergheim 7 Durchwahl: (02272) 402 414 Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: a.goetz@bedburg.de Mein Zeichen: HH2012 Datum: 11. Oktober 2012 _ Sachkontenbezogene Auswertungen der Jahre 2009 bis 2012 Bezug: Inkrafttreten des Umlagegenehmigungsgesetzes am 19. September 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, der nordrhein-westfälische Landtag hat am 13. September 2012 mit der Mehrheit seiner Stimmen das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) beschlossen. Mit dem o.a. Gesetz wurden die §§ 55 und 56 Kreisordnung NRW inhaltlich geändert. Die §§ 56b und 56c wurden neu in die Kreisordnung NRW eingefügt. Wie Ihnen bekannt ist, steht die Stadt Bedburg seit Jahren unter großem Haushaltskonsolidierungsdruck. Mit der Aufstellung der Haushalte 2010, 2011 und 2012 waren massive finanzielle Anstrengungen notwendig, um ein drohendes pflichtiges Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Gemeindeordnung NRW zu vermeiden. Die Vorzeichen der Aufstellung des Entwurfs für den Haushalt 2013 sehen leider nicht besser aus und haben sich sogar weiter verschlechtert. Insbesondere die Prognosen der Transferaufwendungen belasten den Haushalt 2013 und den entsprechenden Finanzplanungszeitraum zusätzlich. Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04. Oktober 2012 angekündigt, dass die Stadt Bedburg zunächst freiwillig ein Haushaltssicherungskonzept für den Haushalt 2013 gemeinsam mit den politischen Akteuren entwerfen wird. Die Transferaufwendungen belasten den städtischen Haushalt naturgemäß in hohem Maße. Daher spielt auch die Aufwandsposition der Kreisumlage eine Schlüsselrolle. Der neue § 55 Kreisordnung NRW sieht im Absatz 1 vor, dass die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden erfolgen soll. Lt. Recherche ist „Benehmen“ dabei so zu definieren: „Benehmen ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Mitwirkung bei einem Rechtsakt und ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist. Es kann von der Äußerung der beteiligBesuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Auswertungen_Daten Kreishaushalt 2012.doc Seite - 2 - zum Schreiben vom 6. Mai 2013 ten Stelle aus sachlichen Gründen zwar abgewichen werden, gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung.“ (Auszug aus www.wikipedia.de unter Stichwort „Benehmen“) Sodann kann zusammengefasst festgehalten werden, dass im Rahmen der Herstellung des Benehmens von einer erhöhten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde (in diesem Fall der Rhein-Erft-Kreis) auszugehen ist, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert. Seit dem 01.01.2009 planen und buchen Sie Ihren Haushalt nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung des § 55 Kreisordnung NRW und dem massiven Konsolidierungsdruck des Haushaltes der Stadt Bedburg bitte ich Sie um die Zusendung sachkontenbasierter Auswertungen der Gesamtergebnisrechnungen und des Gesamtfinanzplans bzw. der Gesamtfinanzrechnungen der Jahre 2009 bis 2012. Die Daten können gerne in digitaler Form bereitgestellt werden. Für Ihre Mühe bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Baum Stadtkämmerer Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Auswertungen_Daten Kreishaushalt 2012.doc Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Dienstgebäude: Rathaus Kaster Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Postfach Auskunft erteilt: Herr Eßer Zimmer: 50124 Bergheim 6 Durchwahl: (02272) 402 406 Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: u.esser@bedburg.de Mein Zeichen: Datum: 08. November 2012 _ Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, über die Inhalte Ihrer beiden Anschreiben vom 16.10.2012 hinsichtlich meines Antrages vom 11.10.2012 und der Benehmensherstellung nach § 55 KrO NRW habe ich den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg informiert. Aufgrund fehlender Informationen ist es mir nicht möglich, den politischen Gremien der Stadt Bedburg eine qualifizierte Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte mich daraufhin einstimmig ohne Enthaltungen in der Sitzung am 30.10.2012, weitere Informationen von Ihnen zu erbitten, um dem Rat der Stadt Bedburg aufgrund qualifizierter Auswertungen einen Beschluss zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 zu ermöglichen. Aufgrund des vorgenannten Ausschussbeschlusses bitte ich, mir nachfolgende Unterlagen bis zum 14.11.2012 zukommen zu lassen, damit ich den politischen Gremien der Stadt Bedburg rechtzeitig vor Ende Ihrer Frist zur Stellungnahme (28.11.2012) entsprechende Beschlussvorlagen unterbreiten kann: - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit Anhang und Lagebericht vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2009 vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2010 vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2011 Bezifferung des voraussichtlichen Defizits im Kreishaushalt 2013 einschließlich der beabsichtigten Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Benehmen.doc Seite - 2 - zum Schreiben vom 6. Mai 2013 In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Entschließungsantrag des Landtages zum Umlagegenehmigungsgesetz. Dieser soll ein faires Miteinander von Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sichern. Nachstehend zitiere ich Punkt III. des o.g. Entschließungsantrages: „Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, 1. 2. 3. 4. bei der Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng zu beachten, in der Erfüllung des Gebotes zur Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der umlageverpflichteten Körperschaften darauf zu achten, dass Konsolidierungszwänge die Kreise, Landschaftsverbände und den Regionalverband Ruhr in gleicher Weise treffen wie die Städte und Gemeinden in der Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren die Rechte der umlageverpflichteten Körperschaften dadurch zu wahren, dass deren Anregungen und Hinweise von den jeweiligen Aufsichtsbehörden sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet werden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Genehmigung einfließen und dem Kommunalausschuss des Landtages regelmäßig über die Umsetzung des UmlGenehmG zu berichten.“ Zum fairen Miteinander gehört meiner Ansicht nach sicherlich, dass die kreisangehörigen Kommunen sich ein Bild über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des jeweiligen Kreises verschaffen können. Ohne die zuvor genannten Unterlagen ist dies nicht in hinreichendem Maß möglich. Ihr Hinweis, dass die Rechnungsergebnisse der Jahre 2009 und 2010 aus den Haushaltsplänen 2011 und 2012 hervorgehen ist vom Grundsatz her richtig. Allerdings werden sich die vorläufigen Ergebnisse insbesondere aufgrund der offensichtlichen Änderungen in der Eröffnungsbilanz geändert haben. Im Übrigen bitte ich Sie, Ihr Recht bei der Benehmensherstellung nach Umlagegenehmigungsgesetz gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland geltend zu machen, damit Sie Ihrer Pflicht gegenüber den kreisangehörigen Städten, einen möglichst niedrigen Umlagesatz in der Haushaltssatzung des Kreises auszuweisen, nachkommen können. Ich erlaube mir in den nächsten Tagen, dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Dienstwege ein entsprechendes Schreiben zum Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Koerdt Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Benehmen.doc